Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Fabio am 03. Dezember 2006, 22:41:21

Titel: Widerspruch - Vertragspartner - Lebensgefährte/in
Beitrag von: Fabio am 03. Dezember 2006, 22:41:21
Hallo Forum!

Eine kurze, aber für mich nicht unwichtige Frage:

Ist es sinnvoll, auch wenn ich alleiniger Vertragspartner des EVU bin, dass mein/e Lebensgefährte/in und ich gemeinsam als Absender des Widerspruchs gegenüber dem Versorger auftreten? (Die Frage ist im Hinblick darauf gestellt, falls es zu einer Zahlungsklage des Versorgers käme.) - Ist eine Situation vorstellbar, in der diese Frage tatsächlich juristisch von Belang wäre, oder ist dies völlig unwichtig?
Was änderte sich, wenn sie/er mit mir gemeinsam als Absender auftreten würde? Oder ist dies völlig ohne Belang?

DANKE!

Gruss,
Fabio
Titel: Widerspruch - Vertragspartner - Lebensgefährte/in
Beitrag von: uwes am 04. Dezember 2006, 12:45:08
Zitat von: \"Fabio\"
Ist es sinnvoll, auch wenn ich alleiniger Vertragspartner des EVU bin, dass mein/e Lebensgefährte/in und ich gemeinsam als Absender des Widerspruchs gegenüber dem Versorger auftreten?


Nein
Titel: Widerspruch - Vertragspartner - Lebensgefährte/in
Beitrag von: Cremer am 04. Dezember 2006, 14:59:16
@Fabio,

im Falle eines Auszuges, weil sich die Lebenspartner trennen, kann der Versorger zum Beitreiben seiner Kosten beide in die Pflicht nehmen.
Titel: Widerspruch - Vertragspartner - Lebensgefährte/in
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Dezember 2006, 19:19:35
@Cremer

Wie denn das, wenn nur einer Vertragspartner ist?

Wie hatten Sie denn das BGH- Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05 verstanden, dass sich auch zu dieser Frage verhält?