Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Maffy am 08. Februar 2007, 14:23:34
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Hallo.
Ich habe horrende Nachzahlungen auf Ratenbasis und hohe Vorauszahlung zu leisten (Gesamt fast 1.500.00 € monatlich). Die Nachzahlungen und der Verbrauch gemäß Jahresrechnungen ist strittig.
Die beiden 2 Zähler für mein Büro liefen bis 01/2007 auf meinen Familiennanmen. Unter anderem aus buchhalterischen Gründen habe ich die Zähler ab 02/2007 auf meine Firma "Familienname.de e.K."
Nun will der Energielieferant die Bürozähler wegen den Schulden aus der Jahresrechnung (also privat) sperren - ist das rechtens???
Danke, Maffy
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@Maffy
hier[/url]\"]Sie sollten sich mit Ihrem ganz speziellen Problem an einen Anwalt vor Ort wenden. Wenn Sie Schulden anerkannt haben, darf wegen entsprechender Außenstände und nach entsprechender vorheriger Sperrandrohung die Versorgung eingestellt werden.
Ich würde einfach mal vermuten, dass sich daran auch dadurch nichts geändert hat, dass Sie die Zähler nun auf Ihre Firma angemeldet haben.
Vielleicht sollten Sie sich wirklich überlegen, einen Anwalt einzuschalten.
Vielleicht wollen Sie sich auch für die Zukunft die Möglichkeit eröffnen, gegen die überhöhten Energiepreise vorzugehen und die Zahlungen entsprechend zu kürzen. Hier gibt es grundlegende Informationen zum Thema:
Sie dürfen den Preisforderungen bei Gas und Strom widersprechen! (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/)
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664)
Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand) (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697)
Gruss eislud