Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Hendrik am 08. Februar 2007, 15:53:54
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Hallo, wir haben seit einigen Jahren zwei Flüssiggastank(eigentum) die Verträge sind agbelaufen. Wann kann ich diese kündigen (frist) und bekomme ich eine Bescheinigung vom jetzigen Anbieter das die Tank dann frei sind ? (um überall tanken zu können.)
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Welche Verträge sind abgelaufen?
Liefervertrag oder Mietvertrag?
Ist in den Verträgen etwas vereinbart, das wie folgt klingt:
"Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von xxx gekündigt, so verlängert er sich um den Zeitraum von xxxxx..."
H.Watzl
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Danke für die Antwort.
Es handelt sich nur um Lieferverträge, der erste ist so alt das wir diesen gar nicht mehr haben ca 15 Jahre. Der zweite war ein Liefervertrag über 2 Jahre der mitte 06 abgelaufen ist.
Wir haben beide Verträge fristlos gekündigt(per Einschreiben.)
Ich denke die zwei ( verschiedenen) Gasfirmen werden sich eventuell schon melden. :wink: :lol:
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Hallo Hendrik,
als Nachweis dafür, dass deine Behälter frei sind, brauchst du das Tankbuch und/oder den Kaufbeleg für die Behälter. Das Tankbuch bekommt immer nur der Eigentümer des Behälters, also wenn du diese hast, hast du keine Probleme von jedem anderen Lieferant beliefert zu werden.