Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Martinus11 am 13. Dezember 2006, 15:43:34
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Hallo,
ich habe vor längerem Widerspruch eingelegt und dies neben der Unbilligkeit auf das Fehlen einer Preisänderungsklausel gestützt. Trotz mehrfachem Schriftwechsel und ständigem Hinweis auch auf das Fehlen der Klausel ist das EVU darauf in keinster Weise eingegangen und hat sich dazu bislang in keinster Weise geäußert.
Bei der letzten Jahresabrechnung, die meine Widersprüche ignorierte, habe ich meine eigene Berechnung angestellt und entsprechend gezahlt. Eine Anpassung der Abschläge (leicht nach oben) hat das EVU abgelehnt.
Wie soll das jetzt weitergehen? Selbst wenn das höchste Gericht bzgl. Unbilligkeit abschließend ein Urteil zu Gunsten der EVU fällen sollte, das Fehlen der Klausel bleibt.
Was beabsichtigt das EVU mit dieser Verzögerungstaktik also?
Geht das mein Leben lang so weiter, dass ich meine eigene Abrechnung erstelle usw.?
Grüße,
Martin
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@Martinus11;
Sagen Sie uns doch mal um welches EVU es sich hier handelt?
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@Cremer
Kann es wirklich eine Rolle spielen, um welchen Versorger es sich handelt?
http://forum.energienetz.de/search.php?action=user&userid=1293
Ich weiß nicht, ob das eine Lösung sein könnte:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=5675&back_cont_id=4044
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Geht das mein Leben lang so weiter, dass ich meine eigene Abrechnung erstelle usw.?
Grüße,
Martin
Solange die deutliche Mehrzahl höhere Preise bezahlt wird sich wohl erstmal nicht viel ändern. Da aber auch viele Kommunen über Ihre eigenen Versorger mitverdienen wollen wird der Druck sicherlich steigen.
Wenn es um die Einnahmenseite geht zeigt sich die Politik leider äußerst erfinderisch.
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@Fricke,
mich persönlich würde interessieren, welcher Versorger da anderlautende zusätzliche Vertragsbedingungen hat.
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@martinus11
Sie haben doch gar keinen Grund ungeduldig oder gar "sauer" zu werden.
Es gäbe wohl zahlreiche Kunden, die sich für "gesparte" 500,00 € die Rechnung selbst ausrechnen/schreiben würden und dabei sogar noch in Frieden gelassen werden.
Möglicherweise ist das die Unternehmensstrategie der Zukunft. Ohne Rechnungs- und Mahnwesen. "Kasse des Vertrauens" sozusagen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
Sauer bin ich nicht, aber es ist halt irgendwie beunruhigend, wenn eine Sache solange "ungeklärt" ist. Im Allgemeinen mag ich klare Verhältnisse.
Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden :)
Ist denn abschätzbar, wann es ein abschließendes, rechtskräftiges Urteil des höchsten Gerichtes in einer Preisklage geben könnte?
Grüße,
Martinus11
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@Martinus11
Es wird keine abschließende rechtsfräftige Entscheidung über Ihren konkreten Fall geben, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren darüber kommt.
Wie in anderen Fällen entschieden wird, ist für Ihren konkreten Fall belanglos.
Wenn Sie Klarheit wollen, müssen Sie also selbst klagen oder geduldig abwarten, ob und ggf. wann Sie selbst verklagt werden.
Anders geht es eben nicht.
Nächste Termine für BGH- Entscheidungen 20.12.06 und 16.01.07 (beide betreffen Gastarifkunden):
Verhandlungstermin BGH zu § 315 BGB Gastarifkunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4879)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Martinus11,
ooooh, es gibt doch ungeduldige Leute :wink: :wink: :wink:
"Abwarten" heist die Direktive 8)
Schließlich will derVersorger doch Geld haben, nicht Sie :!: :!: :!:
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Moin:
@Martinus11
Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden :)
Wenn Sie das eingesparte Geld gut verzinst anlegen und Ihren Nachfahren hinterlassen, dann haben diese sicherlich auch nichts gegen eine geerbte Forderung von 10.000 EUR einzuwenden.
