Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gemeindewerke Steinhagen => Thema gestartet von: hwe am 22. Januar 2007, 21:03:04
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Am 26. Dezember 2004 widersprach ich dem Gaspreis nach §315, zog meine Einzugsermächtigung zurück und bezahlte die monatlichen Raten nur noch unter Vorbehalt.
Zum Beginn des Jahres 2006 teilte ich der Gemeinde mit, dass ich jetzt nur noch bereit bin, den gültigen Gaspreis bis 31. Juli 2004 plus eine Erhöhung von zwei Prozent als monatlichen Abschlag zu bezahlen. Im Juni 2006 erhielt ich die erste Mahnung und in der 2. Mahnung schrieben die Gemeindewerke Steinhagen; ..werden wir die Einstellung der Lieferung ohne weitere Benachrichtigung veranlassen“
Mein Rechtsanwalt stellte gegenüber den Gemeindewerken klar: „Bekanntlich sind Forderungen bis zum Nachweis der Billigkeit durch Ihr Unternehmen nicht fällig. Sie haben deswegen sowohl Abschaltungen als auch schon deren Androhung zu unterlassen. Darauf entschuldigte sich die Gemeindewerke für die mir entstandenen Unannehmlichkeiten und übernahmen meine Anwaltskosten (Ausführliche Schilderung; siehe: Mein Fall als Kunde der „Gemeindewerke Steinhagen\" (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5391) .
Jetzt erhielt die Jahresabrechnung 2006 als Rechnung und Gebührenbescheid mit der Nachforderung des Differenzbetrages bis zum 29.01.2007. Ohne jeden Hinweis auf meinen Widerspruch und den abgewendeten Forderungen im Juni 2006.
Handelt es sich in diesem Vorgehen der Gemeindewerke um eine Nötigung, der ich mit der Androhung einer Klage begegnen sollte?
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@hwe,
Sind Sie sicher, dass es ein Gebührenbescheid ist?
Stadt- oder Gemeindeverwaltung können einen Gebührenbescheid erlassen, Verbandsgemeindewerke nicht, erst recht nicht eigenständige Firmen oder Stadtwerke.
Nein, es sollte keien Klageandrohung erfolgen.
Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung, zahlen nur die Differnez auf diese und weisen auf den vergangenen Schriftverkehr hin.
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Rechnung und Gebührenbescheid,
so benennen es die Gemeindewerke
H.-W. E., Grüße aus Steinhagen
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@hwe,
ist m.E. falsch.
Wa meint Herr Fricke dazu?
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Eventuell werden mehrere Leistungen wie z. B. Gas, Wasser/Abwasser, Müll usw. zusammen abgerechnet. Dadurch wäre es sowohl ein Gebührenbescheid bzw. auch eine Rechnung. Zumindest sollte dies jedoch im Anhang erläutert sein.
Grüße
taxman
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moin,
die versuchen es mit allen mitteln an ihr geld zu kommen.
vielleicht hilft es bei der gemeindeverw. anzufragen wobei es sich um einen gebührenbescheid handelt, hört sich aber eher harmlos an.
eher wie strassenreinigungsgebühr, ich würde widerspruch einlegen.
gruß
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Wie oben erläutert, bezieht sich der "Gebührenbescheid" auf die Abrechnung für Wasser/Abwasser. Man sollte das Kleingedruckte immer ganz durchlesen.
Grüße, H,-W. E.
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@hwe,
Sie haben also eine rechnung für Energiebezug erhalten und einen Gebührenbescheid für Abwasser/Frischwasser.
So eindeutig hatten Sie das aber nicht dargestellt.
Es sind also zwei getrennte Schreiben in einem Briefumschlag :?:
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Nein ich habe die Gas/Stromjahresrechnung der Gemeindewerke bekommen ohne Wasser etc. mit der Bezeichnung Rechnung und Gebührenbescheid. Im Kleingedruckten steht "Die Einbeziehung der Abwassergebühr erfolgt im Auftrage der Gemeinde". Bei mir aber nicht angefallen.
