Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E wie Einfach => Thema gestartet von: RR-E-ft am 02. Februar 2007, 16:17:48
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Neues von E.ON:
http://www.eon.com
http://www.eon-energie.com
Eine Frage, die sicher viele bewegt:
Ändert sich etwas durch den Marktauftritt der schwarzen E.ON- Tochter "E-wie einfach" ab dem 01.04.2007 ?
Ganz gewiss nicht.
Niemand lasse sich dadurch irritieren, dass der E.ON- Vertrieb nun bundesweit in einem "Schnellboot" (E.ON- Chef Dr. Teyssen in "Die Welt") unter geänderter Flagge unterwegs sein will.
http://www.welt.de/data/2007/02/02/1197257.html
Zweigleisiger E.ON- Vertrieb:
(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d3/Anarchist_flag.svg/200px-Anarchist_flag.svg.png)
Das bundesweite Angebot der schwarzen E.ON- Tochter wird auch von Mitarbeitern rot beflaggter E.ON- Regionalversorger zutreffend wie folgt als vollkommen belanglos abgetan:
"So macht sich denn auch der Sprecher des Regionalversorgers Eon-Edis in Fürstenwalde (Märkisch-Oderland), Horst Jordan, wenig Sorgen um die neue Konkurrenz aus dem eigenen Haus. Günstiger als der Grundversorgungstarif heiße noch nicht viel." (M.A.Z. 02.02.2007)
Man lasse sich also nicht bluffen, sondern betrachte die Sache getrost aus der Nähe:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b6/Frischeerdbeeren.JPG
Insbesondere ändert sich nichts an der Rechtslage, wonach einseitig festgelegte Vertragspreise der Billigkeitskontrolle in direkter Anwendung des § 315 BGB unterfallen.
Siehe hier:
Stadtwerke über schwarze E.ON- Tochter angeblich pikiert (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=23720#post23720)
E.ON Energie will angeblich endlich erkannt haben, dass die Verbraucher bezahlbare Energie wollen, bietet aber auch über die bekannten sieben Regionalversorger weiterhin Energie nur zu sehr hohen Preisen an, MeinCent für Verbraucher, DeinEuro für E.ON:
http://www.e-wie-einfach.de/presse/presse_fotos.html
Man hätte nur einfach in § 2 Abs. 1 EnWG schauen brauchen, um zu erkennen, welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen:
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__2.html
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/__1.html
Für diese Selbstverständlichkeit sollte es keiner Konferenzen bedürfen.
Statt dessen bedurfte es für diese Erkenntnis sogar angeblich einer umfassenden Marktforschung, die einiges Geld gekostet haben wird.
Da kann man mal wieder sehen, dass die einfachsten Sachen von den Verantwortlichen oft nicht mehr selbst wahrgenommen werden.
Dass es einer möglichst preisgünstigen, effizienten Versorgung zu verbraucherfreundlichen, transparenten Bedingungen bedarf, steht nicht nur im Gesetz, sondern liegt von Anfang an auf der Hand.
Weder die E.ON- Regionalversorger, noch die Regionalversorger anderer Konzerne, noch Stadtwerke - unabhängig davon, ob sie einem Konzern angehören oder nicht - wurden aus den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen des (neuen) Energiewirtschaftsgesetzes entlassen.
Eigentlich ganz logisch.
Im ganzen Energiewirtschaftsgesetz findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass die klaren gesetzlichen Bestimmungen, denen Energieversorgungsunternehmen unterliegen, nur für Monopolisten gelten.
Und auch § 315 BGB ist keine entsprechende Einschränkung zu entnehmen, dass diese gesetzliche Bestimmung nur für Monopolisten gilt.
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hallo,
volle Zustimmung,
nichts desto trotz RWE Kunden wie ich sollten wechseln.
denn es gilt
- 6,07 ct/ Kwh RWE Stand heute
- 5,83 ct/ Kwh RWE ab 01.03.2007
ab 01.05.2007 bin ich E wie einfach Kunde
mit dann 5,83 - 0,24 = 5,59 ct/kwh
selbst wenn das nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Ein massiver Wechsel vieler RWE Kunden löst Druck aus!
bei mir derzeit eine Ersparnis 175 EUR / Jahr
Differenz zum billigsten derzeit 605 EUR / Jahr!
Man verliert ja nichts da man ja nur 1 Monat gebunden ist :-)
ich habe aufgrund der geringen Kündigungsfrist bereits 150.000 KWH / Jahr zum wechsel überreden können!
PS: ich selbst praktiziere derzeit Widerspruch auf Basis 4,3 ct/kwh
und werde das bei e wie einfach fortführen !
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@bjo
.... und dann fliegen Sie bei e ganz einfach aus dem Vertrag raus.....:roll:
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@bjo
So einfach, wie Sie sich das vorstellen, funktioniert das allerdings nicht. Weil Sie bei den "schwarzen Piraten" Sondervertragskunde werden, müssen Sie eine Vereinbarung unterschreiben und sich damit an einen Preis binden. Sie akzeptieren mit diesem Vertrag also einen Preis, der höher liegt, als Ihr derzeitiger (Widerspruchspreis). Was haben Sie denn damit gekonnt?
Glauben Sie wirklich, dass Sie damit Druck auf RWE ausüben können?
Sobald Sie bei den "Piraten" in Preiswiderspruch gehen, setzen diese Sie auf einer "einsamen Insel" aus (Kündigung), von der Sie vielleicht nur RWE wieder retten kann. Ihre Argumentation, nur die Preise von 2004 oder 2005 zahlen zu wollen wird dann wohl ziemlich wackelig.
Denken Sie doch einmal zurück ins Jahr 1998. Dort hatte man ähnliches im Strombereich vor. Nicht die "schwarzen" sondern die "gelben" hatten sich damals aufgemacht, eine Revolution einzuläuten. Was hat das dem Verbraucher langfristig gebracht: nichts. Im Gegenteil, die Preisargumentation im Strombereich ist heute schwieriger,als die beim Gas.
Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, zahlen Sie ihren alten Preis weiter und warten geduldig ab.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@bjo
Wer bei E. wie endlich einen Vertrag abschließt, verliert sein Widerspruchsrecht, weil er sich auf einen Anfangspreis bei Vertragsabschluss einigt.
Es wäre also vollkommen töricht, wegen einer vermeintlichen Ersparnis zu wechseln. Darum geht es bei dem Angebot überhaupt nur. Bis auf eine um ca. 0,20 ct/ kWh (netto) gekürzte Konzessionsabgabe ändert sich am Gaspreis rein gar nichts (Differenz der KA Tarifkunde/ Sondervertragskunde).
