Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Witten => Thema gestartet von: RR-E-ft am 31. Januar 2007, 18:02:23

Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Januar 2007, 18:02:23
Quelle: Westline Erdgas wird ab 1. April günstiger (http://www.westline.de/nachrichten/lokal/index_nachricht.php?file_name=630_001_3363220&newsline=lokal&catchline=wt/%25/ln&szm_flag=1)

Erdgas wird ab 1. April günstiger

Witten - Die Stadtwerke Witten senken zum 1. April den Preis für Erdgas um knapp 0,3 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Dies ist Folge der Bindung an die Heizölpreise, die seit Herbst vergangenen Jahres kontinuierlich gesunken sind.
....



Quelle:  WAZ : Stadtwerke senken Gaspreis zum 1. April (http://www.waz.de/waz/waz.witten.volltext.php?kennung=on2wazLOKStaWitten39110&zulieferer=waz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Witten&auftritt=WAZ&dbserver=1)

Stadtwerke senken Gaspreis zum 1. April
   
Kein Scherz: Am 1. April wird auch das Kochen mit Gas auf dem Herd billiger.
... 30.01.2007  


Grober Unfug ist zum einen die HEL- Bindung der Gaspreise an sich, zum anderen müssten die Preise bei einer solchen Bindung längst und zu jedem Quartal neu sinken:

http://www.esyoil.com/d5_west.php?mon=12
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Januar 2007, 20:13:19
Hier wird der Unfug der Wittener Stadtwerke offenbar:


Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10002&detailid=271633


Stadtwerke Bonn senken Gaspreis
Geringere Energiekosten ab April

Bonn. (ga) Gas kostet in Bonn ab April weniger. Die Stadtwerke senken ihren Bezugspreis um 0,4 Cent (netto) pro Kilowattstunde.

...
(31.01.2007)  


Gegenüber einer Preissenkung von insgesamt 0,5 ct/kWh (netto) in Bonn soll es in Witten nur eine Preissenkung von 0,25 ct/kWh (netto) geben, weitere Preissenkung zum 01.07.2007 von vornherein ausgeschlossen.

Nun ja, in Bonn werden sich wohl die Heizölpreise gravierend anders entwickelt haben....

Zudem ist mit den Kunden gar keine Bindung an den Heizölpreis vereinbart. Wozu auch???
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 07. Februar 2007, 19:59:12
Hallo Zusammen,

das ist jetzt mein erster Beitrag und der wird etwas länger dauern. Ich hoffe jedoch, dass mir jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schonmal im Vorraus.
1.
Habe gegen die Gaspreiserhöhungen bei den Stadtwerken Witten mit Erhalt der Jahresabrechnung 2006 Einspruch erhoben (sh. Brief unten).
2.
Eine eigene Kalkulation auf Basis der Preise vom 31.12.2005 gemacht. Letzte anerkannte Preise un der war schon hoch.
3.
Die Lasteinzugsermächtigung entzogen.

Heute ist die Antort der Stadtwerke Witten eingetroffen.
Ich werde weiterhin die Abschlagszahlungen leisten. Das Problem wird wohl erst mit der Rechnung 2007 kommen, wenn ich eine erneute eigene Kalkulation aufstellen werde und diese mit den Eingeforderten Beträgen verrechne.

Meine Frage lautet daher, wie ich nun weiter vorgehen soll und welchen "Wert" das Antwortschreiben der Stadtwerke Witten hat.



Mein Schreiben:

Ihre Jahresabrechnung 2006:    Gaspreise vom 01.01.2006 für den Zeitraum 01.01.2006 – 30.09.2006 Gaspreise vom 01.10.2006 für den Zeitraum 01.10.2006 – 12.12.2006
Vertragskonto: xxxxxxx
Vertragsnummer: xxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.

Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Des Weiteren hat das Bundeskartellamt hat am 3. Januar 2007 einen bundesweiten Vergleich der Gaspreise für verschiedene Jahresverbräuche zum Stichtag 15.11.2006 veröffentlicht. Ich habe festgestellt, dass der Preis Ihres Unternehmens von dem günstigsten Preis stark abweicht. Als Vergleichsmaßstab habe ich die meinen eigenen Jahresverbrauch umgrenzenden Verbrauchswerte von 7.000 und 20.000 kWh zugrunde gelegt. Der günstigste Anbieter in NRW liegt bei 418,41€ (7.000 kWh) und 979,36€ (20.000 kWh) netto, während Ihr Preis für die gleiche Gasmenge 572,51€ (7.000 kWh) und 1192,73 € (20.000 kWh) beträgt.

Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Erläuterung, wie diese große Differenz zustande kommt. Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden mit erheblichen Nachteilen verbundene Versorgungseinstellung darf nur angedroht werden, wenn eine berechtigte Forderung feststeht. Wenn es aber wegen Erhebung des Unbilligkeitseinwands gerade an einer fälligen Forderung fehlt, ist die Androhung einer Versorgungssperre unzulässig und möglicherweise sogar strafbar.

Die Tilgungsbestimmung obliegt mir als dem Schuldner einer berechtigten Energiepreisforderung. Ich verbitte es mir daher, ein eventuelles Guthaben aus anderen Versorgungsverträgen mit der o.g. Energiepreisforderung zu verrechnen. Guthaben aus etwaigen anderen Versorgungsverträgen sind daher in voller Höhe auszuzahlen. Eine etwa geschuldete Nachzahlung werde ich von mir aus bewirken. Da Ihre Energiepreisforderung wegen des von mir erhobenen Unbilligkeitseinwands bis auf weiteres nicht fällig wird, gilt dies auch für den darin enthaltenen Erhöhungsbetrag.

