Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 05. Dezember 2006, 20:16:33
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Der BGW empfiehlt offenbar eine Anpassung laufender Verträge an die Bestimmungen der GVV jedenfalls für (Norm) Sonderverträge durch Änderungskündigungen:
http://www.vetek.de/public_html/material/EN-06-11-20/Wesche.pdf
M. E. ist eine Vertragsanpassung von Sonderverträgen an die GVV schon nicht notwendig.
Bei Tarifkunden in der Grundversorgung hat diese Anpassung durch öffentliche Bekanntmachung ohne Kündigung zu erfolgen.