Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: nub am 28. Dezember 2006, 11:48:04
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Hallo, habe mir gerade die Fragen und Antworten vom bund der energieverbraucher durchgelesen.
Meine Frage: Wurde hier aufgrund von Widerspruch und Nichtzahlung bei irgend einem User jemals das Gas abgestellt?
Ich bin Eigentümerin eines Reihenhauses und soll 542,60 nachzahlen...
Es hat sich nichts aber auch gar nichts an meiner Lebenssituation bwz. Heizsituation zum Vorjahr verändert und überlege natürlich jetzt auch den Weg des Einspruches zu gehen.
Vielen Dank und guten Rutsch
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Bei mir nicht.
Ich habe auch Kontakt zu ca. 80 weiteren Widerspruchsführern. Auch bei diesen wurde niemals das Gas abgestellt.
Im übrigen ist dies auch nicht mehr möglich, durch die neuen Gesetze!
Grüße
taxman
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@nub
Mir sind an die 10 Fälle des Unbilligkeitseinwands bei unserem Versorger persönlich bekannt. Keine Sperrung Ein Einwänder betreibt das sogar schon seit 2004, ist also ein Urgestein der Verbraucherwehr :lol:
@taxman
Wenn du mit neuen Gesetzen die GasGVV meinst, bleibt zu beachten, dass für Altkunden weiterhin die AVBGasV gelten, siehe § 1 Abs. 1 Satz 3 GasGVV.
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Ich bin bei der Entega Darmstadt, vielleicht gibt es hier ja noch Mitstreiter aus der Region?
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@nub
Guckst du hier:
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI) (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2270)
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sorry, ja, habs gefunden und mich gleich eingetragen. wErde die Tage versuchen mit jemand aus der Gegend Kontakt aufzunehmen.
Bin gerade dabei, das Formular auszufüllen und weiß nicht, was ich auf der zweiten Seite eintragen soll.
Ich hab immer 142,40 +. 20 € Wasser gezahlt. Jetzt bin ich in einem neuen Tarif und zahle 140 € + 28 € Wasser. Dennoch habe ich 540 € Nachzahlung.
Was soll ich da denn jetzt eintragen?
danke
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Ich bin bei der Entega Darmstadt, vielleicht gibt es hier ja noch Mitstreiter aus der Region?
Hallo "nub"!
Der von Ihnen erwähnte Versorger ist mir nicht ganz unbekannt
und vermutlich auch umgekehrt :twisted:
Werden Sie per Grundversorgung oder per Sondervertrag mit Gas versorgt?
Gerne weitere Details per PN!
Gruß
der Fabio
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@nub,
bisher ist auch uns hier nichts bekannt.
unserem Schriftführer wurde das Gas mal wegen Zahlungsrückstände aus 2004 in 2005 aufgrund einer Schutzschrift der SW KH abgestellt als er 10 Min zuspät kam, um eine eigene Schutzschrift zu hinterlegen.
Er hatte jedoch bereits auch schon vorher Widerspruch nach § 315 eingelegt.
Der am nächsten Tage der Sperrung erfolgte Gerichtsbeschluss war erfolgreich, das Gas wurde umgehend am gleichen Tage wieder angestellt.
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Hallo, nachdem ich jetzt herausgefunden habe, dass die Entega ihre Beiträge in der Zeit erhöht hatten, als ich noch den Grundtarif bei denen hatte, habe ich den Standardbrief von hier aus dem Board geschickt.
Zurück kamen jetzt zwei Mahnungen mit dem Satz:
wir fordern Sie zum letzten Mal auf, den offenen Betrag in Höhe von 536,94 € auf unser KOnto......zu überweisen....Die Höhe unsere Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Endtgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB (Unbilligkeit der Preise) kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung.
Und nun?
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@nub
Was: Und nun?
Die Urteile, wonach § 315 BGB auf Gastarife Anwendung findet (LG Heilbronn, LG Verden, LG Bonn, LG Mönchengladbach, LG Oldenburg, LG Magdeburg), sind doch alle veröffentlicht:
http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40
Wenn man selbst überfordert ist, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Ansonsten sollte man einfach abwarten, wie es weitergeht.