Auf den regionalen Gaspreis wird durch den Wechsel also keinerlei Druck ausgeübt.
Im Gegenteil:
Der Druck wird genommen, weil der regionale Versorger den bisherigen Preis von der E.ON- Tochter für die Beistellung bekommt, nur eben lediglich vermindert um die Differenz bei der Konzessionsabgabe.
Die verminderte Konzessionsabgabe führt lediglich dazu, dass die eigene Gemeinde weneiger Konzessionsabgabe und Geld bekommt.
Im Strombereich wurde dieser Zustand dadurch abgestellt, dass die Konzessionsabgaben geleich gestellt wurden, was beim Gas bisher nicht der Fall ist.
Mit anderen Worten, bei dieser Beistellung verdient der regionale Versorger das gleiche, als wenn er den Kunden direkt versorgen würde.
Der Kunde hat aber weniger Service und verzichtet auf sein Widerspruchsrecht.
Schließlich spart man bei Widerspruch bis zum Nachweis der Billigkeit weit mehr. Wenn man davon ausgeht, dass der Billigkeitsnachweis des Gesamtpreises nicht erbracht werden kann, wäre es also ziemlich dumm, zur E.ON- Tochter zu wechseln.
Schließlich stellt sich die Frage, ob man für ein fragwürdiges E.ON- Angebot auch noch Werbung machen sollte.
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@bjo
Auch hier muss vor Schnellschüssen gewarnt werden!
Für mich hat @monaco mit seiner Argumentation vollkommen recht.
Vorausgesetzt ihr Taktik geht auf, sie wechseln zu dem "Schwarzen" und kürzen dann die Zahlung auf den Betrag von 2004. Die " Schwarzen" nehmen die Auseinandersetzung mit Ihnen auf und kündigen Ihnen nicht gleich. Welche Auswirkungen hat das auf Ihnren Regionalversorger RWE?
Keinen!!! Die RWE bekommt von den "Schwarzen" den vereinbarten, ungekürzten Preis.
Welchen Druck hätten Sie gegen die RWE Aufgebaut oder erhöht?
Keinen, ganz im Gegenteil!!!
Hierzu ein Zitat von RA Fricke aus dem Forum Energiepolitik zum gleichen Thema:
Die Konzessionsabgabe für diese Sondervertragskundenbelieferung ist mit 0,03 ct/ kWh (netto)weit billiger als die Konzessionsabgabe bei der Gasversorgung im Allgemeinen Tarif zwischen 0,22 ct/ kWh und 0,93 ct/ kWh (netto) (vgl. § 2 Abs. 2 und 3 KAV).
Der Preisvorteil von 0,24 ct/ kWh (brutto) gegenüber dem Allgemeinen Tarif des örtlichen Gasversorgers wiegt diese Ersparnis bei der Konzessionsabgabe wohl noch nicht einmal auf.
Will die deutsche Gaswirtschaft und der E.ON- Konzern im Besonderen die Energieverbraucher mit diesem Wettbewerb also wieder einmal nur an der Nase herumführen?
Sollten die wegen der geringeren Konzessionsabgaben sogar unter dem Strich mehr am Gas verdienen als der örtliche Gasversorger, stellt sich die Frage, wo der Service und die bunte Kundenzeitschrift bleiben.....
Wenn das ganze in Beistellung erfolgt, verdienst der örtliche Gasversorger wohl das gleiche wie bei einer direkten Lieferung an den Kunden. Für die beteiligten Gasversorger also eine klassische Win-Win- Situation. Ein solcher "Wettbewerb" tut keinem weh. Im Gegenteil
Falls es dann zu einer Klage der RWE gegen Ihre Verweigerung für die Zeit bis zu Ihrem Wechsel kommt. Wäre ich auf Ihre Erklärung dem Gericht gegenüber gespannt, wie Sie die Preise und Erhöhungen für die Vergangenheit gegenüber der RWE verweigern und dieselben Preise und Erhöhungen, die Grundlage der Preisgestaltung bei "E" sind, bei dieser mit Vertragsabschluss akzeptieren. Eine Klage von "E" gegen Sie werden Sie mit Sicherheit verlieren.
Also Vorsicht mit dem Wechsel! Mit einem Wechsel wird unsere Sache geschwächt, der Druck wird vom örtlichen Versorger genommen und dieser bekommt auch noch mehr Geld.
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Abzocke frisch vom Erzeuger direkt vermarktet:
(http://www.bilderhosting.info/pics/image17348.jpg)
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b6/Frischeerdbeeren.JPG
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hall all,
Danke wieder was gelernt!
werde den Auftrag stornieren !
hab ja noch 13 Tag :-))
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Noch einmal zum langsamen Mitdenken:
Nur ganz wenige Gasversorger beliefern die klassischen Heizgaskunden als Tarifkunden zu den Allgemeinen Tarifpreisen also zu den Allgemeinen Preisen des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 1 EnWG.
Zumeist bestehen schon sog. Sonderverträge, hie und da auch Norm- Sonderverträge genannt. Dies ändert nichts daran, dass es sich um Sonderverträge handelt.
Die schwarze E.ON- Tochter will lediglich die Allgemeinen Preise des örtlichen Grundversorgers unterbieten.
Abgestellt wird bei dem Angebot jedenfalls auf die Allgemeinen Preise des örtlichen Grundversorgers, bei denen es sich nur um die öffentlich bekannt gemachten Allgemeinen Preise für die Grundversorgung handeln kann.
"Ihr Mein CentTarif Gas bei E WIE EINFACH setzt sich wie folgt zusammen:
Grundpreis in Euro pro Monat *
+
Arbeitspreis in Cent pro kWh * - 0,24 Cent pro kWh
= MeinCentTarif Gas
* (Allgemeiner Preis des örtlichen Grundversorgers)"
Die Allgemeinen Preise des Grundversorgers gem. § 36 Abs. 1 EnWG iVm. GasGVV sind mit den früheren Tarifkundenpreisen nach § 10 Abs. 1 EnWG 1998 iVm. AVBGasV identisch.
Die Allgemeinen Preise des Grundversorgers sind also immer die in § 36 Abs. 1 EnWG explizit genannten Preise, welche nach dieser Vorschrift öffentlich bekannt zu geben sind.
Andere Allgemeine Preise des Grundversorgers außerhalb der in § 36 Abs. 1 EnWG in Bezug genommenen gibt es nicht.
