Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => SWK Stadtwerke Kaiserslautern => Thema gestartet von: ktown am 14. Dezember 2006, 13:21:54

Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 14. Dezember 2006, 13:21:54
Mir geistert seit langem zwei Gedanken im Kopf rum, auf die ich bisher keine Lösung weiß.

1.) Im März nächsten Jahres bekomme ich ja meine nächste Jahresschlußrechnung. Nun habe ich dieses Jahr (fragt mich nicht wieso) bei der korrektur der Schlußrechnung den Gaspreis von 2005 (also 3 Preissteigerungen zurück) angesetzt. Erst danach hatte ich hier wie auch auf anderen Seiten von diesem Stichtag in 2004 erfahren. Darf ich nun, obwohl ich in diesem Jahr die Preise von 2005 zur Grundlage gemacht habe, bei der nächsten Jahresabrechnung nun die Preise von 2004 ansetzen?

2.) (Gedanke) Nehmen wir mal die Utopie an, dass die gaspreise unter dem Wert von 2004 fallen würde. Letztlich mach ich mich doch dann unglaubwürdig, wenn ich dann plötzlich die Preise akzeptieren würde. Wie müßte man sich dann verhalten?
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: DieAdmin am 14. Dezember 2006, 18:39:30
Zitat von: \"ktown\"
2.) (Gedanke) Nehmen wir mal die Utopie an, dass die gaspreise unter dem Wert von 2004 fallen würde. Letztlich mach ich mich doch dann unglaubwürdig, wenn ich dann plötzlich die Preise akzeptieren würde. Wie müßte man sich dann verhalten?


Also die Preise von 2004 sind auch nicht akzeptiert. Diese zahlt man schließlich auch nur unter Vorbehalt, bis der Versorger den Nachweis erbracht hat, das entweder seine Preise der Billigkeit entsprechen oder er zu einseitigen Preisanpassung berechtigt ist.

Und würde tatsächlich 1 Versorger unter das Preis-Niveau fallen,kommt das Bundeskartellamt, um zu kontrollieren, das dieser Preis kein Dumping-Preis ist.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Monaco am 14. Dezember 2006, 19:52:49
@Evitel2004

Ob wir im Gasbereich jemals auch nur in die Nähe von Dumping-Preisen kommen, wage ich stark zu bezweifeln.

Etwas realistischer ist dabei die Annahme, dass man ggf. irgendwann einmal unter das Preisniveau vom Herbst 2004 fallen könnten, auch wenn das derzeit eher unwahrscheinlich scheint. Aber darüber sollten wir uns aktuell weniger Gedanken machen.

Probleme damit haben lediglich Neukunden, die sich auf einen 2004er Preis wohl nicht beziehen können. Beim Sondervertrag sind die Anfangskonditionen ungünstiger, beim Allgemeinen Tarif gibt es keine wirkliche Preisbasis. Diese hätten (als spätere Sondervertrags-Widersprüchler) ggf. bei leicht fallenden Preise Probleme.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: DieAdmin am 14. Dezember 2006, 20:00:59
Zitat von: \"Monaco\"
@Evitel2004

Ob wir im Gasbereich jemals auch nur in die Nähe von Dumping-Preisen kommen, wage ich stark zu bezweifeln.

Etwas realistischer ist dabei die Annahme, dass man ggf. irgendwann einmal unter das Preisniveau vom Herbst 2004 fallen könnten, auch wenn das derzeit eher unwahrscheinlich scheint. Aber darüber sollten wir uns aktuell weniger Gedanken machen.


@Monaco,

ich bezweifel dies auch. Aber trotzdem wurde die Frage gestellt

Ich denke schließlich auch nicht, dass ich es noch erleben werde, mich auf einen Raumschiff beamen zu lassen, schaue aber trotzdem STAR TREK :wink:
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Dezember 2006, 21:47:43
@ktown

Man kann bekanntlich auch rückwirkend kürzen, weil durch die Zahlung nichts anerkannt wird. Dumm dran ist nur, wer mitgeteilt hat, dass er nur die alten Preise - aber immerhin diese - anerkennt.

