Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Fabio am 03. Dezember 2006, 22:41:21
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Hallo Forum!
Eine kurze, aber für mich nicht unwichtige Frage:
Ist es sinnvoll, auch wenn ich alleiniger Vertragspartner des EVU bin, dass mein/e Lebensgefährte/in und ich gemeinsam als Absender des Widerspruchs gegenüber dem Versorger auftreten? (Die Frage ist im Hinblick darauf gestellt, falls es zu einer Zahlungsklage des Versorgers käme.) - Ist eine Situation vorstellbar, in der diese Frage tatsächlich juristisch von Belang wäre, oder ist dies völlig unwichtig?
Was änderte sich, wenn sie/er mit mir gemeinsam als Absender auftreten würde? Oder ist dies völlig ohne Belang?
DANKE!
Gruss,
Fabio
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Ist es sinnvoll, auch wenn ich alleiniger Vertragspartner des EVU bin, dass mein/e Lebensgefährte/in und ich gemeinsam als Absender des Widerspruchs gegenüber dem Versorger auftreten?
Nein
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@Fabio,
im Falle eines Auszuges, weil sich die Lebenspartner trennen, kann der Versorger zum Beitreiben seiner Kosten beide in die Pflicht nehmen.
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@Cremer
Wie denn das, wenn nur einer Vertragspartner ist?
Wie hatten Sie denn das BGH- Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05 verstanden, dass sich auch zu dieser Frage verhält?