Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: Hennessy am 03. Dezember 2004, 23:40:30

Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 03. Dezember 2004, 23:40:30
Wenn man sich den Tenor der Beiträge ansieht, so stellt man fest, dass es hier weniger um objektive Informationen und Diskussionen geht – vorrangig ist das gegenseitige bestärken in der bereits vorgefertigten Meinung. So nach diesem Eingangssatz ist auch klar aus welcher Ecke ich komme und wer mein Gehalt zahlt  - also hier sind keine Spekulationen notwendig!

Trotzdem möchte ich den Versuch wagen, als Privatperson mit einer eigenen Meinung und in einigen Punkten mit Sicherheit auch mehr Hintergrundwissen als andere Forumsteilnehmer, diesem Forum mal ein paar andere Perspektiven vorzustellen.

Preisbildung/Verträge
Es gibt zurzeit keinen  wirklichen Spothandel mit Tagespreis für Erdgas in Deutschland. Die für die Versorgung notwendigen Erdgasmengen sind fast alle durch langfristige Bezugsverträge mit Heizölbindung abgesichert. Das sorgt dafür, dass der Erdgaskunde gegenüber dem Ölkunden nie benachteiligt werden kann. Des Weiteren stehen beide Energieträger im Wettbewerb zueinander!
Für die Kritiker der Bindung an Heizöl die Frage: Wonach soll sich denn bitte der Preis von Erdgas ausrichten – wenn nicht am einzigen Wettbewerber und der ist nun mal Heizöl!?

Billigkeit und jede Menge Fragen
Wer kann in diesem Forum beurteilen, ob die Preiserhöhung von X% billig ist? Wer fragt im einzigen Edeka-Laden im Umkreis von 20 Kilometern wie hoch der Einkaufspreis von Nutella ist und kürzt an der Kasse den Rechnungsbetrag? Sollen die Gerichte nach einer Offenlegung der Bezugspreise (??) bei Erdgas festlegen, welche Marge ein Energieversorger haben darf? Ist das freie Marktwirtschaft? Werden so Anreize gegeben Kosten einzusparen und effizient zu arbeiten? Dürfen Energieversorger keine hohen Unternehmensgewinne erreichen?
Keiner spricht davon, dass Gasversorger der Kartellaufsicht unterliegen und es hier eine Menge von Kontrollen und Einflussnahmen gibt – warum will das keiner hören? Ich denke das Bundes- bzw. die Landeskartellämter sind zum Schutz der Verbraucher da und können die Billigkeit der Preisänderungen besser beurteilen als Privatpersonen. Energieversorger sind keine karitativen Unternehmen, sondern arbeiten gewinnorientiert und das ist gut so! Reißerische Unternehmen wie Yello, die 500 Millionen Schulden produziert haben, wünsche ich mir nicht als Garant der Versorgungssicherheit. Apropos Versorgungssicherheit; Wann waren sie das letzte Mal ohne Gas?

Liberalisierung
Hoffentlich kommen bald freie Gasanbieter – dann ist dieses Billigkeitsdiskussion beendet. Hat sich schon jemand die Frage gestellt, warum es keine Anbieter für Haushaltskunden gibt, obwohl dies seit längerer Zeit gesetzlich möglich gemacht wurde? Eine mögliche Antwort wäre, dass alle im Korsett der Preisbildung mit Heizöl stecken und deshalb nicht wirklich günstiger anbieten können als andere?

Jede Menge Öl-Idioten?
Jeder Gasversorger schafft es Jahr für Jahr eine Menge Ölkunden zum Wechsel auf Erdgas zu bewegen. Wieso nur? Wegen der Abzockermentalität oder weil sich bei Heizöl der Preis durch Angebot und Nachfrage bildet? Jeder Heizölkunde hat eine zeitweilige Gedächtnislücke gegenüber Freunden und Bekannten, wenn er bei mehr als 20 Cent gekauft hat. Kommen die hohen Preise durch die, die nicht kaufen?

So jetzt ist bei mir die Luft ein bisschen raus und viel zu lang ist alles auch geworden. Bitte berücksichtigen sie diese Argumente bei Ihrer Meinungsbildung – kommen sie trotzdem zu dem Ergebnis, dass der Preis ungerechtfertigt ist – tun Sie, was Sie glauben tun zu müssen.
 :idea:
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: energienetz am 04. Dezember 2004, 16:41:43
Lieber Hennesey, das steht doch ganz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch § 315, wer das beurteilt, nämlich weder der Kunde noch der Versorger sondern das Gericht. Das ist doch soweit deshalb auch eine faire Regelung. Warum scheuen sich die Versorger, hier die Gerichte anzurufen. Die Kunden erkennen langsam ihre Rechte. Wenn das Gericht die Billigkeit attestiert, ist doch alles palleti, oder? Warum haben die Versorger davor die Hosen voll?

Das Kartellrecht ist ein ganz anderes Rechtsinstrument mit anderen Verfahrensregeln, Kriterien und Vorgehensweisen. Das hat mit der Billigkeit nicht das geringste zu tun.

Ich frage mich, warum die Versorger die Verbraucher in ihren Antwortschreiben mit einer Fülle Unwahrheiten und Halbwahrheiten zumüllen.

Kein Mensch hat etwas dagegen, dass gestiegene Kosten fair, also billig an die Verbraucher weitergegeben werden. Aber das war es dann bitte auch.
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 04. Dezember 2004, 22:40:20
@energienetz

Klar ist Kartellrecht juristisch ein anderes Paar Schuhe. Aber worum geht es denn hier? Um den Vorwurf, dass Gasversorger ihre marktbeherrschende Stellung (Netzmonopol) ausnutzen - das fällt allgemein unter das Kartellrecht! Der BGB-Passus greift nur auf Grund der meist ungenauen Preisanpassungsklausel in den Verträgen.

Aber zur Kernfrage:
Wer läßt schon gerne die Hose runter? Für kein normales Produkt mit einer Wertschöpfungskette gibt es das, dass öffentlich oder durch Gerichte beurteilt wird, ob ein Preis angemessen ist. Ist der Preis eines Mercedes angemessen - manche glauben ja - manche glauben nein. Was kostet ein Mercedes in der Herstellung?

Wenn man jetzt einen (bzw. viele!) Richter braucht, dann braucht man zukünftig bei jeder Preisänderung einen (bzw. viele) Richter. Das ist meines Erachtens nicht normal und komplett überzogen. Wo ist das bisherige Vertrauen geblieben, fair behandelt zu werden? Ist die Billigkeit der E.ON Preiserhöhung übertragbar auf RWE ? Mit Sicherheit nicht! Wir haben ca. 700 Gasversorger in Deutschland - die Anzahl der Verfahren kann man sich jetzt schnell herleiten und alle Gerichte in Deutschland dürften diesbezüglich kompetent (?) sein.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass alleine die fehlende Wechselmöglichkeit ein schlechtes Gefühl verursacht - unabhängig ob der Preis hoch oder niedrig ist - er könnte ja eigentlich niedriger sein!?