Im übrigen ruhig aktuelle Angebote checken:

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/energie-schutzbrief-vom-bund-der-energieverbraucher_18789.html
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 17. Dezember 2006, 19:58:48
@RR-E-ft: Versteh jetzt nicht ganz???? Ich hab bei meiner Jahresabrechnung im Mai diesen Jahres den ersten Preis von 2005 zur Grundlage der Abrechnung genommen. Hab ich nun damit diesen Preis somit "anerkannt" und kann nun für 2006 nicht auf den Preis von 2004 zurück?
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Dezember 2006, 21:59:26
@ktown

Wenn man dummerweise geschrieben haben sollte, dass man nur die 2005er Preise anerkennt, dann wird man diese anerkannt haben und kann dann eben nicht bis auf die 2004er Preise zurück, sonst schon.

Wenn man also die 2005er Preise anerkannt haben sollte, gäbe es ein Problem.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Schöfthaler am 17. Dezember 2006, 22:23:49
@RR-E-ft

Selbst wenn jemand versehentlich mal "anerkannt" hatte - kann er nicht zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. aufgrund Zurkenntnisnahme neuer Fakten?) diese Anerkennung widerrufen und die Unbilligkeit einwenden?
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Dezember 2006, 02:49:25
@Schöfthaler

Derjenige, für den sich diese Frage stellt, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden, um weiter auf sicheren Wegen zu wandeln.

Eine generelle und pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Aus kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 20. März 2007, 08:03:01
So heute teilte die Gasanstalt über die Presse mit, das die Preise zum 01.05 um 7,8% gesenkt werden. Nun sind wir bald soweit, es ist noch eine Differenz von 0,43 cent zwischen meinem Einspruchspreis und dem ab 1.05 gültigen Preis. Also so unwahrscheinlich war meine utopischer Gedankengang nun wohl doch nicht.
Also stell ich nochmal die Frage: Wie soll man sich als Gaspreisrebell verhalten wenn wirklich der aktuelle Preis unter dem selbst angesetzten Preis fallen würde?
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 20. März 2007, 11:44:34
@ktown

Wie man auf eine Gaspreissenkung reagieren sollte, ist umfassend dargestellt.

Woher wollen Sie wisen, dass der verringerte Gaspreis der Billigkeit entspricht, also keinen unangemessen hoch einkalkulierten Gewinnanteil (mehr) enthält?

Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Gastarifkunden bzw. Tarifkunden und Sondevertragskunden.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 20. März 2007, 12:13:11
Beispiel:
Festgesetzer Preis von mir: 0,042 EUR/kWh
neuer (fiktiver) Preis der Gasanstalt: 0,039 EUR/kWh
Es ist klar das es noch nicht so ist. Derzeit liegt der Preis bei 0,046EUR/kWh
Ich würde also ab dem Zeitpunkt wo der Arbeitspreis unter meinem Festgesetzten fallen würde wie immer Einspruch einlegen nur mit dem Unterschied, dass ab dann die 0,039 EUR/kWh angesetzt wird und nicht meine 0,042 EUR/kWh.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 20. März 2007, 13:32:30
@ktown

Offensichtlich haben Sie sich noch nicht in zureichendem Maße kundig gemacht, sonst wüssten Sie wohl, dass es dem Kunden rechtlich nicht zusteht, seinerseits einen Preis einseitig festzusetzen.

Bitte informieren Sie sich also zunächst unter Verwendung der Suche- Funktion.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 20. März 2007, 13:35:18
Vielleicht war festsetzen das falsche Wort.  :oops:   Aber ich muß doch bei meiner Jahresabrechnung einen Preis (unter Vorbehalt) zugrunde legen um die Abrechnung zu überprüfen?
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: e-Stromer am 22. März 2007, 05:28:31
@ktown

… woher – aufgrund welcher Grundlagen? - sollte ich die mir
von meinem Versorger zugesandte Abrechnung überprüfen können?
Woher soll ich wissen, welche Preise billig sind?
 
