Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENSO => Thema gestartet von: crusterer am 29. November 2006, 16:45:41
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Hallo, ich benötige dringend einen Expertenrat!!! Heute, am 29.11.2006 habe ich von der Enso-Gasversorgung eine Zahlungserinnerung bekommen zu einer Zahlung die am 01.04.2006 fällig war. Zum Verständnis Wir wehren uns nun auch schon seit über einem Jahr gegen die Gaspreiserhöhung mit den vorliegenden Musterbriefen. Im März haben wir unsere Jahresabrechnung erhalten. Diese haben wir nach den Preisen unserer Musterbriefe entsprechend gekürzt und nur die Differenz sowie den neuen Abschlag pünktlich zum 01.04.2006 überwiesen. Die Aufstellung haben wir per Einschreiben Rückschein an die Enso gesandt. Darauf kam nie eine Reaktion oder Mahnung. Jeden Monat überweise ich den Abschlag weiter unter Vorbehalt, gekürzt nach §315. Nun diese Mahnung, was soll ich tun, muss ich darauf reagieren?! twisted Übrigens, ich soll bis zum 01.12.06 bezahlen!!!
Danke für Eure Hilfe im voraus!!!
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@crusterer
Zunächst einmal ruhig Blut.
Antworten Sie Ihrem Versorger, dass Sie Widerspruch eingelegt hatten und daran festhalten möchten.
Wenn Sie gar Sondervertragskunde sind, können Sie sich auf ein entsprechendes Urteil berufen, wonach Ihr Versorger gar nicht berechtigt war, seine Preise zu erhöhen. Schauen Sie mal unter Stadt/Versorger nach ...
Solange Sie an Ihrem Widerspruch festhalten, ist nichts (über das ggf. von Ihnen entrichtete) fällig und auf die Frissetzung können Sie "pfeifen".
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Hallo, danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir noch sagen wo ich genau nachschauen muss um Stadt/Versorger zu finden?!
Danke
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@crusterer,
siehe auch mein Posting bei Ihrer gleichen Frage im anderen Thread.
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