Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: frankie am 21. Januar 2007, 14:54:35

Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: frankie am 21. Januar 2007, 14:54:35
Hallo erstmal.

Ich habe das erstemal im November 2005 gegen die Gaspreiserhöhung wegen Unbilligkeit geltend gemacht. Seitdem bezahle ich nur den damals noch gültigen Preis.
Dummerweise bin ich 2002 in den Sondervertrag "Erdgas-Comfort" eingestiegen, der automatisch nach fünf Jahren Laufzeit (also bei mir zum 2.2.2007) ausläuft.
Jetzt kann ich nach Angaben der EnBW nur den Sondervertrag neu abschließen (allerdings zur jetzt gültigen Preistabelle) oder in den EnBW-Zonentarif (Grundversorgung Erdgas) einsteigen (ebenfalls zur jetzt gültigen Preistabelle).
Ich würde also sämtliche Einsprüche (insgesamt drei) gegen Gaspreiserhöhungen aus den letzten 14 Monaten über Bord werfen.
Oder gibt´s da eine andere Möglichkeit?
Ich habe gelesen, daß der Versorger keinen Vertrag kündigen darf, nur mit dem Hintergund, einen teureren abzuschließen, aber gilt das auch für meinen Fall?
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: HHeinz am 21. Januar 2007, 15:18:58
Bei einem Sondervertrag ist i.d.R. zumindest der anfangs vereinbarte Preis zu bezahlen, bei der Grundversorgung gibt es derzeit Einige, die sogar gar keine Zahlungen mehr leisten.
Wenn ich das richtig verstanden habe muß daher ein Wechsel in den Grundversorgungstarif nicht unbedingt ein Nachteil sein.
Details z.B. hier
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4582
hier insbesondere
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=19185#19185
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 21. Januar 2007, 19:03:00
@frankie,

durchforsten Sie doch bitte die Bestimmungen zu dem Vertrag genau.

Was steht da bezgl. Verlängerung des Vertrages drin?

Was wird nach Ablauf des Vertrages geregelt?

Ich bin mir sicher, so etwas in den Besonderen Verragsbestimmungen zu finden.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: frankie am 21. Januar 2007, 21:40:20
@ Cremer

Es steht (leider?) eindeutig darin: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
Ansonsten nichts von Vertragsverlängerung über diese 5 Jahre hinaus.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: ESG-Rebell am 22. Januar 2007, 10:43:44
Zitat von: \"frankie\"
Es steht (leider?) eindeutig darin: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
Ansonsten nichts von Vertragsverlängerung über diese 5 Jahre hinaus.

Da Sie aber weiterhin auf die Belieferung mit Gas angewiesen sind, haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf Belieferung mit Gas zum allgemeinen Tarif.

Die EnBW wird wahrscheinlich versuchen, Sie mit den höheren Preisen des allgemeinen Tarifs abzuschrecken und zur Unterschrift unter einen neuen Sondervertrag zu bewegen.
Damit akzeptieren Sie im Zweifel natürlich die derzeit noch hohen Preise auf unbestimmte Zeit :shock:
Gegen den so vereinbarten Preis werden Sie später kaum Unbilligkeit einwenden können.

Gehen Sie einfach davon aus, dass ihr Gasversorger - frei von jeglichen moralischen Werten - mit allem Mitteln versuchen wird, Sie über den Tisch zu ziehen und dass alle Verträge und Angebote jeglicher Art ausschliesslich die Vertragssituations Ihres Gasversorgers verbessern werden. Dann werden Sie fast automatisch richtig reagieren  :wink:

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: taxman am 22. Januar 2007, 11:23:05
Zitat von: \"ESG-Rebell\"
Gehen Sie einfach davon aus, dass ihr Gasversorger - frei von jeglichen moralischen Werten - mit allem Mitteln versuchen wird, Sie über den Tisch zu ziehen und dass alle Verträge und Angebote jeglicher Art ausschliesslich die Vertragssituations Ihres Gasversorgers verbessern werden. Dann werden Sie fast automatisch richtig reagieren  :wink:


Selten so gelacht !!!!!  :D  :D  :D  :D
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: frankie am 22. Januar 2007, 21:53:50
Ich habe noch ein bisschen in den Links von HHeinz nachgelesen.
Verstehe ich das jetzt richtig: Ich lasse mich in den Zonentarif einstufen, und da das ja dann ein einseitig festgelegter Preis ist, kann ich dagegen  Einspruch wegen Unbilligkeit einlegen und die Rechnungssumme auf Null kürzen und das Geld bis zum Zeitpunkt der Festsetzung eines billigen Preises einbehalten?
Dann hätte sich meine Situation ja tatsächlich verbessert.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 22. Januar 2007, 22:44:22
@frankie,

warten Sie doch mal ab, was der Versorger anbieten wird.