Ich reduzierte meine ‚Zahlung’  auf Null, und dies tue ich bis auf weiteres -
ich bin ein geduldiger Verbraucher. Unter Vorbehalt zu zahlen,
ergäbe für mich keinen Sinn, weil ich meine Rückforderungen ja selbst einklagen müsste.

Gespannt bin ich, ob und wann mir meine StW ihre billigen Preise liefern werden
– unterlegt mit ihrer nachvollziehbaren Kalkulation über Jahre rückwirkend -  
und ob sie mir außerdem auch endlich ihre Satzung, Eigenbetriebsverordnung usw. zusenden.

So ich deren Schreiben (mit Erklärungen und Begründungen der verallgemeinerten bekannten Phrasen,
völlig ungenügend, nicht nachvollziehbar und konkret nachprüfbar, trotz Mammutlänge)
an Einwender bezüglich § 315 las, denke ich, sie werden es unterlassen,
mir dasselbe zu senden, zumindest kam bis dato nichts bei mir an.

Generell wollte ich gerne vom Gericht die billigen Preise geprüft und festgestellt haben.
Ich warte einfach ab, ob meine StW das auch wollen.
Ich bin zuversichtlich: so oder so werden *mein Versorger und ich gut miteinander auskommen*
– vorher kam nur er gut (r)aus – ich weniger !

Mich interessiert ganz besonders DAS Urteil im Juni!

Gruß Stromer
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Cremer am 22. März 2007, 07:35:59
@ktown,

Sie sollten nur den preis für Ihre jahresrechnung verwenden, der zum Zeitpunkt Ihres Widerspruches gab.

Alles andere ist, sich aufs Glatteis zu bewegen, so wie heute morgen in manchen Landesteilen
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 22. März 2007, 08:10:00
@e-Stromer: Ich denke eine vollkommene Einstellung der Zahlungen war nicht im Sinne des Erfinders. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann könnte ihnen gerade deswegen der Gasversorger dann doch das Gas abdrehen.

@cremer: genau dies mach ich ja nun seit 2 Jahren. Meine Frage war ja wie man sich verhalten sollte wenn der aktuelle Preis unter diesen fällt. Wenn ich es aber richtig verstanden habe gibt man trotzdem den Widerspruch ab und nimmt aber diesmal den aktuellen und niedrigeren Preis.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: e-Stromer am 26. März 2007, 01:44:21
hallo, @ktown,

Du schreibst:

<@e-Stromer: Ich denke eine vollkommene Einstellung der Zahlungen war nicht im Sinne des Erfinders. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann könnte ihnen gerade deswegen der Gasversorger dann doch das Gas abdrehen.>

Nein, nein, da hab ich keine Sorge, denn
die StW dürfen Gas gar nicht abstellen - siehe AVBGasV und die einschlägige Rechtsprechung -
sonst würden sie es ja tun - sie hüten sich - sie wissen schon, warum (nicht)!
Auch taten und tun sie es nicht bei anderen Rebellen.

Dabei wäre es doch \'sooo genial\' - für die StW ;-)
>>> einfach ihre billigen Preise zu nennen und mit mir zu verhandeln (!)
oder gerichtlich konkret feststellen zu lassen, gell! :D

Wenn deren Preise billig wären nach § 315 BGB, würden sie doch die Offenlegung
ihrer Kalkulation herausrücken - oder?

und dann... wenn die Billigkeit festgestellt ist,
zahle ich diese sogar promt - versprochen ;o)

Den Gaspreis haben die innerhalb von - ziemlich genau 10 Jahren -
von ca. 3,9 Pfennig auf ca. 4,9 Ct unberechtigterweise einseitig erhöht.
 
