Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => badenova => Thema gestartet von: nfp am 24. November 2006, 13:29:33

Titel: Badenova-Verweis auf zwei LG-Urteile
Beitrag von: nfp am 24. November 2006, 13:29:33
Hallo zusammen,

ich habe nach der Ankündigung der Badenova, die Preise zum 01.01.07 zu erhöhen, natürlich postwendend widersprochen (mache ich übrigens schon seit Oktober 2004 so) und nur eine Preiserhöhung akzeptiert, die dem erhöhten MWSt.-Satz entspricht.
Heute kam nun das Antwortschreiben, in dem die Badenova auf zwei Landgerichtsurteile verweist. Ein LG soll die Anwendbarkeit des § 315 BGB vollständig verneint haben. Ein anderes LG soll dessen Anwendbarkeit grundsätzlich bejaht haben, aber eine mögliche Verpflichtung des Versorgers  zur Offenlegung der Kalkulation auf einen sehr geringen Mindestumfang reduziert haben. Hiernach wäre es völlig ausreichend, wenn der Versorger den bloßen Nachweis erbringen würde, dass die Preissteigerung durch entsprechende Bezugskostenerhöhungen gerechtfertigt seien.
Eine nähere Präzisierung (welches LG, Datum der Entscheidung oder Az.) fehlt in dem Schreiben. Es gibt lediglich noch den Hinweis, dass in Kürze wohl ein höchstrichterliches Urteil zu erwarten sei.
Wer weiß etwas über die zitierten LG-Urteile? Vielleicht Herr Fricke?
Viele Grüße aus dem sonnigen Südbaden!

nfp
Titel: Badenova-Verweis auf zwei LG-Urteile
Beitrag von: kamaraba am 24. November 2006, 18:38:59
Hallo nfp,

warum machen Sie sich hier großartige Gedanken um welche Urteile es sich handeln könnte. Wenn die badenova nicht einmal ansatzweise die dort "zitierten" Urteile mit Aktenzeichen und Ort nennen kann - das können Sie doch dann auch  :wink:

Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: Badenova-Verweis auf zwei LG-Urteile
Beitrag von: Cremer am 24. November 2006, 22:27:49
@nfp,

das ist genau wie eine trübe Wettervorhersage,

tagsüber weiter hin hell
nachts weiterhin dunkel

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