 
Andererseits ist mir bewusst, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich unter Vorbehalt folgenden Betrag:

- Ihre Forderung für den o.g. Zeitraum gemäß
Rechnung vom 08.01.2007   516,75(Strom) + 967,13(Gas) = 1483,88€

- meine beiliegend ermittelten Zahlungen, zu denen ich bis zum Beweis der
Billigkeit vorbehaltlich bereit bin.   516,75(Strom) + 889,38(Gas) = 1406,13€

  abzüglich darauf geleistete Abschlagszahlungen von   1532,00€

ergibt den Betrag:   125,87€

Ich bitte Sie um Überweisung dieses von mir zuviel bezahlten Betrags auf mein Konto
Konto Nr.: xxxxxx, BLZ: xxxxx, Bank: xxxxxxxxxxxxxx, innerhalb der kommenden 14 Tage. Sollte Sie rechtswidrig mir diesen Betrag nicht zurückerstatten, so werde ich die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag kürzen.

Der neue Abschlag beträgt für:       Strom      51,00€
               Gas      79,00€
               Gesamt     130,00€

Die neuen Abschlagszahlungen erfolgen ab 31.01.2007 monatlich bis zur nächsten Festsetzung.

Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der aufgeführten Berechnung im Anhang.

Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden, wollen Sie mir binnen einer Frist von 14 Tagen den für diesen Zeitraum für mich geltenden, geschätzten Verbrauch mitteilen. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Rückantwort durch Sie erhalten gehe ich davon aus, dass der bei mir geschätzte Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum dem Verbrauch der letzten Abrechnung Ihrerseits in Ihrer Schätzung entspricht. Meine Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere.

Ich widerrufe ausdrücklich die von mir erteilte Einzugsermächtigung bezüglich meines Kontos Konto Nr.: xxxxxxxxxxx, BLZ: xxxxxxxxxx bei der xxxxxxxxxxxxxxx. Die monatlichen Abschlagszahlungen erhalten Sie ab sofort fristgerecht per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß


Anlagen: Kopie Jahresabrechnung
Antwort auf Ihre Forderung




Antwortschreiben der Stadtwerke Witten
(Ich bin doch etwas zu schreibfaul)

http://home.versanet.de/~svennypopenny/images/070207_antwort_stadtwerke_witten.jpg
[edit Evitel2004: Bitte keine großen Bilder über den Img-Tag einfügen. Auch an die Nicht-DSLer denken :) ]

Ich hoffe ein paar Antworten zu bekommen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Februar 2007, 20:25:56
@moemeister

Merkwürdig:

Das OLG Karlsruhe hatte entschieden, dass die Kalkulation offen gelegt werden muss:

Entega OLG Karlsruhe 28.06.2006 PDF (http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf)

Das OLG Dresden hat in dem zitierten Urteil vom 11.12.2006 entschieden, dass alle Preiserhöhungen des dortigen Gasversorgers unwirksam waren:

http://www.alexandergrundmann.de/dl/Urteil-Enso_II.pdf


Das Kammergericht Berlin (WuM 2005, 257), das LG Mannheim ( NJOZ 2005, 3541), das Oldenburg (WuM 2006, 162) und das LG Mönchengladbach (RdE 2006, 170) haben entschieden, dass die Kalkulation offen gelegt werden muss. Dies gelte auch für Gasversorgungsunternehmen.

Demgegenüber ist die genannte  Entscheidung des LG München I schon kein Urteil, sondern ein Beschluss, ein sehr fragwürdiger dazu.


Möglicherweise hat der Versorger die Urteile falsch gelesen/ verstanden.

Möglicherweise liegt es an der Qualifiaktion der Mitarbeiter.

Schicken Sie die Urteile doch einfach noch einmal an den Versorger und streichen Sie dabei die Passagen in den Urteilen an, die Ihnen selbst besonders wichtig erscheinen.

In Witten ist man Erdgas- Tarifkunde und deshalb kommt § 315 BGB direkt zur Anwendung. Das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des Versorgers ergibt sich aus §§ 3, 5 GasGVV, das Abwehrrecht des Kunden aus § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV.
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 08. Februar 2007, 07:56:36
@moemeister,

Sie hatten die Abschläge garnicht oder wenn ja, zu wenig eingekürzt, weil Sie eine Überzahlung von 125,87 € haben.

Diese werden die Stadtwerke Witten Ihnen nicht erstatten, eine Verrechung mit dem neuen Abschlag ist rechtlich auch nicht statthaft.

M.E. liegt Ihr neuer monatlicher Abschlag von 130 € (12x130 €, bzw. 11x130 €) viel zu hoch, ich würde da nur 115 € zahlen.
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 08. Februar 2007, 09:33:07
Erstmal vielen Dank für das schnelle Feedback. Das ist wirklich nett von Euch.

Ich hatte mir das Urteil des OLG Dresen vom 11.12.06 auch schon angesehen und mußte ebenfalls feststellen, dass da der Inhalt nicht wirklich sinngemäß verstanden wurde. Deshalb habe ich auch in dieses Forum geschrieben, weil ich als Nicht-Jurist davon ausgegangen bin,  dieses Fachchinesisch mißverstanden zu haben.

Primär geht es bei mir um die Gasabrechnung. Dem Versorger für Strom habe ich bereits zum 01.04.07 gewechselt. Das heißt, dass ich meine Abschlagszahlungen für den Monat April anpassen werde. Hoffentlich komme ich da nicht vom Regen in die Traufe (yello-strom).

Ist es Eurer Meinung nach sinnvoll, zu diesem Stichtag nochmal ein Schreiben aufzusetzen, mit, wie von Ihnen RR-E-ft, vorgeschlagen, den Urteilen und den angemerkten Passagen?
Der Abschlag für Gas liegt z.Zt. bei 79 €/Monat. Diesen würde ich auf ~ 60€ (75%) kürzen.