Ob solche Handhabung \'im Sinne des Erfinders\' ist? Deren sicherlich... vorerst...

Und nun rechne mal, ktown ;-) ... und auch, ob Dein Realeinkommen in
ebensolchem Maße gestiegen ist.

Die StW reagieren ja schon gar nicht. Anders wäre es kundenfreundlich und ehrlich,
dazu insbesonders mit dem \'Inhalt\':
"Mit den Gaszahlungen unserer Kunden werden \'die-sich-in-roten-Zahlen-befindlichen-Nebenbetriebe\' finanziert ;-)

Gruß
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: superhaase am 26. März 2007, 12:22:47
@ktown:

Wenn Du mal die ganzen als"wichtig" markierten Beiträge unter Grundsatzfragen lesen würdest, dann würdest Du wissen:

Ich nehme an, Du bist Tarifkunde., dann gilt:

- Man kann selbst keinen Preis festlegen.
- Man zahlt freiwillig und unter Vorbehalt einen beliebigen Preis (evtl. auch 0), den man mit dem Unbilligkeitseinwand ankündigt.
- Bei jeder neuen Preisfestsetzung des Versorgers sollte man seinen Unbilligkeitseinwand wiederholen und dem neuen Preis widersprechen. Dabei künfigt man dann wieder die Zahlung irgendeines Preises unter Vorbehalt an.

Für Sondervertragskunden gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis, da die Preisanpassungsklauseln höchstwahrscheinlich unwirksam sind.

Noch Fragen, Kienzle?

ciao,
sh
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Fireman am 30. März 2007, 11:36:56
Hallo,

zunächst möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Leuten hier im Forum bedanken, die sach- und fachkundige Informationen zur Verfügung stellen, um Verbrauchern zu helfen, gegen überhöhte Preise der EVU\'s vorzugehen. Ganz besonders möchte ich Herrn Fricke (RR-E-FT) aus Jena und Herrn Cremer (Cremer) aus Bad Kreuznach danken.

Auch ich bin einer der "Aufmüpfigen" und pflege regen Schriftverkehr mit der Gasanstalt Kaiserslautern, immerhin habe ich mal eine gewisse "Ruhe" ohne Mahnungen erwirkt. Die Gasanstalt will nunmehr für die weitere Vorgehensweise "anhängige Gerichtsverfahren abwarten und auch künftig nach den Vorgaben der Rechtssprechung agieren".

Mit aktueller Post erreichte mich nun im Rahmen der Information über eine bevorstehende Preissenkung ein Vertragsangebot für einen neuen Erdgas-Sondervertrag, welches ich weiter unten in Kopie einstelle. Nach meiner Beurteilung handelt es sich dabei nicht um ein Fix-Preis-Angebot, mir stellt sich nunmehr die Frage nach dem weiteren Vorgehen: Unterzeichnen mit Hinweis auf bisherige Widersprüche oder nicht unterzeichnen

Die hiesige "Initiative für faire Gaspreise" geht davon aus, dass eine Zustimmung zu diesem Sonderpreis/-vertrag unter der Einschränkung, dass die bisher getätigten Widersprüche und zuletzt akzeptierten Preise gültig bleiben, kein Problem darstellt und die bisherigen Widersprüche damit nicht ausgehebelt werden.

Mich interssiert eine Antwort zu der bereits o.g. Frage: unterzeichnen oder nicht unterzeichnen - Und falls unterzeichnen mit Einschränkung oder unter Vorbehalt: Wie sollte dieser aussehen?


Vielen Dank für eine Rückinformation, ich kann mir vorstellen, dass die Antwort viele "mitstreiter" interessiert




[Edit DieAdmin: Anschreiben und Vertragsangebot entfernt]



Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 30. März 2007, 12:21:07
@Fireman

Der bisherige Sondervertrag wurde nicht wirksam gekündigt, besteht deshalb unverändert fort.