Wenn kein Vertrag zu stande kommt, haben Sie einen vertragslosen Zustand und leisten dann keine Abschläge an den Versorger. Eröffnen Sie ein Konto und leisten die Abschläge dorthin, denn irgendwann wird ja der Versorger mal reagieren und wenn er ein Gericht anruft.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: HHeinz am 22. Januar 2007, 22:50:14
Meiner Meinung nach heißt es genau das, zumindest teilweise.
Sollte es irgendwann, aus welchen Gründen auch immer zu einem negativen Gerichtsurteil kommen kann es, meiner Meinung nach, passieren, daß man die ausstehenden Summen des Grundversorgungstarifes bezahlen muß. Dieser ist i.d.R. höher als irgendwelche "Spezialangebote" der Versorger.
Bei einer Totalverweigerung wird der Versorger evtl. etwas tiefer in die Trickkiste greifen. Soviel ich weiß praktiziert das aber u.a. RA Fricke aus Jena, der ja auch hier sehr aktiv ist.
Ich selber bin ein wenig mißtrauisch da die Politik zwar öffentlichkeitswirksam die hohen Energiepreise anprangert aber anschließend über die Stadtwerke oft fleißig mitkassiert. Wenn das nicht mehr funktioniert, und gerade durch Totalverweigerer steigt der Druck massiv, könnte der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen die nicht unbedingt zum Wohle der Verbraucher ausfallen wird.
Für mich bleibt allerdings die Frage warum der Vertrag laufzeitlimitiert ist, wenn sich das Wichtigste, nämlich der Preis, trotzdem den Marktgegebenheiten anpasst. Würde mich selbst interessieren ob das so in Ordnung ist.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 23. Januar 2007, 10:02:51
@HHeinz,

sollte vielleicht doch irgendwann ein BGH zu dem Schluss kommen, die Gaspreise wären billig und die Gaspreiserhöhung gerechtfertigt, so können m.E. die Versorger nicht auf dem Grundversorgungstarif pochen.

Da steht § 1 des EnWG entgegen.

"so günstig wie möglich"

Da kann dann der Versorger ein eigenes Verfahren ggf. anstrengen, wenn man nach Sonderverträgen die Preise neu auf den aktuellen Preisen berechnet.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 31. Januar 2007, 22:48:16
Zitat von: Cremer
@frankie,

warten Sie doch mal ab, was der Versorger anbieten wird.

Meine Frage hierzu ist: mache ich einen juristischen Fehler, wenn ich auf so einen  Vertragsvorschlag mit neuen Bedingungen etc. gar nicht reagiere, oder ist das unerheblich?
Info: ich zahle derzeit Preisbasis 2004 per Dauerauftrag. Habe übrigens bisher noch keine Nachforderung von der EnBW bekommen(!)
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 01. Februar 2007, 08:03:17
@mauszuhaus,

so pauschal kann man es eindeutig nicht sagen/bestimmen.

Da kommt es ggf.  auf den einzelnen Fall drauf an.

wie ist der bei Ihnen?
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 01. Februar 2007, 21:17:45
Zitat von: \"Cremer\"
@mauszuhaus,

Da kommt es ggf.  auf den einzelnen Fall drauf an.
wie ist der bei Ihnen?


Lieber Herr Cremer, im Prinzip liegt mein Fall ganz einfach. Mein Sondervertrag Erdgas-Comfort, der ein paar Cent günstiger ist als der Zonentarif, lief tatsächlich im Januar 07 aus. Der Neue Vertrag - zu gleichen Preisen- hat aber unannehmbare Bedingungen (Die Preise können ... wie EnBW es will ... angepasst werden usw.).
Andererseits habe ich 2005 Einspruch erhoben und kürze seitdem auf den Stand von 2004. Das werde ich auch weiter tun. Aber es stellt sich die Frage, ob ich auf den neuen Vertragsvorschlag eingehen sollte? Zum Beispiel mit erneutem Widerspruch gegen die Preise? Oder sollte ich die Schlechterstellung abwarten?
Bin sehr dankbar für einen guten Rat!
Grüße nach Bad Kreuznach!
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 01. Februar 2007, 23:29:34
@mauszuhaus,

So ähnlich war es bei mir auch.

