Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: Fabio am 23. Dezember 2006, 11:28:00
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Was teile ich einem STROMVERSORGER nach mehreren ausführlich begründeten Widerspruchsschreiben meinerseits hin und her noch mit?
Dessen Abteilung "Forderungsmanagement" ist in seiner Mahnung (+ Mahngebühr i.H. von 2,50 EUR) folgender Meinung: "Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag [...] zu überweisen. Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung, das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung. Sollten wir bis spätestens 29.12.06 keinen Zahlungseingang feststellen, behalten wir uns die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht vor."
Einfach nochmals alles erklären, evtl. auf die allerletzten Urteile hinweisen etc. oder einfach den Mahnbescheid abwarten, widersprechen und auf eine evtl. Zahlungsklage des Versorgers warten?
Danke!
Fabio
p.s. Allen hier im Forum, ob nun mutiger Preisrebell oder heimlich mitlesender Energieversorger, ein erholsames Weihnachtsfest!
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Sparen Sie Zeit und Porto.Heften Sie das Schreiben ab und feiern Sie Weihnachten. Es ist doch schön, wenn Sie letztmalig aufgefordert werden.
Dann hat das endlich ein Ende. Es ist mir kein Fall bekannt, daß ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde. Und wenn doch - Widerspruch einlegen ! Ich glaube nicht, daß sich ein Versorger zur Zeit eine Zahlungsklage leistet. Ruhig bleiben und abwarten. Auf Gerichtsurteile hinweisen hat wenig Zweck, die kennt Ihr Versorger alle. Er sucht jetzt nur ein paar dumme Kunden, die aufgrund dieser Drohungen kalte Füsse bekommen und zahlen.
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Zur Nervenberuhigung:
Falls nicht bekannt ist, wie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren ist, siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4473&back_cont_id=1707
Die kompletten Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315 des Bundes der Energieverbraucher befinden sich hier: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707