Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 02. Januar 2007, 12:39:51
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http://www.eon-energie.com/pages/eea_de/E.ON_Energie/Unbundling/index.htm
Man müsste sich nur noch eigentumsrechtlich von den jetzt ausgegliederten Gesellschaften trennen, um Interessenkonflikte vollständig auszuschließen.
Entgegen den Ausführungen auf der Seite von E.ON Energie soll die TEN Thüringer Energienetze GmbH den Konzernnamen nicht in der eigenen Firmierung enthalten.
www.thueringer-energienetze.com
Bei den Internetveröffentlichungen handelt es sich oft nur um Placebos:
http://www.eon-mitte-netz.com/index.php?parent=1802
http://www.eon-mitte-netz.com/index.php?parent=1796
Eine fortbestehende Diskrimnierung anderer Stromanbieter könnte etwa darin gesehen werden, wenn etwa Trafostationen und Masten als Werbeflächen nur für konzerneigene Vertriebsgesellschaften genutzt werden.