16.8.06 Mitteilung über Vertragsänderung: "Sie brauchen nichts weiter als abzuheften." In den Vertragsbedingugnen steht allerdings im § 11: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Anerkenntnis beider Parteine..

Also widersprach ich am 13.9.06.

Dann kam am 23.9.06 die Kündigung mit Vertragsvorlage eines neuen Vertrages zum 1.1.07 und mit gleichzeitiger Androhung, wenn ich nicht unterschreibe wird zum Grundtarif/Haustarif versorgt.

Dem widersprach ich zum 22.12.2006 nach  § 226 Schikaneverbot, § 246 Treu und Glauben u.s.w.

Deshalb sieht der Versorger mich in keinem Vertragsverhältnis, deshalb möchte ich die Abschlagszahlungen auf Null € setzen.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 02. Februar 2007, 17:02:12
Zitat von: Cremer
@mauszuhaus,

So ähnlich war es bei mir auch....

Lieber Herr Cremer,
vielen Dank für Ihre ausführsliche Darlegung.
Ich möchte gerne mein Schreiben an die EnBW reinstellen mit der Frage, ob das so bleiben kann. Oder müßte da noch was wichtiges dazu?

An EnBW Gas
Vertrags-Nr. V8132267313

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Vorschlag, meinen bisherigen Erdgasliefervertrag durch einen von EnBW neu festgesetzten Vertrag zu ersetzen, möchte ich widersprechen. Ich sehe mich durch die einseitig getroffenen Festlegungen benachteiligt.
Was die Preisbestimmungen betrifft, so gilt weiterhin mein Einspruch vom 20.01.2005. Ein Nachweis über die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen ist immer noch nicht erfolgt oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden. Insofern gilt der Unbilligkeitseinwand nach § 315 Abs.3 BGB.   Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Andererseits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich weiterhin unter Vorbehalt folgenden Betrag:   Monatlich 127,--Euro
Mit freundlichen Grüßen

Gruß
mauszuhaus
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 02. Februar 2007, 18:14:21
@mauszuhaus,

Sofern Sie noch nicht widersprochen haben, empfehle ich den Musterbrieftext zu verwenden.

Auch bei weiteren Widersprüchen ist es empfehlenswert diesen Text zu verwenden. Natürlicxh kann man diesn Text durch persönliche Besonderheiten erweitern.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 02. Februar 2007, 21:02:19
Zitat von: Cremer
@mauszuhaus,

Sofern Sie noch nicht widersprochen haben, empfehle ich den Musterbrieftext zu verwenden.

Sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht ganz. Im Musterbrief wird doch gar nicht auf den neuen Vertrag eingegangen. Deshalb habe ich ja die Elemente des Preisprotestes übernommen. Was kann ich da besser machen? Gerne auch per mail,
Gruß
Mauszuhaus
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 02. Februar 2007, 21:25:23
@mauszuhaus,

Sie schreiben doch, einen Widerspruch am 20.1.2005 getätigt zu haben.

Da ist es auch an der Zeit, diesen zu wiederholen.

Sie schreiben ja auch, ...möchte ich widersprechen.....

Ich vertrete immernoch die Ansicht, den Widerspruch gebetsmühlenhaft zu wiederholen.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 02. Februar 2007, 23:26:52
Zitat von: Cremer
@mauszuhaus,

Da ist es auch an der Zeit, diesen zu wiederholen.

Re:
Soerit Einverstanden, wenn ansonsten keine schwerwiegenden Fakten fehlen, dann betone ich noch einmal den Widerspruch und dann geht mein Protestschreiben an die EnBW raus.

PS: ein aktueller Leserbrief wg. EON Gasanbieter Deutschlandweit geht in Kopie an den Bund der Energieverbraucher.
Grüße
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 03. Februar 2007, 10:51:45
@mauszuhaus,

zum erneuten Widerspruch auch den neuesten Musterbrief verwenden.

darauf achten, dass Sie "gegen die Preishöhe an sich als auch gegen die Preissteigerungen widersprechen...."
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: jroettges am 03. Februar 2007, 11:13:52
Zitat von: \"mauszuhaus\"
... zahle ich weiterhin unter Vorbehalt folgenden Betrag: Monatlich 127,--Euro

Was bringt eine Vorbehaltszahlung, wenn man dann bei der Abrechnung feststellt, doch zuviel gezahlt zu haben?
Der Versorger rückt das Geld nicht freiwillig wieder heraus und es zurückzuklagen ist gefährlich und teuer.