Es gibt keine Regelung, wonach der alte Vertrag nicht fortgesetzt werden darf. Das muss sich die Anstalt wohl ausgedacht haben.

Wer die Preiserhöhungen in der Vergangenheit verweigert hatte, ist auf die Preissenkung auch nicht angewiesen.

Ohne wirksame Kündigung des bisherigen, § 41 EnWG entsprechenden  Vertrages liegen die Voraussetzungen für die Grundversorgung gem. § 36 EnWG schon nicht vor.

Zitat
Der Gaspreis setzt sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis zusammen.


Was gilt dann außerhalb der "kritischen Tage"?
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Cremer am 30. März 2007, 12:27:58
@Fireman,

zunächst muss mal gesagt werden, dass bei einem Sondervertrag auch die AVBGasV weiterhin gilt.

Die GasGVV trifft nur für die Grundversorgung zu.

Damit besteht keine gesetzliche Verpflichtung, die Verträge zu ändern.

Es erscheint hier so, dass die neue GasGVV zu den AVB\'s erhoben werden soll.
 
Weiterhin setzt dies eine wirksame Kündigung des bestehenden Vertrages vorraus, der aber in diesem Wortlaut so leider nicht zu entnehmen ist. Es steht nur zu lesen:
Die neue GasGW macht auch eine Anpassung unserer Ergänzenden Bedingungen erforderlich.

Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertragsanpassung nachzukommen, dürfen wir den mit Ihnen abgeschlossenen Erdgasliefervertrag auf Basis der AVBGasV nicht mehr über den 30. April 2007 hinaus fortführen


Es wird hier "Bauernfang" mit dem Text im ersten Absatz betrieben ==>Preissenkung

Schicken Sie mir doch per pn mal die alten als auch die kompletten neuen Unterlagen. Dann erhalten Sie ´von mir den Vorgang, wie die SW KH dies ebenso machen wollten.

Bitte diskutieren Sie alles weitere bezüglich der Gasanstalt Kaiserslautern hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3213&highlight=gasanstalt


Ich rate von einer Anerkenntnis und Unterzeichnung der neuen Verträge ab.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 30. März 2007, 12:39:07
@Cremer

Es kann Ihr Geheimnis bleiben, warum es bedauerlich sein sollte, das der bisherige Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde. :wink:
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Thomas S. am 01. April 2007, 12:55:44
Hallo Herr Fricke,

ich habe zu Ihrer folgenden Aussage eine konkrete Nachfrage:

Zitat von: \"RR-E-ft\"

[...]

Es gibt keine Regelung, wonach der alte Vertrag nicht fortgesetzt werden darf. Das muss sich die Anstalt wohl ausgedacht haben.

[...]


Denn zu dieser Frage habe ich mich direkt an den Bund der Energieverbraucher gewendet und folgende Antwort erhalten:

Zitat von: \"BdE direkt an mich\"

Eine Vertragskündigung ist eine einseitige Erklärung, der der Vertragspartner nicht zustimmen muss. Gegen eine Kündigung lässt sich rechtlich deshalb kaum etwas machen, es sei denn die Kündigung ist aus besonderen Gründen unwirksam. Beispiele wären der Verstoß gegen Formvorschriften, die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen oder die Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung (Verstoß gegen § 242 BGB). Letzterer Fall kommt im Rahmen von § 315 BGB in Betracht, wenn die Kündigung nur dazu dient, den Unbilligkeitseinwand auszuhebeln. Das lässt sich in Ihrer Situation aber kaum argumentieren, da die Kündigung zur Umstellung auf die neue energierechtliche Lage erfolgt.

Die Pflicht zur Anpassung der Energierverträge ergibt sich aus § 115 Abs. 1, 2 EnWG.


