Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: ttr am 12. Februar 2007, 16:08:57

Titel: erfasst Musterschreiben den Gesamtpreis?
Beitrag von: ttr am 12. Februar 2007, 16:08:57
Hallo,

ich habe vor kurzem die Abschlussrechnung meines Gasversorgers erhalten und möchte gemäß den Empfehlungen im Forum erneut Einspruch samt eigener Rechnung zurückschicken.

Schon bei der Kündigung meines Vertrages ist mir aufgefallen, dass das Musterschreiben von energieverbraucher.de (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Musterschreiben_an_Versorger/site__1703/) nicht den Gesamtpreis, sondern nur Preiserhöhungen beanstandete.

Ich habe dazu in einem  anderen Thread (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=22052#post22052) nachgefragt, wie das sein kann, aber keine Antwort bekommen. Auch scheinen mehrere andere Nutzer diese Frage unbeantwortet gestellt zu haben. (zumindest habe ich mit der Suche nichts finden können.)

Würde mich daher freuen, ob mir jemand sagen könnte, ob das Musterschreiben mittlerweile auf dem aktuellen, empfohlenen Stand ist: Dort ist von Preianpassungen, aber nie vom Gesamtpreis die Rede. Reicht das aus?

Und falls nicht: An welchen Stellen sollte/muss ich den zusätzlichen Hinweis auf den Gesamtpreis hinzufügen?


Danke,

ttr
Titel: erfasst Musterschreiben den Gesamtpreis?
Beitrag von: Cremer am 12. Februar 2007, 16:17:38
@ttr,

ich denke mit der Formulierung "Preisfestsetzung" kann die Preishöhe an sich als auch die Preissteigerung gemeint sein.
Titel: erfasst Musterschreiben den Gesamtpreis?
Beitrag von: AKW NEE am 12. Februar 2007, 16:41:47
@ ttr

Mit der Formulierung:
Zitat
die behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung

ist natürlich der neue Gesamtpreis gemeint!

Der in Ihnen mitgeteilte Preis setzt sich aus dem alten Gesamtpreis und der aktuellen Preiserhöhung zusammen. Zumindest bei uns wird bei einer Preisveränderung nur der neue Gesamtpreis öffentlich vom Versorger bekanntgegeben, nicht die Preiserhöhung in ct.

Richtig ist der Hinweis auf die zukünftigen Preiserhöhungen:
Zitat
Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise.

Gruß
Titel: erfasst Musterschreiben den Gesamtpreis?
Beitrag von: ttr am 12. Februar 2007, 17:18:27
Also nehme ich an, dass ich das Schreiben unverändert nutzen kann.


Danke!
Titel: erfasst Musterschreiben den Gesamtpreis?
Beitrag von: ttr am 12. Februar 2007, 17:40:35
Ich muss doch noch mal nachhaken: Im "Brief während des Jahres" ist von Preistfestsetzung die Rede, beim "Brief als Antwort auf Jahresabrechnung" dagegen von Preisanpassung.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich zu spitzfindig wirke: Macht das einen Unterschied? (insbesondere bzgl. der Gesamtpreis-Frage?)

Ganz abgesehen davon frage ich mich, ob es noch weitere Differenzen zwischen den beiden Briefen gibt, die man leicht übersieht, aber relevant sein könnten...
Titel: erfasst Musterschreiben den Gesamtpreis?
Beitrag von: eislud am 12. Februar 2007, 18:24:32
@ttr
Im "Brief als Antwort auf Jahresabrechnung" wird ebenfalls auf den Gesamtpreis eingegangen.
Zitat
Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit  Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder ...
Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.
Das sollte also passen.

Gruss eislud