Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Ahaus => Thema gestartet von: mkl am 16. Januar 2007, 08:25:58
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Hallo !!
Ich hätte da eine Frage, zu Sonderverträgen unseres Gasanbieters.
Unser Versorger sind die Stadtwerke in Ahaus.
Wir stellten fest, das fast alle Kunden der SW einen Sondervertrag der SW hat, die teilweise schon vor geraumer Zeit abgeschlossen worden sind.
http://www.stadtwerke-ahaus.de/minmax.html
Meine Frage dazu:
Ist es möglich nach § 315 zu kürzen ??
Wie kommt man aus dem Vertrag raus, kurzfristig ??
Danke
MKL
PS: wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :wink:
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Ist es möglich nach § 315 zu kürzen ??
Wie kommt man aus dem Vertrag raus, kurzfristig ??
Das kommt auf die Klauseln im Vertrag an.
Bitte den Vertrag durchlesen und alle Stichwörter, wie z.B. "Sondervertrag", "Preisanpassung", "Ölpreisbindung", etc. in die "Suchen"-Funktion dieses Forums eingeben.
Das Suchergebnis dürfte Deine Fragen zu 99,x% beantworten :wink:
Gruss,
ESG-Rebell
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Hallo mkl
Das Thema wird derzeitig behandelt!!!
Siehe:
Sondervertragskunde und § 315 BGB (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5289)
ciao capo
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@mkl,
grundsätzlich ist Widerspruch nach § 315 BGB möglich.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Forums und nutzen die Suchfunktion.
Auch auf den Seiten von www.energienetz.de finden Sie Informationen
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Danke !!
für Ihre schnellen Antworten !!
Das hat mich um einiges weitergebracht.
Gruß
MKL
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Hallo MKL,
also so, wie es sich im Moment darstellt, können auch die Kunden mit "min-max" Gas-Sonderverträgen ebenfalls Widerspruch nach § 315
einlegen und auf den Preis von Anfang 2004 in Ihrem damaligen Tarif ( ! ) kürzen.
Was den ab 01.01.2007 neu abgeschlossenen "min-Max" Strom-Sondervertrag angeht, weis ich nicht, ob es bei Neuabschluss von Sonderverträgen überhaupt ein Widerrufsrecht gibt und wie lang dieses gilt.
Da es sich aber meiner Meinung nach bei diesen neuen Verträgen auch um so genannte "Fix-Verträge" handelt, ist dort wohl ein Widerspruch nach § 315 BGB nicht möglich, solange dieser Vertrag läuft.
Man muss dann eigentlich bis zum Ende des Jahres warten, und dann rechtzeitig diesen Vertrag wieder kündigen.
Das ist aber aus der Ferne schwierig zu beurteilen. Ich empfehle da vielleicht doch den Abschluss den Energieschutzbriefes hier beim BdEv und damit die Inanspruchnahme eines versierten Anwaltes
Den Energieschutzbrief gibts hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1920/
Gruß
Free Energy