Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: Schwarzer Kürbis am 22. November 2006, 07:52:00
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Ich habe drei Einschreiben an den Energieversorger RWE geschickt, um gegen die laufenden Gaspreiserhöhungenund die Jahresaberchnung vorzugehen.
Des weiteren die Forderung auf Einstellung der Androhung einer Gassperre, Unbilligkeit der Gaspreise, etc.
Eine Schutzschrift wurde dem Amtsgericht auch vorgelegt. Denn die RWE hat die Androhung einer Gassperre nicht eingestellt, im Gegenteil.
Hilft alles nichts, die RWE bat zum Termin vor Gericht, jenes Unernehmen kennt keine Gnade oder Ängste vor Unbilligkeit ihres Preises!
Gestern hatte ich einen Termin zur Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Ich war extrem gut vorbereitet, hatte das neueste Schreiben des Bundeskartellamtes dabei, eine von mir erstellte Berechnung die aufzeigt dass die RWE meinen tatsächlichen Gasverbrauch zu hoch errechnet hat, usw.
Ich habe in 17 Monaten nur 1630 Kubkimeter Gas verbraucht, der Bundesdurchschnitt für einen Zweipersonen-Haushalt liegt bei 2500 Kubikmeter in 12 Monaten, ich war also sehr sparsam!
Vor Gericht zweifelte ein von der RWE bestellter gegenerischer Anwalt nicht nur meine perfekte Berechnung an, er drohte gegenüber den Vorsitzenden weiterhin an, eine Gassperre durchzusetzen, mit fadenscheinigsten Begründungen. Ihre Preiskalkulationen mögen die Herren aber nicht offenbaren noch bat der Vorsitzende leider die RWE darum.
Auch nachdem ich den Vorsitzenden davon in Kenntnis setzte, dass ich mich aufgrund der "Unbilligkeit der Gaspreise nach §315 BGB weigere zu zahlen und dass es rechtswidrig wäre, meinen Gasanschluss zu sperren, schrie der gegnerische Rechtsanwalt "Da könnte ja jeder kommen, zahlen Sie erst einmal, dann können wir weitersehen!"
Der Vorsitzende hat nicht sofort ein Urteil verkündet da ihm der Fall zugewiesen wurde und er laut eigener Aussage noch keine Zeit hatte, sich darin einzuarbeiten.
Der Vorsitzende war im Übrigen sehr freundlich.
Doch es geht ja nur um die Androhung und Durchsetzung einer Gassperre.
Wie kann die RWE als Monopolversorger gegen eindeutige Rechtsprechung des Bundeskartellamtes und des Bundesgerichtshofs ernsthaft vor Gericht fordern, eine Gassperre durchführen zu wollen und dieses Recht auch noch einfordern?
Ich habe alles genau so gemacht wie es auf www.energiepreise-runter.de stand, alles!
Ferner habe ich meinen tatsächlichen Gasverbrauch bisher bei 770 Eur. errechnet, tabellarisch genauso wie die RWE ihn errechnet, Mehrwertsteuer inbegriffen.
Die RWE fordert jedoch 1250 Eur., und da sind meine bisherigen Abschläge nicht einmal berücksichtigt. Der gegnerische Anwalt behauptete sogar, meine Berechnungen wären total falsch (dabei sind sie genauso errechnet wie der RWE es tat)!
Noch nie in meinem Leben habe ich eine derartige Willkür seitens eines Unternehmens erlebt!
Die RWE muss entweder weltfremd sein, oder der im Übrigen überhaupt nicht gut vorbereitete gegnerische Rechtsanwalt hat kein Interesse an Tatsachen, ausser den Gerichtsvollzieher für die RWE zu spielen.
Ich weiss noch nicht wie das Ganze ausgeht aber eine Frage hätte ich vorab:
"Wieso, wenn es angeblich eindeutig rechtswidrig ist, will die RWE mir den Gashahn mittels Gerichtsbarkeit sperren?"
Es wäre schön wenn ich eine Antwort bekäme!
Gruss aus Recklinghausen
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@Schwarzer Kürbis
ich lese richtig - Sie waren ohne Anwalt vor dem Amtsgericht? :cry:
Das ist ja wie Russisch Roulette mit 6 Kugeln.
Das sollte man m.E. nicht tun und für Waffengleichheit sorgen.
Und ich denke mal das zu dieser Handlungsweise so nicht geraten wird.
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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@Schwarzer Kürbis,
ich nehme an, es war eine Anhöhrung.
auch in solchen Fällen sollten Sie gut beraten sein, dies nur mit einem Fachanwalt für Energierecht zu tätigen.
Sie finden diese hier im www.energienetz.de
Hatten Sie denn gemäß Musterbrief nach § 315 BGB Widerspruch eingelegt gehabt?
Schildern Sie doch mal um was es im Konkrekten ging.
Was hatte denn die RWE beim Gericht beantragt?
- Sperre?
- Zugang im Haus/Wohnung zum Zähler
Das Gericht wird einen Beschluss verfassen.
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@Schwarzer Kürbis
Ein gut formulierter und den Sachverhalt vollständig schildernder Brief an das Bundeskartellamt mit Abschrift für die RWE könnte sicher auch nichts schaden.
Das Kartellamt spricht. (http://www.abendblatt.de/daten/2006/11/20/641835.html)
BÖGE: Klares Nein. Sperrandrohungen und Änderungskündigungen gegenüber Verbrauchern, die unter Berufung auf §315 BGB Preiserhöhungen nicht bezahlen, sind unzulässig. Das stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Gleiches gilt für die Praxis mancher Versorger, in dieser Situation Sonderverträge mit Verbrauchern zu kündigen und Kunden in den teureren Grundversorgungstarif herabzustufen. Sollten Unternehmen künftig dagegen verstoßen, müssen sie mit einem Verfahren rechnen.
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Danke für die schnellen Antworten...
So, ich konkretisiere den Fall jetzt näher:
Erstens war ich selbstverständlich mit einem Anwalt im Amtsgericht während der "Güteverhandlung", bzw. Anhörung.
Zweitens, der Vorsitzende hatte meines Erachtens überhaupt keine Ahnung vom §315 BGB, er konnte sich auch laut eigener Aussage kaum vorbereiten da ihm der Fall von einem Kollegen kurz vorher zugetragen wurde.
Ich habe selbstverständlich die Musterbriefe (zu finden auf www.energiepreise-runter.de) verwendet, ausführlich und sogar mit meinem eigenen Berechnungsbogen, dem ich die gleiche Grundlage zuwies wie der RWE das eben handhabt:
Den Verbrauch (1078 m3) x den Faktor 11,43 (kwh) x 4,39240 Cent, dann geteilt durch 100, ergab bei mir um die 700 Eur., selbstverständlich habe ich die Mehrwertsteuer berücksichtigt, also ich kann rechnen!
Doch die RWE hat nach wie vor eine Nachforderung für die Jahresabrechnung von sage und schreibe 1025 Eur. errechnet.
Das kann nur Humbug sein, die Abschläge sind in jener Rechnung schon berücksichtigt, soll heissen, bei einem Verbrauch pro Jahr von nur 1078 Kubikmeter (das ist verdammt niedrig) will die RWE eine exorbitante Nachzahlung.
Kein Wunder dass ich mich verweigere, und eben wegen dieser selbigen "Verweigerung" möchte die RWE eine Gassperre vor Gericht durchsetzen!
So, das Wesentliche ist gesagt. Ja, mein Anwalt hat der RWE bei Sperrung 500.000 Eur. Strafe angedroht, ersatzweise 6 Monate Haft für den Vorstandsvositzenden Roels (ehem. Shell Oil), ja, ich habe alle Musterbriefe verwendet, ja ich schulde der RWE auf keinen Fall soviel Geld, und die Kontoauszüge der RWE weisen eklatante Fehler auf, einige Abschläge meinerseits wurden nicht einmal erwähnt, bzw. in der Aufrechnung erwähnt!
