Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: peterka am 13. Dezember 2006, 19:25:04
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Einen guten Tag wünsche ich.
In der Gasabrechnung meines Versorgers ENTEGA stehen folgende Posten:
27.10.2005-31.12.2005 (Ablesung EVU 27.10.) 7.014,0 kWh * 4,28 ct/kWh
01.01.2006-31.07.2006 14.421,0 kWh * 4,70 ct/kWh
01.08.2006-08.11.2006 (Ablesung EVU) 2.199,0 kWh * 4,15 ct/kWh
Die ENTEGA hat also zur Abrechnung der Preiserhöhung einen fiktiven (geschätzten) Zählerstand zur Grundlage gemacht. Ist ein solches Vorgehen rechtens?
Die Verbrauchsschwankung beruht auf einer vorübergehenden Belegung der Einliegerwohnung im OG.
Aktuell tangiert mich die Sache wenig, da ich bereits seit zwei Jahren Preierhöhungen verweigere und lediglich 2% Preiserhöhung zugestehe. Aber ich denke, dieser Punkt ist Diskussionswürdig und auch für andere Mitglieder des Forums interessant.
Eine schöne Adventszeit wünscht
peterka
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Ja, das Schätzen eines Zählerstandes ist rechtens.
Dabei muss aber eine gebräuchliche Gradtagszahlentabelle zugrundegelegt werden.
ciao,
sh
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Was bitte ist eine Gradtagzahlentabelle?
Eine Schätzung darf gar nicht rechtens sein. Öffnet es doch der Willkür Tür und Tor!
Mein Energieverbrauch reduzierte sich im Februar wieder auf das normale Niveau. Trotzdem der erhöhte Preis.
Mittlerweile gibt es die technischen Möglichkeiten, die Verbrauchsdaten online abzurufen und die Zähler sind durch die Mieten längst bezahlt.
peterka
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Suche Dir die Verordnungstexte für Gasversorgung hier im Internet und lese sie durch, dann siehst Du dass ich Recht habe.
Schimpfen unter Missachtung der Tatsachen hilft nicht.
ciao,
sh
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@peterka,
informieren Sie sich unter Nutzung der Suchfunktionen, was Gradtagzahlen sind.
Maschinelle Hochrechnungen unter ggf. zugrundelegung von Gradtagzahlen/werten sind zulässig.
Sie hätten wahlweise ja auch selbst ab einem Preisänderungsdatum ablesen und dem Versorger mitteilen können.