Ich denke rappeln wird es erst im nächsten Jahr, wenn ich zu "wenig" gezahlt habe und die Stadtwerke dieses einfordern.

Gruß,
Moemeister

[edit] Wie steht Ihr denn zu der Aussage "Mit dem Gutachten haben wir den Nachweis der Billigkeit gem. §315 BGB erbracht und betrachten die Preisanpassung als rechtens"[/edit]
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: pegasus am 08. Februar 2007, 09:55:11
hallo moemeister

die Gutachten können Sie vergessen, beiseite legen, wegwerfen oder sonstwie benutzen. Diese Testate bezahlt das Energieunternehmen - das Ergebnis ist dann: wes´ Brot ich ess des´ Lied ich sing´(oder pfeif´). Diese Gutachten haben keinerlei Bedeutung oder Einfluss auf den Widerspruch § 315 und dessen Wirkung.
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: kamaraba am 08. Februar 2007, 09:59:59
Zitat
[edit] Wie steht Ihr denn zu der Aussage "Mit dem Gutachten haben wir den Nachweis der Billigkeit gem. §315 BGB erbracht und betrachten die Preisanpassung als rechtens"[/edit]


guckst du hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 08. Februar 2007, 13:11:39
@moemeister,

Sie kommen vom "Regen in die Traufe" :shock:

Statt Strom zu wechseln, hätte ich an Ihrer Stelle ebenfalls Widerspruch eingelegt. :idea:

Das ist jetzt bei Yello nicht mehr möglich. :oops:

Wenn Sie sich Arbeit machen wollen, könnten sie jetzt mit den ziterten Urteilen dem Versorger entgegentreten. :wink:
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: RR-E-ft am 02. März 2007, 13:59:32
Quelle: http://www.waz.de/waz/waz.witten.volltext.php?kennung=on3wazLOKStaWitten39140&zulieferer=waz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Witten&auftritt=WAZ&dbserver=1
 
Zitat
WITTEN
 
 

Stadtwerke senken Gaspreis ab April

 
 
Örtliche Anbieter antworten mit "rewirflamme vario" auf Eon. Auch allgemeiner Tarif wird günstiger
Die Stadtwerke Witten bieten ab 1. April einen neuen, günstigeren Gastarif an: "rewirflamme vario".
...

Eine Senkung des allgemeinen Tarifs sei jetzt möglich gewesen, weil der Heizölpreis wieder gesunken sei, so Lindner. Von den Tarifsenkungen unberührt bleibt "rewirflamme fix", da sich die Kunden ein Jahr lang für einen Tarif (5,99 Cent/kWh, 14,99 E Grundpreis) entschieden haben. dima
 

01.03.2007  

 
Die Pressenkung erscheint zu mager:

http://www.rheinenergie.com/lang/de/presse/pressemeldungen_detail.php?ID=242&PM=J
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 21. März 2007, 19:26:00
Hallo Zusammen,

Es ist also passiert.

Heute habe ich eine Mahnung über den von mir einbehaltenen Betrag erhalten, mit gleichzeitiger Androhung der Sperrung von Energielieferungen.

die Stadtwerke Witten machen jetzt also ernst oder was?

Beim Bund der Energieverbraucher habe ich gelesen, dass nun weitere Schritte von meiner Seite erforderlich sind. Habe mich aber noch nicht durch den Berg von Informationen durchkämpfen können.

Ich bin bereit, bis vor das Gericht damit zu gehen, wenn es sein muss.

Aber wäre schön, wenn mir jemand dabei das Händchen halten könnte.

In diesem Sinne, wenn jemand Zeit und Lust hat mir eine klar strukturierte Vorgehensweise niederzuschreiben, der kann das gerne tun.

Ich muss jetzt erst mal die Adressen Landeskartellamt, Amtsgericht, etc rausfinden. (nerv)

Gruß, MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Energierebell am 21. März 2007, 21:52:32
Haben die eine konkrete Sperre angedroht/angekündigt, also mit Datum?
Dann solltest Du die hier im Forum verbreiteten Schritte einleiten.

Ansonsten ist es einfach ein Versuch der Einschüchterung, habe ich selbst schon welche vorliegen....

Gruß
Energierebell
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 21. März 2007, 22:34:09
@moemeister,

das Händchen halten und vielleicht auch noch zu Traualtar führen kann ich Sie allerdings nicht.  :mrgreen:

Aber, Sie können sich hier auf den Seiten des Forums schlau machen.

Konkrete Frage (bevor man Händchen hält :wink: )
Wurde eine konkrete Sperre mit Terminsetzung angedroht. Ich glaube nicht !
Zur konkreten Sperrandrohung gehört etwas mehr.

Sollte dies jedoch der Fall sein, dann sollte man umgehend handeln. Dies ist hier beschrieben.
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 30. März 2007, 11:49:42
Hallo,

Habe meinen Stromanbieter gewechselt und bin nun nicht mehr Stromkunde bei den Stadtwerken Witten.

Gestern habe ich die Schlussrechnung erhalten.
So wie es aussieht, verrechnen die Stadtwerke Witten die überzahlten Stromabschlagszahlungen mit den unterzahlten Gasabschlägen. Somit ist jetzt statt einer Rückzahlung von zu viel gezahlten Stromabschlägen eine Forderung entstanden.
Das kanns doch nicht sein oder?

Ich habe bereits das Forum durchforstet, aber keinen Beitrag zu diesem Thema gefunden.

Eventuell könnt Ihr ja helfen.