Bei solch einer Sachlage, und der Tatsache dass ich mich auf "unbillige Gasversorgung" seitens eines Monopolunternehmens berufe, und der Tatsache dass ich die RWE dazu aufforderte (Einschreiben) ihre Kalkulationsgrundlagen offenzulegen, kann ich rein theoretisch nicht verlieren, bzw. die RWE mir den Gashahn zudrehen.
Wieso dann beschleicht mich dieses dumme Gefühl, dass der Richter trotzdem nicht zu meinen Gunsten entscheiden wird, obwohl ich ihm ausdrücklich sagte dass das Bundeskartellamt es als "rechtswidrig" erachtet, den Gasanschluss zu sperren.
Und für die letzten Zweifler, ich habe schon längst das Landeskartellamt (Herrn Straßburger) über die Zustände informiert. Und Herr Straßburger hatte zwar ein nettes Gespräch mit mir geführt, jedoch konnte er mir augenscheinlich nicht weiterhelfen!
Also, wie konnte so etwas wie gestern vor dem Amtsgericht passieren?
Ich würde mich nunmehr über tatsächliche Lösungswege, bzw. konkrete Ratschläge doch sehr freuen.
Die RWE versucht nach wie vor, mir den Gasanschluss widerrechtlich zu sperren, das ist doch eine Farce ohnegleichen!
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
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@Schwarzer Kürbis,
aus Ihrer Eröffnung ging das alles nicht hervor.
Wie soll man Sie dann "unterstützen"?
Warten Sie doch erstmal ab, wie sich das Gericht dazu stellt,
mehr können Sie im Moment sowieso nicht tun und dann
beratschlagen Sie sich mit Ihrem Rechtsanwalt.
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Fortsetzung folgt selbstverständlich, sobald ich den Beschluss des Amtsgerichts in meinen Händen halte.
Noch einmal explizit:
Wenn die RWE mir in den nächsten Tagen den Gasanschluss sperrt (es ist bald Winter), macht das Unternehmen sich strafbar?
Das würde mich brennend interessieren, da meine Schutzschrift in sich selbst schon einen einstweiligen Antrag darstellt, wie kann ich dann noch einen einstweiligen Antrag zur Entsperrung des Gasanschlusses stellen?
Dieses Rechtssystem macht mich verrückt!
:roll:
Mit freundlichen Grüssen aus Recklinghausen.
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@schwarzer Kubis,
Eine definitive Sperre muss m.E. schriftlich angekündigt werden.
Empfehle ein Hausverbot auszusprechen.
Stellen Sie bei den anderen Mietern/Hausbewohner sicher, dass der Versorger nicht eingelassen wird, sofern sich der gaszähler in einem öffentlich zugänglichen Bereich (Treppenhaus, Keller) befindet.
Wenn ich nochmals darauf zurückkomme: war es eine Güteverhandlung oder Antrag auf Sperre?
Wenn es ein Antrag einer Einstweiligen Verfügung war, hatte der Schutzbrief genutzt, dass da nicht ohne Sie verhandelt wurde.
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@Schwarzer Kürbis
Wenn die RWE die Sperrung ankündigt, würde ich schon mal den WDR (kann ich sehen) und die Bildzeitung (les ich nicht) bestellen, damit wir alle etwas davon haben. :D
Aber im Ernst, nicht verrückt machen lassen und sich selbst auch nicht verrückt machen.
So schlecht ist unser Rechtssystem nun wirklich nicht!
Auch ein Amtsrichter ist nur ein Mensch. Ihr Anwalt hat ja schon vorgesorgt und wird wissen, was zu tun ist!
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@Schwarzer Kürbis
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Aber im Ernst, nicht verrückt machen lassen und sich selbst auch nicht verrückt machen.
So schlecht ist unser Rechtssystem nun wirklich nicht!
Generell nicht, aber beim AG RE kommen schon manchmal komische Urteile zustande :evil:
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@Kürbis:
Was ich bei Deinen Ausführungsn nicht verstehe: :?
Du sagst, Du hast die gleiche Rechnung wie RWE aufgemacht, und kommst wegen Deines sehr geringen Verbrauchs auf nur 700€. Die RWE verlangt aber eine Nachzahlung von 1025€.
Geht RWE nun von einem höheren Verbrauch aus, oder von einem höheren Preis?
Hast Du die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis eingewendet, oder nur gegen die Erhöhungen?
Hast Du die Anschlagszahlungen wegen Deines Unbilligkeitseinwandes gekürzt? Wenn ja, wie weit?
Hat RWE vielleicht noch Forderungen aus vorherigen Jahre dazugerechnet?
Ich verstehe Deine Erregung, aber so werden wir hier nicht schlau draus.
Denkst Du Dein Anwalt hat das Energierecht und die aktuelle Urteilshistorie im Griff?
Wenn ja, dann wird er es schon deichseln, da können wir hier auch nicht mehr tun. Wenn nicht, solltest Du vielleicht einen Spezielisten für Energierecht als Anwalt beauftragen.
Ich habe vor Gericht auch schon mal einen ähnlich haarsträubenden Auftritt eines Versicherungsanwalts erlebt - er hatte wenig Substanzielles zu bieten und dafür eine Show abgezogen. Genutzt hats ihm wenig.
Die Richter wissen solche Shows schon einzuschätzen und lassen sich dadurch i.A. nicht blenden.
Cool bleiben. :cool:
ciao,
sh
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*Cremer:
Ich habe bis dato 3 schriftliche Sperrandrohungen erhalten.
Es war im Übrigen eine Güteverhandlung, dennoch sprach der Anwalt der RWE sich gegenüber dem Vorsitzenden für eine Gassperre aus.
Ich habe dem Amtsgericht eine Schutzschrift eingereicht, diese wurde leider im ersten Schritt abgelehnt, ich habe danach eine erweiterte Schutzschrift eingereicht, worauf der Vorsitzende anscheinend den Termin zur Güteverhandlung anberaumte.
Danke für die präzisen Ausführungen Ihrerseits.
*jroettges,
danke für die lieben Worte. Der Richter war in der Tat sehr freundlich.
*dattelner, in der Tat ist unser Amtsgericht in Anwaltskreisen auch als "Schrecklinghausen" bekannt!
*superhaase,
die RWE, bzw. deren Anwalt geht nicht nur von einem höheren Verbrauch aus gleichwohl ich dem Vorsitzenden beweisen konnte, dass etwaige Gasabschläge von momentan "81 Eur." unrealistisch seien denn ich habe in 17 Monaten nur 1670 m3 Gas verbraucht.
Hier noch einmal meine Berechnung: Die Kubikmeter Gas mal den "Faktor" (11,43) mal die "Gebühr" (4,39240 Cent), dann durch Hundert teilen, schon hat man die korrekte Formel mit der die Rwe auch rechnet.
Diesen Betrag geteilt durch Hundert mal 160 (Mehrwertsteuer) und schon hat man den letztendlichen Preis insgesamt für die Abrechnung.
Leider komme ich auf ca. 770 wohingegen die RWE auf sage und schreibe
ca. 1500 Eur. für den gleichen Zeitraum kommen und ich KANN RECHNEN!
:wink:
Ich habe des weiteren nie eine vernünftige Jahresendabrechnung seitens der RWE bekommen, auch nicht als ich per Einschreiben die Kalkulationsgrundlage und eine richtige Endabrechnung anforderte.
Es kam ein Schreiben der RWE zurück in welchem folgende Worte zu lesen waren:
Es tut uns leid dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir alle Kunden gleich behandeln müssen, also zahlen Sie. Haben Sie auch Verständnis dafür dass wir unsere internen Kalkulationen nicht offenlegen können, bla bla.
