Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Schweinfurt => Thema gestartet von: Rob am 14. Januar 2007, 14:22:22
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Hallo Gemeinde,
wiedermal eine kleine Unverständlichkeit für mich als Laien:
Im Musterschreiben wird im Bezug auf die Aufrechnung § 366 BGB genannt, in dem Fragenkatalog wir aber unter Frage 22 auf § 367 BGB hingewiesen.
Sehe ich schonwieder nicht den Wald vor lauter Bäumen?
Gruß, der Rob