Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Fernwärme => Thema gestartet von: marbomar am 24. Januar 2007, 14:05:10
-
Ich wohne in einer größeren Wohnanlage, die mit Fernwärme im Einrohrsystem beheizt wird. Die Heizkosten sind sehr hoch und die Räume sehr warm. So messe ich heute bei einer Außentemperatur von -2° in einer unbeheizten Wohnung 21°, im "gefangenen" Gäste-WC (mit Lüftungsklappe) werden heute 24,5°, an manchen Tagen aber fast 26° erreicht - dies alles nur durch die im Fußboden verlegten Heizungsrohre und bei geschlossenen Heizkörperventilen. An wärmeren Tagen wird man zum Verzweiflungslüfter und hält Fenster den ganzen Tag über gekippt, um Wärmestau zu vermeiden.
Es drängt sich der Verdacht auf, daß das Gebäude absichtlich mit einer zu großen Wärmemenge versorgt wird.
Gibt es hier Grenzwerte, die vom Versorger eingehalten werden müssen? Wie hoch darf die Zulauf und wie niedrig muß die Rücklauftemperatur sein? Wo kann ich dies evtl. nachlesen?
-
@marbomar,
ein Fall für den Thread "Renovieren, Heizen, Bauen"
Ab damit dahin :wink:
-
auch unser EFH wird mit Fernwärme im Einrohrsystem beheizt.
Ob der Anschlusswert bin eurem Haus zu hoch ist, kann ich nicht beurteilen, in sehr vielen Fällen ist das aber so.
Ursächlich für die hohen Temperaturen, dürfte bei euch eine zu hohe Vorlauftemperatur sein. Das Problem lässt sich beheben, indem die Heizkurve verändert wird. Hier muss man entweder die Kurve flacher gestalten oder eine Parallelverschiebung nach unten vornehmen.
Dein Problem ist wahrscheinlich "Mehrfamilienhaus". Wärme ist immer ein subjektives Empfinden und in Mehrfamilienhäusern ist es häufig so, dass die Kurve so eingestellt ist, dass derjenige, der am ehesten friert, auch noch ausreichend Wärme bekommt.
Gruß
Beppo
-
im Einrohrsystem ...dies alles nur durch die im Fußboden verlegten Heizungsrohre und bei geschlossenen Heizkörperventilen.
Das Problem sind dann wohl ungedämmte Rohre, in denen auch bei geschlossenem Heizkörperventilen durch den Bypass das Wasser munter weiter zirkuliert...
Vorredner haben recht- Systemtemperturen viel zu hoch: Reglerkurve flacher wählen.
Und wenn\'s dann in einer anderen Wohnung nicht warm genug ist, sollte die Verwaltung mal über hydraulischen Abgleich des Systems nachdenken. Jedenfalls werden die nicht erfassten Verteilverluste von allen gleichermaßen bezahlt...
Rechtlich-
EnEV § 12
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
(1) Wer Zentralheizungen in Gebäude einbaut oder einbauen lässt, muss diese mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von
1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und
2. der Zeit
ausstatten. Soweit die in Satz 1 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten oder nachrüsten lassen. Bei Wasserheizungen, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, gilt die Vorschrift hinsichtlich der Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr auch ohne entsprechende Einrichtungen in den Haus- und Kundenanlagen erfüllt, wenn die Vorlauftemperatur des Nah- oder Fernheiznetzes in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch entsprechende Einrichtungen in der zentralen Erzeugungsanlage geregelt wird.
(2) Wer heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäude einbaut oder einbauen lässt, muss diese mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausstatten. Dies gilt nicht für Einzelheizgeräte, die zum Betrieb mit festen oder flüssigen Brennstoffen eingerichtet sind. Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung zulässig. Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.
(3) Wer Umwälzpumpen in Heizkreisen von Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennwärmeleistung erstmalig einbaut, einbauen lässt oder vorhandene ersetzt oder ersetzen lässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass diese so ausgestattet oder beschaffen sind, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit sicherheitstechnische Belange des Heizkessels dem nicht entgegenstehen.
(4) Wer in Warmwasseranlagen Zirkulationspumpen einbaut oder einbauen lässt, muss diese mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung ausstatten.
(5) Wer Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in Gebäuden erstmalig einbaut oder vorhandene ersetzt, muss deren Wärmeabgabe nach Anhang 5 begrenzen.
(6) Wer Einrichtungen, in denen Heiz- oder Warmwasser gespeichert wird, erstmalig in Gebäude einbaut oder vorhandene ersetzt, muss deren Wärmeabgabe nach anerkannten Regeln der Technik begrenzen
Weiterführend-
www.energienetz.de
www.dmb.de