Ein Hohn, wie ich finde!
ich hatte im Vorfeld schon per Einschreiben der RWE geschrieben dass sie die Androhung einer Gassperre binnen drei Werktagen zurückzunehmen habe. Vor Gericht wiederholte ich mein Anliegen. Der gegnerische Rechtsanwalt lehnte dies sogar ab und forderte erneut vom Vorsitzenden dass mein Gasanschluß gesperrt wird.
man wird sehen, in Kürze wird der Beschluß des Amtsgerichts bei mir eintrudeln, bis dahin kann ich nur abwarten und Tee trinken.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Recklinghäuser Kürbis
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@Schwarzer Kürbis,
wieso kann ein Amtsgericht eine Schutzschrift nicht akzetieren bzw. ablehnen?
Ich mir vollkommen neu.
Nun, haben Sie mal die RWE darauf aufmerksam gemacht, dass ggf. die Mahn- und Rechnungsabteilung sich mit der Kundeabteilung unterhalten möge.
Vielleicht ist Ihr Woiderspruch beim Kundenservice gelandet und die Rechnungsabteilung hat überhaupt keine Ahnung.
Sie ätten beim AG der RWE unterstellenb sollen ,dass hausinterne Querkommunikation offensichtlich gefehlt hat. Ferne muss der RWE als einer der großen Oligopole unterstellt werden, dass sie sehr wohgl wissen, wie man mit Widersprüchen nach § 315 umzugehen hat und daraus folgt, dass dies hier eine reine Schikane ist.
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Cremer,
der ursprünglich für meine Schutzschrift zugeteilte Vorsitzende war doch tatsächlich der Auffassung, dass erst dann eine Schutzschrift nötig wäre, wenn eine Sperrung der Gaszufuhr angekündigt würde!
Unnötig von mir, jetzt noch zu erwähnen dass ich den gleichen Vorsitzenden in meiner Schutzschrift darauf aufmerksam machte, dass ich schon "mehrere" Androhungen einer Gassperre erhalten hatte, oder?
Auch dass der Vorsitzende in seiner Antwort, bzw. der Ablehnung der Schutzschrift schrieb:
...wenn Ihnen konkret die Sperrung der STROMZUFUHR angekündigt wird...
bleibt ein ungeklärtes Mysterium!
:shock:
Selbstverständlich haben mein Anwalt und ich den gegnerischen Rechtsanwalt darauf aufmerksam gemacht, dass ein Monopol-Unternehmen wie die RWE kein Recht auf einseitige, unbillige Preiserhöhungen hat oder dass die exorbitante geforderte Summe völliger Blödsinn ist!
Des weiteren zeigte ich dem Vorsitzenden auch meine Kontoauszüge mit den Pauschalen welche in direktem Widerspruch zu den RWE-Kontodaten stehen (es fehlten zwei Abschläge).
Ich habe im Übrigen die RWE nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die eine Abteilung sich mit der anderen unterhält, dies hat einen Grund!
Meine Einschreiben gingen an die RWE und diese Firma verfügt doch über einen Postverteiler der funktionieren sollte.
Die RWE hat genug Geld übrig für einen ehemaligen Shell-Oil Manager wie Herrn Roels, dieser bekommt ungefähr 8,2 Millionen Eur. Jahresgehalt.
Da bleibt doch bestimmt auch etwas übrig für den armen internen Postboten!
Aber Sie haben recht, Cremer. Vielleicht hätte ich in meinem Einschreiben der RWE mitteilen sollen, dass die armen Postverteiler endlich eine Gehaltserhöhung kriegen sollten, denn dann würden jene endlich die Post an die richtigen Stellen austeilen!
:wink:
Ich nehme es heute, einen Tag nach der Güteverhandlung, mit ein wenig Humor.
Der RWE steht nämlich noch ein grösserer Schock ins Haus. Als nächstes werde ich die "Billigkeit" ihres Stroms in Frage stellen.
Ich möchte den gegnerischen Anwalt noch einmal durch den Gerichtssaal posaunen hören dass "dieselbe Grundlage" auf welcher die RWE ihre Rechnungen erstellt und welche ich benutzte, falsch (!) wäre.
Das war einfach nur sensationell. Dr. Weber (gegnerischer Anwalt) hätte sich meines Erachtens ein wenig besser vorbereiten sollen für seinen fulminanten Auftritt.
Ich wünsche ihm, dass auch er irgend eines schönen Tages in die Kalkulationsgrundlagen seines Klienten eingeweiht wird!
:wink:
Zu Ihrer Aussage dass die RWE sehr wohl wisse dass es den § 315 BGB gibt und dass Verbraucher auch Rechte haben, das wissen die von der RWE genauso gut wie ich und Sie. Die Unwilligkeit, dies einzusehen, hat allerdings Methode, befürchte ich.
Während ich nämlich der RWE eine Kopie meines Einschreibens zum Unterschreiben vor Ort im Kundenberatungscenter vorlegte bezüglich der Absenkung der Pauschalen, Hausverbot, Nichtbezahlung der Jahresendabrechnung wegen Unbilligkeit, etc. saß vor mir ein junges Pärchen dem man den Stromanschluß gesperrt hatte.
Die RWE-Kundenberaterin sagte laut (so dass es alle Anwesenden hörten):
"Dann gehen Sie schnell zur ARGE und beantragen ein Darlehen. Die müssen Ihnen ein Darlehen gewähren. Dann haben Sie auch bald wieder Strom!"
(Ich habe einen Zeugen für dieses beiläufig mitbekommene Gespräch)
Diese Gas & Stromsperren verfolgen doch einen Zweck. Seitdem es Hartz-IV gibt, wissen die Energieversorger um das SGB II. Sie wissen genau dass, sollte einem Erwerbslosen der Hahn zugedreht werden, jener dazu gezwungen wird, ein Darlehen aufzunehmen.
Somit spielt die Politik augenscheinlich den Energieversorgern direkt in die Hände. Denn die ARGEn müssen den Erwerbslosen die Gelder für die übertreuerten Preise, bzw. Nachzahlungen geben.
Die Dummen sind leider die 5 Millionen Erwerbslosen in Deutschland, die mit jeder Preiserhöhung noch mehr Schulden bei den jeweiligen ARGEn und Argenturen für Arbeit anhäufen.
Die Gewinner können demzufolge nur die Energieversorger sein, oder?
Das ist eine sehr sehr traurige Erkenntnis!
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@Schwarzer Kürbis,
top !!! :D :D :D
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@Kürbis:
Berichte uns doch bitte, wie das bei der Verhandlung vor Gericht weitergeht - das ist sehr interessant für uns.
Viel Erfogl!
ciao,
sh
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superhaase,
mache ich liebend gerne.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
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Am 21.11.06 hatte ich einen Termin zur Güteverhandlung vor dem Recklinghäuser Amtsgericht.
Der Vorsitzende sagte am Ende der Verhandlung: "Ein Beschluss ergeht nach der Sitzung!"
Seitdem habe ich nichts mehr vom Vorsitzenden gehört.
Bis zum heutigen Tage erging immer noch kein Beschluss.
Was soll ich davon halten?
:?:
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Das Recklinghäuser Amtsgericht hat ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, ein sehr denkwürdiges Urteil zudem!
*Mein Antrag der einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung meines Gasanschlusses wird ZURÜCKGEWIESEN!
*Ich trage die Kosten des Verfahrens!
*Das Urteil ist voräufig vollstreckbar!
*Mir wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden!
Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf zwei Gründe:
1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.
(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)
2) Die RWE ist gemäß §33 Abs. 2 AVB-Gas V zur Sperrung nach Auffassung des Gerichts berechtigt!
(Nur damit ich das auch richtig lese, hat der Richter da gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden, nachdem Gassperrandrohungen eines Monopol-Lieferanten unzulässig wären, bzw. seit neuestem unter Androhung einer Geldstrafe stehen?)