Man wüsste sonst schon durch ungenaue Bezugnahme auch überhaupt nicht, welche Preise denn sonst überhaupt gemeint sein sollten, so dass sich die Preise für den MeinCent- Tarif auch gar nicht zweifelsfrei ermitteln ließen.
Immerhin können Sonderpreissysteme jederzeit verändert werden:
http://www.emb-gmbh.de/cms/fileadmin/pdf/emb_4_fuer_sie.pdf
Ein entsprechender Zweifel ließe gem. § 154 Abs. 1 BGB wohl schon besorgen, dass mit der schwarzen E.ON- Tochter gar kein wirksamer Vertrag begründet werden könnte, weil es an einer wirksamen Einigung auf einen Vertragspreis fehlen könnte.
Insbesondere wäre überhaupt nicht klar, auf welchen der verschiedenen Sondervertragskundenpreise eines örtlichen Versorgers sich die Preisänderungsbestimmung und Preisgarantie in einem Vertrag mit der schwarzen E.ON- Tochter überhaupt beziehen sollte.
Bei Tarifkunden fallen immer die weit höheren Konzesionsabgaben nach § 2 Abs. Nr. 2 a) und b) in Höhe von 0,22 ct/ kWh (netto) bis 0,93 ct/ kWh (netto) an.
Bei Sondervertragskunden fallen hingegen immer die demgegenüber weit geringeren Konzessionsabgaben gem. § 2 Abs. 3 Nr.2 KAV in Höhe von 0,03 ct/kWh (netto) an.
Wechselt ein grundversorgter Gaskunde des regionalen Versorgers zur schwarzen E.ON- Tochter, so wird er dadurch zu deren Sondervertragskunden.
Die Konzessionsabgabe ermäßigt sich dadurch entsprechend, zumeist stärker als die Ermäßigung des Preises bei einem solchen Wechsel.
Wechselt etwa ein bisher in Berlin oder Hamburg grundversorgter sog. Koch- Gaskunde, so ermäßigt sich die Konzessionsabgabe dabei wohl von 0,93 ct/ kWh (netto) auf 0,03 ct/ kWh (netto) um 0,90 ct/ kWh (netto).
Für den Gaslieferanten ist die Lieferung also mit entsprechend geringeren Kosten verbunden.
Dieser Kunde spart durch den Wechsel jedoch lediglich 0,24 ct/ kWh.
Wer bereits bei seinem regionalen Versorger Sondervertragskunde (auch Norm- Sondervertragskunde) ist und zur schwarzen E.ON- Tochter wechselt, für den erhöhen sich die Preise durch den Wechsel womöglich sogar.
So soll es sich etwa nach Verivox- Angaben in Dortmund verhalten:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=18011
http://www.verivox.de/home/recommender/Index.asp?Partner_ID=1&page_ID=7&carrier_ID=6360&evaluation_ID=16075&action=show
Man muss also ganz genau hinsehen.
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e wie erbärmlich!
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@ Fricke:
Zitat: Es wäre also vollkommen töricht, wegen einer vermeintlichen Ersparnis zu wechseln. Darum geht es bei dem Angebot überhaupt nur. Bis auf eine um ca. 0,20 ct/ kWh (netto) gekürzte Konzessionsabgabe ändert sich am Gaspreis rein gar nichts (Differenz der KA Tarifkunde/ Sondervertragskunde).
Ich weiss nicht, wie Sie darauf kommen, dass E.ON weniger KA zahlt. §2 Abs. 6 sagt aus, dass die gleiche KA wie bisher genommen wird. War bereits niedrige vereinbart, bleibt diese. War es bisher hohe, bleibt diese ebenfalls.
Ich kann mir ebenfalls nicht vorstellen, dass E.ON für jeden belieferten HH-Kunden ein Testat erstellen lassen wird, um zu beweisen, dass niedrige KA angesetzt werden kann.
E.ON wird nicht wg. der KA billiger anbieten, die Rechnung wird nicht aufgehen.
Gruß
NN
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@Netznutzer
Ich habe wohl noch nie ein Geheimnis daraus gemacht, wie ich auf etwas komme:
M. E. ändert § 2 Abs. 6 KAV nichts an der Unterscheidung in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 KAV.
Bemühen wir die Logik:
Der NB darf mit der Gemeinde für Lieferungen an Sondervertragskunden keine höhere KA vereinbaren als die in § 2 Abs. 3 KAV genannten.
Dementsprechend kann er mit einem Dritten für die Durchleitung zur Belieferung von Sondervertragskunden auch nach § 2 Abs. 6 KAV keine höheren KA vereinbaren als die in § 2 Abs. 3 KAV genannten.
Probe:
Drittbelieferte Kunden sind in keinem Falle (mehr) Tarifkunden im Sinne des § 2 Abs. 2 KAV, sondern Sondervertragskunden gem. § 2 Abs. 3 KAV.
Im Übrigen handelt es sich bei der Frage der Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens der KAV, welcher nur die höchstzulässige KA regelt, immer um Ermessensentscheidungen des NB, die sich nach § 315 BGB kontrollieren lassen.
§ 2 Abs. 6 KAV will lediglich sicherstellen, dass ein Drittlieferant nicht dadurch benachteiligt wird, dass ihm die gesetzlich höchstzulässigen KA vom NB abverlangt werden, wo der NB für eigene Lieferungen geringere KA mit der Gemeinde vereinbart hat als die gesetzlich höchstzulässigen. :idea:
Obacht: Das ist etwas völlig anderes.
Und deshalb ist Ihr Schluss über die Bedeutung des § 2 Abs. 6 KAV wohl auch schon unzutreffend:
§2 Abs. 6 sagt aus, dass die gleiche KA wie bisher genommen wird. War bereits niedrige vereinbart, bleibt diese. War es bisher hohe, bleibt diese ebenfalls.
Weil es sich gerade anders verhält, bedurfte es im Strombereich überhaupt nur der (nachträglich eingeführten) Regelung des § 2 Abs. 7 KAV. Eine solche Regelung gibt es jedoch im Gasbereich (bisher) nicht.
Deshalb geht das Konzept auf:
Klassifiziert man bisherige (Gas- !!!) Tarifkunden durch den Wechsel in Sondervertragskunden um, dürfte die Rechnung ganz deutlich aufgehen, nicht nur bei Berliner und Hamburger Koch-Gaskunden.
Bekanntlich ist durch eine solche Umklassifizierung in der Vergangenheit die Gruppe der sog. Norm- Sondervertragskunden überhaupt erst entstanden. Es ist branchenbekannt, dass dies der eigentliche Grund für die entsprechende Unterscheidung war, die im Übrigen keinen Sinn macht, sondern sich heute mit Rücksicht auf § 307 BGB rächt.