Mal was anderes. Die Stadtwerke Witten begründen die höheren Gaspreise u.A. mit der schwachen finanziellen Lage der Stadt Witten. Also saniere ich durch die höchsten Gaspreise in ganz NRW die Stadt Witten, neben den Steurn die ich sowieso zahle. Toll. Die Vorsitzende des Aufsichtsrates der Stadtwerke ist Sonja Leidemann, die auch "zufällig" Bürgermeisterin der Stadt Witten ist. Toll.

Gruß, MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 30. März 2007, 12:02:46
@moemeister,

dies ist richtig.

Ein Verrechnen wird, wenn Sie den Musterbrief wortgleich verwendet haben, ausdrücklich untersagt.

Aber, die SW werden Ihnen die überzahlten Stromabschläge natürlich nicht auszahlen.

Sie hätten zuvor die Abschläge für Strom ebenso deutlich senkken müssen!!!

Pech gehabt.

Einzige Möglichkeit. schriftliche Aufforderung die zuviel gezahlten Abschläge zu erstatten.

Wenn dies nicht erfolgt ggf. die Abschläge für Gas solange aussetzen bis die Beträge wieder ausgegleichen sind und dies dem versorger schriftlich mitteilen..
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Winkelhaus am 26. April 2007, 14:46:33
Sehr geehrter Mitstreiter aus Witten,

ich habe bereits seit 2004 gegen die überhöhten Preise Widerspruch eingelegt. Meine Akte Stadtwerke ist übervoll. Bisher ist auch nach konkret angedrohter Sperrandrohung nichts passiert. Der Syndikus der Stadtwerke Witten hat mir sogar schriftlich mitgeteilt, dass vorerst nichts unternommen wird.

Vielleicht können wir uns ja mal austauschen.

MfG
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 05. Mai 2007, 12:53:14
Hallo Winkelhaus,

es tut gut mal ein positives Feedback, eines anderen Menschen aus Witten zu hören.
Das mit der Schlussrechnung Strom wird zur Zeit überarbeitet. Der Sachbearbeiter vom "Impuls Kundencenter" kann sich die Schlussrechnung ebenfalls nicht erklären.
Somit ist das Ding immernoch in der Warteschleife (6 Wochen schon). Aber es sieht gut aus, dass es dann doch etwas zurück gibt. Mal sehen.

Nach der Kündigung des Stromanschlusses habe ich gleichzeitig die Gasabschläge von 91€ auf 70€ nach unten korrigiert. Somit verschiebt sich mein Zoff mit den Stadtwerken Witten erst mal auf nächstes Jahr, falls es zu einer Unterzahlung kommen sollte.
Aufgrund der Tatsache, dass es dieses Jahr doch sehr warm ist (letztes Jahr Heizen bis Mai, dieses Jahr Anfang März), die Gaspreise leicht gesenkt und unser Energieverbrauchsverhalten optimiert wurde, gehe ich davon aus, dass es bei der nächsten Jahresrechnung wieder zu einer geringfügigen Überzahlung kommen wird. Auch hier mal sehen.


Die Stadtwerke Witten haben mich mit Sperrandrohung angemahnt, da ich statt der Rückzahlung von ~45 Euro nach meiner Kalkulation ~125 Euro hätte zurück bekommen müssen. Diesen Differenzbetrag habe ich von einer folgenden Abschlagszahlung abgezogen.
Gem. Aussage von Cremer (s.o.) ist eine Verrechung mit dem neuen Abschlag rechtlich nicht statthaft. Da habe ich etwas Muffensausen bekommen. Den Differenzbetrag habe ich also dann doch bezahlt.

So gesehen, hätte ich mir alles was ich oben geschrieben habe sparen können. Hätte, hätte, hätte. Das ganze wg. 80 Euro. Man Man Man.
 
Ich fand trotzdem sehr interessant, sich mit dieser Materie mal auseinander zu setzen und diesen Verbrechern (Energiekonzerne, Energieversorger) genauer auf die Finger zu schauen. Hier, und damit meine ich u.a. auch die Kartelle in bezug auf Ölpreise, versagt unsere Regierung mal wieder auf voller Linie. Die sind sowas von machtlos oder sche*** Lobbyisten.

Gruß, MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 05. Mai 2007, 20:42:00
@moemeister,

neues Abrechnungsjahr, neues Glück :wink:

Abschläge genügend reduzieren oder 2 Monate vor Rechnungsjahresschluss eine Verbrauchskalkulation erstellen, dass man weiß woran man ist (zuviel an Abschlag gezahlt oder nicht)
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 23. März 2008, 19:56:40
Hallo Zusammen,

ich hätte da nochmal ne Bitte um eine kurze Beratung.

Ich habe letztes Jahr wie oben beschrieben meine Beiträge auf 70Euro reduziert und die Einzugsermächtigung entzogen.
Aufgrund des warmen Winters 2007 hat sich mein Verbrauch von ~14.100kWh auf ~10.500kWh reduziert. Des weiteren, wie RR-E-ft richtig geschrieben hat, wurden die Gaspreise zum 01.04.2007 reduziert.

Daraus folgt, dass ich trotz Reduzierung der Abschläge eine Rückzahlung erhalten habe. Das ist natürlich erstmal positiv. Jedoch finde ich, dass die Preisanpassung der Stadtwerke Witten zu gering ausgefallen ist und möchte mich dagegen wehren. Auch in Hinblick auf die wahrscheinlich höheren Verbrauchswerte aufgrund von Familienzuwachs möchte ich mir eine Tür offen halten.

Wenn ich jetzt keinen Einspruch gegen die \"neuen\" Preise erhebe, würde es ja bedeuten, dass ich die aktuellen Preise akzeptiere. Damit wäre mir im nächsten Abrechnungsjahr kein Einspruch mehr möglich.

Kann mir jemand einen Tipp oder Musterschreiben geben, wie ich mich am besten gegen die weiterhin unbilligen Preise und die zu gering ausgefallenen Preisanpassung wehren kann?