Also ich für meinen Teil verstehe die weder das Urteil noch die Begründung, nur eines verstehe ich. Das Recklinghäuser Amtsgericht hat meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB ignoriert (laut Urteil kann § 315 BGB nach Auffassung des Gerichts dahinstehen!).
Ferner wäre die Problematik des § 315 (PROBLEMATIK???) nicht prägend für den Rechtsstreit!
NEIN, liebes Amtsgericht! Es geht ja schliesslich nur darum, dass ich errechnet habe dass ich der RWE nur ca. 400 Eur. schulde wohingegen die RWE behauptet, es fehlen ANGEBLICH ca. 800 Eur. (jetzt auf einmal, vorher wollte die RWE 1025 Eur.)!
Ist ja nur eine Differenz von 400 Eur.!
*lol*
Und dass die RWE (ich habe es schriftlich dem Vorsitzenden überreicht zur Durchsicht) die RWE mehrfach aufgefordert habe (per Einschreiben) mir eine prüfungsfähige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung zu überreichen, das hat das Gericht augenscheinlich auch ignoriert, bzw. die RWE darf ohne jegliche Rechtfertigung oder Nachweis jetzt schon darüber bestimmen, wieviel Geld ich ihr schulde?
Jetzt darf die RWE mit Duldung des Gerichts auch noch meinen Gasanschluss SPERREN, gleichwohl ich dem Vorsitzendem die Darlegung des Bundeskartellamtes zur Durchsicht hinterlegte, dass eine Gassperrandrohung rechtswidrig sei bei Energieversorgern!
*grmbhl*
Leute, ich hege mittlerweile grösste Zweifel an unserem Rechtssystem!
Ich bin so richtig schön sauer. Und ich denke dass ich nach wie vor im Recht bin!
Mit freundlichen Grüssen, ein Kürbis
:roll:
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Das Recklinghäuser Amtsgericht hat ein Urteil im Namen des Volkes gefällt, ein sehr denkwürdiges Urteil zudem!
SIEHE AUCH "RWE spielt verrückt"
*Mein Antrag der einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung meines Gasanschlusses wird ZURÜCKGEWIESEN!
*Ich trage die Kosten des Verfahrens!
*Das Urteil ist voräufig vollstreckbar!
*Mir wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden!
Das Amtsgericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf zwei Gründe:
1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.
(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)
2) Die RWE ist gemäß §33 Abs. 2 AVB-Gas V zur Sperrung nach Auffassung des Gerichts berechtigt!
(Nur damit ich das auch richtig lese, hat der Richter da gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden, nachdem Gassperrandrohungen eines Monopol-Lieferanten unzulässig wären, bzw. seit neuestem unter Androhung einer Geldstrafe stehen?)
Also ich für meinen Teil verstehe die weder das Urteil noch die Begründung, nur eines verstehe ich. Das Recklinghäuser Amtsgericht hat meinen Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB ignoriert (laut Urteil kann § 315 BGB nach Auffassung des Gerichts dahinstehen!).
Ferner wäre die Problematik des § 315 (PROBLEMATIK???) nicht prägend für den Rechtsstreit!
NEIN, liebes Amtsgericht! Es geht ja schliesslich nur darum, dass ich errechnet habe dass ich der RWE nur ca. 400 Eur. schulde wohingegen die RWE behauptet, es fehlen ANGEBLICH ca. 800 Eur. (jetzt auf einmal, vorher wollte die RWE 1025 Eur.)!
Ist ja nur eine Differenz von 400 Eur.!
*lol*
Und dass die RWE (ich habe es schriftlich dem Vorsitzenden überreicht zur Durchsicht) die RWE mehrfach aufgefordert habe (per Einschreiben) mir eine prüfungsfähige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung zu überreichen, das hat das Gericht augenscheinlich auch ignoriert, bzw. die RWE darf ohne jegliche Rechtfertigung oder Nachweis jetzt schon darüber bestimmen, wieviel Geld ich ihr schulde?
Jetzt darf die RWE mit Duldung des Gerichts auch noch meinen Gasanschluss SPERREN, gleichwohl ich dem Vorsitzendem die Darlegung des Bundeskartellamtes zur Durchsicht hinterlegte, dass eine Gassperrandrohung rechtswidrig sei bei Energieversorgern!
*grmbhl*
Leute, ich hege mittlerweile grösste Zweifel an unserem Rechtssystem!
Ich bin so richtig schön sauer. Und ich denke dass ich nach wie vor im Recht bin!
Mit freundlichen Grüssen, ein Kürbis
:roll:
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@Schwarzer Kürbis
Niemand braucht hier einen neuen Thread.
RWE spielt nicht verrückt, sondern war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.
Dem Richter am Amtsgericht braucht man an dieser Stelle keine Verse widmen, weil er es sowieso nicht lesen wird.
Möglicherweise waren selbst bei Unbilligkeitseinwand lediglich gegen Preiserhöhungen noch unstreitig erhebliche Beträge offen, allein deretwegen das Gericht die Voraussetzungen für eine Versorgungseinstellung als gegeben ansah, ohne dass es auf die Unbilligkeitseinrede im Übrigen ankam.
Das entspräche der ständigen Rechtsprechung und wäre nicht zu beanstanden.
Die Entscheidung selbst sollte man sich von seinem Anwalt erklären lassen, ebenso wie ggf. bestehende Möglichkeiten über die weitere Verfahrensweise.
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uiuiui...da wird einem ja Angst und Bange, wenn man das liest (also mir zumindest :roll: )
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Oje, der Amtrichter scheint ja ein echter Volldepp zu sein! Wenn es wirklich stimmt was Du hier alles schreibst.
Es gibt in deutschen Landen leider auch Richter, die ihren Sessel räumen sollten. Bei Euch scheint das ja bekannt zu sein.
Wieso würdigt er nicht, dass die Abrechnung offensichtlich falsch ist?
Wenn schon die Kontoauszüge nicht stimmen.
Mich würde die falsche Rechnung mal interessieren, wie die aussieht.
Sehr rätselhaft alles.
Ist denn eine Berufung möglich? War das nicht ein Gütetermin? Steht die eigentliche Verhandlung noch aus?
Ich würde da weitergehen. Was sagt denn Dein Anwalt?
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@Remus
Kein Grund zur Sorge. Der Fall scheint besonders zu liegen:
1) Ich hätte unregelmässig Raten bezahlt und es würden noch Beträge ausstehen.
(Dies stimmt zweifellos aber wie soll man denn auch zahlen wenn man NIE eine vernünftige Jahresabrechnung von der RWE erhalten hat?)
Wenn fällige Beträge in nicht nur unerheblichem Umfange ausstehen, dann darf auch gesperrt werden.
Was wer unter einer "vernünftigen" Jahresabrechnung versteht, kann dahinstehen. Gab es eine solche, und sind aus dieser unstittig erhebliche Beträge fällig und offen und man zahlt diese nicht, so kann der Versorger selbstredend die Versorgungseinstellung androhen.
Der Betroffene kann ja nun noch - unter Vorbehalt - zahlen und so die Voraussetzungen der Versorgungseinstellung beseitigen. Auch ein Hausverbot hilft weiter, wenn dann erst wieder der Versorger zum Gericht muss, um sein Zutrittsrecht durchzusetzen....
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Niemand braucht hier einen neuen Thread.
RWE spielt nicht verrückt, sondern war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.
Dem Richter am Amtsgericht braucht man an dieser Stelle keine Verse widmen, weil er es sowieso nicht lesen wird.
Lieber RR-E-ft,
Du magst annehmen, dass die RWE im Recht ist, Du magst sogar glauben dürfen, dass § 315 BGB unerheblich ist in meinem Fall, Du darfst mir sogar schreiben dass "niemand hier einen neuen Thread braucht"!
