Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: Foster am 08. Februar 2007, 22:02:39
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Hallo, ich glaube ich brauche dringend hilfe, ich soll für das Jahr 2006 einen dreieinhalb mal so hohen Gasverbrauch als im Vorjahr haben. Dh. Verbrauch für eine 90qm Dachgeschosswohnung, eine Person, im Vorjahr zwei Personen lag der Verbrauch für 2005 bei 19.418 kwh und in 2006 bei 70.897 kwh ( das sind 7.178 Kubikmeter.Kostet für 2006 4.650,44 Euro..die Zählerstände der letzten drei Abrechnungsperioden stimmen überein . Der Techniker des Energieversorgers Belkaw hat den Zähler "augenscheinlich Begutachtet" und keine Mängel festgestellt. Ich könnte den Zähler zum Eichamt bringen, Kosten von mir zu tragen 250 Euro, Chance liegt bei 0,1 Prozent. Ein Fehler des Zählwerks wäre nicht mehr nach zuvollziehen. Habe ich eine Chance da raus zu kommen.....Vielen Dank für jegliche Hilfe...
So, die Geschichte geht jetzt weiter...ich war beim Anwalt, führe ein Tagebuch mit dem täglichen Verbrauch von meiner und der gleichen Wohnung unter mir...siehe da, ich hab einen 2,5 mal so hohen Verbrauch, also Zählertausch veranlasst. Befundprüfung negativ, nichts gefunden....nur seltsamerweise hat sich mit dem Tage des Zählerwechsel mein Verbrauch absolut normalisiert, ich habe jetzt sogar einen niedrigeren Verbrauch als die Wohnung unter mir . Nur mein Energieversorger, die Belkaw, fordert aufgrund der negativen Befundprüfung immer noch die Nachzahlung und geht in keinster Weise auf irgendeine Argumentation des jetzt relativierten Verbrauchs ein. Jetzt geht die Sache leider vor Gericht. Ich würde gerne den Fall irgendwie publizieren zb bei Wiso ? Wer hat damit Erfahrung und kann mir helfen ?...vielen Dank
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Erstmal würde ich nachmessen ob der Zähler noch richtig zählt.
Es sollte auf dem Typenschild der Heizanlage der Verbrauch je Std. erkennbar sein.
Also das Ding starten und genau 10 Minuten laufen lassen, Gaszählerstand Differenz x 6 und schon hast du deinen Stundenverbrauch.
Wenn der nicht extrem von dem Typenschild abweicht hast du wirklich ein Beweisproblem.
Die Heizung ist soweit in Ordnung? Wann das letzte Mal geprüft und gereinigt worden?
Sicher das deine Zählerstände im Jahr 05 richtig abgelesen wurden?
Schreibst du die selber auf, kommt da jemand vorbei, oder läßt du dich schätzen?
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Ich kann Ihnen nur wärmstes empfehlen, sich mit dem Thema "Unbilligkeitseinwand" auseinander zu setzen.
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/
Viele Grüße
taxman
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wir haben auch so ein "Problem". Ich vermute, dass es um kein Zufall geht. Man soll vorsichtig sein.
1. Dein Zähler ist ein Beweisstück, lass den nicht los!
2. Schreibe info an die Verbraucherzentrale.
3. Schreibe eine e-mail an wiso (zdf). Wir schreiben heute auch.
Wir bleiben im Kontakt. :wink:
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Hallo, ich glaube ich brauche dringend hilfe, ich soll für das Jahr 2006 einen dreieinhalb mal so hohen Gasverbrauch als im Vorjahr haben. Dh. Verbrauch für eine 90qm Dachgeschosswohnung, eine Person, im Vorjahr zwei Personen lag der Verbrauch für 2005 bei 19.418 kwh und in 2006 bei 70.897 kwh ( das sind 7.178 Kubikmeter.Kostet für 2006 4.650,44 Euro..die Zählerstände der letzten drei Abrechnungsperioden stimmen überein . Der Techniker des Energieversorgers Belkaw hat den Zähler "augenscheinlich Begutachtet" und keine Mängel festgestellt. Ich könnte den Zähler zum Eichamt bringen, Kosten von mir zu tragen 250 Euro, Chance liegt bei 0,1 Prozent. Ein Fehler des Zählwerks wäre nicht mehr nach zuvollziehen. Habe ich eine Chance da raus zu kommen.....Vielen Dank für jegliche Hilfe...
