Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: wondergirl am 23. Januar 2007, 12:35:25
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mal eine frage die avacon darf doch nicht so einfach uns eine stromsperre ankündigen denn ich habe mich im internet schlaugelesen das diese erst uns ihre kalkulationsgrundlage offenlegen muss vorher dürfen sie gar nix. haben auch jetzt einen antwalt eingeschaltet. und wenn es wirklich so sein sollte das sie uns morgen den strom abdrehn dann gibts richtig zoff
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@wondergirl
Wobei Sie nun dringend Hilfe bedürfen sollten, wird nicht ersichtlich.
Zoff ist nicht unsere Sache.
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tach,
in Dänemark hat die regierung die netzentgelte unter protest der stromkonzerne abgeschafft und einfach gesagt die netze wären doch längst bezahlt.
da kann man nur zustimmen.
dies wird wohl in deutschland voerst ein traum bleiben, politiker sind hier noch zu korrupt.
gruß
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@lauflicht,
richtig, unsere Netze sind ebenfalls längst bezahlt und alte abgeschriebene Kohlekraftwerke laufen weiter. Es wird zu enig in den Unterhalt des Höchst- und Hochspannungsnetzes investiert.
Nur deshalb haben wir die ndetzzusammenbrüche wie im Mündsterland oder kürzlich beim Orkan Kyrill in sachsen, weil alte Hochspannungsmaste aus schlechtem Stahl umknicken.
das Gleiche finden Sie bei Stadtwerken. Die SWK (Stadtwerke Kreuznach) z.B. hat in seienm Wasserrohrnetz jährlich 12% Verluste. Andere Wasserwerke haben nur 5-6% Verluste. Dafür haben die SWK 11% Gewinn nach Steuer und in den letzten 10 Jahren alleine in der Sparte Wasser 13 Mio € Gewinn erwirtschaftet.
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wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen und dieser hat auch ahnung also muss ich mich hier nicht angreifen lassen.
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom abgestellt!
naja jetzt werden wir erstmal weitersehen was passiert
lg wondergirl :!:
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wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen
Manchmal ist guter Rat teuer, aber schlechter erst recht !!!! 8)
Nur zur Klarstellung, ich kann Ihnen auch nicht empfehlen unter Vorbehalt den komplettgewünschten Betrag zu bezahlen. In einem Rückforderungsprozess, ja genau darauf gehen Sie im Moment mit Ihrer Handlungsweise zu, verschiebt sich ein Teil der Beweislast auf Sie. Dadurch haben Sie gewiss schlechtere Karten!
und dieser hat auch ahnung
Ich wiederhole mich nur ungern!
also muss ich mich hier nicht angreifen lassen
Wer hat Sie denn angegriffen !!!
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom abgestellt
Was haben Sie dafür getan?
naja jetzt werden wir erstmal weitersehen was passiert
Wahrscheinlich nichts, denn der Energieversorger bekommt ja was er will, sein gefordertes Geld!
Ich hoffe ich habe nichts überlesen und daher hier nun falsche Schlüsse gezogen. :oops:
Grüße
taxman
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@wondergirl
Sie haben sich scheinbar noch nicht ausgiebig mit diesem Forum befaßt u.den darin enthaltenen Treads,sonst hätten auch Sie schon erkannt,das "Vorbehaltszahlung" immer die schlechteste Alternative ist.
Ich würde vorschlagen,sie gehen mal auf Suche,anstatt hier den Rechtsanwalt anzugreifen.
Ansonsten vertrauen sie dann mal ihrem Anwalt,wenn sie meinen! :wink:
Desweiteren schließe ich mich dem Beitrag meines Vorgängers an.
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aber warum rät uns das unser anwalt .er sagte zu uns das das alles noch nicht rechtsmässig geklärt ist so hab ich das verstanden.
aber wenn es doch so sein sollte das das die etzentgelte zu hoch sind bekommen wir dies zurück erstattet
ich habe keinen angegriffen sondern er mich. was ich mache und tue geht ihm nichts an und wenn er es halt so meint seine sache. ich bin da halt anderer Meinung!
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Hallo wondergirl,
ich "wondere" mich über Ihre Art und Weise, hier Informationen bekommen zu wollen. Aber wenn Sie der Meinung sind, Ihr RA hat auch Ahnung, dann sollten Sie ihn fragen, von was??
gruß pegasus
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@wondergirl
Es gibt Anwälte,die sich auf einzelne Gebiete spezialisiert haben.
