Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Europe am 18. Dezember 2006, 09:23:33

Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Europe am 18. Dezember 2006, 09:23:33
Ich habe wirklich ein grosses Problem, und hoffe, hier kann mir jemand helfen.

Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Unser Gehalt ist aber wirklich arg gering und so beziehen wir ausserdem Hilfe zum Lebensunterhalt.
Wir haben zwei Kinder im Alter von 16 und vier Jahren.
Am vergangenen Freitag erhielten wir unsere Jahresendabrechnung der Eon-Avacon. Wir beziehen Gas und Strom von diesem Unternehmen.
Aus dieser Abrechnung ergibt sich für uns eine Nachzahlung von fast 500 Euro.
Sehr viel Geld, und diese Forderung können wir einfach nicht in einer Summe zahlen.
Also bat ich die Avacon um eine Ratenzahlung.
Diese wurde heute morgen per Mail abgelehnt, da unsere Abschläge auch unregelmässig bezahlt werden.
Wir haben zwar immer bezahlt, aber oft auch erst nach der Mahnung.
Sicherlich könnte ich einen Antarg beim Sozialamt einreichen, aber die Bearbeitung zieht sich immer sehr in die Länge.
Ausserdem befürchte ich, werden nicht die Stromkosten übernommen.
Die Abrechnung habe ich dem Amt aber trotzdem inzwischen zukommen lassen.

Das Amtsgericht teilte mir mit, man könne eine einstweilige Verfügung erst beantragen, wenn eine Stromsperre tatsächlich erfolgt ist.

Was kann ich also tun, damit es gar nicht erst so weit kommt?

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könnten.

Ganz liebe Grüße
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: taxman am 18. Dezember 2006, 12:41:31
Europe,

zuerst solltest du dich vergewissern ob die Forderung i. H. v. ca. 500 EUR überhaupt besteht !

Du bist hier in einem Forum gelandet wo sich die Teilnehmer darüber austauschen, wie eben eine solche Nachzahlung erst gar nicht zu leisten ist.

Unser Thema hier ist der "Unbilligkeitseinwand". Viele hier sind der Meinung, dass die Gas- und Strompreise überhöht sind und verlangen daher von ihren Versorgern Nachweise, warum die Preise so hoch sind. Noch keinem von uns wurden diese Nachweise in genügender Weise erbracht, weshalb viele hier auch nicht bereit sind die geforderten Beträge überhaupt zu leisten.

Wenn man nun bei diesem ganzen Verfahren gewisse Spielregeln einhält bekommt man auch weder das Gas noch den Strom gesperrt.

Informiere dich weiter hier http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/ .

Grüße und, wenn du willst, willkommen im Club! :D
taxman
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: AKW NEE am 18. Dezember 2006, 12:57:06
Hallo,
hier wird eine ähnliche Problematik behandelt:
3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4545)

In welchem Landkreis wohnt Ihr.

Gruß
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Europe am 18. Dezember 2006, 13:29:46
Vielen lieben Dank für die Antworten.
Wie Ihr alle hier bin ich auch der Meinung, das die Preise für Gas und Strom vollkommen überteuert sind.
Ich muss aber auch gestehen, dass ich bislang anstandslos gezahlt habe.
Das sind für mich bömische Dörfer.
Bislang habe ich mich damit wenig befasst.

Aber natürlich möchte ich auch nicht mehr zahlen als unbedingt nötig.

Ist jemand so lieb, und hilft einem Frischling ein wenig auf die Sprünge?

Im übrigen komme ich aus Helmstedt

Liebe Grüße
Nicki
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: taxman am 18. Dezember 2006, 13:47:27
Europe,

zu Ihrem Versorger gibt es schon Dutzende von Einwendern. Vielleicht ist es Ihnen möglich Kontakt mit dem einen oder anderen aufzunehmen.

E.ON Avacon (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2945) oder hier http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

Grüße
taxman
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: ESG-Rebell am 18. Dezember 2006, 18:22:10
Zitat von: \"Europe\"
Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Unser Gehalt ist aber wirklich arg gering und so beziehen wir ausserdem Hilfe zum Lebensunterhalt. Wir haben zwei Kinder im Alter von 16 und vier Jahren.

Doppelverdiener mit 2x Kindergeld und dann noch Sozialfall? Etwa beide 1-Euro-Jobber? Oh Mann - es wird immer krasser in Deutschland!

Zitat von: \"Europe\"
... Nachzahlung von fast 500 Euro ... und diese Forderung können wir einfach nicht in einer Summe zahlen.

Also bat ich die Avacon um eine Ratenzahlung.
Diese wurde heute morgen per Mail abgelehnt, da unsere Abschläge auch unregelmässig bezahlt werden. Wir haben zwar immer bezahlt, aber oft auch erst nach der Mahnung.