Hoffentlich kommt bald der erste freie Anbieter, damit Emotionen und Gefühle nicht mehr auf Energiepreise übertragen werden. :)
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: energienetz am 05. Dezember 2004, 14:02:26
der Vorwurf bei fehlender Billigkeit ist nicht ein Mißbrauch marktbeherrschender Stellung, dafür gibt es in der Tat das Kartellrecht, sondern Mißbrauch der einseitigen Preisfestsetzung bei einem unverzichtbaren Gut, und daran ändert die Öffnung des Gasmarktes genauso wenig wie das Vorliegen einer Tarifgenehmigung für Strom. Vielleicht schauen Sie sich mal das einschlägige Schrifttum an, dass auch auf unserer Homepage verfügbar ist.

Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen dem Preis eines Benz und einer Gaspreiserhöhung. Das einen wird verhandelt, das andere wird einseitig festgesetzt.

Sonntagsgruss
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Frank Striewe am 06. Dezember 2004, 13:14:58
@ Hennessy

Hallo,

ich denke Ihre Einschätzung über die Forumteilnehmer ist falsch. Es geht hier nicht um das Bestärken der eigenen Meinung, sondern um eine offene Diskussion und einen ehrlichen Meinungsaustausch. Darum finde ich es auch gut, das Sie Ihren Beitrag hier veröffentlichen. Allerdings schafft es Ihr Beitrag nicht, Licht ins dunkle zu bringen und neue Argumente für die Gaspreiserhöhung zu bringen. Die Erhöhung des Grundpreise (bei E.ON Westfalen-Weser ca. 43% ) wird von Ihnen leider mit keinem Wort erwähnt.
Zu Preisbildung/Verträge

Es ist wohl unumstritten das der Importpreis für Gas gesunken ist. Die Verträge der Versorger mit den Gaslieferanten sind mir nicht bekannt. Die Ölpreisbindung ist eine Erfindung der Ruhrgas AG selbst. Genau genommen ist es eine Erfindung der Ölkonzerne. Ursprünglich gründeten nämlich alle Ölkonzerne gemeinsam die Ruhrgas AG, bei der allerdings keiner von Ihnen eine entscheidende Mehrheit haben durfte. Und damit ihnen der neu gegründete Konkurrent nicht wirklich Konkurrenz macht, galt die selbst verordnete Regel: Die Entwicklung des Gaspreises muss dem Ölpreis folgen. Diese mehr als 30 Jahre alte Regelung ist längst überholt. Die Gasreserven werden wesentlich länger halten als die Erdölreserven. Folglich wird Öl knapper und sicherlich immer teuerer. Warum sollte man den Verkaufspreis von Gas auf immer und ewig an den Preis für Erdöl koppeln?
Ob beide Energiearten wirklich in einem fairen Wettbewerb zueinander stehen darf bezweifelt werden. In England, wo es keine Ölpreisbindung gibt, kostet Gas dem Endkunden  rund  50% weniger als in Deutschland. Aber auch in vielen anderen Ländern ist Gas wesentlich günstiger zu haben als in Deutschland ( Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien u.a.)Quelle: www.lbd.de/de/pdf/gasinfolleter/pdf . Der drastische Unterschied ist nur zum Teil durch höhere Energiesteuern zu erklären.  Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter in Brüssel jedenfalls sind die hohen Energiepreise in Deutschland Folge und Ergebnis der „oligopolistischen\" Marktstruktur, in der sich wenige Anbieter beim Kampf um Kunden gegenseitig nichts zu Leide tun (WaS 05.01.03)
Zu Ihrer Frage. Der Preis für Erdgas sollte sich nach einer Kalkulation festgelegt werden. Wobei neben dem Bezugspreis auch alle weiteren Kosten (Personal, Infrastruktur, Firmengewinn u.s.w.) berücksichtigt werden sollte. Wenn bei Aldi die Wurst teurer würde, nur weil bei LIDL die Milchpreise gestiegen sind, wäre das ja wohl auch unsinnig.

Zu Billigkeit und jede Menge Fragen

Wenn ich ein Glas Nutella kaufen möchte, habe ich die Wahl, in welchen Geschäft ich diese kaufe. Ich bin nicht auf einem Anbieter festgelegt, der meint, nach belieben den Preis festsetzten zu können. Ob der Gaspreis wirklich unbillig ist, kann der Verbraucher sicherlich nicht abschließend beurteilen. Aber wenn ein Energieunternehmen erst wenige Tage vor der Preiserhöhung diese bekannt gibt, und keine nachvollziehbaren Begründungen findet, liegt der Verdacht der Unbilligkeit nahe. Insbesondere wenn die Preiserhöhung in keinem Verhältnis zum Importportpreis steht.  Sich dann auf seine Rechte gem. BGB zu berufen ist wohl legitim. Der Energieversorger hat ja die Möglichkeit die Billigkeit nachzuweisen. Die Frage sollte lauten: Warum strebt der Energieversorger keine richterliche Überprüfung an? Das ein Unternehmen Gewinne macht ist selbstverständlich o.k. Nicht in Ordnung ist es eine quasi Monopolstellung auszunutzen und Verbraucher abzuzocken.

Liberalisierung:
Die Liberalisierung der Gasmärkte ist rein technisch schwieriger als bei Strom und Telekommunikation. So gibt es hunderte von verschiedene Gassorten, die zum Teil unterschiedliche Qualitäten besitzen. Außerdem gibt es drei verschiedene Gasleitungssysteme mit unterschiedlichen Druckstufen sowie große Speicherkapazitäten, die zwischen den Unternehmen ungleich verteilt sind. Allerdings scheint Ihnen entgangen zu sein, das die Gaspreise in Deutschland sehr unterschiedlich sind. So gibt es alleine in NRW deutliche Unterschiede. Hier ein Beispiel:
Stadtwerke Vlotho;               Stadtwerke Neuss
Grundpreis 5,92Euro/Monat   ;         15,71Euro/Monat
Arbeitspreis 4,03ct/kWh;               4,74ct/kWh
Gesamtkosten bei 20.000 kWh im Jahr 877,04 Euro;      1136,52Euro

Einsparvolumen: 259,48 Euro/Jahr
(Quelle www.wdr-markt.de)

Gruß
Frank
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 06. Dezember 2004, 20:26:50
@Hennessy

Ich finde es überaus erfreulich und sogar mutig, dass einer sagt, woher er kommt und sich hier konstruktiv an der Diskussion beteiligen möchte, was die hiesige Diskussion natürlich bereichert.


Vollkommen richtig wurde hier bereits herausgestellt, dass sich in einer funktionierenden Marktwirtschaft der Preis über Angebot und Nachfrage herausbildet. Ein \"gerechter\" Preis ist unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung damit fremd.

Gesichert ist wohl auch, dass auf einem Monopol- oder Oligopolmarkt (nur ein oder nur wenige Anbieter für ein und das selbe Gut) die Preise höher sind als auf einem sog. Polypol- Markt, wo viele Anbieter vielen Nachfragern gegenüber stehen.

Wirtschaftswissenschaftler haben hierzu die verschiedensten Theorien entwickelt. Eine besagt, dass Monopole im Interesse der Gewinnmaximierung immer bestrebt sind, das Angebot künstlich zu verknappen (Stichwort: Cournot´scher Punkt).

Unternehmen sind sogar verpflichtet, Gewinne zu realisieren, da sie ansonsten Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden bekommen.

\"Gewinnerzielungsabsicht\" ist nämlich Voraussetzung für viele Privilegien der Unternehmensbesteuerung gegenüber der Besteuerung von privaten Haushalten. Insoweit wird eine Gewinnerzielungsabsicht auch überhaupt nicht in Frage gestellt.