Doch Tatsache bleibt:
Wer Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB einlegt, dem darf man den Gasanschluss nicht sperren, ohnehin sind nicht berechtigte Sperrandrohungen der RWE untersagt.
Ich schrieb hier, dass ich ca. 400 Eur. schulde, ja, ich habe dies errechnet, auf den Grundlagen der Preiskalkulierung seitens der RWE, die mir zur Verfügung standen (halbjährliche Abrechnung).
Doch die RWE stufte mich nicht nur schon nach 6 Monaten viel zu hoch ein (60 Eur., dann 82 Eur.), ich habe NIEMALS eine nachvollziehbare Jahresendabrechnung von der RWE erhalten!
Also kürzte ich meine Pauschalen!
Punkt.
So ist die Sachlage. Ich könnte hier noch für Dich anführen, dass ich nur 1300 Kubikmeter Gas in 12 Monaten verbraucht habe (weniger als 2000 m3 in 24 Monaten), ich schulde nach meiner Berechnung insgesamt nur ca. 740 Eur., was die Jahresendabrechnung anbegeht, meine Abschläge nicht miteinberechnet.
Da ich aber NIEMALS eine vernünftige Jahresendabrechnung bekam, zahle ich nicht, so ist das eben.
Die Beweislast liegt bei der RWE, ich werde mich hier nicht rechtfertigen müssen, wohl eher die RWE wie sie bei sage und schreibe 1300 m3 Verbrauch auf über 1500 Eur. kommt!
Diese exorbitante, unrealistische Summe, diese freche Forderung werde ich jedenfalls NICHT erfüllen. Ich ZAHLE nur für meinen tatsächlichen Verbauch.
Ich weigere mich, die RWE zu bereichern, und zwar mit nicht gerechtfertigten Summen die in keinerlei Weise mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen.
Aber danke für Deine "konstruktive" Kritik!
:wink:
Im Übrigen:
RWE war nach Beschreitung des Rechtsweges - aus hier nicht bekannten Gründen - in erster Instanz erfolgreich.
Die Gründe SIND bekannt (siehe Thread "RWE spielt verrückt")
Das Gesetz ist ausserdem zum Schutz des Schwächeren verpflichtet, nicht zum Schutz eines milliardenschweren Energieunternehmens welches ungerechtfertigte Geldsummen von ihren Kunden fordern!
:oops:
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
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@schwarzer Kürbis,
nicht unterkriegen lassen.
8) bleiben
Widerspruch für nächste Instanz vorbereiten.
Ist es auch der richtige Anwalt?
Ein Fachanwalt für Energierecht?
Dann sollte er wissen, wies weitergeht.
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Moin superhaase, danke für die schnelle Antwort.
Okay, meine Berechnung (und die hat Hand und Fuß):
( Differenz von 1.03.05 – 9.08.06 oder 17 Monate)
6133 – 4606 = 1527 (Zählerstand)
Demzufolge habe ich in 12 Monaten nur 1078 Kubikmeter Gas (aufgerechnet) verbraucht (1527 / 17 x 12).
1078 x 11,43 (Faktor) = 12321,54 kwh
12321,54 x 4,39240 cent = 54121,13 / 100 =541,21 Eur.
541,21 /100 x 116 (Mehrwertsteuer) = 627,80 Eur.
Vom 1. März 2005 bis zum 9. August 2006 (17 Monate) verbrauchte ich also im Gegensatz der "von der RWE errechneten 2500 m3" nur tatsächliche 1078 m3, ich liege somit um die Hälfte niedriger als der Bundesdurchschnitt in einem 2 x Personenhaushalt.
Theoretisch, denn die RWE Westfalen-Weser-Ems hat meine Kontoaufstellung fälschlich dargelegt.
Zwei Abschläge fehlen auf der Kontoaufstellung, nämlich in Höhe von einmal 46 Euro und 38 Euro.
Somit schulde ich der RWE tatsächlich nur (mitsamt Mehrwertsteuer):
403,45 Euro (aufgerundet)
Die RWE Westfalen-Weser-Ems schuldet somit den zu erbringenden Beweis wie sie auf die exorbitante Summe von 995,35 Euro kommt (plus meiner Abschläge) und wieso die RWE zwei Abschläge einfach aus der Kontoaufstellung herausgelassen hat welche sie mir am 26.10.2006 zur Verfügung stellte.
Et voila!
Meine Argumentation habe ich dem Richter sogar zur Durchsicht dagelassen, zur freien Verfügung!
Wie gesagt, ich habe genau wie die RWE gerechnet. Genauso und nicht anders, ich kann rechnen!
Es ist schon traurig, wie das Recklinghäuser Amtsgericht immer wieder solch augenscheinlich unsinnige Urteile fällt!
:roll:
Wir Recklinghäuser sind es gewohnt, Du solltest mal sehen wieviel Urteile in der Revision beim Oberlandesgericht in Hamm wieder rückgängig gemacht werden.
Die Rechnung der RWE (jetzt halte Dich fest) ist wie folgt:
Kundennummer *************
Sehr geehrter Herr *******,
für den Zeitraum vom 02.08.2005 bis 10.07.2006 berechnen wir Ihnen:
Gas: 798,58 Eur.
abzüglich Ihrer Zahlungen: 152,00 Eur. (???)
zuzügl. Inkassokosten (???) 26,70 Eur.
zuzügl. Mahnkosten: 41,80 Eur.
zuzügl. offenstehende Rechnungsbeträge: 280,27 Eur. (???)
Forderung & 1. Abschlag 81 Eur. (???) 81,00 Eur.
Forderung: 1076,35 Eur.
Zieh Dir mal bitte den neuen Abschlag rein (81,00 Eur.) bei einem jährlichen Gasverbrauch von nur 1078 Kubikmeter Gas!
*lol*
Ich verstehe langsam auch aber rein gar nichts mehr, ausser dass die RWE augenscheinlich ohne Probleme am Recklinghäuser Amtsgericht durchkommt mit solch einem Unfug, ich frage mich warum?
:oops:
superhaase, wenn ich den gesamten Verbrauch vom Vertragsanfang bis zum Stand 9. August 2006 berechne, komme ich auf weniger Geld als die RWE mit ihrer "Ein Blatt-Jahresendabrechnung" für 12 lausige Monate.
(17 Monate Verbrauch = 889,29 Eur. (inkl. Mehrwertsteuer).
Die RWE fordert doch glatt 1076,35 Eur. für nur 12 Monate!!!???
Das Gericht hatte alle Papiere von mir mitbekommen, angefangen von der Entscheidung des Bundeskartellamts, aufhörend mit Urteilen anderer Gerichte zu § 315 BGB welche einschlägig zugunsten des Kunden waren.
Ich kann diese ganze Farce nicht mehr nachvollziehen.
ich werde mit meinem Anwalt eine "Eilbeschwerde" einlegen bevor die RWE noch auf die dumme Idee kommt, mir den Gasanschluss zu sperren.
Und dann hoffe ich auf eine Revision und auf eine vernünftige Entscheidung eines Vorsitzenden, was den "Unbilligkeitseinwand" anbegeht, immerhin bin ich als Kunde doch nicht verpflichtet, der RWE etwas nachzuweisen, die wollen doch Kohle von MIR!
Die RWE soll nachweisen, abgesehen davon dass ich immer noch auf eine aufgeschlüsselte, mehrseitige nachvollziehbare Jahresendabrechnung warte, wie sie überhaupt auf solche Summen kommt?
*lol*
Muss ich DENEN etwa noch das Rechnen mit ihren eigenen Tarifen beibringen?
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis
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Hallo, Cremer.
Danke für die aufmunternden Worte.