Das ist doch sehr widersprüchlich. Ich sah bisher auch kein Argument, warum der alte Vertrag nicht doch fortgesetzt werden kann. (Info: ich habe einen fristgerecht, aber eigentlich unwirksam gekündigten Sondervertrag Strom mit intransparenter Preisanpassungsklausel nach §307; die Kündigung ist offensichtlich nicht formgerecht, da eingedruckte, unleserliche Unterschriften).

Was stimmt denn nun? Seid ihr euch selbst nicht einig? Soll ich die Kündigung einfach hinnehmen, da ich dann in die Grundversorgung falle und mich jetzt zuerst nur auf eine Rückzahlung wegen Anwendung von §307 konzentrieren? Eine formal richtige Kündigung könnte ja einfach nachgeschoben werden...
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 01. April 2007, 20:26:54
@Thomas S.

Anpassen lässt sich denknotwendig nur ein laufender Vertrag, der nicht beendet wird.

Anpassung ist deshalb etwas anderes als Kündigung und Neuabschluss.

Im Fall der Gasanstalt wurde der Vertrag offensichtlich nicht wirksam gekündigt. Das Wort Kündigung erscheint nicht einmal.

Vor einem Neuabschluss ist zu warnen, weil dabei eine Einigung auf einen Anfangspreis erfolgt, der wegen dieser Einigung für die Zukunft dann nicht mehr angegriffen werden kann (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 08.08.2006 oder BGH vom 28.03.2007), wonach eine Einigung eine gerichtliche Prüfung hindert, weil es sich um keine einseitige Leistungsbestimmung handelt, wenn man sich auf die vom Kunden geschuldete Leistung konkret vertraglich geeinigt hat.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Thomas S. am 01. April 2007, 20:46:13
Ja! Eben! Aber in der Antwort vom BdE steht doch: "Das lässt sich in Ihrer Situation aber kaum argumentieren, da die Kündigung zur Umstellung auf die neue energierechtliche Lage erfolgt."

Also kann ich nichts gegen die Kündigung machen, so interpretiere ich diese Aussage des BdE - daher meine Nachfrage. Obwohl eben auch eine Anpassung hätte erfolgen können. Das ich dann in die Grundversorgung falle macht mir keine Sorgen, aber auch hier empfiehlt der BdE zu prüfen, ob der neu angebotene Vertrag nicht besser sei:

Zitat von: \"BdE direkt an mich\"
Dass Sondervertragsbedingungen und die GVV sich meistens so ähnlich sind, ist der Grund dafür, dass es in den meisten Fällen insgesamt interessanter ist, den Sondervertragsstatus (und damit günstigere Preise) bei gleichzeitigem Hinweis auf den Fortbestand des Unbilligkeitseinwands beizubehalten. Die genauen Vertragsbedingungen sind natürlich für eine abschließende Bewertung maßgeblich.


Die Stadtwerke argumentieren genau so wie der BdE  :(  :shock:

Und daß der Vertrag gar nicht zustande kommt, wenn ich nach §315 widerspreche - wer will das anzweifeln?

Der Grund für die Kündigung dürfte eher die intransparente Preisanpassungsklausel sein - was natürlich nicht ausgesprochen wird.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 01. April 2007, 20:59:15
@Thomas S.

Meine Auffassung kennen Sie.

Warum es anders sein sollte, konnte mir noch niemand nachvollziehbar erklären.

Das schließt nicht aus, dass jeder seine Auffassung haben kann, wenn sie sich denn mit gehörigen Argumenten rechtfertigen lässt.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Thomas S. am 01. April 2007, 21:12:25
Aber Sie verstehen schon, warum ich etwas befremdet / verunsichert bin (ob der Ansicht des Mitarbeiters beim BdE)?  :?