Jedoch gilt nur für Unternehmen, denen die Versorgung mit leitungsgebundener Energie (Elektrizität und Gas) anvertraut ist, bereits seit 1935 die Verpflichtung gem. § 1 Energiewirtschaftsgesetz, die Versorgung nicht nur so sicher wie möglich, sondern auch so preiswürdig wie möglich, d. h. so billig wie nur möglich, zu bewerkstelligen.

Zur sog. Ziel- und Pflichtentrias des § 1 EnWG kommt der Umweltschutz, d.h. die Ressourcenschonung noch hinzu.

Preiswürdigkeit und Versorgungssicherheit werden oft in einem Zielkonflikt dargestellt.

Jedoch hat sich in jüngster Zeit ergeben, dass trotz der hohen Energiepreise in Deutschland die Versorgungssicherheit nicht in jedem Falle gewährleistet scheint.

Hierzu ist etwa auf den im Internet verfügbaren Beitrag der \"Kontraste\"- Sendung des RBB- Fernsehens vom 29.10.2004 über den weitflächigen Stromausfall in Rheinland- Pfalz und im Saarland hinzuweisen.

Möglicherweise ist das vollkommen überdimensionierte und weiten Teilen vollkommen veraltete Stromnetz in Thüringen (\"Thüringer Allgemeine\"/ Wirtschaft vom 01.11.2004) ein trauriger Sonderfall, der belegt, dass auch zu wenig in die Netze investiert wurde, obschon die Netznutzungsentgelte des Regionalversorgers so hoch sind, dass das Bundeskartellamt bereits mit einer Missbrauchsverfügung einschreiten musste, die wegen des bisher schwachen kartellrechtlichen Instrumentariums vom OLG Düsseldorf aufgehoben wurde.

Nach Presseberichten etwa im SPIEGEL Nr. 48/2004 wurden die Erlöse aus den hohen Energiepreisen leider von den Unternehmen nicht dafür verwendet, die Versorgungssicherheit nachhaltig zu erhöhen:

Der Kraftwerkspark ist selbst nach Angaben des VDEW in weiten Teilen veraltet.

Strategisch soll er wohl durch neue  Steinkohlekraftwerke anstatt durch moderne Gaskraftwerke in Kraft- Wärme-Kopplung ersetzt werden, was im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Kyoto-Protokolls in Bezug auf den CO2- Ausstoss problematisch erscheinen muss.

Auch wird die dezentrale Erzeugung, die einen hohen Nutzungsgrad aufweist, Leitungsverluste vermeidet und durch Karft- Wärme-Kopplung die naürlichen Ressourcen schont und auch in Bezug auf zu besorgende terroristische Angriffe auf Großkraftwerke wohl Vorteile bietet, bisher zu wenig gefördert.

Unter Hinweis auf die Gesamtbedarfsdeckungsklausel des § 3 AVBEltV werden entsprechende Vorhaben privater Investoren sogar zu verhindern gesucht.  

Auch der Bundesverband der Rohrleitungsbauer hat jüngst einen gefährlichen  Investitionsstau ausgemacht und meint wohl damit auch den Zustand der Gasnetze in Deutschland.

Wenn also hohe Energiepreise von den Unternehmen darauf verwendet werden, die Versorgungssicherheit tatsächlich zu erhöhen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu schonen, ist dies achtenswert.

Allein im Zuge steigender Energiepreise immer weiter steigende Unternehmensgewinne sind jedoch mit der Verpflichtung aus § 1 EnWG zu einer möglichst billigen Versorgung wohl nicht vereinbar.

Eine solche Verpflichtung besteht im übrigen wohl für keinen anderen Wirtschaftsbereich.

Für den Automobilbau gab es wohl allenfalls entsprechende politische Zielvorgaben für einen \"Volkswagen\", jedoch wohl auch nur, um des propagandistischen Erfolges Willen, und um hiernach diese Automobile für Kriegszwecke bei der Bevölkerung zu requirieren....

Aber um all diese wirtschaftspolitischen Erwägungen geht es hier auch nicht, sondern allein darum, ob und wie sich Kunden gegen zweifelhafte und möglicherweise unberechtigte Preiserhöhungen von Energieversorgern zur Wehr setzen können.

Unberechtigt und unbillig sind einseitige Preiserhöhungen  - nicht nur der Energieversorger - nach der Rechtsprechung des BGH dann, wenn nicht nur höhere Gestehungskosten (Bezugspreise, Gehälter etc.) auf die Kunden weitergewälzt werden, sondern auch der kalkulierte Gewinnanteil an den Energieverkaufspreisen steigt.

Dass die Preise einen Gewinnanteil enthalten müssen, hatten wir ja bereits herausgearbeitet und dies ist wohl auch unumstritten.

Der Kunde hat nun einmal m. E. keine andere Möglichkeit, die Erforderlichkeit und  Angemessenheit der derzeitigen Preiserhöhungen zu überprüfen, wenn ihm hierfür vom Versorger nicht die entsprechende Preiskalkulation offen gelegt wird.

Oder wird dafür eine andere Möglichkeit gesehen, als eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen?

Die Kartellaufsicht hilft an dieser Stelle wegen des bereits eingeräumten, vollkommen anderen Prüfungsmaßstabes dem Kunden nicht weiter.

Allein auf ein Vertrauen gegenüber dem örtlichen Versorger wollen sich - gerade auch viele Kunden der Gasversorger in Norddeutschland mit ihren drastischen Preiserhöhungen von über 10 Prozent - nicht mehr verlassen.

Dieses Vertrauen wurde wohl auch allein von den Versorgern nachhaltig zerstört, nachdem nun aus entsprechenden Presseberichten bekannt wurde, dass in Einzelfällen Preissenkungen nicht an Kunden weitergegeben wurden, die Ferngasgesellschaften als Vorlieferanten ihre Preise zum 01.10.2004 nur um durchschnittlich 4 % erhöht hatten.

Dabei handelt es sich also nicht nur um eine \"schlechte Kommunikation\" der aktuellen Preiserhöhungen durch die Versorger, es geht wohl vielmehr darum, dass nachhaltig Kundenvertrauen leichtfertig verspielt wurde.

Und wer erklärt den wohl offensichtlichen Widerspruch zwischen der Entwicklung der Gasimportpreise nach den amtlichen Statistiken des BAFA und der Entwicklung der Verbraucherpreise?

Undzwar dies auch in Bezug darauf, dass auf den verschiedenen Wertschöpfungsstufen die jeweiligen Vorlieferanten oftmals an ihren Kunden direkt oder indirekt über Kapitalbeteiligungen beteiligt sind.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 07. Dezember 2004, 21:48:55
Erstmal: Alle Vergleiche hinken - darüber bin ich mir bewusst!

Ich möchte mit Nutella und Mercedes Hinweise auf die Seltsamkeit der hier aufgestellten Forderungen geben - wohl wissend, dass die Energiewirtschaft in Deutschland auch ein einzigartiges (dies ist keine Wertung) Gebilde ist, das nach eigenen Mechanismen funktioniert.

