Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: Dirk99 am 01. Februar 2007, 21:57:53
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Hallo,
ich habe gerade eine Zahlungserinnerung von RWE-Westfalen-Weser-Ems erhalten und soll bis 12.02.07 Aussenstände von 44 Euro begleichen (Widerspruch gegen alle Gas+ und Strompreiserhöhungen seit Anfang 2006 habe ich eingelegt und die Zahlungen entsprechend gekürzt).
Muss ich jetzt auf diese Zahlungserinnerung antworten oder kann ich das Schreiben ignorieren ? Das Wort Mahnung kommt in dem Schreiben nicht vor. Habe aber keine Ahnung wie eine Mahnung aussehen würde.
Gruss Dirk
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@Dirk99
Man sollte einmal überprüfen, ob man überhaupt schon soweit wie möglich gekürzt hatte.
Ansonsten braucht man nicht reagieren, wenn man sich auf § 315 BGB berufen hat.
Wie wollte man auch auf eine Erinnerung reagieren?
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Die Frage für mich ist, ob ich da irgendwas tun muss oder das Schreiben einfach ignorieren kann. Wie gesagt, ich habe jeder Preiserhöhung mit Hinweis auf §315 wiedersprochen und dann nur die unstrittigen Beträge auf Basis der Preise von 2005 gezahlt. Die 44 Euro sind halt die Differenz zu den Preis mit denen RWE kalkuliert. Wahrscheinlich wollen die einfach nur "ein bißchen Druck machen" und die Leute verunsichern.
Gruss Dirk
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Ansonsten braucht man nicht reagieren, wenn man sich auf § 315 BGB berufen hat.
Ich denke Ihre Frage ist beantwortet worden.