So, die Geschichte geht jetzt weiter...ich war beim Anwalt, führe ein Tagebuch mit dem täglichen Verbrauch von meiner und der gleichen Wohnung unter mir...siehe da, ich hab einen 2,5 mal so hohen Verbrauch, also Zählertausch veranlasst. Befundprüfung negativ, nichts gefunden....nur seltsamerweise hat sich mit dem Tage des Zählerwechsel mein Verbrauch absolut normalisiert, ich habe jetzt sogar einen niedrigeren Verbrauch als die Wohnung unter mir . Nur mein Energieversorger, die Belkaw, fordert aufgrund der negativen Befundprüfung immer noch die Nachzahlung und geht in keinster Weise auf irgendeine Argumentation des jetzt relativierten Verbrauchs ein. Jetzt geht die Sache leider vor Gericht. Ich würde gerne den Fall irgendwie publizieren zb bei Wiso ? Wer hat damit Erfahrung und kann mir helfen ?...vielen Dank ........So und jetzt ist es soweit, statt mich zu verklagen droht mir der Energieversorger Belkaw mit Unterbrechung der Versorgung von WasserStrom und Gas. Darf er das statt mich zu verklagen obwohl ich meine monatlichen Abschlagszahlungen pünktlich bezahle....?.......ich bin für jeden Hinweis dankbar
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Wechsel zu EWIEEINFACH, dann muss dich dein Versorger verklagen und kann nicht trennen lassen.
Gruß
NN
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@Foster
Verbrauch für eine 90qm Dachgeschosswohnung, eine Person, im Vorjahr zwei Personen lag der Verbrauch für 2005 bei 19.418 kwh und in 2006 bei 70.897 kwh
Ihr Verbrauch erscheint mir exorbitant zu hoch!
Wie sieht es mit der Dachisolierung aus?
Mit 21.000 kWh (Heizung und Warmwasser) versorge ich mein
freistehendes Haus mit 180 qm 12 Monate!
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Original von Foster
So und jetzt ist es soweit, statt mich zu verklagen droht mir der Energieversorger Belkaw mit Unterbrechung der Versorgung von WasserStrom und Gas. Darf er das statt mich zu verklagen obwohl ich meine monatlichen Abschlagszahlungen pünktlich bezahle....?.......ich bin für jeden Hinweis dankbar
- Rechtsbeistand hast du ja schon eingeschaltet !
- schriftlich Hausverbot erteilen
- Aufrechungsverbot erteilen
- alle Zahlungen einzeln kennzeichen (wasser 08/2007) usw..
- Leserbriefe
- Bewertung bei Verivox
- Bundesnetzagentur informieren
- Stromanbieter wechseln, diesen Wechsel dürfen die dir nicht verwehren da Stromzahlungen ja nicht strittig sind!
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@Foster
Wenn man das Protokoll über die Befundprüfung des Zählers hat und Zweifel daran, dass die Prüfung in Ordnung war, kann man sicher noch eine Zweitmeinung einholen, sprich den Zähler auch noch woanders prüfen lassen. Die Kosten dafür sollte man nicht scheuen.
Denn der Verbrauch, der gemessen sein soll, ist ggf. typisch für eine gasbeheizte offene Dachterasse, auf der Palmen gezüchtet werden....
Es erscheint auch möglich, dass bei der Ablesung 2006 oder davor Kommastellen verwechselt wurden, so dass es zu der hohen Differenz kam.
Die Forderung des Versorgers bleibt fällig, wenn nicht die besonderen Einwendungen des § 17 GasGVV erhoben werden.
Möglicherweise hält sich der Versorger für berechtigt, auch die anderen Medien (Wasser/ Strom) zu sperren.
Mit dem Lieferantenwechsel bei Strom/ Gas nimmt man nur das Druckmittel der Versorgungseinstellung zur Durchsetzung bestrittener Forderungen, löst indes das eigentliche Problem nicht, weil es im Zahlungsprozess auch darum geht, ob die Einwendungen sachlich begründet sind oder nicht.