Andere Strategie: Wenn Sie ansonsten über keine wesentlichen Vermögensgüter verfügen, dann verjuxen Sie das eingesparte Geld kurz vorm Ableben und empfehlen Sie Ihren Erben, den Nachlass auszuschlagen. ;-)
Gruß
Fidel
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@Martinus11
Es wird keine abschließende rechtsfräftige Entscheidung über Ihren konkreten Fall geben, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren darüber kommt.
Wie in anderen Fällen entschieden wird, ist für Ihren konkreten Fall belanglos.
Wenn Sie Klarheit wollen, müssen Sie also selbst klagen oder geduldig abwarten, ob und ggf. wann Sie selbst verklagt werden.
Anders geht es eben nicht.
Nächste Termine für BGH- Entscheidungen 20.12.06 und 16.01.07 (beide betreffen Gastarifkunden):
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4879
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Belanglos? Endgültige, völlige Klarheit kann ich natürlich nur haben, wenn ich selbst beim BGH Erfolg hätte. Aber wenn dort in anderen, gleichgelagerten Fällen in meinem bzw. unserem Sinne entschieden wird, dürfte das meinen EVU vermutlich ebenfalls zu einer Klarheit bringenden Aktion "motivieren". Oder bleiben die dann trotzdem stur bzw. stellen sich blöd und verlangen die erhöhten Preise?
Grüße,
Martinus11
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Moin:
@Martinus11
Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden :)
Wenn Sie das eingesparte Geld gut verzinst anlegen und Ihren Nachfahren hinterlassen, dann haben diese sicherlich auch nichts gegen eine geerbte Forderung von 10.000 EUR einzuwenden.
Andere Strategie: Wenn Sie ansonsten über keine wesentlichen Vermögensgüter verfügen, dann verjuxen Sie das eingesparte Geld kurz vorm Ableben und empfehlen Sie Ihren Erben, den Nachlass auszuschlagen. ;-)
Gruß
Fidel
Da haben Sie Recht. War ja auch nicht so ernst gemeint mit dem Schulden erben...(siehe Smiley dahinter).
Grüße,
Martinus11
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... Oder bleiben die dann trotzdem stur bzw. stellen sich blöd und verlangen die erhöhten Preise?
Das bleibt abzuwarten. Oder man befragt einen Wahrsager. ;)
Aber auch dann kann es Dir wurscht sein. Du zahlst weiterhin weniger (viellleicht dann noch weniger), und gut ist. Wenn der Versorger mehr will, muss er etwas unternehmen, nicht Du.
Also cool bleiben und zurücklehnen.
ciao,
sh
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@Martinus11
Beim BGH werden nur Rechtsfragen geklärt, also ob § 315 BGB Anwendung findet und ggf. wie der Billigkeitsnachweis zu erfolgen hat.
Ob beim eigenen Versorger vor Ort die Preise der Billigkeit entsprechen, hängt von Tatsachen ab, die der BGH gerade nicht klärt.
Der BGH wird nicht sagen:
Die Gaspreise in Deutschland sind zu hoch oder die Gaspreise in Deutschland sind angemessen.
Schon gleich gar nicht wird der BGH einen angemessenen Gaspreis bestimmen.
Da sind leider viele vollkommen unrealistische Erwartungen im Raum, die nur enttäuscht werden können.
Es geht gerade nicht um billige Gaspreise, sondern um die Frage der Billigkeit einseitiger Leistungsbestimmungen in laufenden Vertragsverhältnissen, diesmal bei Erdgastarifkundenverträgen.
Für Sondervertragskunden bedeutet dies nicht, dass Versorger etwa bei gem. § 307 BGB unwirksamer Klausel überhaupt die Preise im laufenden Vertragsverhältnis einseitig erhöhen können. Darüber muss der BGH erst auf die Revison nach dem Urteil des OLG Dresden entscheiden.
Niemand kann wissen, ob es dem eigenen Versorger gelingt, den Billigkeitsnachweis im konkreten Prozess zu führen. Das hängt auch entscheidend vom eigenen Prozessverhalten ab.
Das ist immer eine Frage des Einzelfalles und deshalb braucht man grundsätzlich zu Klärung schon ein eigenes Gerichtsverfahren.
Es ist dafür nicht unbedingt notwendig, jedesmal bis zum BGH durchzufechten.
Was nun Ihre persönliche langfristige Strategie sein sollte, lässt sich so nicht sagen, allenfalls:
Bleiben Sie weiter glücklich und gesund.
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@RR-E-ft:
Danke.
Martinus11