Warum nicht
- auf der Basis eines alten Preises (zB. von vor dem 1. Widerpruch)
- eine eigene Rechnung aufmachen
- mntl. Pauschalen überweisen statt abbuchen zu lassen
- den eigenen Verbrauch überwachen
- zum Abrechnungstermin eine Punktlandung hinlegen
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 04. Februar 2007, 21:30:24
Zitat von: \"Cremer\"
@mauszuhaus,

zum erneuten Widerspruch auch den neuesten Musterbrief verwenden.
darauf achten, dass Sie "gegen die Preishöhe an sich als auch gegen die Preissteigerungen widersprechen...."


Verstehe ich richtig: Auf das neue Vertragsangebot gar nicht eingehen, sondern nur mit Musterbrief der Rechnung widersprechen und warten, wie EnBW reagiert? Im Prinzip entspricht das ja meine allererste Frage. Habe mein Schreiben jetzt entsprechend umgeändert.
>>> Kann ich das so auch an die anderen Gaspreisprotestler weitergeben, die mich derzeit häufig fragen?
Beste Grüße
Samstag
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 05. Februar 2007, 00:29:29
@mauszuhaus,


so sehe ich das auch.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: haenle am 05. Februar 2007, 11:49:11
Die angekündigten Preissenkungen auf Grund der Heizölkopplung lassen Festpreisverträge ungeeignet erscheinen.

Bitte dazu die Pressemeldung der VZ-BaWü vom 30.01.2007 zu den Festverträgen lesen.

http//www.vz-bawue.de/UNIQ117067184330736/link295072A.html

Gas-Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung
Mögliche Gaspreissenkung nicht nutzbar

Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn. Dass gerade baden-württembergische Haushalte besonders viel für ihr Gas bezahlen, belegt eine aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts. Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter www.vz-bw.de/gaspreise.

javascriptemoticon(\'!\')Ansonsten ist dringend anzuraten prüfen zu lassen, ob bei Auslaufen des Comfortvertrags nicht ein Rückfall in den zuvor bestehenden Sondervertrag der alten Art SH \'74 z.B. verlangt werden kann, sofern dieser bestand! Warum soll man in einen teureren Tarif gezwungen werden können? Dazu hat man ja wohl ehedems keinen Sondervertrag abgeschlossen. Bei Heizstromverträgen wurden ja ebenfalls Versprechungen des besonderen Preisvorteils gemacht!
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 20. März 2007, 10:21:40
Zitat:
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
---------------------------
Sachlage ist:

Die Erdgas-Comfort Verträge der EnBW waren terminiert: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren" steht da drin.
Jetzt schickt die EnBW zum zweiten Mal einen Vertragsvorschlag mit 4-wöchiger Frist zum Unterschreiben.  Dass unterschreiben nicht in Frage kommt, ist klar (s. Zitat),

die Frage ist aber:

==> Setze ich mich als Kunde, der nicht reagiert, ins Unrecht?
==> Ist es besser, zu anworten, auch wenn man nicht weiß, zu welchen juristischen Konsequenzen die Korrespondenz dann führt?
==> Wo finde ich eventuell einen Musterbrief, der auf diese Situation entsprechend angepasst werden kann?

Danke für Hinweise!
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Schwalmtaler am 21. März 2007, 07:50:48
Moin Mauszuhaus,

Unrecht ist es nicht, wenn man auf ein Angebot nicht reagiert, wenn überhaupt nur unhöflich.

Kommt nach Ablauf kein neuer Sondervertrag durch Unterschrift zustande, fallen sie automatisch in die Grundversorgung. Deren Preise sollten sie dann mit Musterschreiben aufgrund §315 BGB widersprechen.

Es gibt aber eiinen ganzen Thread hier, der sich mit dieser Thematik befasst.

