Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Jokes => Thema gestartet von: RR-E-ft am 05. Januar 2007, 10:25:40
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In vielen Verträgen noch inzident enthalten "Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten im Übrigen die Bestimmungen der AVBGasV [also auch § 37 AVBV] entsprechend."
Aber was bedeutet nun die entsprechende Anwendung etwa des § 37 AVBGasV/ AVBEltV tatsächlich?
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Weiss nicht - was bedeutet sie denn?
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Weiss nicht - was bedeutet sie denn?
Wenn es lustig ist interessiert es mich auch! :D
Grüße
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@eislud,
@taxmann
Es könnte natürlich sein, dass es sich zumindest bei der AVBGasV vielleicht doch nur um einen Aprilscherz gehandelt hat, denn es hies da:
\"Diese Verordnung tritt am 1. April 1980 in Kraft.\"
(Ein Glück, dass es keiner gemerkt hat, wenn es denn wirklich einer war.)
Mit lustigen Grüßen
gastrom