Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 29. Dezember 2006, 17:59:49
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Solches liest man immer wieder:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10002&detailid=258962
Womöglich haben die Kunden zuwenig gekürzt, so dass für den Versorger weder Anreiz noch Grund zur Klage besteht.
Es ist noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Gericht einen billigen Preis festgesetzt hat. Möglicherweise erwartet man also zuviel.
Es könnte sein, dass der Versorger die Rechnungskürzer einfach gewähren lässt, um im übrigen weiter seine Ruhe zu haben.
Wer eine Entscheidung dringend sucht, hätte deshalb selbst zu klagen.
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Die Versorger haben doch überhaupt kein Interesse die paar "Rebellen" zu verklagen- warum auch, die Gewinne sprudeln weiter prächtig.
Die Anwaltskosten für die Versorger übersteigen um ein vielfaches die gekürzten Beträge und durch weitere Preiserhöhungen sind die gekürzten Beträge schon mehrfach in der Tasche der Versorger.
Ich werde mich auch 2007 weiter zurücklehen und die nächste Jahres-
abrechnung im September kürzen.:lol:
Frohes neues Jahr