(Verkehrsrecht,Arbeitsrecht,Familienrecht,Baurecht ect.)
So auch im Energierecht.
Ich würde jedenfalls keinen Anwalt konsultieren,der nicht im Energierecht spezialisiert ist.Welche Fachgebiete hat denn ihr Anwalt?Schon mal erkundigt?
ich habe keinen angegriffen sondern er mich. was ich mache und tue geht ihm nichts an und wenn er es halt so meint seine sache. ich bin da halt anderer Meinung!
Es ist schon schwierig,aus ihrem Anfangstread rauszulesen,was sie überhaupt wollen!
Die Antwort von RA Fricke kann ich nicht als Angriff erkennen.Er hat wohl auch nicht verstanden,was sie uns sagen wollen.
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ja ich habe mich da erkundigt. denken sie ich gehe auf blauen dunst zum anwalt*g*
rr -eft
ist das dieser herr fricke ich glaube nicht oder?
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rr -eft
ist das dieser herr fricke ich glaube nicht oder?
Lesen sie am Ende seiner Treads,dann sind sie schlauer! :wink:
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danke für die antwort
werde dieses foum verlassen weil ja jeder alles weiss auch der nette herr fricke.
viel glück allen anderen weiterhin
mfg
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Hallo wondergirl,
mit meinem Beitrag wollte ich folgendes Ihnen nahelegen:
1. Zum Thema "Vorbehaltszahlung"
Sie sind bereit die geforderten Preise Ihres Versorgers zu bezahlen. Sie hoffen darauf, dass der Versorger von selbst (oder eventuell auch gerichtlich dazu gezwungen) Ihnen zuvielbezahltes wieder zurück erstattet. So etwas hat es bis heute noch nie gegeben! Wenn Sie von Ihrem Versorger wieder etwas zurück erhalten wollen müssen Sie dies einklagen. Hierbei tragen Sie auch einen Teil der Beweislast. Diese Beweise jedoch zu finden/haben wird sich jedoch in der Praxis äußerst schwierig gestalten. Wir selbst, die wir z. T. schon Jahre uns mit dem Thema befassen, sehen uns teilweise dazu auch nicht in der Lage.
2. Zum Thema "Rechtsanwalt"
Bei dieser Berufsgruppe hat es zwischenzeitlich, aufgrund der umfangreichen Gesetze, Spezialisierungen gegeben. Es gibt Fachanwälte zu bestimmten Rechtsgebieten. Für das Rechtsgebiet "Energie" gibt es jedoch leider sehr, sehr wenige. Viele Protestgruppen suchen händeringend nach solchen "Spezialisten" um sich von dort Rechtshilfe zu holen. Gerade diese Suche gestaltet sich jedoch, je nach Gebiet, äußerst schwierig.
Leider haben wir als "Helfenwollende" in diesem Forum sehr oft negative/falsche Beratungen von "Nichtfachjuristen" angetroffen und große Probleme dem Hilfesuchenden vom Gegenteil zu überzeugen.
Wie jetzt auch bei Ihnen.
Aber schließlich bleibt Ihnen nur die Wahl sich selbst vom Gegenteil zu überzeugen oder eben dem Rat des "Fachmannes" zu glauben.
3. Zum Thema "Wortwahl"
So wie man in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder heraus! Das Echo muss man dann auch ertragen können.
Größe können Sie jetzt zeigen, wenn Sie sich selbst davon überzeugen, dass Sie eventuell einer falschen Information aufgesessen sind und dann andere Schritte unternehmen, wie Ihnen empfohlen wurde.
Hier http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/ würde ich anfangen!
Grüße
taxman
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@wondergirl
wenn ich lese das mir ein rechtsanwalt aus dem forum schreibt ,, vorbehaltszahlung ist das dümmste was man machen kann dann frag ich mich ob dieser ahnung hat. den ich war mit meinem mann beim anwalt und dieser sagte uns wir sollten erstmal unter vorbehalt bezahlen und dieser hat auch ahnung also muss ich mich hier nicht angreifen lassen.
und die eon avacon hat uns auch nicht den strom abgestellt!
Wenn man vollständig zahlt, kann der Versorger den Strom nicht abstellen. Weshalb auch?