Ölpreisbildung
Ja! Es ist eine \"Erfindung\" der Ölkonzerne und der Vorlieferanten, die allerdings 30 Jahre hervorragende Dienste bim Aufbau der Erdgasinfrastruktur geleistet hat. Ja, die Ölpreisbindung ist veraltet - und jetzt? Bisher hat keiner eine praxistaugliche Alternative vorgestellt - oder habe ich was verpasst?!  Die Kritik ist i.O. und die Lösung ist nicht in Sicht, so lange keine Börse wie im Strom existiert. Ich bin mir sicher, dass dieser Punkt in 3-4 Jahren überwunden ist und dann mehr als die Hälfte der Gasversorger die Beschaffung an der Börse und über ein eigenes Portfoliomanagement steuern. Wer auf diese Weise Kostenvorteile generieren kann, wird diese auch an die Kunden  weitergeben. Aber bitte immer realistisch bleiben - No chance without risk - und nicht klagen, wenn es in die Hose geht. Momentan stöhnt das vielgerühmte libalisierte England unter extremen Gaspreisen (warum eigentlich -etwa wegen Öl?) und schreit nach staatlichen Eingriffen obwohl der Spotmarkt für Erdgas seit Jahren existiert.

Preise/Billigkeit
Wenn die Einsprüche nach §315 BGB jetzt auf breiter Front erfolgen sollten, ist für jedes Versorgungsunternehmen zukünftig potentiell jegliche Preisänderung gefährlich - auch die Senkung (siehe Beitrag oben)! Dann dreht sich bei fallenden Ölnotierungen und ausbleibenden Preissenkungen die Beweislast wieder rum und das juristische Kasperle-Theater spielt den 2ten Akt.

Mag sein, dass alle Gasversorger bei der Vertragsgestaltung über den Tisch gezogen worden sind - ist aber doch recht unwahrscheinlich. Die Gasversoger haben die Heizölbindung in ihren Verträgen und wer in Anbetracht der heutigen Situation an eine Margensteigerung denken würde wäre ein Selbstmörder. Man glaubt doch nicht, dass eine Preiserhöhung in dieser emotional geprägten öffentlichen Diskussion Spaß macht?

Schöne Grüße
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Dezember 2004, 01:40:18
@Hennessy



 
Seit 07.12.2004 gibt es Dank umfassender Recherchen etwas Transparenz im Gasmarkt. Die Sendungen im Fernsehen MDR „Umschau“ und ARD „Plusminus“ brachten zu Tage, dass die Preisspanne beim Gas der „weißen Zunft“ 38 Prozent beträgt, die fortgeschriebene BAFA- Statistik gegenüber dem Vorjahr insgesamt gesunkene Importpreise ausweist, die Preiserhöhungen trotz des angeblich gleich wirkenden Preismechanismus vollkommen unterschiedlich ausgefallen sind.

Der günstigste Versorger in Thüringen, die Stadtwerke Jena haben, obschon mittelbar von E.on Ruhrgas versorgt , für Haushaltskunden die Preise gar nicht erhöht, für Heizgaskunden nur um 2,8 Prozent.

Die Ferngasgesellschaften hatten bisher die Preise nur um vier Prozent erhöht, was nach den entsprechenden Pressemitteilungen schon als gesichert gelten kann.

E.on Westfalen Weser wollte zugegebenermaßen eine zukünftige Preisentwicklung bereits vorwegnehmen.

E.on Hanse soll im vergangenen Jahr wegen eines eingegangenen Versprechens gegenüber den Kunden, die Preise stabil zu halten, die gesunkenen Einkaufspreise nicht an die Kunden weitergegeben haben.

Das nennt man in der Ökonomie einen  „Mitnahme-Effekt“.
Kritisiert wurde ein solcher bisher schon,  jedoch nur an ganz anderer Stelle.

Weshalb sollten denn die Importeure ihre Kunden, an denen sie oft beteiligt sind und die deshalb zum eigenen Konzern gehören, „über den Tisch gezogen“ haben?

Muss eine Konzernmutter, bei der alle Informationen zusammenlaufen und welche die Strategie für das Gesamtgebilde entwickelt nicht auch dafür sorgen, dass sich die Töchter nicht gegenseitig „über den Tisch“ ziehen.

Der E.on Konzern ist zum Beispiel selbst an der Gasexploration beteiligt, importiert das Gas nach Deutschland und verteilt es über Ruhrgas an die größten Gasversorger des eigenen Konzerns (E.on Hanse und E.on Westfalen Weser).

Sollen die Verbraucher ausharren bis zur vollständigen Liberalisierung und vor allem bis zum funktionierenden Wettbewerb und darauf hoffen, dass die Versorger das kassierte Geld gut verwenden, also vornehmlich investieren?

Der Verband der Rohrleitungsbauer hat einen gefährlichen Investitionsstau festgestellt und meint dabei wohl auch die Gasnetzbetreiber.

Vattenfall- Chef Rauscher soll laut einer Verivox- Meldung vom 08.12.2004 auf einen Investitionsstau bei Kraftwerken hingewiesen haben.

Zu wenig Kraftwerkskapazität gefährdet bekanntlich die Versorgungssicherheit.

Mit der besonders hohen Versorgungssicherheit wurden jedoch in der Vergangenheit immer die hohen deutschen Energiepreise gerechtfertigt.
Wie es um die Versorgungssicherheit in tatsächlich bestellt ist, hat die „Kontraste“- Sendung im RBB- Fernsehen vom 29.10.2004 gezeigt, die im Internet als Video verfügbar ist.

Und auch der Beitrag in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 01.11.2004 über das in weiten Teilen veraltete und vollkommen überdimensionierte Stromnetz der Thüringer E.on- Tochter, welche indes die höchsten Netznutzungsentgelte kassiert, gibt wohl ein eindrucksvolles Bild.

Ich kann auch nicht erkennen, dass eine Börse oder ein Spotmarkt Besserung bringen könnte.

Alle Stromversorger verweisen beim aktuellen Vertragsabschluss ihre Kunden zum Beispiel auf die Preisentwicklung an der Leipziger EEX- Strombörse, wo bereits für die Zukunft hohe Strompreise prognostiziert werden.

Allerdings wird dort nur ein ganz geringer Anteil der Strommenge gehandelt. Der meiste Strom ist sehr langfristig vertraglich gebunden. Entsprechende langfristige Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren und verfügen zudem oft noch über Verlängerungsklauseln, so dass kein großer Versorger seinen Strom kurzfristig an der Börse handeln muss.

Den Kunden wird sogar oft mitgeteilt, Schuld an den hohen Energiepreisen sei der Wettbewerb. Das ist wohl der einzige Wirtschaftsbereich, wo Wettbewerb zu hohen Preisen führen soll. Diese These ist deshalb wohl abenteuerlich.

Der überwiegende Teil der deutschen Stromversorgung erfolgt aufgrund langfristiger Verträge, die von den internationalen Märkten weitgehend entkoppelt sind:

Vattenfall Europe Mining schürft die ostdeutsche Braunkohle, die Vattenfall Europe Power in seinen modernen Kraftwerken verstromt, Vattenfall Europe Transmission transportiert diesen Strom über das eigene Höchstspannungsnetz (vormals VEAG Vereinigte Energiewerke AG Berlin) in alle neuen Bundesländer, wo ihn Vattenfall Europe Sales sodann an die jeweiligen Regionalversorger verkauft. Diese wiederum verkaufen den Strom an die eigenen Kunden oder an Stadtwerke.

Wettbewerb um die Stromversorgung der Regionalversorger findet wohl wegen eines entsprechenden Agreements zwischen RWE, E.on und Vattenfall in Ostdeutschland nicht statt.