Um ehrlich zu sein, mein Anwalt hat sich vor, während und nach der Gerichtsverhandlung immer "unzuverlässiger" verhalten. Ich bin zutiefst enttäuscht. Leider!
Ich werde morgen früh einen Fachanwalt für Energierecht konsultieren und mich fortan durch jenen vertreten lassen (Vorgespräch gabs schon).
Ich muß mich jetzt erst einmal wahnsinnig beeilen, denn sollte die RWE wirklich den Gasanschluß sperren, dann wird der Winter kalt. ich verstehe die Argumentation des Vorsitzenden partout nicht. Und ich werde dieser Farce auch nicht weiter als Laiendarsteller beiwohnen.
Jetzt ziehe ich andere Seiten auf, immerhin droht die RWE nicht nur mit einem unberechtigten Abdrehen des Gashahns, sie stellt auch falsche Froderungen in den Raum und versucht diese brutalst gerichtlich durchzusetzen gelichwohl ich das Gegenteil beweisen kann.
Wenn nur endlich die Richter auch einmal meine "hilfreichen" Gerichtsurteile zu § 315 BGB und anderweitigen Dokumente, z.B. meine Aufrechnung oder das Urteil des Bundeskartellamtes lesen würden!
*grmbhl*
Aber wer weiss, vielleicht geht es in der Revision gut aus?
Jedenfalls frage ich mich allen Ernstes, wie man als Kunde bei einem Verbrauch von nur 1078 Kubikmeter allen Ernstes um die 1025 Eur. zahlen soll?
Die RWE hat doch nicht mehr alle sechs Sinne beisammen wenn sie meint, mit ihren Kunden so umspringen zu müssen, halt ich korrigiere, die RWE ist ein Monopolist übelster Sorte dem die kleinen Kunden egal sind, Hauptsache globalisieren um noch mehr Mercedes-Limousinen den "angeblichen Vorständen" aus den Reihen deutscher Politiker bereitstellen zu können oder noch mehr Energieunternehmen im Ausland zu gründen.
Denn es kann ja nicht genug Geld auf der Welt geben. Wahrscheinlich sponsort die RWE die nächste Mars-Mission aufgrund der Vermutung daß Wärmebildkameras riesige Vorkommen an Erdgas dort gesichtet haben.
Das bringt mich unwillkürlich zu einer letzten allgemeinen ins Nichts gerichteten Frage:
Wann hat der Mensch angefangen, sich von buntbedrucktem Papier so beeinflussen zu lassen dass er sogar seine Seele an den Teufel verkaufen würde, und das für ein paar Kaschmir-Pullies und eine Villa im Badeparadis?
Wieviel Gier erträgt ein Mensch bevor er begreift, dass all der schnöde Mammon ihn nicht davor bewahrt, nackt zu sterben genau wie er nackt geboren wurde.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
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@Schwarzer Kürbis,
nun, Sie haben die erste Lektion gelernt: Recht haben und Recht bekommen sind zweirlei Paar Schuhe. :cry:
Wie sagt H. Fricke immer: Auf hoher See und vor Gericht ist man mit Gott alleine.
Aber:
Richtigen Fachanwalt für Energierecht suchen. Der normale "Haus-und-Hofanwalt" ist in diesen Fällen falsch (gewesen).
Wichtig:
Revisionsantrag stellen. Dann ist Aufschub der Sperre gewährleistet.
Sie müssen auch dem Richter schriftlich sagen, welche Urteile er berücksichtigen soll.
Vielleicht hat der noch nie etwas vom BGH gehört.
Und automatisch informieren sich die Richter nie.
Erst durch Ihre Mitteilung welches Gericht und welches Az. kann/muss der Richter aktiv werden, also lesen!
Richter wollen dies immer "mundrerecht" aufbereitet haben.
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Wenn diese 10 Zeilen die ganze Jahresendabrechnung sind, dann ist das wirklich eine Frechheit. Keine Angaben zu Zählerstand, Ablesedatum (oder geschätzter Zählerstand), Arbeitspreis, Grundpreis etc.? Woher kommen dann die von Dir erwähnten 2500m³, die die RWE errechnet hat?
Bei Deiner eigenen Berechnung ist allerdings auch ein Fehler:
Du kannst nicht einfach von 17 auf 12 MOnate mit 12/17 runterrechnen. Normalerweise wird da mit Gradtagszahlenfaktor gerechnet, so dass evtl. schon mehr als 1078m³ anzusetzen sind. Das muss dann aber auch aus der Rechnung hervorgehen.
Zu Inkasso- und Mahnkosten lässt sich nicht viel sagen. Ich hatte mich auch mit den SW München über zwei Jahre wegen meines Stromlieferantenwechsels gestritten. Schließlich haben sie es nach zwei Jahren aufgegeben, die Mahn- und Inkassokosten einzutreiben und darauf schriftlich verzichtet. Aber meine Gasrechnung hatte ich bis dahin immer voll bezahlt, eben nur die Mahn- und Inkassokosten nicht, die ja eigentlich auch nix mit dem Gasbezug zu tun hatten.
Zum offenstehenden Rechnungsbetrag wäre zu fragen, ob Du alle früheren Rechnungen voll bezahlt hast. Das ließe sich ja problemlos nachweisen, bzw. die RWE müsste die offenstehenden Beträge nachweisen.
Gegen einen zu hohen Abschlag sollte man sich auch wehren. Bei den SW München konnte mir am Telefon auch keiner erklären, warum sie von mir plötzlich 148€ mtl. Abschlag haben wollten, bei einer vorherigen Jahresrechnung von 1192€.
Die Berechnung der Abschlagszahlungen erfolgt bei vielen Versorgern wohl mit dem Zufallsgenerator.
Dazu sollte man eine Gegenrechnung aufmachen mit letzte Jahresrechnung/12 und den Versorger um eine genaue Begründung oder Berechnung für einen höheren Abschlag bitten.
Wie RR-E-ft im anderen Thread schon angedeutet hat, hat das Gericht vielleicht aufgrund nicht bezahlter und von Dir nicht bestrittener Beträge die Gassperre für zulässig erklärt. Das Problem bei Dir ist anscheinend, dass eine fragwürdige Rechnungsstellung der RWE mit dem Unbilligkeitseinwand Deinerseits zusammenkommt. Da ist der Richter wohl nicht mehr durchgestiegen.
Auf jeden Fall nicht aufgeben!
Mit dem neuen Anwalt und der nächsten Instanz ist Deine Aussicht schon wieder besser.
Vielleicht sollte man eine leistungsbezogene Vergütung für Richter einführen und deren Gehalt davon abhängig machen, wieviele Urteile von höheren Instanzen aufgehoben werden. Das wäre sicherlich ein angemessener Leistungsansporn für manche Sesselfurzer.
ciao,
sh
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Moin schwarzer Kürbis,
auch wenn ich Ihre Aufgebrachtheit gut nachvollziehen kann, muss ich Herrn Fricke hier in doppelter hinsicht Recht geben.
1) ein Thread für ihre Sache "RWE spielt verrückt" würde reichen. Es gibt hier im Forum genug Threads mit 5 und mehr Seiten. Man kann bei der Anwahl auch direkt die letzte Seite auswählen!!!
Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.
2) Leider schreiben sie nur das sie Unbilligkeitseinwand nach §315 BGB eingelegt haben.
Was Herr Fricke mit seinem Kommentar sagen wollte, ist das jede Verhandlung ein Einzelfall ist und seine Besonderheiten hat.
Haben sie auch gegen die Preishöhe an sich Widerspruch eingelegt? Warum kommt die RWE auf 2500 m3 Gasabnahme und sie nur auf 1078? Wo ist in Ihrer Berechnung der Grundpreis? usw.
Alles Fragen, die nicht aus ihren Ausführungen beantwortet werden können.
Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!
Ich gehe auch nicht mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Scheidungsverhandlung!
