Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: Free Energy am 10. Dezember 2006, 21:31:16

Titel: Grundgebühr bei Leerstand ?
Beitrag von: Free Energy am 10. Dezember 2006, 21:31:16
Hallo Mitstreiter,

ich habe mal folgende Frage:

eine mir bekannte Verbraucherin hat ein Haus geerbt. Dieses steht seit 2005 leer, es wird dort keine Energie verbraucht.

Trotzdem berechnet der Energieversorger monatlich die Grundgebühr. So sind im Laufe eines Jahres immerhin noch knapp 300 Euro aufgelaufen, die jetzt nachgezahlt werden sollen und auch für die Zukunft als Abschlag überwiesen werden sollen.

Ist dies zulässig ?

Darf das EVU auch bei Nichtbenutzung eines Hauses eine Grundgebühr erheben ?


Gruß

Free Energy
Titel: Grundgebühr bei Leerstand ?
Beitrag von: HHeinz am 11. Dezember 2006, 00:20:37
Gegenfrage: Wurde denn die existierende Vereinbarung gekündigt?
Prinzipiell überprüft der Stromversorger nicht ob ein Gebäude leer steht oder nicht und darf deshalb prinzipiell wohl auch Grundbebühren erheben.
Dafür steht bei Bedarf auch immer Strom zur Verfügung.
Man sollte aber auch diese Verträge kündigen können.
Evtl. gibt es auch Tarife mit niedrigerer Grundgebühr (300 Euro erscheint mir etwas hoch)!?
Bei einer Kündigung sollte man berücksichtigen das auch hier Gebühren anfallen und ggf. die Gebühren für die erneute Inbetriebnahme durchrechnen.
Ich gehe davon aus, das diese Gebühren die Versorger individuell festlegen. Mein Versorger bietet sowohl eine temporäre als auch eine endgültige Stillegung an.