Die Masche ist für die Gasbranche also nicht eben neu, sondern seit ca. 1998 ein alter Hut - eine gängige Praxis über die nur nicht offen gesprochen wird. Statt dessen haben Büdenbender u.a. Schriften über den "philosophischen Hintergrund" der sog. Norm- Sonderverträge verfasst, deren eigentlichen Zweck (Verkürzung der Gas- Konzessionsabgaben gegenüber den Gemeinden) kaschierend.
E.ON hat nicht umsonst darauf verwiesen, dass jeder Wettbewerber ein solches Angebot machen könnte.
(Es ist in der Beistellung wohl ein lohnendes Kinderspiel.)
Abgesehen von den differenzierten KA gilt Folgendes:
Nach aktuellen Prognosen sollen in 2007Q2 folgende Preise zu beobachten sein:
Citygate liegt bei 2,67, Kraftwerksgas bei 1,25 und der Importpreis bei
knapp über 2 Cent/kWh.
Da kann E innerhalb des E.ON-Konzerns gewiss unschwer ein paar MWh billiges Kraftwerksgas aus dem Portfolio von E.ON Energie nehmen und die Stadtwerke damit in jedem Falle viel deutlicher unterbieten, während diese möglicherweise vom gleichen Konzern via E.ON Ruhrgas nur Citygate angeboten bekommen und unter diesem Preis ächzen, weil sie nicht mehr recht wissen, wie sie damit gegen E bestehen können sollen....
E.ON hat also einen weit größeren Preisgestaltungsspielraum beim Gas, schöpft diesen ggf. selbst vollständig aus, zementiert aber auf der Abgabeseite bei den Verbraucherpreisen die bisher bestehenden regionalen Preisgefüge und drastischen Preisgefälle, die etwa das Bundeskartellamt festgestellt hatte.
Auf diesem Feld werden andere Wettbewerber es deutlich schwerer haben.
Aber einen entsprechenden Wettbewerb hat E.ON bisher ja noch gar nicht eröffnet.
Ich persönlich halte den Wechsel zu E aus den genannten Gründen für töricht, insbesondere eingedenk der Tatsache, dass ich mich selbst als Tarifkunde seit Jahren konsequent auf die Unbilligkeit berufe und einen Billigkeitsnachweis gefordert habe, der bisher nicht erbracht wurde.
Dies führte dazu, dass ich keine Zahlungen mehr leistete, sondern statt dessen nur noch Rücklagen in entsprechender Höhe bilde. Ich kann mit diesen leben und halte den regional verwurzelten Stadtwerken die Treue, um diese im Wettbewerb zu stärken.
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... Dies führte dazu, dass ich keine Zahlungen mehr leistete ... und halte den regional verwurzelten Stadtwerken die Treue, um diese im Wettbewerb zu stärken.
:lol: das haben Sie aber schön gesagt!
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@superhaase
Sollte nach Billigkeitsnachweis etwas fällig werden, so bin ich schon dafür, dass der Stadt Jena auch die entsprechenden Steuern auf den angemessenen Gewinn der Stadtwerke zufließen.
Außerdem beschäftigen die Stadtwerke auch freundliche und kompetente Mitarbeiter aus der Stadt und der Region.
Was sollte ich als Kunde also bei E, wenn in jedem Falle sichergestellt ist, dass ich bei meinen Stadtwerken überhaupt nur einen möglichst preisgünstigen Preis zu zahlen habe ?
E ist demgenüber offensichtlich ein Wanderzirkus, der heute hier (München) und morgen dort (Köln) seine Zelte aufschlägt, derweil in Magdeburg eine Postfachadresse und ein CallCenter unterhält, übermorgen vielleicht schon wieder vollständig einpackt, wie seinerzeit die Frankfurter E.ON- Tochter EuroPower Energy, die man einfach liquidiert hatte.
Manch einer wird die Parallelen sofort erkennen:
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/001014.htm
Wenn der Konzern seine Politik ändert, sind die Opfer ausgemacht:
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/990708.htm
Nichts stärkt die Stadtwerke mehr im Wettbewerb als günstige Preise, um die es auch und gerade mir geht....
Man muss also keine Dialektik bemühen.
@Netznutzer
Nochmals O- Ton E.ON-Chef Dr. Teyssen:
"E wie einfach` kauft und verkauft Strom und Gas zu Marktpreisen. Das können andere auch. Jetzt kommt die Vertriebsintelligenz ins Spiel: Wie kauft man ein, wie wirbt man, welche Angebote schnürt man.
Die gesamte sog. "Vertriebsintelligenz" besteht ersichtlich darin, aller Welt weis zu machen, dass ein und das selbe Erdgas für Kraftwerke einen vollkommen anderen Preis hat als für Regionalversorger und Stadtwerke. Intelligent verkauft werden die Marktpartner mit einer Legende/ einem Ammenmärchen.
Dies dürfte sich nicht mehr halten lassen, wenn Gas endlich über eine Börse gehandelt wird.
Deshalb gilt es für den Konzern, den Starttermin einer Gasbörse nach Möglichkeit zu verzögern:
"E.ON-Vorstand: Börsenstart lieber gründlich vorbereiten
Essen (energate) - Oktober 2007 ist ein vernünftiger Starttermin für die Gasbörse. Gründlichkeit sollte vor Schnelligkeit gehen, forderte der Vorstand... 07.02.2007 - 17:08"
E.ON hatte schon den Starttermin für die Öffnung des Erdgasmarktes im HuK- Bereich für Haushaltskunden ersichtlich fast über neun Jahre hinweg seit der Gasmarktliberalisierung "gründlich" vorbereitet....
Das Ergebnis dieser Gründlichkeit besprechen wir hier gerade.
Stadtwerke, die dieser offensichtlichen Narretei des Konzerns weiter folgen, müssen und werden im Wettbewerb das Nachsehen haben, allein weil es den dortigen Verantwortlichen an der notwendigen Intelligenz fehlte.
Den Verbrauchern fehlt es ersichtlich nicht mehr an Intelligenz, sich diesem selbstgefälligen Treibgen entgegenzustellen.
P.S.:
Sollten einzelne Versorger wegen § 307 BGB nun schon auf die Idee verfallen sein, die Norm-Sondervertragskunden wieder als Tarifkunden zurück umzuklassifizieren (etwa im Anschluss an Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff.) frei nach dem Motto "Norm- Sondervertragskunde wo kamst du her, wo gehst du hin?", so wird denen durch das E- Angebot aus vorgenannten Gründen nun der Rückweg abgeschnitten.