Vielen Dank und Gruß

MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 23. März 2008, 20:33:23
@moemeister,

Musterbrief finden Sie auf den Seiten des BdE.

Wehren gegen Preisanpassungen können Sie nur, wenn Sie Widerspruch nach § 315 einlegen.

da sie nur die Abschläge gelürzt haben, haben Sie nicht gegen die Preisehöhe und Preissteigerungen Widerspruch eingelegt. Dies geht nur gemäß Musterbrief

Legen Sie jetzt mit Musterbiref Widerspruch ein.

Wie alles geht finden Sie auf den Seiten des BdE
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 23. März 2008, 21:45:09
Hallo Cremer,

das ging ja flott. Wünsche frohe Ostern!

Schonmal vielen Dank für die Antwort.
Das Musterschreiben habe ich natürlich schon. Jedoch weiss ich nicht, was ich schreiben soll, wenn der Versorger die Preise gesenkt hat.

Auszug BdE: Prüfen Sie, ob Sie die Preise kürzen dürfen
\"Wenn in Ihrem Liefervertrag der Energiepreis durch eine mathematische Formel bestimmt wird und Sie dies akzeptiert haben, können Sie sich gegen diesen Preis auch nicht wehren.\"
I
st damit SOWAS (http://www.stadtwerke.contentsys.de/cs_stadtwerke/cmsfiles/Gaspreise_01_04_2007.pdf) gemeint?

Gruß,
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: bjo am 23. März 2008, 23:02:21
Hallo,
Frohe Ostern!

1.
eigendlich reicht es der Jahresrechnung zu widersprechen und die Rechnung zu kürzen. Ich mach mir immer den Spass auch zwischen den Jahren jeweils ein Musterschreiben abzusetzen!
2.  das ist mit Scherheit nicht gemeint, dort wird nur erläutert das der Preis
in KW und nicht in m3 berechnet wird aber nicht wie er sich zusemmensetzt, wieviel Kosten, usw..


gerade mal nachgerechnet!

Stadtwerke Witten und RWE trennen bei meinem Verbrauch 158 EUR!
zu gunsten der Stadtwerke!
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Cremer am 24. März 2008, 00:53:14
@moemeister,
@bjo,

das stimmt nicht ganz so.

sicherlich haben Sie mal einen Neu-Vertrag unterschrieben.  Und was steht da in den Vertragsbedingungen oder in den \"Besonderen Vertragsbedingungen\"drin? (nicht im Preisblatt, welches Sie verlinkt haben)

M.E. kann man der Preishöhe zum Datum X und den weiteren Preiserhöhungen widersprechen

Nun sehe ich, dass die SW Witten keinen sogenannten Sondertarif haben.

Die haben wohl schon gelernt, dass Gas zum Heizen nicht mehr in einem Sondertarif vereinbart werden soll.
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: bjo am 24. März 2008, 01:15:01
Hallo,
Link ab April RWE
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/gas/erdgas-klassik/property=Data/id=610638/preisblatt-01-04-2008-ww-download.pdf

und
RWE Erdgas maxi (für alle die den Sondervertrag unterschrieben haben!
http://www.rwe.com/generator.aspx/produkte/privatkunden/wwe/gas/erdgas-maxi/property=Data/id=610672/preisblatt-maxi-ww-01-04-2008.pdf

es ist egal was ich vergleiche Witten schneidet besser ab!

PS: ich habe nie was unterschrieben :-)
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Christian Guhl am 24. März 2008, 11:43:52
@Cremer
Die SW Witten haben einen Sondertarif bzw. zwei Tarife, die vom Grundtarif abweichen :
http://www.wwwverivox.de/gas/gasanbieter.asp?ID=80
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 24. März 2008, 16:54:51
@bjo
Zitat
es ist egal was ich vergleiche Witten schneidet besser ab!

Also da weis ich nicht, wie du gerechnet hast.

Rechenbeispiel 10.000kWh:
Stadwerke Witten: 0,0622*10.000+151,13/a=773,13€
RWE: 0,0683*10.000+85,68/a=768,68

Rechenbeispiel 12.000kWh:
Stadwerke Witten: 0,0580*12.000+200,79/a=896,79€
RWE: 0,0640*12.000+128,52/a=896,52€

Also bei mir ist Witten teurer.

Das ist aber nicht der Punkt. Allein schon die 75%, bzw 56% Unterschied in den Zählergrundgebühren bei 10.000, respektive 12.000, kWh sind ne Unverschämtheit.
Die Liste vom Bundeskartellamt zeigt bei 7.000 kWh die RWE Weser Ems auf Rang 310 als Bundesweiter Anbieter. Witten liegt auf Rang 575 von insgesamt 650 erhobenen Preisermittlungen.
Bei 20.000 kWh liegt RWE Weser Ems auf Rang 579. Witten liegt auf Rang 678 von insgesamt 772 erhobenen Preisermittlungen.

