Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: mercy-tobi am 26. Januar 2007, 17:37:01

Titel: Vertragsbindung trotz eigenem Tank
Beitrag von: mercy-tobi am 26. Januar 2007, 17:37:01
Seit 04/2003 beziehe ich das Flüssiggas für mein EFH von einem Anbieter, bei dem ich einen Vertrag über die Dauer von 6 Jahren abgeschlossen habe. Der Tank ist mein Eigentum.

Der anfängliche Preis ist erheblich gestiegen und ich ärgere mich darüber, dass ich über den Preis praktisch nicht verhandeln kann.

Gibt es eine Möglichkeit die Vertragsbindung aufzuheben bzw. ist ein solcher Vertrag überhaupt rechtskräftig?
Titel: Vertragsbindung trotz eigenem Tank
Beitrag von: Ready XL am 27. Januar 2007, 19:53:08
...Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren sind eigentlich nicht zulässig. Nutze aber mal die Suchfunktion, dann wirst Du jede Megne darüber finden.

Ready XL
Titel: Vertragsbindung trotz eigenem Tank
Beitrag von: Watzl am 30. Januar 2007, 20:01:12
Kündigen sie ihren Vertrag einfach auch vor Ablauf der 6 Jahre.
Begründung: l
-  lange Vertragslaufzeiten sind nicht haltbar
-  Gaspreis überhöht.

Dann ist die Gegenseite am Zuge.

H. Watzl
Titel: Vertragsbindung trotz eigenem Tank
Beitrag von: mercy-tobi am 01. Februar 2007, 18:56:35
Danke für die Antworten.
Jetzt werde ich mal ganz schnell kündigen.

Die Fa. Senlo-Gas hat mir bereits ein gutes Angebot gemacht...