Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: energiemichel am 09. Dezember 2004, 01:39:34
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Hallo Leute!
Weiß jemand, was man macht, wenn der Gasversorger schon den ersten preiserhöhten Abschlag eingezogen hat ? :? Ich hatte noch keinen Widerspruch eingelegt, erwäge jetzt aber, nachdem ich mich hier informieren konnte, den Widerpruch noch § 315 BGB einzulegen und die folgenden Abschläge zu kürzen. Gilt die Preiserhöhung als anerkannt, wenn man schon bezahlt hat? Bin bei Erdgas Schwaben.Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! :)
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Hallo und willkommen,
ich würde in diesem Fall mit meiner Bank sprechen und die letzte Abbuchen zurückholen (geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung).
Mit Widerspruchschreiben nach §315 BGB auch die Einzugsermächtigung kündigen. Siehe hierzu auch Hinweise unter www.gaspreise-runter-owl.de.
Viel Erfolg auch Dir!
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Hallo und willkommen,
ich würde in diesem Fall mit meiner Bank sprechen und die letzte Abbuchen zurückholen (geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung).
Mit Widerspruchschreiben nach §315 BGB auch die Einzugsermächtigung kündigen. Siehe hierzu auch Hinweise unter www.gaspreise-runter-owl.de.
Viel Erfolg auch Dir!
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Schau mal in der Übersicht nach unter dem Schlagwort \"Abschlagszahlungen\" !
Da findest du einige Beiträge, die dir weiterhelfen sollten. :D
Schöne Grüße aus dem Münsterland 8)
Bernd