Allein über die KA weit günstiger anbieten könnte E wohl Erdgas im Netzgebiet der Stadtwerke Witten, wo man bisher nur Tarifkunden kennt:
http://www.stadtwerke-witten.de/objektdb2/Gaspreise2007.pdf
Das kann bitter werden. Schließlich sind nicht alle frustrierten und deshalb wechselwilligen Erdgaskunden über die Hintergründe immer bestens im Bilde.
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Hallo Herr Fricke,
im Rahmen der Netzan und -Abmeldung kenne ich keine Möglichkeit, nach Tarif, Normsondervertragskunde oder Ähnlichem zu unterscheiden. Auf ein Testat würde ich bestehen, falls E meint, auf eine niedrigere KA zu bestehen. Pauschal: Verträge von Lieferanten mit ihren Kunden interessieren das Netz nicht. Da jedoch das Netz zuständig für die KA ist, legt es diese im NN-Entgelt entsprechend fest. Sagen Sie mir, wie E dies verhindern soll, ganz abgesehen davon, dass es noch keine vernünftige elektronische Netzanmeldung im Gas gibt.
Für eine Beistellung muss E erst mal einen Vertrieb finden, der diese anbietet. Sofern dieser Vertrieb überhaupt dazu bereit sein sollte, kann und wird er den Preis so festlegen, dass E Geld pro kWh zulegen wird. Die Beistellung hat schon im Strombereich gezeigt, dass sie ziemlich blödsinnig für denjenigen ist, der sie in Anspruch nimmt.
Gruß
NN
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@Netznutzer
Dann wird E alsbald darauf dringen, dass es eine solche Möglichkeit der Unterscheidung bei den Gas- NNE gibt oder Rechnungsbeträge werden gekürzt. Schließlich unterliegen NNE selbst der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB.
Eigntlich berdarf es der Unterscheidung schon oft nicht. Bei tatsächlichen NNE kommt aus u. g. Gründen immer nur die KA nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV zum Tragen. Lediglich bei kalkulatorischen NNE stellt sich die Frage, interessiert aber den dritten Netznutzer überhaupt nicht.
E.ON hat in München eine sehr ausgeschlafene Truppe, die sich schon darum kümmern wird, dass die Vertriebsintelligenz des Unternehmens am Markt Früchte trägt. Das weiß ich aus Erfahrung.
Nochmals:
Bei der Stromversorgung von Haushaltskunden durch Drittlieferanten gibt es eine solche Konstellation wegen § 2 Abs. 7 KAV gerade nicht.
Im Gasbereich sind alle drittbelieferten Kunden per se Sondervertragskunden.
Der NB kann und darf deshalb wegen § 2 Abs. 3 Nr. 2 iVm Abs. 6 KAV gar keine höhere KA innerhalb der NNE in Rechnung stellen als 0,03 ct/ kWh.
Der Drittlieferant hat damit jedenfalls insoweit geringere Kosten.
Schon seinerzeit gab es entsprechende Überlegungen im Bayernwerk, dies zum eigenen Vorteil zu nutzen. Im Rahmen meiner Ausbildung in einem BAG- Unternehmen hatte ich selbst mit solchen Szenarien zu tun und habe meinen Senf dazu gegeben.
Deshalb wurde im Strombereich seinerzeit alsbald § 2 Abs. 7 KAV geschaffen, um dem einen Riegel vorzuschieben.
Die Beistellung wird E allen lokalen Anbietern erfolgreich antragen, die ein dringendes Bedürfnis verspüren, nicht mehr "Monopolist" geschimpft zu werden. Das halten viele für einen Wert an sich.
Als wenn es - etwa mit Rücksicht auf § 315 BGB - überhaupt darauf ankäme... :roll:
Aber soweit sind eben viele Stadtwerke (noch) nicht.
Die denken womöglich immer noch, die Preisgabe der Monopolstellung sei irgendwie ja auch ein Segen und deshalb mag man vielerorts geneigt sein, sich auf die Beistellung einzulassen.
Wo man sich ziert, wird sich womöglich der BGW vermittelnd einschalten, da es doch den Wettbewerb voranbringe und für alle wichtig sei, dass die Haushaltskunden nun wählen können....
Wir werden es sehen.
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Hallo,
sehen Sie das Problem nicht von Lieferantenseite; es kommt nicht auf den Liefervertrag Lieferant Kunde an, sondern auf den Vertrag Netzbetreiber Kunde. So lange der Kunde nicht vom Netz als Sondervertragskunde akzeptiert wird, wird auch der Lieferant dies nicht geltend machen können. Der Lieferant wird in der gesamten KA nur ein Mal erwähnt, nämlich bei der Feststellung des Grenzpreises werden sämtliche Lieferungen aller Lieferanten zu Grunde gezogen.
Aber ich bin kein Jurist, und werde es lieber diesen überlassen, eine Feststellung herbeizuführen, wer was festlegt.
Lieber Harald Schmidt schauen, dass ist amüsanter.
In diesem Sinne noch einen lustigen Tagesausklang,
Gruß
NN
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@Netznutzer
Den Kunden interessiert das herzlich wenig bei all- inclusiv- Belieferung.
Deshalb bekommt er von dem Gezerre auch nichts mit, sieht nur den geringeren Preis und nicht die tatsächliche (ggf. bedeutend höhere) Wertschöpfung seines neuen Lieferanten.
Das macht die Sache ja erst so interessant. :wink:
Der bad guy ist immer der mit den höheren Preisen, auch wenn er möglicherweise gar nicht anders kann.
E als Lieferant nutzt das Netz dabei immer zur Belieferung seines Sondervertragskunden und hat hierfür NNE an den NB zu zahlen, die dabei wie aufgezeigt nur die geringeren KA enthalten dürfen.
Im Falle der Beistellung ist E wohl selbst Sondervertragskunde des Beistellers. :wink:
Für den NB bleibt an dieser Stelle aufgrund der eindeutigen Regelung in der KAV gar kein Spielraum. Auf eine höhere KA innerhalb der NNE hat er schlicht keinen Anspruch.
Es verhält sich so ähnlich wie mit dem Unbilligkeitseinwand des Kunden gegen die einseitige Tariffestsetzung und Zahlungskürzungen danach.
Da kann der NB im Kreis tanzen, vor Wut in den Teppich beißen.
Es nutzt ihm alles nichts.