Gerade dadurch soll ja die ostdeutsche Braunkohleverstromung abgesichert werden, weshalb der Absatz  der Braunkohle auch langfristig  abgesichert ist, diese keinen Preisschwankungen unterliegen muss.

Hat sich die ostdeutsche Braunkohle etwa verteuert, weil Vattenfall Europe Mining die Kohle nun meistbietend versteigert und Vattenfall Europe Power etwa gegen die energiehungrigen Chinesen beim Preiskampf nicht mehr mithalten kann? Wohl kaum.

Dafür gibt es ja gerade die langfristigen Verträge und die strategischen Beteiligungen.

Nicht anders verhält es sich mit der RWE- Kohle der konzerneigenen Rheinbraun und der E.on- Kohle der konzerneigenen RAG.

Und auch das Gas für die modernen Gaskraftwerke dürfte deshalb nicht teurer werden.

Weshalb sollte man denn auch konzernintern eine Ölpreisbindung vereinbaren?
Der Absatz ist doch bisher über die strategischen Beteiligungen vollends abgesichert.  

Und so hatte ja auch der EWE- Vorstandsvorsitzende und VDEW- Präsident Dr. Brinker in einem Interview im Nordwestradio am 09.11.2004, welches auf der Seite www.energiepreise-runter.de als Link verfügbar ist, auch schon selbst eingeräumt, dass diese Preisbindung gar nicht alle Verträge der Branche betrifft.  

Und wie der einzelne Verbraucher auch, kann ein Kraftwerksbetreiber nicht eben über Nacht von Kohle auf Gas oder von Gas auf Öl umstellen.

Nach alldem stellt sich die berechtigte Frage, weshalb in diesem Herbst und Winter die Energiepreise noch vor der Tätigkeitsaufnahme einer Regulierungsbehörde so dramatisch ansteigen müssen, zumal E.on noch im September verkündet hatte, man könne darauf getrost verzichten.

Was hat sich denn seit September so dramatisch verändert, dass E.on nun gezwungen sein sollte, die Preise doch noch einmal kräftig zu erhöhen?

Wahrscheinlich doch wohl nur die Angst der Versorger vor dem zukünftigen Regulierer, der nun wohl doch viel weitereichendere Kompetenzen erhalten wird, als noch im September erwartet.

Da dachte man wohl noch, das Gesetzgebungsverfahren sei wie immer Dank der eigenen Lobbyarbeit soweit abgeschlossen und begab sich unvorsichtig mit den Preiserhöhungsabsichten aus der Deckung.

Nun ist sogar schon von einer „Verbraucherlobby“ die Rede, ein Wort, welches mir wohl vorher gar nicht begegnet war.

Es geht ersichtlich auch nicht um eine Neid- Debatte:

Den Unternehmen seien ordentliche Gewinne vergönnt, die sie sich in einem funktionierenden Wettbewerb durch Innovationen hart erarbeitet haben.

Indes der Strom und das Gas haben sich seit Jahren nicht wirklich verändert, bis auf die Farbe und die wohlklingenden Handelsnamen.

Die Versorgungssicherheit hat wohl eher ab denn zugenommen, wie allein der Investitionsstau beim Kraftwerkspark eindrucksvoll beweist.

Es geht um unberechtigt hohe Monopol- und Oligopolgewinne, die aus hohen Preisen einerseits und unterlassenen Investitionen andererseits resultieren, welche die übrige Wirtschaft zum Erlahmen bringen, insbesondere in Ostdeutschland.

Noch bevor überhaupt ein Versorgungsunternehmen bisher „die Hosen runtergelassen hat“, um in Ihrem Bild zu bleiben, sind die bisherigen Unzulänglichkeiten bereits offenbar geworden.

Die Recherchen von engagierten Verbraucherschützern und Journalisten haben erheblich dazu beigetragen, die Situation auf dem Energiemarkt etwas transparenter zu machen.

Selbst die Kartellbehörden haben erhebliche Unregelmäßigkeiten ausgemacht.

Sollte sich ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen, möglicherweise nach langwierigen Verfahren herausstellen, so sind nach dem Entwurf des neuen Energiewirtschaftsrechts die resultierenden unberechtigten Gewinne durch den Staat abzuschöpfen.

Das Geld, welches die Verbraucher dann zuviel gezahlt hätten, würde im „schwarzen Loch“ des Bundeshaushalts verschwinden. Für manchen mag ja die Erkenntnis noch tröstlich sein, dass sein Geld gar nicht wirklich weg ist, sondern es dann nur andere haben.    

Und wie sollen sich die Verbraucher anders dagegen zur Wehr setzen als hier und von den Verbraucherzentralen  vorgeschlagen?

Es geht dabei doch nicht um ein juristisches „Kasperle- Theater“, wie Sie vermeinen, sondern um volkswirtschaftlich ganz erhebliche Beträge.

Und die Frage, wer wen verklagen muss, um die Erforderlichkeit und Angemessenheit der geforderten Energiepreise gerichtlich überprüfen zu lassen, ist doch halbwegs klar.

Dass Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit darüber nicht erfreut sind, mag jedem einleuchten.

Jedoch ist der Schluss, dass nun deshalb gar keine Preissenkungen mehr an die Kunden  weitergegeben werden könnten, nicht nachvollziehbar.

Die Preise müssen abgesenkt werden.

Die „Luft“ muss im Interesse der gesamten Volkswirtschaft raus aus den Energiepreisen.

Diese „Luft“ in den Preisen soll nach Schätzungen der Verbraucherschützer bei Strom und Gas insgesamt ein Volumen von 11 Mrd. EUR/ jährlich ausmachen.
 
Und wenn man diese Zahlen mit den liquiden Mitteln der Energiekonzerne vergleicht, kommt man zu dem Schluss, dass diese Annahmen nicht vollkommen abwegig sind, wie allein der Bericht im „SPIEGEL“ Heft 48/2004, S. 88 „Wohin mit dem ganzen Geld“ eindrucksvoll belegt.

Wenn diese „Luft“ somit tatsächlich als „Steuern und Abgaben“ in den Staatshaushalt eingespeist würde, wäre die Bildungsmisere wohl zu meistern.

Niemand würde dann auf die Idee kommen, die Behauptung aufzustellen, der Staat sei der „eigentliche Abzocker“, so der Finanzvorstand der E.on Westfalen Weser laut der Mitteilung einer Regionalzeitung.

Ich hoffe, dass Sie einige Überlegungen hier teilen können.


Und noch eins:

Wenn die Importeure die anderen Versorger tatsächlich „über den Tisch“ gezogen hätten, dann wohl nur deshalb um morgen bei funktionierendem Wettbewerb und vor allem einer strengen Regulierung der Netznutzung von Anfang an mit dem billigen Gas alle anderen Verteilstufen sehr kurzfristig aus dem Markt zu drängen.

Die Regionalversorger und Stadtwerke, die sich gerade noch wegen einer vermeintlichen Versorgungssicherheit auf langfristige Verträge mit Ölpreisbindung und drastische Preiserhöhungen einließen, haben dann keine Möglichkeit, ihre neuen Wettbewerber, nämlich die Importeure mit dem billigen Gas aus dem Feld zu schlagen.