Genau darin sehe ich übrigens ein großes Manko. Es ist m.E. durchaus möglich, daß der gesamte Protest in sich zusammenbricht, wenn Bürger wie ich, die gegen die Versorger vorgehen wollen, derartig werwirrt von einem Anwalt wiederkommen, der nicht IHRE Ansicht teilt. IHRE Ansicht ist eigentlich klar und nachvollziehbar, aber können Sie ALLE Protestler vertreten? Wie wäre es mit mir???  :wink:
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: Fireman am 03. April 2007, 17:54:29
@ RR-E-ft


Hallo Herr Fricke,


vielen Dank für Ihre wirklich geschätzte Rückantwort zum Thema Sondervertragsangebot der Gasanstalt Kaiserslautern.

Ich werde mich aus heutiger Sicht auch nach nettem Schriftverkehr mit Herrn Cremer hinsichtlich des neuen Vertragsangebotes wohl auf den Standpunkt "STILL RUHT DER SEE" zurückziehen und lediglich der zu geringen Preissenkung per 01.05.2007 sowie zum x-ten Male der Preishöhe an sich widersprechen. Gehe ich recht in der Annahme, dass mit fehlender wirksamer Kündigung (auch ich kann nirgends im Schreiben das Wort KÜNDIGUNG ersehen  :wink: ) der alte Vertrag zumindest so lange Bestand hat, bis irgendwer (z.B. die GASANSTALT) feststellt, dass ja noch eine wirksame KÜNDIGUNG nachgeschoben werden müsste und dies dann auch tut? Die Gasanstalt wird ja wohl trotzdem versuchen, mit der Jahresabrechnung 2006/2007 im September diesen Jahres für den Zeitraum ab 01.05.2007 dann die allgemeinen Preise der Grundversorgung heranzuziehen. Dort beginnt dann das alte Spiel: Widerspruch, eigene Abrechung mit aus unserer Sicht angemessenem Preis etc. ...   :wink:


Mit freundlichem Gruss nach Jena
FIREMAN


PS - Dass sich die "Aufmüpfigkeit" gegen diese überzogenen Gaspreise lohnt, zeigt vielleicht folgendes Zitat aus einem Schreiben der Gasanstalt Kaiserslautern an mich:
"... Aufgrund Ihres laufenden Vertragsverhältnisses sind wir ohne Präjudiz mit der Zahlung der für Sie unstrittigen Beträge aus unseren Abschlagsforderungen sowie der Jahresverbrauchsabrechung 2005/2006 bis auf Weiteres einverstanden. ..."
Bis auf eine einzige Zahlungserinnerung (also keine Mahnung!) in weit mehr als einem Jahr zähem "Preisringen", welche nach meinem Veto mit o.g. Zitat auch noch sofort zurückgenommen wurde,  hatte ich kaum "Unannehmlichkeiten", aber noch immer ein zum bezahlbaren Preis warm beheiztes Haus  :D   :roll:
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: RR-E-ft am 03. April 2007, 18:11:57
@Fireman

Der Vertrag läuft so lange weiter, bis er durch Kündigung oder Wegfall eines Vertragspartners wirksam beendet wird.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 04. April 2007, 08:07:57
Also ich hab mir mal die EnWG und GasVV zu Gemüte geführt.

Ich kann dort nirgends einen Grund finden wieso man den alten Sondertarif kündigen muß. In meinem laienhaften Verständnis wird die GasVV automatisch Grundlage für alle bestehenden Verträge ohne das dafür der alte gekündigt und ein neuer geschlossen werden muß.

Was mir noch aufgefallen ist. Dieser "Sondertarif" nennt sich zwar so, ist aber eigentlich keiner. Er ist der Allgemeinheit in jeder Weise zugänglich (man muß nur die entsprechende Kilowattleistung haben) und wird einseitig von der Gasanstalt festgelegt. Ergo ist es doch eher ein allgemeiner Preis der das Mäntelchen "Sondertarif" bekommen hat.
Titel: Gaspreisansetzung Oktober 2004?
Beitrag von: ktown am 26. April 2007, 09:04:40
So nun kommt der Bund der Energieverbraucher auch auf die korrekte Linie

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=2021&content_news_detail=5726&back_cont_id=4043