Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: Schaumburger am 22. November 2006, 11:53:46
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Hallo an alle, die sich damit auskennen:
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Für ein 2-Familienhaus- eine Wohnung bewohnt der Vermieter- haben wir horrend viel Gas verbraucht.
Ich habe keine Ableseröhrchen. Ist es richtig, dass KEINE pauschale Aufteilung nach Wohnfläche erfolgen darf, auch wenn es so im Mietvertrag steht und ich dehalb pauschal 15% der Heizkosten abziehen kann?
Wäre das bei Warmwassserkosten ebenso?
Danke für Antworten
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Was ist "horrender Verbrauch"?
>>>Bewertung Heizenergieverbrauch im
www.heizspiegel.de
Heizkostenveriordnung findet man(ebenfalls) im/via
www.energienetz.de
- genauso wie Tips für Mieter.
oder im
www.bdh.de
= Heizkostenerfassung nicht zwingend Pflicht im ZFH.
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hallo-
"horrend" heißt 56.000 kWh für ca. 160 qm Wohnfläche (2 Wohnungen) Ich habe auch schon mal einen Kennwert im Heizspiegel. de ermittelt- 285kWh pro qm und Jahr. Soll etwa doppelt so viel sein wie der Durchschnitt unter Berücksichtigung von Baujahr (59) und 1992 erneuerten Fenstern.
Ganz zu schweigen von den Werten, die laut heizspiegel theoretisch zu erreichen wären...
Danke für die links, ich schau auch dort noch mal nach
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Selbst wenn da ein 30jähriger Athmobrenner mit 55% Jahresnutzungsgrad im Keller steht...
In SO einem Fall tät\' ich erstmal prophylaktisch kürzen- und künftig auf ERfasung bestehen. Ich denke nicht, dass hier dann das Wirtschaftlichleitsgebot für die Erfassungkosten ein Hinderungsgrund ist.