Eure angespannte Finanzsituation bringt Euch auch juristisch in eine schlechtere Lage. Es ist bereits aktenkundig, dass ihr riskante Kunden seid. Daher stehen für Avacon die Chancen sehr gut, Euch den Gashahn abzudrehen, wenn Ihr wieder mal - auch nur wenige Euro - im Verzug seid.

Natürlich könnt und sollt auch Ihr Euch gegen unbillige Preisforderungen wehren. Ihr müsst aber unbedingt darauf achten, die von Euch nicht bestrittenen Forderungsanteile fristgerecht zu bezahlen!

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Netznutzer am 18. Dezember 2006, 19:17:05
Wenn ihr erst mal ein wenig Ruhe für die nächsten Monate haben wollt, wechselt den Strom und Gasanbieter. Dann entfällt sofort jede Grundlage für eine Sperrung. Anschl. müsst ihr dass Finanzielle in Ordnung bringen. Wenn euer Grundversorger kein Interesse an einer Ratenzahlung hat, gibt es eigentlich keinen Grund, weiter von ihm versorgt zu werden. Wie esg bereits geschrieben hat, sieht es jetzt natürlich schlecht aus, wenn ihr plötzlich Einwände geltend macht.
Bis dann

NN
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: taxman am 18. Dezember 2006, 22:40:04
Die Beweggründe, weshalb einer den Unbilligkeitseinwand bringt, können doch sehr unterschiedlich sein. Nichtsdestotrotz sind alle legal.

Es ist egal ob es einer, im ersten Moment, nur des Geldes wegen macht. Durch den Unbilligkeitseinwand kann ein jeder kurzfristig völlig legal sparen.

Vielleicht besteht die Möglichkeit den nicht geleisteten Betrag im nachhinein noch anzusparen, sodass im Zweifelsfall die Forderung immer noch anerkannt und bezahlt werden kann.

Hier ist rasche Hilfe gefragt.

Der beste Weg ist sicherlich die Forderung erstmal anzuzweifeln und mit dem Unbilligkeitseinwand gegenzurechnen. Dadurch vermindert sich sicherlich der Nachzahlungsbetrag um etliche hundert Euros.

Eine eventuell verbleibende Nachzahlung sollte dann hoffentlich nicht mehr das Problem sein.

Grüße
taxman
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: taxman am 18. Dezember 2006, 22:41:59
Zitat von: \"Netznutzer\"
Wenn ihr erst mal ein wenig Ruhe für die nächsten Monate haben wollt, wechselt den Strom und Gasanbieter.


Netznutzer,

Stromanbieterwechsel sollte möglich sein, ob man dadurch spart bezweifle ich.

Ist dir bekannt ob Europe den Gasanbieter in Helmstedt wechseln kann?

Grüße
taxman
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: AKW NEE am 19. Dezember 2006, 08:33:50
Bei manchen Tipps, die mensch hier zu lesen bekommt, stehen mir die Haare zu berge.
Taxmann hat Recht, schnelle Hilfe ist gefragt. Es gilt auch nicht zu unterscheiden zwischen einem Unbilligkeitseinwand 1. und 2. Klasse. Ich jedenfalls bin froh über jeden einzelnen der diesen Schritt macht.

Es geht keinem von uns etwas an, wie @Europe in diese Notlage gekommen ist. Keiner von uns hätte " kluge " Ratschläge gegeben, wenn nur gesagt worden wäre, ich will mich gegen die hohen Energiekosten wären, bitte helft mir. Bei einigen Beiträgen hier fällt mir ein Zitat von Wilhelm Busch ein, die Gans hat zwei gleichlange Beine, überhaupt das Linke!

@Europe
Ihr müsst jetzt viel lesen. Taxmann und ich haben Euch hierzu ein paar hinweise gegeben. Ihr müsst dann entscheiden, was Ihr machen wollt.
Hier habt Ihr mehrere Möglichkeiten:

-Ihr geht zum Sozialamt. Dort bekommt Ihr vielleicht ein Darlehen, das Ihr abzahlen müsst. In der Regel wird danach der Abschlag an den Versorger direkt vom Sozialamt gezahlt, dies natürlich nur, wenn Eurer Anspruch beim Sozialamt so hoch ist. Damit wäre der Anspruch der Avacon anerkannt und Euer Weg in die Schuldenfalle ist perfekt.

-Ihr legt den Unbilligkeitseinwand ein. Hier ist noch die Frage, welche Tarife Ihr habt.