So, nun wieder zu ihrem eigentlichem Problem der bevorstehenden Gassperre. Sie sollten neben der Aktivierung eines kompetenten Anwaltes unverzüglich die Landes- und Bundeskartellbehörden informieren, Hausverbot zwecks Gassperre erteilen und zumindest den nach ihrer Ansicht unstrittigen Teil der Forderung zahlen, um ein Signal zu setzen. Alles weitere überlassen sie dann besser ihrem neuen Anwalt.
Gruß und viel Glück
Schwalmtaler :wink:
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Gute Idee superhaase, dann würden sich hoffentlich einige Richter mehr Mühe geben und die Gerichte wären nicht mit der Beseitiung von Fehlern der Vorinstanz beschäftigt und richtige Fälle würden schneller bearbeitet!!
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Ja, ich erinnere mich da an der Fall des verurteilten El-Quaida-Terroristen neulich, der schon zu 7 Jahren Haft verurteilt war, und der nun durch ein BGH-Urteil eine noch höhere Strafe zu erwarten hatte. Wie da dann das OLG darauf kommen konnte, weiter Haftverschonung zu gewähren, ist wirklich ein Rätsel. Da musste erst wieder der BGH bemüht werden, um den Mann einzulochen. Da sieht man, dass sogar manche OLG-Richter nicht ganz richtig ticken....
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Hallo Schwarzer Kürbis,
ich vermisse an der Preisaufstellung die Grundgebühren Ihres Versorgers.
Haben Sie die vergessen?
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Schwalmtaler,
Hier sollte evtl. der Admin die beiden Threads zusammenlegen, das erleichtert die Suche und die Übersichtlichkeit.
Mea culpa. Ich war da wohl ein wenig zu voreilig mit dem Eröffnen einer Fortsetzung.
:oops:
Bevor ich auch nur einen Pfennig (cent) an die RWE zahle, muß ich doch erst einmal wissen, wieviel genau ich dem Energieversorger zahlen muß, oder?
Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.
Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.
Hierauf erhielt ich eine Standard-Antwort der RWE, dies ginge nicht, aus Wettbewerbsgründen.
Pech, denn ich habe niemals eine vernünftige, kundengerechte, nachvollziehbare Jahresendabrechnung bekommen, noch hat man es gewürdigt dass ich sowenig Gas verbraucht habe, im Gegenteil. Die RWE erhöhte meine Pauschalen von ursprünglich 38 Eur. binnen 17 Monaten auf über 82 (!!!) Eur. obwohl ich minimalst Gas verbrauche!
So geht das nicht, ohne vernünftige Kalkulation seitens der RWE, ja ohne eine vernünftige Endabrechnung werde ich keinen Heller zahlen, Punkt!
Denn letztendlich kann ich 400, oder 500, 0der auch 800 Eur. überweisen, die RWE würde immer noch behaupten dass es zuwenig Geld wäre.
Verstehst Du meine Warte bitte auch, Schwalmtaler.
Es geht hier um eine richterliche Rechtsprechung, welche in keiner Weise gerechtfertigt ist, sie ist kundenunfreundlich, sie spielt einem milliardenschweren Unternehmen in die Hände, die weiss Gott schon genug Scheisse gebaut haben (siehe RWE-Transgas)!
Ich gehe in Revision, und ja, mit einem Anwalt für Energierecht. Du hast Recht, ein Fachanwalt macht einfach mehr her.
Außerdem stellt sich mir persönlich die Frage, warum Sie nicht direkt einen Fachanwalt für Energierecht aufgesucht haben? Wenn sie sich schon über dieses Forum und das Internet selbst gut informiert haben, sollten sie allein schon hier ihren 1. eigenen Fehler erkennen!
Ich erkenne keinen Fahler, denn bei Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB trage ich nicht die Beweislast (als Kunde) mich für überhöhte und illusionäre Gaspreise rechtfertigen zu müssen.
Die RWE hat mehrere Fehler begangen, nicht ich. Außerdem hatte das Amtsgericht zwei Wochen Zeit, sich in meine zur Verfügung gestellten Urteile und Entscheidungen von Gerichten, Bundeskartellamt, Berechnungen, usw. reinzulesen.
Ich habe es immerhin geschafft, die gesamte Thematik dieser Webseite binnen 3 Tagen zu verstehen. Wieso nicht ein Richter?
Und deswegen erscheint mir diese Aussage dann doch zu weit hergeholt, sorry.
:wink:
Ach ja, ich schickte alle Musterbriefe, welche hier auf www.energiepreise-runter.de zum Download bereitstehen. Soll heissen, ich habe Herrn Straßburger über die Geschehnisse schon längst informiert (Landeskartellamt NRW).
Danke für Deine ausführlichen Antwort auf meinen Beitrag, Schwalmtaler.
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis
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superhaase,
leistungsbezogene Gehälter für Richter wären fein!
Einige Sesselpupser könnten da gleich einen Hartz-IV Antrag stellen!
:wink:
Du kannst nicht einfach von 17 auf 12 MOnate mit 12/17 runterrechnen. Normalerweise wird da mit Gradtagszahlenfaktor gerechnet, so dass evtl. schon mehr als 1078m³ anzusetzen sind. Das muss dann aber auch aus der Rechnung hervorgehen.
Okay, habe ich verstanden. Aber ich konnte doch nur mit den Zahlen jonglieren, welche mir von der RWE selbst zur Verfügung gestellt wurden. Würde dieser "Gradtagszahlenfaktor" denn wirklich so ausfallen dass ich bei 1300 Kubikmeter Gas 1025 Eur. zahlen muss? Denn das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich sage es hier mal so, ich habe einen guten Freund, der hat eine Doppelhaushälfte in Marl (Nachbarort), gleicher Versorger (RWE).
Dieser gute Freund bezahlt für über 100 qm Wohnfäche, beheizt mit demselben Gas desselben Versorgers eine Pauschale von 95 Eur. monatlich!
ich habe 58 qm Wohnfläche, heize sehr viel weniger als besagter Freund und soll monatliche Pauschalen von 85 Eur. zahlen???
*lol*
Die RWE hat doch nicht mehr alle Murmeln beisammen, oder?
Keine Angaben zu Zählerstand, Ablesedatum (oder geschätzter Zählerstand), Arbeitspreis, Grundpreis etc.? Woher kommen dann die von Dir erwähnten 2500m³, die die RWE errechnet hat?
Nein, nur der ursprüngliche Zählerstand, und eben was ich der RWE als Jahreszählerstand mitteilte. Ich errechnete jedoch den korrekten Preis, denn die erste Rechnung (Halbjahr) listete korrekte Berechnungen auf an die ich mich halten konnte. Ich errechnete so auch den gesamtverbrauch, etc.
Die RWE stuft mich mit 82 Eur. monatlichem Abschlag auf über 2500 Kubikmeter ein, habe ich errechnet.
Grundpreis? Arbeitspreis?
Jetzt blicke ich nicht mehr durch, sorry.
Ich hielt mich bei meiner Berechnung an genau die Vorgaben der RWE mit denen sie die erste Halbjahresrechnung durchführte, die war meines Erachtens richtig!
Doch es folgten immer höhere Abschläge, immer mehr Forderungen, immer mehr Gassperrandrohungen.
Die RWE könnte jederzeit einlenken und mir endlich mal eine vernünftige Abrechnung schicken, doch die WEIGERN sich ja sogar noch!
superhaase, wenn ich nicht einmal weiss womit diese Monpolisten rechnen, wie soll man da als Kunde noch Durchblick haben?
Per Zufallsgenerator die Abschläge errechnen, jau, das hört sich nach meinem Energieversorger an!
*lach*
Aber im Ernst, sicher habe ich einige Abschläge gekürzt, ich hielt mich an den tatsächlichen Verbrauch, den ich meines Erachtens wirklich nahezu korrekt errechnet habe.