Grüße, hwe
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hi,
wie hast Du auf den Mix aus \'Rechnung und Gebührenbescheid\' reagiert?
Gerne auch per PN
Schönes WE Dir und lb Gruß
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@hwe,
dann ist es ein gemeinsamer Vordruck für Rechnung bei Strom, Gas und Wasser, sowie ein Gebührenbescheid im Falle von Abwasser und Schmutzwasser.
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@hwe
Überprüfen Sie doch einmal, ob bei Gas und Strom die MwSt. ausgewiesen ist.
Falls dies so ist, müsste es m.E. eine Rechnung sein. Falls nicht, spricht einiges für einen Gebührenbescheid.
Letzteres ist jedoch wohl eher unwahrscheinlich.
Daher ist wohl richtigerweise davon auszugehen, dass einige Einzelforderungen (z.B. Abwasser) über einen Bescheid, weitere (z.B. Strom) über eine Rechnung abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco,
aber auch eine Gebührenbescheid kann die Märchensteuer enthalten, wenn z.B: dabei auch Wasser geliefert wird. Bei dem "Teilbetrag Wasser" wird in einer Zwischensumme die Märchensteuier ausgewiesen.
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@cremer
Das ist korrekt. Daher hatte ich bei meinen Beispielen auch bewusst "Abwasser" gewählt.
Fragen Sie mich jedoch bloß nicht, warum das (Ausweis MwSt. ja oder nein) so ist ... :oops:
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
@Cremer
Warum das so ist, wurde hier ja dargelegt:
Diesmal: Rechnung und Gebührenbescheid (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5526)
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@cremer
Das ist korrekt. Daher hatte ich bei meinen Beispielen auch bewusst "Abwasser" gewählt.
Fragen Sie mich jedoch bloß nicht, warum das (Ausweis MwSt. ja oder nein) so ist ... :oops:
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Habe mal nachrecherchiert:
Wasser, ermäßigter Umsatzsteuersatz 7% wegen § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. m. Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 dort unter Nr. 34 aufgelistet.
Abwasser, keine Umsatzsteuer, da die Abwasserentsorgung als hoheitliche Massnahme angesehen wird und daher die Abwasserentsorgung kein Unternehmerdasein der Gemeinde auslöst. siehe § 2 Nr. 3 UStG
Grüße
taxman
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@taxman
Vielen Dank für die Information. Allerdings ist die Frage möglicherweise doch nicht so pauschal zu beantworten. Die Stadt Halle (Saale) weist seit 01.01.2007 nämlich die MwSt. für Abwasser aus:
Quelle: Auszug aus einem Faltblatt, das den Halleschen Grundstückseigentümern vor einigen Wochen zugestellt wurde.
Hallesche Wasser- und Abwasser GmbH
Aus Gebühren werden Preise
(gültig ab 01. Januar 2007)
Privatrechtliches Entgelt als Gegenleistung für die Abwasserbeseitigung
Am 13. Dezember 2006 beschloss der Stadtrat die Einführung eines privatrechtlichen Abwasserentgeltses. Gebühren für die Abwasserbeseitigung durch die Stadt werden zukünftig nicht mehr erhoben. Dafür stellt die Hallesche Wasser- und Abwasser GmbH (HWA) ab 01. Januar 2007 die Entsorgungsleistung den Grundstückseigentümern direkt in Rechnung. Mit dem Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung können Unternehmen und Gewerbetreibende diese als Vorsteuerabzug geltend machen. Dies ist aus Sicht der HWA der entscheidende Vorteil, der zu dieser Umstellung der Abrechnung geführt hat.
Sie erhalten mit der Rechnungslegung zum Jahresende durch die HWA die Vertragsbestätigungen zur Entsorgung Ihres Grundstücks für Schmutz- und Niederschlagswasser.
Die Höhe der Netto-Preise für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung bleiben bis zum 31.12.2008 unverändert, die Brutto-Preise erhöhen sich um drei Prozent durch die Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% ab 01. Januar 2007.