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@RR-E-ft
danke für Ihre konstruktive Antwort und Ihre Schublanden-Einschätzung an der anderen Seite des PCs. Ich wunder mich doch, wie manche Menschen meinen, andere immer gleich bewerten zu müssen, nur weil die nicht den ganzen Tag am PC hängen und die Zeit haben, sich in das Thema einlesen zu können. Sie kennen mich nicht, müssen aber gleich bewerten: starke Leistung! Aber wir leben ja auch in einem Land der Bewerter....
Wenn ich das Geld hätte, würde ich ganz bestimmt zu einem Anwalt gehen, der aber verlangt für das blose Beratungsgespräch ca. 115 € Euro.
Also nochmal an alle anderen, die vielleicht etwas großzüger mit mir "Dummerchen" umgehen. Vielleicht kann mir ja von Euch einer helfen?
Wie soll ich reagieren, was kann ich als Antwort schreiben?
Danke
http://forum.energienetz.de/viewforum.php?f=40
Wenn man selbst überfordert ist, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Allerdings bin ich mit den Urteilen überfordert. Ich verstehe nämlich nur Bahnhof! und dennoch nehme ich mir das Recht heraus in einem USER Forum einfach fragen zu dürfen! Dafür ist ein Forum nämlich da. Oder ist das hier ein Forum für Anwälte?
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@nub
Dieses Forum ist "für alle" da und Herr Rechtsanwalt Fricke setzt sich hier über die Maßen für uns ein.
Sie sollten mal dem Link von Herrn RA Fricke folgen (Gerichtsurteile), dann sehen Sie vielleicht etwas klarer. Ausserdem die Einführungen zu § 315 lesen.
Der Inhalt der Mahnung der Entega ist schon frech und Sie können bei
einer Antwort Ihrerseits ja auch Urteile für Verbraucher aus der Urteilssammlung zitieren.
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@nub,
solche Formulierungen, wie die Entega es macht, sind :arrow: "uralter Kaffee"
"Wir fordern Sie zum letzten Male auf" :lol: :lol: :lol: :lol:
@Nub, warten Sie mal ab, die Entega fordern Sie bestimmt nochmals auf. :mrgreen:
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@nub
Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei Ihrem Vertrag mit Entega um einen Sondervertrag. Hier kommt der § 315 regelmäßig nicht zur Anwendung. Entega schreibt also dahingehend wahrscheinlich mal gar nichts Falsches - ausnahmsweise. :mrgreen:
Bei einem Sondervertrag wird im Wiederspruchsschreiben gewöhnlich die Wirksamkeit der Preisänderungsklausel bezweifelt. Hier kommt der § 307 zur Anwendung.
Bei einem Sondervertrag können Sie nur bis zum vertraglich vereinbarten Anfangspreis kürzen.
Im Musterbrief des Bundes der Energieverbraucher sind beide Formulierungen des Wiederspruchs eingearbeitet.
Haben Sie also den Musterbrief verwendet und zahlen Sie mindestens den im Sondervertrag vereinbarten Anfangspreis, dann sollte Ihnen hier nichts passieren können.
Ich würde das nun derart handhaben, dass ich das Schreiben von Entega abhefte und mich aufgrund der gewonnenen Erkenntniss mit etwas Nettem belohne.
Gruss eislud
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Ich schreibe hier weiter, ok? Sonst doppelt sich alles.
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=23754#post23754)
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@nub
Ihre geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl.
Warum sollte ich auch?!
Man hört immer wieder, dass Verbraucher ca. 40 Prozent ihrer Jahresverbrauchsabrechnung beim Erdgas kürzen.
Die Kürzungsbeträge summieren sich zu stattlichen Beträgen.
Wer selbst nicht durchsteigt oder nicht die Zeit hat, der ist gut beraten, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wegen des Umfanges der üblichen Zahlungskürzungen verwundert dann die Aussage:
Wenn ich das Geld hätte, würde ich ganz bestimmt zu einem Anwalt gehen, der aber verlangt für das blose Beratungsgespräch ca. 115 Euro.
Der Anwalt musste schließlich auch die Zeit aufbringen, sich das Thema zu erarbeiten, zudem haftet er für Falschberatungen persönlich auf Schadensersatz. Aber das soll es dann möglichst kostenlos geben.
Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdf
Aus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.
Im Übrigen weitere Diskussion im entega- Thread.