Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWR Remscheid => Thema gestartet von: Froggi am 14. Dezember 2004, 11:31:05
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Hallo,
:)
bevor ich meinen Widerspruch losschicke, möchte ich gern wissen, ob es reicht wenn ich nur den alten Preis zahle oder ob ich eine kleine Erhöhung von 2 % akzeptieren muss? Gehe ich ein erhöhtes Risiko ein, wenn ich keine Preiserhöhung zahle?
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Wie schon bei \'Widerspruch fristen\' genannt, sofort gemäß Musterschreiben Widerspruch einlegen.
Sofern Sie Abschläge leisten, diese abgebucht werden und gegenüber den alten Abschlagsbeträge diese unverändert sind, braucht man zunächst nichts ändern.
Sofern der Energielieferant auch die Abschlagsbeträge erhöht hat, sofort die Einzugsermöchtigung kündigen und die monatlichen Abschlagzahlungen per Dauerauftrag oder per online Banking mit der alten Abschlagshöhe selbst überweisen. :twisted:
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Nur beantwortet dies meine Frage nicht ganz. Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich keine, auch keine minimale Preiserhöhung :!: bezahlen möchte? :wink:
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Liegt eine Preiserhöhung der Stadtwerke vor Ja/Nein
Wenn ja, liegt diese über 2%
Wenn ja, dann Widerspruch gemäß § 315BGB, wie bereits hier im Forum mehrfach diskutiert, erheben. :P
Wenn Sie keine Erhöhung (0%) akzeptieren wollen, dann geht dies auf Ihr Risiko. Sie verweigern somit das \"Preiserhöhungsbegehren\" der Stadtwerke. Diese können dann Mahnverfahren etc. bis zur Liefersperre einleiten. :(
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O.K. Vielen Dank. Dann werd ich wohl mal den Taschenrechner auspacken und vorsichtshalber 2 % aufschlagen. :(