Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 29. Dezember 2006, 16:43:44
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[ 8-C-511-06 29-12-2006 ]
Die Meldung:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17561
Es hat die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg getroffen, welche vom VKU- Landesgeschäftsführer geleitet werden.
Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.
Den Stadtwerken war es im Prozess offensichtlich nicht gelungen, die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nachzuweisen.
Möglicherweise wollten sie schlicht ihre Kalkulation nicht offen legen und nahmen das dadurch zu erwartende Ergebnis billigend in Kauf.
Ein der Billigkeit entsprechender Preis wurde durch das Gericht jedenfalls nicht bestimmt.
Bereits im November hatte das AG Haldensleben die Zahlungsklage eines Gasversorgers abgeweisen, weil die Kalkulation nicht offen gelegt worden war:
AG Haldensleben: Gaspreisklage des Versorgers abgewiesen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5039)
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Bei diesem Versorger lobend hervorzuheben ist die übersichtliche Darstellung der Stromrechnungen, an der sich andere Versorger ein Beispiel nehmen sollten bzw. entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in § 42 Abs. 6 EnWG nehmen müssten:
http://www.stadtwerke.wittenberg.de/index2,lx_template,recherl,lx_table,strom,lx_bereich,Stromrechnung,lx_kategorie1,Stromrechnung,lx_tn1,Geschaeftsfelder,lx_tn2,Strom,lx_tn3,RechnungserlaeuterungStrom.htm
Übersichtlichere Stromrechnungen auch hinsichtlich der Netzentgelte sind also machbar.
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Mit dem
Urteil des AG Wittenberg vom 29.12.2006 - 8 C 511/06 (VI)
wurde der Klägerin über ihren Feststellungsantrag hinaus auch noch ein Zahlungsanspruch in Höhe von 210,10 EUR als Schadensersatz zugesprochen, welche durch ihre vorprozessualen entstandenen Anwaltskosten verursacht wurden.
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=14558
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1997/