Ich bin morgen bei den Stadtwerken und werde, auf Grundlage meiner eigenen Vergleichsrechnung mit meinem zu letzt aktzeptierten Preis vom 31.12.2005, die Abschläge kürzen. Von 70 auf 62 Euro.
Dann gibts nächstes Jahr das große Streiten, wenn er Verbrauch höher als 2007 wird. Bei weissen Ostern gehe ich einfach mal davon aus ;-)

FROHE OSTERN IM WARMEN NEST WÜNSCHT
MoeMeister.
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: bjo am 24. März 2008, 18:12:41
Grundversorgung Witten ab 01.04.2008
Jahrespreis = 200,79 € + 44000KWH * 5,80 ct / KWH = 2752,79 EUR / Jahr
Grundversorgung RWE (RWE klassik)
Jahrespreis = 171,36 € + 44000KWH * 6,26 ct / KWH = 2925,76 EUR / Jahr

so siehts bei mir aus!

bei 44500
Witten 44500 KWH/Jahr * 6,25 / 100 = 2781,25 EUR / Jahr
RWE =2925,76 EUR / Jahr

bei 56000
Witten = 3500 EUR / Jahr
RWE = 3679,2 EUR / Jahr

als Basis
RWE Preisblatt 01.04.2008 Erdgas klassik
Witten Allgemeine Preise 01.04.2008 Grundversorgung
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 24. März 2008, 21:25:15
Autsch! Das tut weh.
Gut! Bei den Mengen schlägt der kWh-Preis natürlich durch. Trotzdem schon merkwürdig, dass die Grundgebühr des Zählers in Witten teurer ist als Jahresprämie für die Haftpflichtversicherung meines Polos ;-)
Dafür, dass das Ding nur an der Wand hängt, ein Mitarbeiter jährlich draufschaut und weder die Vorfahrt nimmt, noch Unfälle baut, ist es ein Witz.
200Euro im Jahr. Wöfür? Das ist ja schlimmer als die GEZ.

Gruß,
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: bjo am 24. März 2008, 21:41:22
Hallo,
jetzt muß man nur noch raus bekommen woher Witten sein Gas bezieht!
wäre kein schlechtes Argument!

noch ein Ärgernis!

Stadtwerke Ahaus ab 01.04.2008
Verbrauch >  30.000 KWH
Endpreise einschließlich Umsatzsteuer
Jahresgrundpreis:  171,360 €
Arbeitspreis pro kWh:5,630 Cent

RWE besitzt 46,5 Prozent an den Stadtwerken Ahaus!
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 13. April 2008, 19:04:44
Hallo,

ich habe heute eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühr von den Stadtwerken Witten erhalten.
Ich möchte Euch mal kurz fragen wie man gegen diese Mahngebühr vorgeht (Musterschreiben), wie ich widersprechen soll und ob der mir vorliegende Text als Sperrandrohung zu verstehen ist.

Der Text der Zahlungserinnerung lautet wie folgt:

Um Ihnen weitere Kosten zu ersparen, bitten wir Sie daher, den genannten Gesamtbetrag auf das angegebene Konto zu überweisen und haben uns hierfür den 05.05.2008 vorgemerkt.

Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass wir gemäß §19 der Grundversorgung von Haushaltskunden (GVV) unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sind, die Energielieferung einzustellen. Wurde ein Teil des Forderungsbetrages bereits angemanht, so ist für diesen Teilbetrag die erstgenannte Fälligkeit maßgebend.


Zu meiner Vorgehensweise.
Nachdem ich von den SW Witten dieses Jahr keine Abrechnung bekommen habe und diese erst als Kopie durch Nachfragen erhalten habe, habe ich eine Vergleichsrechnung mit meinem zu letzt anerkannten Preis durchgeführt. Dieses habe ich bereits im letzten Jahr fürs Jahr 2006 getan und 2007 wiederholt.
Den Unbilligkeitseinwand nach §315 habe ich nach 2006 nun für das Jahr 2007 erneut schriftliche geltend gemacht und eine eigene Berechnung durchgeführt.

Nach meiner Kalkulation habe ich den Abschlag nach unten korrigiert und die zuviel gezahlten Euros der Monate Januar und Februar vom März-Abschlag abgezogen.
Die Stadtwerke mahnen nun die Differenz der Monate Januar-März  incl. Mahngebühr an. Unglaublich, dass dies SW sich nicht verrechnet haben (der Differenzbetrag stimmt).


Was sollte ich denn jetzt am Besten tun?

Gruß,
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 09. Juni 2008, 16:07:05
Hallo zusammen,

dank dieses tollen Forums und den schnellen und kompetenten Antworten bin ich nun dem Bund der Energieverbraucher beigetreten.

Ich lasse es nun drauf ankommen. Die vom BMU angekündigte voraussichtliche Erhöhung der Gaspreise um 25%+40% im Oktober, aufgrund der unberechtigten Ölpreisbindung, wird auch bei den Stadtwerken Witten nicht lange auf sich warten lassen.

Es ist echt so beschissen.
Mit Kürzung der Pendlerpauschale, Ölpreisexplosion (Benzin), Mehrwertsteuererhöhung, vorausichtlicher Gaspreisexplosion und erwartetem Nachwuchs (steigender Heizbedarf), fehlen uns gegenüber 2006 demnächst geschätzte 1800Euro/Jahr.

Ein frustriertes neues Mitglied im Bund der Energieverbraucher sendet viele Grüße.

Auf in den Kampf!
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: kamaraba am 09. Juni 2008, 16:16:30
@moemeister

Tja, zumindenst auf den Nachwuchs hätte man Einfluß gehabt. ;)
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 15. Januar 2010, 20:30:54
Nach langer Ruhepause in diesem Thread, möchte ich mal wieder eine kleine Wasserstandsmeldung in meiner Auseinandersetzung mit den Stadtwerken Witten durchreichen! Natürlich bitte ich auch um Rat. (s.u.)



Nachdem ich letztes Jahr meine Abschläge weiter gekürzt und die deftigen Preiserhöhungen im Jahr 2008 nicht mitgemacht habe, kam es wie kamen musste.

Eine Nachzahlung die von mir auf Basis meiner gekürzten Abschläge und nicht der überhöhten Preise beglichen wurde, wurde mit massiven Mahnungen und Zahlungserinnerungen beantwortet.

Dann kam letztendlich eine terminierte Versorgungssperre mit einer unzulässigen Frist von fünf - ich wiederhole - fünf Werktagen.

