Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GVW - Gasversorgung Westerwald => Thema gestartet von: consultant_1 am 02. Februar 2007, 13:56:54

Titel: Wegen Minderverbrauch die Abschlagszahlung kürzen?
Beitrag von: consultant_1 am 02. Februar 2007, 13:56:54
Hallo an alle Mitstreiter.

Ich verweigere seit 2004 die Gaspreiserhöhungen der Gasversorgung Westerwald. Mich interessiert mal dieser Sachverhalt

Der derzeitige Abschlag wurde von mir berechnet (anhand Vorjahresverbrauch und Gegenrechnung mit altem Preis zur Abrechnung meines Versorgers mit neuem Preis). Aufgrund des milden Winters werde ich aller Voraussicht nach ca. 15% weniger Gas verbrauchen als im Vorjahr. Es ergibt sich also eine Überzahlung durch mich (gerechnet auf den alten Preis).

Soll ich schon jetzt den monatlichen Abschlag auf den wahrscheinlichen Verbrauch reduzieren, oder auf die Jahresabrechnung meines Versorgers warten? Dann hätte ich ja nach meiner Rechnung ein Guthaben ggü. der Gasversorgung.

Habe ich evtl. ein Problem mit einem Aufrechnungsverbot (daß ich ja lt. Musterbrief auch für mich geltend mache)?

Danke für alle Antworten und die hier im Forum geleistete Arbeit !!!

P.S. Ich habe zwei Stunden gesucht, aber kein passendes Thema gefunden... Wenn der Sachverhalt schon diskutiert wurde, reicht mir natürlich auch ein Link.

Grüße
Consultant 1
Titel: Wegen Minderverbrauch die Abschlagszahlung kürzen?
Beitrag von: taxman am 02. Februar 2007, 14:34:23
Ich denke Sie können es genauso dem Versorger schreiben und dementsprechend handeln.

Ich mache es heute abend nämlich auch. Danke für den Hinweis.

Grüße
taxman
Titel: Wegen Minderverbrauch die Abschlagszahlung kürzen?
Beitrag von: Cremer am 02. Februar 2007, 16:32:27
@consultant_1,

Abschläge auf den zu erwartenden Verbrauch kürzen und dies schriftlich dem Versorger mitteilen.