Dafür gibt es dann ja gar keinen Grund mehr.
Wenn man "erstmal" bezahlt, hat man bezahlt. Punkt.
So schlau können selbst Anwälte sein. :wink:
Wenn Sie wissen wollen, welcher Rechtsanwalt welche Ahnung hat, gehen Sie einfach noch einmal zu dem Kollegen und fragen ihn, wieviele Fälle ihm persönlich bekannt sind, wo E.ON freiwillig an Kunden Geld zurück gezahlt hat, was es an Vorschuss für Anwalts- und Gerichtskosten kostet, wenn man das unter Vorbehalt gezahlte Geld insgesamt wieder zurück klagen will, wie die Erfolgsaussichten dabei stehen und ob er in diesem Fall die Vertretung übernimmt.
Wenn Ihnen der Kostenvorschuss für die Rückzahlungsklage zu hoch oder die Erfolgsaussichten zu vage erscheinen sollten in Anbetracht der Beträge, die es zurück zu erstreiten gilt, fragen Sie den Kollegen ggf., warum er darauf nicht vorher hingewiesen hatte, dass man ggf. viel Geld in die Hand nehmen muss, um das Geld zurück zu erstreiten.
Bei Rückzahlungsklagen wirft man eben oft mit dem Schinken nach der Wurst.
Weil Sie mich gefragt hatten, hatte ich Ihnen kurz und knapp geschrieben, dass die vollständige Zahlung unter Vorbehalt aus meiner Sicht das dümmste ist, was man machen kann.
Das war und ist meine Meinung und kein Angriff auf irgend jemanden, den ich gar nicht persönlich kenne.
Ich muss mich korrigieren, weil ich mich in der Kürze der Zeit nicht differenzierter äußern konnte und wollte, nachdem Sie schon umfassend durch einen Kollegen beraten worden waren.
Nach alldem mag es möglicherweise noch weit Dümmeres geben, als unter Vorbehalt vollständig zu zahlen und den Versorger so vollständig zufrieden zu stellen. Das möchte ich gar nicht bestreiten. Es geht bekanntlich immer noch dümmer.
Kleiner Trost:
Das Geld ist ja nicht weg. Das haben jetzt nur die anderen.
Hätten Sie sich etwas Zeit genommen und sich hier im Forum mehr informiert, hätten Sie möglicherweise gewusst, dass insbesondere in E.ON- Stromsonderverträgen Preisänderungsklauseln oft gem. § 307 BGB unwirksam sind, gar keine Preiserhöhungen darauf gestützt werden können, Sperrandrohungen auch kartellrechtswidrig sind, zudem alsbald am 28.02.2007 der BGH einen Fall eines E.On- Kunden verhandeln und ggf. entscheiden wird, der sich nach Unbilligkeitseinwand geweigert hatte, die Rechnung überhaupt zu bezahlen.
Möglicherweise wusste Ihr Anwalt das auch und hat Ihnen das im Detail erläutert und dafür noch nicht einmal wie die "dreiste Verbraucherberatung" 50 EUR dafür verlangt, so dass man meint, aus den Latschen kippen zu müssen.
bin aus helmstedt und wir wollten eigentlich auch erst die verbraucherzentrale in wolfsburg aufsuchen aber wo ich erfahren habe das diese für ein gespräch 50 euro haben wollten bin ich fast aus den latschen gekippt weil das is ja wohl der hammer.
wirklich am betsen einen Anwalt zu Rate ziehen und dann sehen was dieser vorschlägt.
wir haben eine abschlagszahlung von 162,00 euro und zahlen dieses auch unter vorbehalt wegen unklarer rechtslage.
Guter Rat ist teuer. Schlechter am Ende noch weit teurer.
Sie werden es gewiss sehen.
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wieso anwalts und gerichtskosten wozu habe ich denn eine rechtsschutz versicherung wie heisst es immer so schön advocard ist anwalts liebling
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@wondergirl
So kann man es auch sehen.
Ohne Selbstbeteiligung ist noch schöner.
Na dann viel Spaß und Erfolg.
Sie werden sicher darüber berichten, wenn Sie das ganze Geld erfolgreich zurück geholt haben.
Das Urteil stellen wir dann in die Entscheidungssammlung.
Wann geht es los?
Wann wird geklagt?