Also Antwortschreiben vorbereitet, Brief an Energieunrecht vom BdEV, das Landeskartellamt Düsseldorf Fachbereich Energie und die Verbraucherzentrale NRW abgeschickt.

Weiterhin sofort zum Amtsgericht Witten gegegangen und um eine Einstweilige Verfügung gegen die Versporgungssperre gebeten, welche auch erlassen wurde. Durch den Gerichtsvollzieher den Stadtwerken Witten zugestellt. Danach war dann erstmal Ruhe.



Bis letzte Woche (05.01.2010).

Ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen erhalten.
Darin wurde nicht nur der von mir nichtbezahlte Betrag der Jahreabrechnung 2008, sondern auch die monatliche Differenz zwischen meinem seit 01.01.2009 neu festgesetzten und den von den Stadtwerke festgesetzten Monatsabschlag von diesem Jahr eingefordert. Aus der Differenz zwischen den Abschlägen wurde also ein Betrag von 360 Euro (12x30), der zusätzlich zur Forderung der Jahresabrechnung addiert wurde. Auf diesen Gesamtbetrag wurden außerdem noch Zinsen erhoben. (Ich kann mich garnicht erinnern, dass ich jemals eine Zinsgutschrift der Stadtwerke erhalten habe weil ich überzahlt hatte)

Der Mahnbescheid enthält also Teilbeträge der Jahresendabrechnung, welche mir weder vorgelegt noch die Möglichkeit zur Begleichung gegeben wurde. Das heisst also, die Stadtwerke Witten haben einen Betrag per Mahnbescheid eingefordert, aus dessen Höhe, falls er denn voll umfänglich beglichen worden wäre, ggf. eine Gutschrift wegen Überzahlung ergeben hätte.
Die eben genannte Jahresabrechnung habe ich erst heute 15.01. erhalten. Ein starkes Stück.

Natürlich habe ich umgehend Widerspruch gegen den Mahnbescheid insgesamt eingelegt.  

Unser Verbrauch hat sich  im letzten Jahr um 50% erhöht, weil mir meine Frau im Oktober 2008 einen gesunden Sohn geschenkt hat und nun die Wohnung den ganzen Tag geheizt werden muss!

Somit liegt der Streitwert demnächst um die 1.000€.

Jetzt rechne ich mit einer baldigen Klage seitens der Stadtwerke.


Auch wenn ich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheue, denn ketztendlich ist es nur Geld, bleibt ein mulmiges Gefühl, da ich noch nie bei einem Anwalt oder vor Gericht gewesen bin.

In diesem Zusammenhang würde ich mich sehr über ein Feedback von Euch freuen. Insbesondere zu dem Thema wie es im Falle eine Klage weitergeht und wie ich weiter verfahren muss.


Ich habe 2009 in den Prozesskostenfonds vom BdEV eingezahlt und werde es in diesem Jahr wieder tun. Weiterhin habe ich eine Private Rechtschutzversicherung, die auch Vertragsrecht abdeckt.

Ich würde mich über ein paar genaue Hinweise, Links, etc. von Euch zur Vorgehensweise freuen, da im Falle einer Klage schnelles Handeln gefordert ist. Ich möchte mich etwas auf diesen Tag vorbereiten, damit mir die Pumpe nicht abgeht, wenn es dann tatsächlich soweit ist.

Das heisst im einzelnen.
Wie geht man eigentlich generell vor, wenn so eine Klage vom Versorger eintrudelt.
Wo muss ich mich beim BdEV melden wegen Prozesskostenfonds.
Wie nimmt man einen Anwalt und wie läuft das dann mit der Rechtschutz.
Welcher Anwalt im Raum Hagen, Witten, Bochum ist besonders im Energierecht bewandert?

Für alle Kommentare danke ich im Voraus und beleibe ein treuer Gefährte im Kampf gegen überhöhte Energiepreise!

Gruß,
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: bolli am 18. Januar 2010, 09:40:40
Zitat
Original von moemeister

Das heisst im einzelnen.
Sie erhalten von AG ein Päckchen mit der Klage und einer Klagebegründung.

Als erstes ist für Sie zur Abwägung eines möglichen Prozessrisikos mal interesaant, in was für einem Vertragsverhältnis Sie sich befinden, nämlich in einem Grundversorgungsverhältnis oder in einem Sondervertragsverhältnis (dazu muss nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sein, aber zu Beweiszwecken hilft dieser natürlich ungemein). Im Sondervertrag hat man meistens deutlich höhere Chancen zu obsiegen als in der Grundversorgung, da letztere nur über § 315 BGB wegen Unbilligkeit der Preise anzugreifen ist. Und dieses ist ein   schwieriges Feld, aber nicht unmöglich. Erfordert nur NOCH MEHR Sachverstand beim Anwalt.
Beim Sondervertrag liegen meist unwirksame Preisanpassungsklauseln vor (Verstoß gegen § 307 BGB), weshalb die Preisanpassungen oftmals seit Vertragsbeginn unzulässig waren. Ob die Preisanpassungen bis zum 1. Widerspruch quasi durch Stillschweigen anerkannt wurden, ist derzeit noch umstritten und nicht höchstrichterlich entschieden. Die OLG\'s entscheiden hier unterschiedlich. Der BGH wird aber möglicherweise hier in diesem Jahr in einem Verfahren eine Entscheidung treffen.
Den Sondervertrag ereknnen Sie oft daran (wenn er schriftlich vorliegt), dass er Regelungen beinhaltet, die von den gesetzlichen Regelungen der GasGVV, die für die Grundversorgung gelten, abweicht. Beispiel hierfür sind z.B. Mindestlaufzeiten zu Vertragsbeginn oder Kündigungsfristen, die über 2 Monaten liegen. Gibt aber auch noch andere Gründe. Einfach mal ein wenig im Forum \'stöbern\'.

