Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Delmenhorst => Thema gestartet von: 07010714 am 04. Dezember 2006, 12:26:08
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Mal sehen, ob hier jemand helfen kann:
Meine Mutter hat sich von der Widerspruchsinitiative hier im Ort (Delmenhorst) anstecken lassen und zum 01.01.2006 mittels Musterformular widersprochen, Einzugsermächtigung widerrufen und die Abschläge gekürzt. Nun flattert die Rechnung ins Haus. Ihr wächst das Ganze über den Kopf und sie steht bei mir auf der "Matte". Ich darf nun der Rechnung widersprechen und den neuen Abschlagbetrag errechnen. Nun wird ihr allerdings klar, dass sie nicht bis zur Erhöhung Oktober 2004 rückwirkend widersprochen hat und fragt, ob dieses noch möglich ist, nachdem sie ja zunächst lediglich der Erhöhung zum 01.01.06 widersprochen hat. Also, kann sie die Rechnung 2005/2006 korrigieren unter Berücksichtigung der Preise vor der Erhöhung im Oktober 2004 und die zuküntigen Abschläge auf dieser Grundlage berechnen? Danke im voraus!
Herzliche Grüße
Andrea
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Hallo Andrea,
wenn das hier im Forum erhältliche Musterschreiben benutzt wurde, kann sie ihre Gegenrechnung mit den Preisen aus 09/04 erstellen, dem Versorger zusenden und nur den nach dieser Berechnung fälligen Betrag überweisen (hoffentlich habt ihr nicht wegen des milden Winters trotz Abschlagskürzung überbezahlt).
Da ich aber das Widerspruchsschreiben der Delmenhosrster nicht kenne, solltet ihr mal mit deren Vertretern den Dialog vor Ort suchen, ist schneller und persönlicher!
Gruß aus dem Fastholland