Diese „Preisbrecher“ könnten dann die anderen vollständig aus dem Markt drängen und die Kunden selbst mit ihrem billigen Gas versorgen.  Dagegen könnten nur Demarkationsabreden helfen, die aber kartellrechtlich verboten und deshalb unwirksam wären.

Die nachgelagerten Versorger, die sich jetzt nicht selbst auf die Unbilligkeit gegenüber ihren Vorlieferanten berufen, könnten deshalb schon morgen im funktionierenden Wettbewerb das Nachsehen haben, wenn sie am Handel gar nicht mehr teilnehmen, ihre Netznutzungsentgelte durch den Regulierer auf das gerade noch notwendige Maß beschränkt werden.

Möglicherweise stehen wir deshalb vor einer tiefgreifenden Veränderung der Struktur der deutschen Gaswirtschaft.

Wie steht es dann um die Stadtwerke, die sich jetzt nicht selbst gegen die Preiserhöhungen zur Wehr gesetzt haben?


Erfreulich, wenn die Versorger bei Preiserhöhungen vorsichtiger geworden sind, aber muss es gleich Suicid sein?


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Chicken_the_brave am 09. Dezember 2004, 13:32:41
Ich möchte mich an dieser Stelle mal in die Diskussion einklinken, auch wenn ich, wie der vorherige Beitragsverfasser, nicht die Zeit und die Muße besitze, nach Quellen zu suchen oder Fernsehsendungen zu schauen, um die Beiträge von anderen Forumsmitgliedern niederzuschmettern. Das \"Hennessy\" auf diesen Beitrag nicht geantwortet hat, kann ich nur all zu gut verstehen. Nun befinden wir uns aber nicht in einem Gerichtsaal in dem ein Rechtsstreit ausgetragen wird, sondern es handelt sich, so habe ich es eingangs verstanden, um eine \"freie\" Diskussion. Sicherlich existieren dort andere Meinungen und es kommt immer - und ausschließlich immer - darauf an, wer den Gehaltsscheck unterzeichnet.

Nun gut, Herr Rechtsanwalt, Sie haben in einem Vorbeitrag erwähnt, dass aufgrund des schlechten Zustands der Kraftwerke über einen Ersatz im Steinkohlebereich nachgedacht wird, anstatt \"moderne\" GUD-Kraftwerke (Gaskraftwerke) zu bauen. Auch das Gas - das scheint niemand berücksichtigt zu haben - kann zwar länger als Erdöl vorgehalten werden, ist aber auch nicht auf unbestimmte Zeit verfügbar. So werden riesige Mengen aus Russland eingekauft, deren Durchleitung (Pipelinetrasse) durch die Ukraine verläuft. Unter den momentan vorherrschenden Bedingungen ein waghalsiges Unterfangen. So denkt der E.ON-Konzern (Ruhrgas) darüber nach, eine weitere, dritte, Trasse durch die Ostsee zu bauen, damit wir es weiterhin hell und warm in unseren Hütten haben. Die Kosten wurden mit 13 Mrd. Euro veranschlagt. Nun liegt es natürlich nahe, den Kumpels im Ruhrgebiet und teilweise Saarland, die Jobs zu sichern und auch weiterhin Steinkohle zu fördern. Ein Energieträger aus eigenen Landen, aber leider teuer. Die RAG strebt bereits an, ein neues Bergwerk in Altenberge, ca. 100 km nördlich des Ruhrgebietes, zu eröffnen, damit auch weiterhin eine Versorgungssicherheit gegeben ist. Vor gut einem Jahr noch völlig undenkbar.

Ich benötige keine Paragraphen um festzustellen, dass es mit der als selbstverständlich angesehenen Wärme, gerade in der jetzigen Zeit, nicht besonders bestellt ist und sie alles andere als selbstverständlich ist. Dabei ist Gas ein Gut, was nicht nur durch Öl substituiert werden kann. Es gibt doch noch Koks- und Holz(pallets)zentralöfen. Dann genügt es nicht, in einer Werbepause des MDR, den Heizkörper aufzudrehen oder mal den Spiegel bei Seite zu legen und die zentrale Klimasteuerung auf \"warm\" einzustellen, sondern man muss sich dann schon mal in den Keller bewegen und Holz(pallets), Braun- oder Steinkohle oder sogar Koks nachfeuern. Ergo brauchen Sie sich dann aber nicht über die steigenden Gas- oder Ölpreise aufzuregen. Ein Gaszähler ist schnell ausgebaut und der Haupthahn zugedreht. Man muss kein Gas beziehen! Vor gut 50 Jahren ging es auch flächendeckend ohne... Das will hier aber wohl niemand hören...
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Dezember 2004, 14:27:51
Natürlich pflegen wir hier eine freie Diskussion.

In der andernorts geführten Diskussion, z.B. zur Novellierung des Energierechts, hatten bisher die Versorger durch ihre umfangreiche Lobbyarbeit ersichtlich einen informationellen Vorteil.

Wir haben vielleicht Strukturen gefunden, selbst die aktuellsten Infos zwischen den Verbraucherschützern auszutauschen und in die Diskussion einzuführen. Das ist wohl grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Zur Sache:

Die Möglichkeit zur Substitution zwischen einzelnen Energieträgern, vor allem kurzfristig haben leider nicht alle.

Mieter zum Beispiel bekommen die Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung zu spüren, müssen ihren Vermieter ggf. auffordern, sich zur Wehr zu setzen.

Viele neu erbaute/ sanierte Eigenheime verfügen nicht über die notwendigen Abzüge, um einen Kamin aufzustellen.

Zukünftig wird es da sicher wieder ein Umdenken geben.
Die Ofenbauer freut das.

Der Hinweis darauf, dass eine Gasuhr schnell ausgebaut werden kann, läßt die vielleicht gerade erst bezahlten, nicht unerheblichen Hausanschlusskosten und den Baukostenzuschuss gem. §§ 9, 10 AVBV für die Erstellung des Anschlusses an das öffentliche Versorgungsnetz unberücksichtigt. Das wären insoweit \"stranded investmants\".

Wer den Anschluss aufrecht erhalten will, um nicht später nochmals für einen Anschluss zu zahlen, kann zwar den Gasverbrauch einstellen, muss aber die Grundpreise und sonstigen fixen Kosten weiter zahlen.

Diese Kosten kommen somit zu den Kosten des alternativen Energieträgers und für den ggf. neuen Ofen o. ä. hinzu.

Auch die meisten Kraftwerke können nicht einfach die Einsatzbrennstoffe substituieren, weshalb der Gaspreis oft zugleich auf die Strompreise durchschalgen soll.

Allein weil sich der Ölpreis bei den internationalen Notierungen kurzfristig dramatisch ändert, werden alle anderen Energieformen durch die Preiskopplung, an deren Bestand wegen des vollkommen anderen Verlaufs der Importpreise nach den amtlichen Statistiken des BAFA schon gezweifelt werden kann und deren Sinnhaftigkeit in Frage steht, ohne Not verteuert, was eine entsprechende Inflationsspirale in Gang setzt.

Sicher gehört die gesamte zukünftigen Ausrichtung der öffentlichen Energieversorgung in die öffentliche Diskussion, auch der zukünftige Energiemix und auch die Frage nach der Notwendigkeit einer nationalen Energiereserve wie auch die Frage nach dem weiteren Ausbau der sog. erneuerbaren Energien und die zur erfügung stehenden Alternativen.

