Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Ausland => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. Januar 2007, 14:41:26
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Auch Energieversorger werden zuweilen abgezockt:
http://www.nachrichten.at/wirtschaft/509078
http://derstandard.at/?url=/?id=2728823
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=611241
Von einem bestehenden Elektrokartell im Bereich Kabel, Trafos, Schalttechnik, Kraftwerksausrüstung etc. hört man immer wieder einmal gerüchteweise.
EVU wälzen das Risiko, abgezockt zu werden, mit den Preisen auf ihre Kunden weiter und haben dann selbst keinen Schaden....
Dann braucht man auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen, um auch an die eigenen Kunden, welche schlussendlich die Zeche zahlten, etwas zurück geben zu können.
Merke: Den Letzten beißen die Hunde.
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EVU wälzen das Risiko, abgezockt zu werden, mit den Preisen auf ihre Kunden weiter und haben dann selbst keinen Schaden....
Dann braucht man auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen, um auch an die eigenen Kunden, welche schlussendlich die Zeche zahlten, etwas zurück geben zu können.
Kann man da nicht auch wieder die Brechstange in die Kerbe "Verletzung vertraglicher Neben- bzw. Sorgfaltspflichten" (war es §242 BGB) ansetzen?
Sieht für mich genauso aus wie die widerstandslose Weitergabe überhöhter Bezugskosten vom Vorlieferanten ohne selbst Unbilligkeit einzuwenden.
Folge: Das GVU müsste den Kunden ihren Schaden ersetzen, den es von sich selbst und damit von seinen Kunden hätte abwenden können.
Gruss,
ESG-Rebell
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@ESG-Rebell
Schön, wenn man romantische Träume hat. :wink:
Bestimmt findet sich einer, der genau ausrechnen kann, wie sich das auf die Strompreise vor Ort ganz konkret ausgewirkt hat. :roll:
Kartelle sind bekanntlich verboten und deshalb eine ganz verschwiegene Angelegenheit.
Wie sollten die Stromversorger davon sichere Kenntnis gehabt haben?
Wenn sie diese gehabt hätten, welche Möglichkeiten hätten ihnen dann zur Verfügung gestanden, um sich zu wehren?
Welche Möglichkeiten hat denn der Gaskunde, der meint, einem Kartell gegenüber zu stehen?
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Schön, wenn man romantische Träume hat. :wink:
Schön gesagt. :wink:
Wie sollten die Stromversorger davon sichere Kenntnis gehabt haben?
Wenn sie diese gehabt hätten, welche Möglichkeiten hätten ihnen dann zur Verfügung gestanden, um sich zu wehren?
Da hatte ich einen Gedanken übersprungen und nicht geschildert.
Nachdem ein Kartell aufgeflogen und Strafverfahren eingeleitet worden sind, können die geschädigten Unternehmen aufgrund von Ermittlungsergebnissen davon erfahren, dass sie geprellt worden sind.
Als geschädigter Privatmensch wird man natürlich versuchen herauszufinden, um wieviel man von einem (inzwischen überführten) Unternehmen geprellt worden ist und mit dem Strafverfahren als Argument versuchen, Schadensersatz zu erhalten.
Ein abgezocktes EVU aber hat ja nicht einmal ein Interesse daran, genauer nachzuhaken, selbst wenn es könnte. Es hätte viel Aufwand dadurch und müssten einen eventuellen Schadensersatz auch noch an seine Kunden weitergeben.
Meine Anregung bezog sich darauf, in dieser Hinsicht Druck auf das EVU erzeugen zu können.
Aber ich ahne schon, dass ein solches Ansinnen wohl mindestens theoretisch aber sicherlich praktisch aussichtslos ist.
Gruss,
ESG-Rebell