Zitat
Wie geht man eigentlich generell vor, wenn so eine Klage vom Versorger eintrudelt.
Vor allem schnell handeln. Man MUSS innerhalb einer Frist von 2 Wochen seine Verteidigungsbereitschaft gegenüber dem Gericht schriftlich kundtun. Und man sollte sich so schnell als möglich um einen Anwalt kümmern und mit diesem das weitere Vorgehen absprechen. Dieser hat in der Regel 4 Wochen Zeit für eine Klageerwiderung.

Zitat
Wo muss ich mich beim BdEV melden wegen Prozesskostenfonds.
Steht  hier  (http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Prozesskostenfonds__1715/)

Zitat
Wie nimmt man einen Anwalt und wie läuft das dann mit der Rechtschutz.
Wie\' s beim BdEV läuft, weiss ich nicht genau, aber bei der priv. RS sollten Sie sich VORHER eine schriftliche Deckungszusage geben lassen. Im Falle einer Klage können Sie sich sofort einen Anwalt Ihrer Wahl suchen und zu ihm gehen. Dieser rechnet dann mit der RS-Versicherung ab. Es kann sein, dass aufgrund der oft geringen Streitwerte der Verfahren, die Änwälte eine zusätzliche Sondervereinbarung treffen möchten, mit der sie einige EUR Zusatzhonorar verdienen möchten, da ansonsten der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag (Verdienst) steht. Deshalb empfiehlt es sich oft, einen versierten Anwalt zu nehmen, der sich ggf. mit dem Versorger schon auskennt, da dieser dann z.B. oft die Preiserhöhungsdaten u.ä. schon mal gesammelt hat.

Zitat
Welcher Anwalt im Raum Hagen, Witten, Bochum ist besonders im Energierecht bewandert?
Siehe  hier (Anwaltsliste BdEV)  (http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/)
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 18. Januar 2010, 19:57:01
@Bolli,

Da ich in der Grundversorgung bin, wird es möglicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

Ich danke Ihnen für Ihre detaillierten Ausführungen.

Insbesondere die Information bezüglich der Deckungszusage hat mir sehr geholfen.

Die Liste der Rechsanwälte, welche sich besonders im Energierecht auskennen war mir bereits bekannt. Danke

Was ich suche ist eine Empfehlung / Erfahrung mit z.B. diesem oder jenem Rechsanwalt, der z.B: gegen Energieversorger aus Bochum, Essen, Dortmund, Hagen etc. erfolgreich gestritten hat.
Vieleicht gibt es ja den einen in meiner genannten Region, der wirklich gut ist und den man in diesen Fragen am besten zu Rate ziehen sollte.

Wenn jemande eine solche Empfehlung hatt, würde ich mich über ein kurzes Feedback sehr freuen.

Gruß
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: moemeister am 02. Juni 2010, 20:51:59
Guten Tag,

kurze Wasserstandsmeldung!
Es geht vor Gericht!

Ich habe ein Zahlungsklage erhalten und es kommt nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung!

Da ich kein Sondervertragskunde bin und nach §315 Einspruch erhoben habe, habe ich auch keine Ahnung wie meine Chancen sind!

Nur soviel. Formfehler gab es bis jetzt ohne Ende!

1. Androhung der Versorgungssperre mit einer Frist von 3 Werktagen!!!
Wurde durch Einstweilige Verfügung unterbunden

2. Betrag im Mahnbescheid setzt sich zusammen aus der einer Forderung des Jahres 2008 und - Achtung - der Differenz der von den Stadtwerken Anfang 2009 geschätzten Abschlagszahlungen und meiner geleisteten Abschläge in 2009.

Ich habe den Mahnbescheid drei Wochen vor der Jahresendabrechnung 2009 erhalten. Also wurde der Betrag per Mahnbescheid eingefordert noch bevor ich überhaupt die Möglichkeit zur Begleichung der Rechnung bekommen habe!
Zudem besteht er angemahte Betrag aus einer Schätzung der Abschlagszahlungen ohne Bezug zum tatsächlichen Verbrauch. Mit Erhalt der Jahresabrechnung 2009 habe ich derweil bereits einen Teil der Forderungen beglichen, jedoch nur auf Grundlage des zuletzt von mir akzeptierten Gaspreises.
Damit ist ein Teil des eingeklagten Betrages bereits beglichen.

Zu allem Überfluss wurde zusätzlich noch Zinsen auf die Differenz zu meinen Abschlagszahlungen erhoben. X(
Kann mich nicht erinnern jemals auf überzahlte Jahresendabrechnungen eine Zinsgutschrift erhalten zu haben. Und überhaupt. Wenn ich im Sommer einen Abschlag von 100€ zahle und nur 10€ verheizt habe, gehe ich auch in Vorkasse. Also sehr zweifelhaft das Ganze!

3.
Zustellung der Klage in den Briefkasten ohne Vermerk des Datums der Zustellung auf dem \"gelben\" Umschlag! Damit ist der Ablauftermin für die 14-tägige Erwiderungsfrist der Anspruchsbegründung unbekannt!


Man hab ich \'ne Krawatte!
Falls jemand einen erfahrenen Anwalt in der Region Bochum, Dortmund, Essen kennt, bitte reinstellen. Ist dringend.

Danke und Gruß,
MoeMeister
Titel: Stadtwerke Witten
Beitrag von: Winkelhaus am 05. Januar 2011, 19:04:44
Hallo Moemeister,

habe auch kurz vor Weihnachten einen Mahnbescheid bekommen und sofort zum Anwalt gegeben. Vielleicht können wir uns ja mal austauschen.

Ansonsten alles Gute für 2011.

MfG
Volker Winkelhaus