Es aknn nicht für jede individuelle Situation hier ein Musterschreiben zur vVerfügung gestellt werden, aber es sind in o.a. Thread genug Hilfen angeboten.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 21. März 2007, 11:44:37
Habe zwar schon einiges gefunden, aber ich
bitte um Stichworte für die Suche,
Danke
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 21. März 2007, 12:34:05
@mauszuhaus,

ich nehme an, es gibt noch weitere mögliche Sonderverträge  der EnBW.
die keine feste Vertragslaufzeit mit Fixpreisen beinhaltet.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: mauszuhaus am 21. März 2007, 16:36:01
Der Erdgas-Comfort-Vertrag enthält keine Fixpreise, sondern das Übliche,

...Im Übrigen ist die EnBW Gas berechtigt, die Preise an das aktuelle Preisniveau anzupassen...usw...

Was meinen Sie, was soll man auf den erneuten Vertragsvorschlag (dieses Mal mit leicht reduzierten (!) Gaspreisen) antworten?
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 21. März 2007, 22:41:10
@mauszuhaus,

entweder wie Schwalmtaler schreibt, nicht antworten oder ggf . der Vertragsänderung widersprechen.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: frank_bb am 07. September 2007, 16:23:06
Hallo Herr Cremer, ich habe dieselbe Situation. Vertrag ist anscheinend nach 5 Jahren ausgelaufen. Wobei ich diese Klausel in den alten AGBs\' der NWS von 2002 gar nicht finden kann. Ich habe die Beiträge gelesen aber leider noch nicht verstanden was die richtige Antwort auf den Vorschlag der ENBW eines neuen Sondervertrags ist.

Die begonnene Antwort von mauszuhaus klingt eigentlich nicht schlecht. Oder soll ich den neuen Vertrag unterschreiben und auf den bestehenden 315 Wiederspruch hinweisen ? Oder gar nichts machen bis ich in die Grundversorgung falle und dann wieder 315 schicken ?

Wäre nett wenn Sie das nochmal kurz auf einen Nenner bringen könnten.

Vielen Dank schonmal !!
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Nobuddy am 13. September 2007, 16:47:35
Hallo,
nach langem suchen bin ich auch hier gelandet, da mich das gleiche Problem drückt, wie Euch.
Mein Ergasversorger ist ENBW.

Hier der schriftliche Werdegang.
28.11.2006 - Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Gasversorgung
12.12.2006 - Bestätigung des Widerspruches durch ENBW
20.03.2007 - Preisanpassung ab 1.Mai mit Anpassung des Sondervertragsverhältnisses an die neue Rechtslage
23.07.2007 - Erinnerung an den neuen Ergaslieferungsvertrag
tt.mmmm.jjjj - Änderungskündigung zum 30.09.2007, ohne Datumsangabe, wie vorne angegeben

Werde in den nächsten Tagen Widerspruch gegen die Grundversorgung einlegen und auf den bisherigen Preisen bestehen, sowie meine Abschläge entsprechend kürzen.

Schade, daß es keine Anhaltspunkte für die billige Festlegung von Gaspreisen gibt, oder wisst Ihr da etwas?

Würdet Ihr mir eine andere Vorgehensweise empfehlen?

Freue mich auf alle Antworten, also bitte antworten.

Grüße Wolfgang
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 13. September 2007, 22:16:33
@Nobuddy,

und am Jahresende die eigene Jahresrechnung erstellen und nur diese Differenz dann leisten.
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Nobuddy am 14. September 2007, 07:32:09
@Cremer,
welchen Zeitpunkt des Gaspreises kann ich dafür verwenden, den Zeitpunkt vor meinem Widerspruch oder erst danach?

Hatte bisher einen Sonderpreis, kann ich auch unter diesen gehen und wenn ja, wieviel ca.?

Gibt es da irgendwo eine Preistabelle als Anhaltspunkt, damit eine reale Schätzung möglich ist, die auch gerichtlich Bestand hätte?

Grüße Wolfgang
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Cremer am 14. September 2007, 07:47:42
@Nobuddy,

also ich würde da mal den Gaspreis ab dem ersten Widerspruch nach § 315 nehmen
Titel: Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!
Beitrag von: Nobuddy am 14. September 2007, 07:56:55
@Cremer,
hui das ging aber schnell.
Habe mir das fast gedacht, daß der Zeitpunkt ab dem Widerspruch herangezogen werden kann.
Dann werde ich mal mir den günstigsten Preis ab Widerspruch heraussuchen.

Grüße Wolfgang