Es wurde wohl schlicht und ergreifend verpennt (!), eine Regelung wie § 2 Abs. 7 KAV auch für den Gasbereich zu schaffen, weil man immer anderes zu tun hat und denkt, der konkrete Fall wäre noch fern oder schlicht den Hintergrund nicht erkannt hat.
Dieses Versäumnis darf sich wohl der VKU auf die Fahne schreiben.
Vom BGW war insoweit sowieso nichts zu erwarten.
Schließlich hätte man das Kapitel "Norm-Sonderverträge" beenden müssen, welches nur zu einem bestimmten Zweck aufgeschlagen wurde.
Im Gegensatz dazu verfügt E.ON nicht erst seit gestern über ein professionelles Think Tank.
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@Fricke,
kann man das Vorgehen der E.ON mit "E- wie einfach" nicht als einen unter den Oligopolen abgesprochenen Schachzug sehen.
Durch das bundesweite Anbieten von günstigeren Preisen als der örtliche Versorger, sind m.E. alle örtlichen End-Versorger (Stadtwerke) jetzt "gezwungen" bzw. gefordert neue Preise und neue Verträge zu machen.
Dadurch werden allen Kunden, nicht nur den Widersprüchlern, neue Verträge vorgelegt.
Ist es nicht so, das mit Unterzeichnung dieser neuen Verträge damit defacto Sonderverträge mit ausgehandelten Preisen vereinbart werden, worauf alle weiteren künftigen Widersprüchlern dann nach § 315 BGB keinen Widerspruch mehr einlegen können?
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@Cremer
Hier im Forum bereits mehrmals zu lesen:
Wer bei E einen Vertrag abschließt wird dort Sondervertragskunde, vereinbart einen Anfangspreis und hat für den Anfangspreis kein Widerspruchsrecht.
Ob es sich um Schach, Halma oder Mikado handeln könnte, vermag man nicht zu beurteilen, steht auch hier nicht zur Debatte.
Ob nun Versorger neue Verträge anbieten, bleibt abzuwarten.
Ein zwingender Grund dafür wäre nicht ersichtlich.
Ist es nicht so, das mit Unterzeichnung dieser neuen Verträge damit defacto Sonderverträge mit ausgehandelten Preisen vereinbart werden, worauf alle weiteren künftigen Widersprüchlern dann nach § 315 BGB keinen Widerspruch mehr einlegen können?
Mit Suggestivfragen komme ich ganz schlecht zurecht. Aber auch sonst habe ich diese Frage nicht wirklich verstanden. :wink:
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Ob nun alle Versorger neue Verträge anbieten, bleibt abzuwarten.
Es ist zu erwarten und vielerorts bereits in Gange. Gestern habe ich die Vertragsanpassung der EWE auch erhalten und ihr widersprochen. Mir droht nun die Kündigung des Sondervertrages, obwohl ich der ebenfalls vorsorglich widersprochen habe.
Schlimmstenfalls rutsche ich in die Grundversorgung. Wäre aber auch kein gewaltiger Beinbruch, denn mehr als die gekürzten Beträge, die ich zur Zeit zahle, würde die EWE auch dann nicht bekommen.
Seht Ihr das Szenario am Horizont?
Die örtlichen Grundversorger sind die problematischen Sondervertragskunden los, leben gut von den Netzentgelten und den Kunden, die in der Grundversorgung verharren. Der Markt spielt sich draußen ab, da wo er beim Strom schon längst sein könnte.
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@jroettges
Ohne eine Kündigung des alten Vertrages oder einer Annahme der neuen Vertragsbedingungen, gilt der alte Vertrag weiterhin unverändert fort.
Eines Widerspruchs gegen die gewünschten Vertragsanpassungen, sollte es meines Erachtens nicht bedürfen.
Mit einem Widerspruch ladet man hingegen den Versorger regelrecht zu einer Kündigung des alten Vertrages ein.
Guckst Du auch hier:
EWE (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=23876#post23876)
Gruss eislud
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@Eislud
Bin zwar kein Jurist, aber mein Verstand sagt mir, dass eine klare Kante eben eine klare Kante ist.
Ich habe widersprochen und gleichzeitig von dem GVU die Bestätigung meiner Auffasung verlangt, dass der alte Vertrag weiter besteht .
Außerdem habe ich erklärt, dass ich mich gegen die für den Fall des Widerpruchs angedrohte Kündigung wehren werde.
Die wissen nun also woran sie sind. Was soll daran falsch sein?
P.S. Natürlich habe ich jede Zeile der Diskussion dazu hier im Forum verfolgt.
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@jroettges
Als falsch würde ich es auch nicht bezeichnen, es birgt nur eben Gefahren. Und es erscheint nicht notwendig, weil eine Vertragsanpassung eben nur durch eine Annahme zustandekommt, schweigen aber eben nicht als Annahme gilt.
Es besteht nun die Gefahr, wie schon erkannt, dass der Versorger den Vertrag kündigt. Wenn er dabei keinen Fehler macht, dann ist die Kündigung auch wirksam und der schöne alte Sondervertrag gilt nicht mehr und nie mehr.
Wer dann als Haushaltskunde keinen neuen Vertrag unterschreibt, ist dann in der Grundversorgung. Hier kann man dann auf Null kürzen, muss andererseits aber damit rechnen, dass man irgendwann unter Umständen einen grossen Teil der Kürzungen nachzahlen muss.
Bei einem älteren Sondervertrag mit entsprechend geringem Anfangspreis, kann man hingegen davon ausgehen, dass man solange der Vertrag besteht, nichts weiter zahlen muss als den Anfangspreis. Natürlich vorausgesetzt die Preisanpassungsklausel im Vertrag ist unwirksam, was aber ja schon unbesehen sehr wahrscheinlich ist.
Deshalb bleibe ich doch lieber im alten Sondervertrag, wenn er einen entsprechend günstigen Anfangspreis hat.
Gruss eislud
(Edit: Ach ja, ich bin auch kein Jurist.)
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Wie so oft in diesen Foren läuft, so finde ich, hier einiges durcheinander!
Für Kunden, die das Angebot E langsam lesen und dann auch noch die Erklärungen von RA Fricke lesen wissen:
1. Das Angebot E hat nur einen Vorteil für die Kunden, die bei Ihrem Regionalversorger in der Grundversorgung sind und aus welchen Gründen auch immer keinen Einspruch nach § 315 BGB einlegen wollen. Diese Kunden gibt es bei den Regionalversorgern kaum noch.
2. Das Angebot E ist ein Sondervertrag und ist als solcher für die Sonderverträge der Regionalversorger preislich keine Konkurrenz, wodurch hier für die Regionalversorger kein Handlungsbedarf entsteht. Der Preis für das Angebot E orientiert sich nicht an den Preisen für Sonderverträge der Regionalversorger.