Wieso sollte ich der RWE blind Geld zahlen, die sollen ihren günstigen Kredit doch bei der nächsten Citibank aufnehmen, so wie sie Laurentz Meyer einen Chauffeur, eine Limousine und einen günstigen Kredit für sein neues Häuschen gewährt haben.
Geschenke für Politiker und Prügel für den kleinen Kunden, oder?
*grmbhl*
Nein, diesem Unternehmen werde ich keinen Heller überweisen bis die mal eine vernünftige Rechnung überweisen, bis dahin errechne ich meinen tatsächlichen Gasverbrauch lieber selbst, noch habe ich keine Doppelhaushälfte!
:wink:
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis
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Also tauchen die Zählerstände doch in der Rechnung auf?
Du bringst hier immer sehr unvollständige Informationen, eigentlich kann man Dir dann gar nicht helfen. Dass Du weniger als die Hälfte des Durchschnitts eines 2-Personenhaushalts verbraucht hast, ist dagegen völlig belanglos, das trägt nicht zur Klärung bzw. Darlegung der Angelegenheit bei
Grundpreis? Arbeitspreis?
Jetzt blicke ich nicht mehr durch, sorry.
Das sind aber ganz normale Bestandteile der Rechnung:
Ein monatlilcher Grundpreis (bei mir 8€ netto), und dann der Arbeitspreis für die verbrauchten kWh bzw. m³.
Also mit mindestens 100€ Grundpreis in der Rechnung musst Du schon rechnen.
Lass Dir doch mal die Rechnung vom Deinem Bekannten oder von Nachbarn geben, ob die anders aussehen.
Dass RWE keine vernünftige Rechnung ausstellt ist schon sehr merkwürdig. Das machen die doch in anderen Bereichen sonst auch.
Und meine Frage zu den offenen Beträgen aus früheren Rechnungen?
Einfach willkürlich die Abschläge zu kürzen, war auch sehr ungeschickt von Dir. Man muss schon mit dem Versorger angemessene (niedrigere) Abschläge vereinbaren, worauf man allerdings ein Recht hat. Erst dann kann man die geringeren Abschläge zahlen. Die Abschläge nach abgelesenen Zählerständen jeweils einzeln zu berechnen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, auch wenn das hier im Forum immer wieder einige Leute propagieren.
Wahrscheinlich musst Du auch den Unbilligkeitseinwand erneuern und dabei den gesamten Gaspreis als unbillig rügen, nicht nur die Preiserhöhungen.
Mein Rat, lass Dich von deinem neuen (und hoffentlich im Energierecht besser informierten) Anwalt ausführlich beraten. Es ist bestimmt sinnvoll, die unbestrittenen Beträge zu zahlen, um eine Sperre abzuwenden. Evtl. ist eine Abgrenzung vor/nach Unbilligkeitseinwand erforderlich. Auch wenn ich Deine Aufregung verstehen kann, es hat keinen Sinn trotzig zu sein, das hilft vor Gericht nicht.
ciao,
sh
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Und was ich errechnet habe, berücksichtigt keine Gaspreiserhöhungen in den letzten 17 Monaten seit Beginn meines Vertrags.
Noch einmal im Klartext, ich forderte als Kunde des Energiemonopolisten RWE per Einschreiben die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen seitens der RWE Westfalen-Weser-Ems.
Du vermischst hier ständig die fragwürdige Rechnungsstellung der RWE mit dem Unbilligkeitseinwand. Diesem Mischmasch wollte/konnte anscheinend auch der Richter nicht folgen.
Wenn Du die älteren Musterbriefe hergenommen hast, hast Du wahrscheinlich nur den Preiserhöhungen widersprochen.
Das ist ein Fehler!
Dann musst Du zumindest die von Dir unbestrittenen Forderungen zahlen, sonst ist die Gassperre berechtigt.
So nach und nach wird auch klar, dass die Forderung von RWE schon nachvollziehbar ist, denn sie rechnen natürlich mit den inzwischen mehrmals erhöhten Preisen. Allerdings müsste das aus der Rechnung hervorgehen und zeitlich nacheinander aufgelistet sein mit den zugehörigen geschätzen Verbrauchswerten. Ich kann gar nicht glauben, dass RWE das in der Rechnung nicht darlegt.
Wie ich im anderen Thread schon gesagt habe: Lass Dich von Deinem neuen Anwalt ausführlich beraten, wir können hier mit den bruchstückhaften Informationen die Gesamtsituation nicht richtig beurteilen.
ciao,
sh
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@Schwarzer Kürbis
Man sollte hier doch endlich mal von einer emotionalen in eine sachliche Diskussion übergehen. Das Sie hier auf die RWE sauer sind, dafür haben hier alle Verständnis, nur man muß nicht alles auskehren, schließlich ließt Ihr Versorger hier wohl mit und das macht die Sache für Sie nicht einfacher.
Neben einem kompetenten Anwalt sollten Sie m.E. einmal alle Ihre Unterlagen schnappen und zu einem Kundencenter der RWE gehen (wenn´s das gibt) und sich das vor Ort einmal erklären lassen (aber nicht den Sachbearbeiter nieder mähen, der kann nix dafür). Ich kann mir hier auch nicht vorstellen, daß die RWE nicht in der Lage sein soll, eine korrekte Rechnung zu erstellen.
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Sachlich und ohne Emotionen ausgedrückt:
Due RWE hat trotz Aufforderung (Einschreiben) keine vernünftige und nachvollziehbare Jahresendabrechnung mir als Kunden zugeschickt.
Die RWE hat keinerlei schriftliche Gaspreiserhöhungen bei mir als Kunden geltend gemacht.
Ich habe die neuesten Downloads der Unbilligkeitseinwände, bzw. Widersprüche benutzt.
Danke für eure vielen Antworten.
Mit freundlichen Grüssen,
ein Kürbis
:)
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@all
Und nun hat Dass hier wohl endlich mal ein Ende!
Oder wie lange wollt ihr diese Diskussion noch führen? :roll:
@Evitel 2004
Pack doch mal die beiden Treads zusammen!Danke
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@hollmoor,
das geht leider nicht mit diesem Forensystem
[edit: Dank des neuen Forensystems sind die beiden Threads nun zusammengeführt 13.06.2007]
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Also tauchen die Zählerstände doch in der Rechnung auf?
´
Nein!
Ich nehme an (bedingt durch 81 Eur. Abschläge) daß die RWE mich auf 2500 Kubikmeter Gasverbrauch pro Jahr einstuft.
Also mit mindestens 100€ Grundpreis in der Rechnung musst Du schon rechnen.
Das ist billig!
Die RWE möchte mindestens 600 Eur. mehr als ich errechnete.
Wahrscheinlich musst Du auch den Unbilligkeitseinwand erneuern und dabei den gesamten Gaspreis als unbillig rügen, nicht nur die Preiserhöhungen.
Ich habe schon den gesamten Gaspreis als unbillig gerügt. Mitsamt der Jahresendabrechnung und den Gaspreiserhöhungen.
Es ist bestimmt sinnvoll, die unbestrittenen Beträge zu zahlen, um eine Sperre abzuwenden.
Ich werde versuchen, vernünftig zu sein.
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis[/quote]
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@Schwarzer Kürbis.
Ich gehe davon aus,dass Du Mitglied im Bund der Energieverbraucher (BdE) bist und in den Prozesskostenfonds eingezahlt hast ?
Dann würde ich mich an Deiner Stelle an den BdE wenden der Dir dann die weitere Vorgehensweise,z.B. Fachanwalt für Energie etc.mitteilen kann.
Freundliche Grüsse
joebi
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joebi,
ich habe bereits vor einigen Tagen einen Fachanwalt für Energierecht konsultiert.
Mit freundlichen Grüssen,
der Kürbis