Hat der Anwalt schon zur Rückzahlung aufgefordert?
Ist E.ON gar schon eingeknickt und hat alles freiwillig zurück gezahlt und auch die Anwaltskosten übernommen?
Wir werden uns wohl etwas gedulden müssen.
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es gibt immer wieder Threads die ich gerne lese :lol:
vielleicht kann ich auch noch was substantielles beitragen... es gibt da so einen Witz:
Im Wald geht das Gerücht herum, der Bär habe eine Liste mit Kandidaten die er fressen möchte.
Geht mutig der Hirsch zum Bär und fragt: \'Sag mal Bär, bin ich auf Deiner Liste?\' Der Bär antwortet: \'Ja!\', da bekommt es der Hirsch mit der Angst zu tun und rennt was das Zeug hält. Zwei Tage später ist er gefressen.
Da bekommen natürlich alle Waldbewohner noch mehr Angst und nur zögerlich traut sich das Reh zum Bär und fragt: \'Sag mal Bär, bin ich auch auf Deiner Liste?\' Der Bär antwortet: \'Ja!\', und panikartig flüchtet das Reh. Ein Tag später ist es gefressen.
Allen Waldbewohner sitzt die Angst im Nacken, da traut sich der Hase zum Bär und fragt: \'Sag mal Bär, bin ich denn auch auf Deiner Liste?\' Der Bär antwortet: \'Ja!\', da fragt der Hase: \'Du, kannst Du mich da streichen?\', meint der Bär: \'Klar, kein Problem!\'
:arrow: Wie man sieht - Kommunikation ist alles.
aber wie gesagt, ein Witz - keine Fabel... :wink:
und übrigens - ich würde kürzen und nicht unter Vorbehalt zahlen.
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sehr witzig
das wird mir hier zu blöd!
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@wondergirl,
ich habe Ihre Frage vom 23.1.07 nochmals gelesen.
Sie haben bisher nicht gesagt, ob Sie ordnungsgemäß Widerspruch nach § 315 BGB mit Musterbrief eingelegt hatten.
Sofern nicht, dann besteht in der Tat das Recht des Versorgers bei fehlenden Abschlägen vor der Tür zu stehen und zu sperren.
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Ich will ja nicht in die Kerbe hauen, aber der muß jetzt sein:
wondergirl erinnert mich sehr an meine 13 jährige Tochter.
Absolut beratungsresistent... ..und schnell eingeschnappt. :lol: :lol: :lol: :lol:
Da kann man nix machen! :roll:
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ja sicher haben wir widerspruch eingelegt. es geht nicht um die abschlagszahlungen sondern um die netzentgelte.
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@wondergirl,
nochmals zum Thema Anwalt
Wenn Ihr Anwalt behaupte, alles zurückzubekommen und wirft noch das Wort "Netzentgelte" mit ein, dann versteht er m.E. nichts von allem. :shock:
Villeicht wefen auch Sie die verschiedenen Begriffe durcheinander. :oops:
Sorry
Das die Netzentgelte zu hoch sind, hat die BNetzA festgestellt.
Aber bis die Versorger dies bis zum letzten Kunden in Cent umsetzen, ist noch ein lange Weg.
Deshalb gibt es für uns Kunden nur ein Weg:
Widerspruch nach § 315,
Abschläge kürzen und
eigene Rechnung erstellen.
Dabei ist aber eine mögliche Aufrechnung mit Netzentgelten noch außeracht zu lassen.
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@wondergirl,
vielleicht besteht ja die Möglichkeit das Sie folgende Links Ihrem Anwalt zeigen.
Der Bund der Energieverbraucher (in dessen Forum Sie sich befinden) stellt in einem "Container" eine Sammlung von Urteilen zur Verfügung, die zum Energiepreisprotest schon gefallen sind.
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1617
Auch hier im Forum gibt es eine entsprechende Kategorie, in der zusätzlich Urteile, die zum Thema relevant sind, zusammen getragen wurden.
http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40
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@wondergirl
Stellen Sie sich die Frage, ob und an wen Sie Ihre Netzentgelte zahlen. Vermutlich zahlt ein Vertrieb die Netzentgelte und Sie haben einen All-Inclusive Vertrag mit dem entsprechenden Vertrieb. Wen wollen Sie dann auf zu hohe Netzentgelte verklagen?
Gruß
NN