3. Die "Welle" der Vertragsanpassungen mit befürchteten Kündigungen hat nicht erst eingesetzt, nachdem es das AngebotE gibt.
4. Sollte es bei dem einen oder anderen im Zuge der Vertragsanpassung zu einer Kündigung des Sondervertrages kommen, so würde ich diesen Vorgang als feindlichen Akt des Versorgers verstehen. Hier wäre eine konsequente Antwort angebracht. Mensch geht in die Grundversorgung und kürzt die Zahlungen auf null. Hierzu hat RA Fricke hilfreiche Beiträge im Forum.
Also ich finde Kunde ist durch das Angebot E in einer gestärkten Position gegenüber dem eigenen Regionalversorger, er muss sie nur nutzen.
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@AKW NEE
Vollkommen richtig, dass hier weiter nur das Angebot E diskuteiert werden sollte.
Ihre Ausführungen sind vollkommen zutreffend.
Ich war Stromsondervertragskunde, ohne dass es eine wirksame Preisänderungsklausel gab. Als endlich auch mein Versorger davon überzeugt war, kündigte er den Sondervertrag und nahm mich in die Grundversorgung mit dem Ergebnis Unbilligkeitseinwand und Kürzung auf Null seit Oktober 2004. Im Gas vorsorglich auch Unbilligkeit eingewandt. Seitdem habe ich keinen Grund mehr, mich noch über überhöhte Preise zu beklagen. Der Versorger sieht auch keinen Grund zum klagen. Wir sind nun offensichtlich alle miteinander sehr zufrieden. In dieser Zufriedenheit werden wir uns von E auch nicht beeinträchtigen lassen. Dieses schillernde Angebot kümmert uns herzlich wenig. Darüber bin ich mir mit meinen Stadtwerken vollkommen einig.:wink:
Nichts schafft größere Kundenbindung, als die Zufriedenheit der Kunden.
Dass mir mein Versorger keine überhöhten Preise abverlangt, dessen bin ich mir nach alldem recht sicher.
Das soll es zu diesem Thema gewesen sein.
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Quelle: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1170153573798.shtml
„Das ist eine schizophrene Situation“
ERSTELLT 08.02.07, 20:27h
"Über den schärferen Wettbewerb auf dem Energiemarkt sprach Ralf Arenz mit dem Chef des Regionalversorgers Rheinenergie, Rolf Martin Schmitz.
...
Treten Sie in einen Preiswettbewerb ein?
Beim durchschnittlichen Stromkunden liegt in der Branche die monatliche Vertriebsmarge bei weniger als einem Euro. Beim Gas liegt die Vertriebsmarge bei fünf Euro pro Monat im Durchschnitt. Für einen Preiskampf existiert da kein Spielraum.
Der Eon-Konzern ist Ihr größter Gaslieferant und der wendet sich jetzt an Ihre Kunden.
Das ist eine schizophrene Situation. Wir haben einerseits einen Vertrag mit Eon zu festgelegten Konditionen, andererseits unterbietet uns eine Eon-Tochter im Wettbewerb mit dem Endkunden. Das ist das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung, die geeignet ist, den Wettbewerb auszuschalten. Ein Vorlieferant kann nicht einfach in den Markt um die Endkunden eintreten. Es gibt Gasverträge, bei denen 80 Prozent der vereinbarten Abnahmemenge auf jeden Fall bezahlt werden müssen. Wenn der Vorlieferant einem Stadtwerk die Endkunden abjagt und das dann weniger als 80 Prozent der vereinbarten Menge kauft, weil es keine Kunden mehr hat, muss es trotzdem diese 80 Prozent bezahlen. Der Vorlieferant kassiert dann sogar doppelt.
Aber der Kunde profitiert.
Wenn aber der Wettbewerb in einem Preiskampf ausgeschaltet ist, steigen aller Erfahrung nach die Preise wieder. Nach der Marktbereinigung bei den Gasgesellschaften in England waren die Preise nach kurzem, intensiven Wettbewerb auch 15 Prozent höher als vorher.
...
"
Aufgrund der höheren Margen ist das Gasgeschäft derzeit weit attraktiver als das Stromgeschäft.
*****
Zur aktuellen Entwicklung in Großbritannien:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-02/artikel-7717244.asp
Der Preisanstieg dort hatte mit dem Rückgang der britischen Eiegenerzeugung, Störungen im Interconnector und einem Brand in der größten Gaslagerstätte zu tun.
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Quelle: http://www.donaukurier.de/news/ingolstadt/art599,1601084.html?fCMS=c2468eb11f68acd94acc0603f8d052d0
Ab sofort haben Gaskunden die Wahl
Donaukurier
Ingolstadt (DK) Der Wettbewerb auf dem Erdgasmarkt erreicht jetzt auch Ingolstadt. Erstmals können die Kunden sich für einen anderen Versorger als die Stadtwerke entscheiden.
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"Ich gehe davon aus, dass noch verschiedene andere Anbieter kommen werden", erwartet Geschäftsführer Andreas Springer einen sich weiter öffnenden Gasmarkt. Wie der Wechsel im Einzelfall abgewickelt wird, steht noch nicht fest. "Es gibt im Moment kein funktionierendes Modell. Das wird erst ein Herumeiern geben", meint der Chef des Energieversorgers, "aber nicht, weil die Stadtwerke zu doof sind.".
"Kasperletheater"
"Der neue Versorger muss uns mitteilen, dass ein Kunde wechselt", so Springer. Eines bleibt dabei in jedem Fall unverändert: Auch wer sein Gas künftig von E.on direkt bezieht, bekommt es aus den bestehenden Leitungen der Stadtwerke-Tochtergesellschaft Netze. Der Lieferant muss gewissermaßen die vorhandenen Transportkapazitäten buchen und dafür – ebenso wie die Tochter Energie – Netznutzungsentgelt bezahlen.
...
06.02.2007 22:00 Uhr
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Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/,zl4/muenchen/artikel/446/101345/
Gaspreise sinken deutlich
Stadtwerke geben nach
Die Stadtwerke verkünden eine "neue Marktstrategie" gegen die Billigkonkurrenz und sinkende Preise. Damit soll man bis zu 13,6 Prozent sparen können.
Von Doris Näger
..."
Anmerkung:
Ginge es bei den Gaspreisen um die Einnahmen der Gemeinden, so hätte man eine Regelung wie § 2 Abs. 7 KAV, die eine Gleichstellung fingiert, auch für den Gasbereich geschaffen. Die Gemeinden würden dann weiter sicher die deutlich höhere KA kassieren, egal wer das Erdgas an Haushalte liefert.