Bisher wurde dieses Thema allein der Energiewirtschaft überlassen, wenn man von der starken Anti- AKW- Bewegung einmal absieht.

Letzteres soll nicht Gegenstand der hiesigen Diskussion sein, die im übrigen weiter offen ist.

Jeder, der sich hier zum Forum anmeldet, hat sich mit den Regeln einverstanden erklärt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 09. Dezember 2004, 22:44:06
@RR-E-ft
Das sind ganz interessante Parforceritte durch die deutsche Energieversorgung mit teilweise geringem zusammenhängendem Inhalt. Die Vermischung von Gas- und Stromthemen ist für einen sachlichen Meinungsaustausch meines Erachtens nicht zielführend. - beides gehört zur Energieversorgung dieses Landes, jeder Energieträger unterliegt aber anderen Gesetzen und Marktmechanismen. Ich rede (und das wird so bleiben) hier nur über Erdgas - für Strom können wir gerne einen neuen thread aufmachen - das könnte auch sehr interessant werden!

Ein paar Anmerkungen zu den vorherigen Beiträgen:

BAFA-Statistik
Die Versorger, welche jetzt Ihre Preise erhöhen haben eine Heizölbindung in ihren Bezugsverträgen. Welche Abhängigkeiten und Vertragsformen in den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette exisitieren, ist zwar interessant aber bei fehlenden Alternativen zurzeit für den Endpreis nicht relevant.

Preisvergleich

Der preisvergleich von Herrn Houben in PlusMinus ist eine Momentaufnahme. Es leuchtet ein, dass ein Versorger, der bisher nicht erhöht hat, jetzt mehr erhöht als andere, die bereits zum 1.10.2004 eine Preisänderung vorgenommen haben. Mit Verlaub die 30-40%, die genannt werden sind nur unvollständige Momentaufnahmen. Ein seriöse Betrachtung würde sich auf 12 bis 24 Monate stützen - nur das ist relevant und so bewerten es auch die Landes-Kartellbehörden, die interessanterweise den direkten Vergleich zu Heizöl herstellen. Frage zum selber beantworten: Was hat der heutige Heizölpreis für eine Aussagekraft über meine jährlichen Energiekosten?
Die Antwort gilt auch identisch für Erdgas!

Heizölbindung
Ja es gibt andere Kopplungen in Erdgaslieferverträgen - beispielsweise im Industriebereich mit Schweröl. Warum? Weil in verschiedenen Industriebranchen das Schwere Heizöl der direkte Wettbewerber ist und nicht das Leichte Heizöl. Aber die Kopplung an direkte Wettbewerbsenergieträger scheint ja jetzt nicht mehr gewünscht zu sein - aber hier wiederhole ich mich: Wo sind konstruktive Vorschläge für Alternativen ohne Wettbewerbs- und Angebots-/Nachfragemechanismen????? Ich warne davor, sich hier das Weltbild in schwarz und weiß auf der momentanen Basis zu konstruieren. Ich möchte alle die Kritiker bei zurückkehrenden Niedrignotierungen von ÖL erleben - ob dann alles immer noch so schlecht und abzockermäßig ist?

Schöne Grüße
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Beitrag von: Cremer am 10. Dezember 2004, 08:28:18
@Hennessy: Nun wenn Sie sich so gut auskennen, bitte dann erläutern Sie mal die verschiedenen Modelle von möglichen Bezugsverträgen.

Ist es heute nach über 30 Jahren nicht an der Zeit über neue Kalkulationsgrundlagen nachzudenken? Das könnt schon losgehen, dass der Gaspreis sich nicht mehr im 6 Monatrythmus an den L-Ölpreis anpasst. Dies könnte auch bedeuten, dass ggf. die Meßeinrichtungen bei den Kunden geändert werden müßten, um in einen monatlichen Rythmus die Werte zu übertragen. Wer erinnert sich heute noch an die vor 40 Jahren monatlich an der Haustür klingelden Ableser der Stadtwerke?

Und, H. Hennessy, ich glaube nicht, dass solche Bezugsverträge über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren, preislich fest sind. Es mag wohl sein, dass man in solchen Verträgen Grundpreise und Bezugsmengen definiert hat, aber die Preisspitze orientiert sich doch zeitnah auch an der abgenommenen Gasmenge (siehe BAFA in Eschborn)  Warum gibt es überhaupt solche lange Bezugsverträge? Sind diese heute auch noch zeitgerecht?

Meinen Sie nicth auch, dass es Preiswucher ist, wenn das BAFA im ersten Halbjahr 2004 ein minus von 10,8% für den Gasbezugspreis ausweist und einige Versorger um 11% gerade zu Beginn der Heizperiode den Gasbezugsreis anheben? Die Differenz ist etwa 20% !!! So etwas läßt sich der Bevölkerung doch nicht verkaufen!!
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Schwalmtaler am 10. Dezember 2004, 08:45:51
Sorry, das ich als \"nicht studierter\" und vorallem Rechtslaie hier nun auch mal meinen Senf dazugeben möchte.

Bei den vielen mittlerweilen kontroversen Diskussionen hier im Forum scheint mir unser Hauptziel, die Versorger zur Offenlegung Ihrer Kalkulationen zu bewegen, in Vergessenheit zu geraten.

Gasimportpreise runter - Olpreisbindung sinnvoll? - Energieversorgung sichergestellt oder nur Profite abgeschöpft -

Wenn die Versorger nichts zu verbergen hätten, könnten Sie doch mit einem Schlag alle Zweifel durch die Offenlegung Ihrer Preiskalkulation erledigen.

Was fast alle hier im Forum wollen ist doch wohl ein gerechter Preis für Erdgas (darin ist sicherlich auch ein gewisser Profit enthalten), oder?

Wie auch schonmal in Bezug auf heinbloed gesagt, sollte darüber hinaus (aber bitte an anderer Stelle) über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie wir für alle die Alternativeenergiegewinnung (Sonne, Wind, Wasser, Holzpallets etc.) kostengünstig anbieten könnten.
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 10. Dezember 2004, 15:47:11
@ Cremer

Ja die Preismechanismen sind auch nach meiner Meinung nach 30 Jahren überholt! Neue praktikable Vorschläge habe ich bisher keine gehört - weder innerhalb der Branche noch innerhalb dieses Forums. 30 Jahre waren alle mehr oder minder zufrieden - das stößt man nicht von heute auf morgen um. Die kritisierte Heizölbindung in den Verträgen zwischen Vorlieferant (z.B.: e.on-Ruhrgas) und Versorgungsunternehmen ist ausschlaggebend für die hohen Endpreise. Hier gibt es geltende Verträge mit längeren Laufzeiten und vielleicht bin ich zu konservativ, aber Verträge pflege ich persönlich einzuhalten! Das Prinzip der Preisbindung ist nur ablösbar durch einen Angebots-/Nachfrage-Preis. Der ist allerdings teilweise unkalkulierbar und risikobehaftet für Versorger und Verbraucher - hier sollte man sich keinen trügerischen Hoffnungen hingeben.

Die zurzeit gegenläufigen Tendenzen der BAFA-Statistik kann man wahrscheinlich auch plausibel erklären, allerdings müsste ich an dieser Stelle Halbwissen einsetzen und das ist m.E. unseriös vielleicht finden wir ja in diesem Forum einen, der es weiß (und nicht spekuliert).