Nach dieser Entscheidung kann dann konkret Hilfestellung gegeben werden. Aber entscheiden müsst Ihr, dass kann Euch keiner abnehmen.

Gruß
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Netznutzer am 19. Dezember 2006, 08:57:18
@ taxman

Ich habe auch nicht behauptet, das man dadurch spart, mein Kernpunkt war, die Androhung der Stromsperre zu beseitigen!

Gruß

NN
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: AKW NEE am 19. Dezember 2006, 17:45:57
@Europe
Hier noch etwas zu lesen
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4576)

Ich glaub bei Busch war es eine Ente und keine Gans
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: AKW NEE am 19. Dezember 2006, 17:58:11
@Europe

Wenn ich jetzt alles richtig gelesen habe, ist bei Euch noch keine Mahnung mit einer Androhung der Gas- bzw. Stromsperrung. eingegangen. Also ruhig Blut.

Informiert Euch jetzt über die Möglichkeiten des Unbilligkeitseinwand und entscheidet Euch was Ihr machen wollt. Ich denke, wenn Ihr nicht weiter in die Schuldenfalle laufen wollt, müsst Ihr den Einwand erheben. Bis Weinachten solltet Ihr Euch entschieden haben.

Wir sind mit einer Hausgemeinschaft auch Kunde bei der Avacon. Wir haben den Einwand erhoben und zahlen seit 18 Monaten keine Abschläge mehr. Das gesparte Geld legen wir zurück, für den Fall der Fälle, die Zinsen sind aber auch ganz nett und es werden immer mehr.


Gruß aus dem Wendland
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Cremer am 20. Dezember 2006, 00:26:49
@AKW NEE,

na, einfach so zahlt Ihr keinen Stromabschlag mehr :?:  :roll:
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: AKW NEE am 20. Dezember 2006, 09:12:34
@Cremer

Was ist in diesem Leben schon einfach? Ein Risiko ist immer dabei. Natürlich haben wir es so gemacht wie ich es beschrieben habe. Warum sollte ich es wohl sonst schreiben ( Antwort erbeten )?

Zur Vertiefung zu diesem Thema:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576

Gruß
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Micoud am 06. Januar 2007, 09:43:25
:cry:
hallo an alle.
brauche dringend hilfe.
gestern kam ne nachzahlungsforderung von 937 euro.
habe aber auch manchmal unpünktl. bezahlt. trotzdem sehe ich nicht ein, nach wegfall eines kühl u. gefrierschrankes im jahr 2005 die rechnung zu bezahlen. ich und mein sohn sind so gut wie nie zuhaus, also erhebliche stromeinsparung. bitte helft mir


mfg elke
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Monaco am 06. Januar 2007, 15:27:38
@Micoud

Sie müssen zunächst einmal strikt zwischen Verbrauch und Entgeld unterscheiden.

Ob Ihre Messinstrumente nicht ordnungsgemäß funktioneren, oder ein falscher Zählerstand berechnet wurde, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hier sind Sie zunächst in de Nachweispflicht.

Gegen überhöhte Preise können Sie sich dagegen wehren. Wie das zu tun ist können Sie vollumfänglich hier im Forum nachlesen. Bedarf zwar einiger Mühe, lohnt sich aber in der Regel ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Januar 2007, 17:14:17
@micoud
Zuerst Widerspruch mit dem Musterschreiben einlegen. Dann hat man schon mal Zeit gewonnen. Siehe auch hier : http://www.energienetz.de/index.php?itid=1707&search_artikel_id=1707
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Micoud am 07. Januar 2007, 17:25:05
danke würde ich gerne machen aber in die datenbank kommt man zur zeit nicht rein.
bekommt man das auch wo anders?
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Micoud am 07. Januar 2007, 17:41:57
so geschafft. hat geklappt.
muß nur noch gas gegen strom ändern.

herzlichen dank an alle.

meld mich wieder.

mfg elke
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Januar 2007, 22:36:22
@micoud
Gas gegen Strom ändern ????
Ich meinte folgendes Musterschreiben :
                 http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=780&file=dl_mg_1167755992.pdfhttp://
Einfach Gas und Fernwärme streichen.
Es ist im Moment etwas schwierig auf die Seiten zuzugreifen. Manchmal muß man es mehrmals probieren. Den Brief per Einschreiben an den Versorger schicken.Wie es dann weitergeht, liegt daran, ob man Tarif-oder Sondervertragskunde ist.
Titel: Stromsperre nach Jahresendabrechnung
Beitrag von: Micoud am 08. Januar 2007, 16:48:00
danke. aber mit solchen schreiben kenn ich mich nicht recht aus. das ist einfach zu hoch für mich. werde das gleich mal in postkasten werfen.

mfg elke