Im Gegenzug wäre der Druck genommen, entsprechende Einnahmen für die Stadtkasse über hohe Gewinne der Stadtwerke zu realisieren.
Die sicheren Einnahmen für die Gemeinden aus der KA wären also unbhängiger als die aus den Stadtwerke- Gewinnen, die davon abhängen, wie sich die Stadtwerke im Vertriebs- Wettbewerb schlagen.
Weiter sicher sind die Gewinne aus dem Netzgeschäft, da diese nach der GasNEV garantiert sind....
Allein durch die Umstellung der Verträge mit Haushaltskunden in München von der Grundversorgung auf die Vertragsbelieferung sinken die Kosten aus der Konzessionsabgabe von 0,40 ct/ kWh (netto) auf 0,03 ct/ kWh (netto), um 0,37 ct/ kWh (netto), was sich in ebensolchen Preissenkungen wieder finden muss.
Unberührt davon müsste es weitere Preissenkungen aufgrund gefallener Heizölpreise geben. Allein durch gefallene Heizölpreise müsste es nach Angaben der Stadtwerke Neuwied, Bonn, Esslingen, RheinEnergie Köln u. a. zu Preissenkungen um weitere 0,5 ct/ kWh (netto) kommen.
Demnach könnten die SWM bei einer Umstellung auf Vertragsbelieferungen (Sonderverträge) die Preise zum 01.04.2007 um 0,87 ct/ kWh (netto) senken.
Die angekündigten Preissenkungen bleiben deutlich dahinter zurück !!!
Nichts anderes gilt aber auch für E.
Zugleich wird deutlich, dass auch und gerade das Angebot der E zumeist zu Lasten der Konzessionsabgaben der Kommunen kalkuliert sein dürfte. Mit dem Preisangebot wird noch nicht einmal die günstigere KA vollständig an die Kunden weitergegeben.
"Hintergrund: Für Kunden der Grundversorgung bezahlen die SWM 0,4 Cent pro Kilowattstunde Gas an die Stadt, für Vertragskunden lediglich 0,03 Cent."
Das dürfte nun ganz klar geworden sein.
Wechselt der Berliner oder Hamburger bisher grundversorgte Koch- Gaskunde, spart E zu Lasten der Stadkasse 0,90 ct/ kWh (netto) Konzessionsabgabe. Der Verbraucher sparte nur 0,24 ct/ kWh und ist betroffen, weil die Konzessionsabgaben in der Stadtkasse fehlen, die Gewinne des Lieferanten auch andernorts versteuert werden.
Alles keine Argumente pro E.
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Die von Dr. Teyssen so gelobte "Vertriebsintelligenz" von E.ON könnte etwa so aussehen:
E gewinnt einen grundversorgten Gaskunden, zahlt an den örtlichen Versorger für die Beistellung den gleichen Preis wie der Kunde bisher, abzüglich der KA- Differenz.
KA- Differenz abzüglich 0,24 ct/ kWh Preisvorteil für den Kunden mal Jahresverbrauch ergibt E.ON- Vertriebsmarge für diesen Kunden pro Jahr.
Diese kann nahe bei der durchschnittlichen branchenüblichen Vertriebsmarge von 5 EUR/ Monat liegen. Diese von RheinEnergie als üblich genannte Marge von derzeit 60 EUR im Jahre bedeutet bei einem durchschnittlichen Heizgaskunden eine Marge von 0,3 ct/ kWh und ist als äußerst üppig zu bezeichnen.
Der örtliche Versorger, der die Beistellung zu den genannten Konditionen verweigert, könnte öffentlich in den Medien als Wettbewerbsverweigerer, der günstigere Preise für die Kunden verhindern will, bloßgestellt werden.
Derzeit weit effektiver als jede gerichtliche Auseinandersetzung, schließlich ist die Atmosphäre knisternd.
Erfolgt die Belieferung des Kunden nicht im Wege der Beistellung, sondern greift E.ON auf eigene günstige Bezugsquellen zurück, dürfte die Vertriebsmarge noch weit höher ausfallen.
Nur mit (fairem) Wettbewerb hat das e wie einfach nichts zu tun.
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Quelle: Westfälische Rundschau: Wer ist der Billigste im ganzen Land? (http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.wirtschaft.volltext.php?kennung=on1wrWIRWirNational39120&zulieferer=wr&kategorie=WIR&rubrik=Wirtschaft®ion=National&auftritt=WR&dbserver=1)
"Wer ist der Billigste im ganzen Land?
Dortmund. Mit neuen "Tarifstrukturen" suchen die regionalen Gasversorger eine Antwort auf die neue Konkurrenz durch den Energieriesen EON zu finden.
"
Ersichtlich wird, wie wahnsinnig Verbraucher durch die neuen Angebote sparen können.
Würde man diese neuen Angebote der Konzerne als "Wahnsinnspreise" deklarieren, wäre dies wohl alles andere als irreführend.
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http://www.handelsblatt.com/news/default.aspx?_p=200038&_t=ft&_b=1228270
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http://www.stromtip.de/News/20391/Bonusstrom-2-Cent-unterm-Allgemeinen-Tarif.html
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Nun erst haben auch die kommunalen Spitzenverbände die Fußangel mit den Konzessionsabgaben entdeckt:
http://www.energate.de/news/88017
Manch ein Versorger wird künftig höhere Konzessionsabgaben zu zahlen haben als bisher, wenn die Regelung greift.
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Quelle:
http://www.come-on.de/lokales/story.php?id=219628
Artikel vom 20. März 2007
Konkurrenz für die Stadtwerke
Eigentlich kostet das Gas beim alternativen Anbieter auch nicht weniger: Nur die Konzessionsabgabe ist niedriger. Vorteil des Kunden geht also zu Lasten der Stadt
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Für die Stadtwerke ist Klaus B. Tarifkunde und hat damit rund 0,26 Cent Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde zu zahlen - Geld, das die Stadtwerke an die Stadt abzuführen haben.
Bei "E wie Einfach" zählt er als Sondervertragskunde mit einer auf 0,035 Cent reduzierten Abgabe - der Preisvorteil des Stadtwerke-Konkurrenten erklärt sich also fast ausschließlich aus diesem Kunstgriff. Abzuwarten bleibt, ob und wann die Stadtwerke zu einem ähnlichen Kunstgriff greifen, um mit der neuen Konkurrenz mithalten zu können.
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