Bisher war die Mehrwertsteuer in Höhe von 16% Bestandteil der Gebühren. Die Mehrwertsteuer wurde nicht gesondert ausgewiesen.
Das öffentlich-rechtliche Grundverhältnis mit dem Anschluss- und Benutzungszwang bleibt auf der Grundlage der Rumpfsatzung zur Abwasserbeseitigung der Stadt Halle bestehen. Das Leistungs- und Benutzungsverhältnis wird privatrechtlich auf der Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen Abwasser der HWA GmbH ausgestattet.
Offensichtlich hat man hier versucht, über eine kreative Auslegung des Steuerrechts, insbesondere Betrieben und Gewerbetreibenden etwas Gutes zu tun. Möglicherweise könnte gerade dieses der Stadt jedoch irgendwann einmal "auf die Füße" fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco,
aber Achtung!!
es besteht Anschluss- und Benutzerzwang für Trinkwasser und Abwasser.
Deshalb dürfen nach dem Kommunalen Abgabengesetz keine Gewinne erzielt werden.
Da würde ich mal den HWA als GmbH ordentlich auf die Finger schauen !!!!!
M.E. kann dies so nicht funtionieren.
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Privatrechtliches Entgelt als Gegenleistung für die Abwasserbeseitigung
Es handelt sich nicht mehr um eine hoheitliche Leistung, welche nicht umsatzsteuerbar wäre. Es handelt sich vielmehr um eine privatrechtliche Leistung, welche nunmehr umsatzsteuerpflichtig ist, da nunmehr die Unternehmereigenschaft vorliegt.
Grüße
taxman
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Nein ich habe die Gas/Stromjahresrechnung der Gemeindewerke bekommen ohne Wasser etc. mit der Bezeichnung Rechnung und Gebührenbescheid. Im Kleingedruckten steht "Die Einbeziehung der Abwassergebühr erfolgt im Auftrage der Gemeinde". Bei mir aber nicht angefallen.
Ich hatte das bereits dazu geschrieben: Strom, Gas betrifft die Rechnung. Der Gebührenbescheid ist für Abwasser. Ist bei mir aber nicht angefallen, weil ich Mieter bin. Und ich habe natürlich auf die Strom, Gas Rechnung reagiert und nach meiner eigenen Berechnung abgerechnet.
Der Gebührenbescheid betrifft mich eindeutig nicht.
Die Interpretationen, die hier bezüglich des Abwasserbescheides betrieben, kann ich nicht nachvollziehen
Liebe Grüße, hwe
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Die Interpretationen, die hier bezüglich des Abwasserbescheides betrieben, kann ich nicht nachvollziehen.
Entschuldigen Sie bitte, wir sind auch ein bisschen von Ihrem Thema abgekommen.
taxman
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@cremer
Auch auf die Gefahr hin, dass wir jetzt ganz vom Thema abkommen, hier die Zahlen der HWA aus dem Jahr 2005:
http://www.stadtwerke-halle.de/index.asp?MenuID=1364.
Weiteres hierzu gern auch über pn.
@hwe
Damit scheint nun auch eindeutig zu sein, dass es sich in Ihrem Fall um Rechnungen handelt und Ihr Versorger vermutlich nur aus Vereinfachungsgründen das selbe Rechnungs-/Gebührenformular verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco,
sehr undurchsichtig diese HWA. Da kann man schön Gewinne verstecken. Nur beim Trinkwasser wird ein Jahresüberschuss von ca. 5% bekannt gegeben.
Und beim Abwasser und Schmutzwasser :?: :?:
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@all
Zuerst einmal stelle ich zu meinem Posting am Ende der Seite 1 klar, dass ich davon ausging, das es sich um einen klassischen Eigenbetrieb nach EBV handelt - was wohl nicht der Fall ist.
Laut Internetauftritt der Stadtwerke Halle handelt es sich um eine bzw. mehrere GmbH\'s - damit befinden wir uns im Privatrecht.
Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH#Gr.C3.BCndung_einer_GmbH
Damit kann es sich nicht um einen Bescheid sondern nur um eine Rechnung handeln.