Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: energiemichel am 09. Dezember 2004, 01:39:34

Titel: Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
Beitrag von: energiemichel am 09. Dezember 2004, 01:39:34
Hallo Leute!
Weiß jemand, was man macht, wenn der Gasversorger schon den ersten preiserhöhten Abschlag eingezogen hat  ? :?  Ich hatte noch keinen Widerspruch eingelegt, erwäge jetzt aber, nachdem ich mich hier informieren konnte, den Widerpruch noch § 315 BGB einzulegen und die folgenden Abschläge zu kürzen. Gilt die Preiserhöhung als anerkannt, wenn man schon bezahlt hat? Bin bei Erdgas Schwaben.Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! :)
Titel: Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
Beitrag von: Schwalmtaler am 09. Dezember 2004, 09:59:07
Hallo und willkommen,

ich würde in diesem Fall mit meiner Bank sprechen und die letzte Abbuchen zurückholen (geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung).

Mit Widerspruchschreiben nach §315 BGB auch die Einzugsermächtigung kündigen. Siehe hierzu auch Hinweise unter www.gaspreise-runter-owl.de.

Viel Erfolg auch Dir!
Titel: Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
Beitrag von: Schwalmtaler am 09. Dezember 2004, 09:59:07
Hallo und willkommen,

ich würde in diesem Fall mit meiner Bank sprechen und die letzte Abbuchen zurückholen (geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung).

Mit Widerspruchschreiben nach §315 BGB auch die Einzugsermächtigung kündigen. Siehe hierzu auch Hinweise unter www.gaspreise-runter-owl.de.

Viel Erfolg auch Dir!
Titel: Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
Beitrag von: BerndA am 09. Dezember 2004, 21:55:11
Schau mal in der Übersicht nach unter dem Schlagwort \"Abschlagszahlungen\" !

Da findest du einige Beiträge, die dir weiterhelfen sollten. :D

Schöne Grüße aus dem Münsterland 8)

Bernd