@Schwalmtaler
Was ist ein gerechter Preis? Es gibt ihn nicht !!!!!!!

Offenlegung der Preiskalkulation = Diskussion mit jedem einzelnen Kunden über die zulässige Marge oder staatliche Vorgabe.
Ich würde keine Hose im Geschäft mehr kaufen, wenn der Einkaufspreis mit dranstünde - alles wäre dann zu teuer! Welche Kosten aus der Differenz zu decken sind, weiss ich als Kunde nicht - das ist aber entscheidend über die Preiskalkulation!

Gruß
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Dezember 2004, 16:18:00
Weil wir hier profunde Kenner der Materie haben, würde mich interessieren, was das Gas auf dem Weg von der deutschen Grenze zum Kunden denn eigentlich so teuer macht.

Ein Gedankenspiel mag das verdeutlichen:

Ich komme als Kunde an eine Gasübergabestation an der deutschen Grenze, wo ich das Gas selber abholen kann. Ich kaufe immer zum aktuellen Preis dort ein.

Der Verkaufspreis würde sich wohl an den Importpreisen orientieren, die nicht offen liegen, aber halbwegs ersichtlich sind.

Steuern und Abgaben oben drauf, auch 6 oder 7 % Gewinn für den Händler bitteschön.

Dann hätte ich noch die Transportkosten bis zu mir nach Hause.

Wenn all dies möglich wäre, könnte ich damit wettbewerbsfähig etwa eine Erdgastankstelle vor Ort betreiben, wo sich meine Kunden ihr Gas in Flaschen o. ä. abholen können?

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 10. Dezember 2004, 23:16:05
Qualitativ ohne weiters möglich:

1. der Einstandspreis nach BAFA ist ein Gesamtpreis für die Versorgung von Kraftwerken, Industrie, Gewerbe und Haushalten. Das dieser Preis nicht für die Versorgungsstruktur eines Einfamilienhauses im Winter gilt, dürfte offensichtlich sein

2. Erdgassteuer = 0,55 Ct./kWh

3. Transport im Hochdrucknetz (Netznutzung inkl. Marge/Eigenkapitalverzinsung)

4. Transport im Verteilnetz (Netznutzung inklusive Konzessionsabgabe an die Kommune und  Marge/Eigenkapitalverzinsung)

Die Kosten der Stufen 3. und 4. muss man sich je nach Transportweg zusammenrechnen - die entsprechenden Netznutzungsentgelte sind von den einzelnen Unternehmen im Internet veröffentlicht.

Nach Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen, wird ie Errechnung von 3. und 4. deutlich einfacher.

Problematisch ist der Punkt 1 - wie bekomme ich hier einen Preis für das Verbrauchsverhalten im Einfamilienhaus: im Winter viel - im Sommer so gut wie nix! Dann kommt die Steuer und zweimal ein teures Leistungsnetz mit einer Marge bzw. einem Zinsfaktor auf das eingesetzte Kapital. Wenn ich das Gas kaufe, kommt vom Händler alles auf einmal - was mache ich damit bis ich es im Winter brauche? Habe ich einen Speicher (Zusatzkosten!)?

Die Erdgastankstelle als Abfüllstation habe ich mal weggelassen, da der Transport von 200bar-Druckbehältern nicht ganz praktikabel ist. Außerdem kommt die Erdgastankstelle auch nochmal mit 200.000 €uros als Investition obendrauf. Aber wenn ich die Netze nutze, kann ich bis zum Haus durchleiten,  da die Nutzung des Endverteilernetzes pauschal bezahlt wird, ist es unabhängig von der Weglänge.

Hilft das weiter?
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: heinbloed am 11. Dezember 2004, 01:39:39
Da es keinen gerechten Preis im Wettbewerb gibt(vergl.Beitraege v.Hennessy) stellt sich die Frage nach dem ungerechten PreisWie hoch muss der Preiss von Erdgas sein um saemtliche verursachten Kosten darzustellen?
Auf den ungerechten Preis von anderen Energietragern kommen wir spaeter....
Bei der Kalkulation dieses ungerechten-aber doch kalkulierbaren- Preises muesste ja eine Zahl zur Verfuegung stehen,oder hat hier keiner einen Gedanken dran verschwendet?
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Dezember 2004, 02:48:04
Die Frage, ob es einen \"gerechten\" Preis für ein Gut gibt, ist mehr ein philosophischer.

Hergeleitet aus der Verpflichtung aus § 1 Energiewirtschaftsgesetz zur preisgünstigen, d. h. so billig wie möglichen Versorgung mit leitungsgebundener Energie ergibt sich, dass der eigene Gewinn, die Marge nicht sehr hoch sein darf. Ich würde allenfalls 7 % für angemessen erachten.

Und die Frage die sich dabei stellt ist die nach den tasächlich zu deckenden Kosten.

Jedoch sieht das Versorgungsunternehmen auf der letzten Stufe diese Kosten bisher auch nicht, weil ja schon der Vorlieferant ein Geheimnis daraus macht, welche Kosten er mit seinen Preisen abzudecken hat.

Es bedarf einfach einer größeren Transparenz in Bezug auf die Preise.

So sollten \"Steuern und Abgaben\" am Preis wie auch die Durchleitungsgebühren/ Netznutzungsentgelte gesondert aufgeführt werden. Dann würde schon vieles transparenter.

Und auch eine Strategie, nach der Liberalisierung durch drastische Erhöhung der Netznutzungsentgelte den Wettbewerb zu behindern, wie sie wohl auf dem Strommarkt zu verzeichen ist, wäre dann für den Kunden erkennbar.


Der Kunde könnte auch ganz klar ausmachen, wieviel das Gas selbst an seinem Preis ausmacht, also ohne die Netznutzung und ohne Steuern...

Dann wäre dem Kunden selbst bei Ölpreisbindung die jetzige Preisrunde viel einfacher nachvollziehbar zu erklären.

Um diese Transparenz geht es, die schlussendlich auch im Interesse der Versorger liegen muss, weil diese Akzeptanz für die Preise schafft und   zudem die Versorger nicht immer komplett \"die Hose runter lassen\" müssen.

Denn die Netznutzung hat sich doch durch die Ölpreisbindung nicht verteuert. Oder gibt es da auch noch Preisformeln?

@Hennessy

Vielen Dank für die Erklärung zu meinem Gedankenspiel.
 
Was, wenn ich einen Tanklastzug hätte, diesen für den Transport und als Speicher benutze und deshalb ab deutscher Grenze ohne das Netz auskommen könnte?


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 11. Dezember 2004, 14:30:08
Nochmal: Erdgas hat durch die Bindung an Heizöl keinen Kosten- sondern einen anlegbaren Marktpreis!!!!

Das Prinzip ist doch einfach: Der Preis von Erdgas richtet sich nach einer vergleichbaren Leistung am Markt  und die wird durch Heizöl abgebildet.

Das wird sich übrigens auch in den zu erwartenden Urteilen bzgl. 315 BGB bei Bewertung der Billigkeit widerspiegeln.

@RR-E-ft
Ohne Netze, d.h. unter Vernachlässigung von Mrd.€uros an Investitionen und Konzessionsabgaben etc., wird es mir zu hypothetisch. Der Schlüsssel zum Verständnis der Preise steht oben, natürlich nicht der Schlüssel zur Akzeptanz.

Gruß
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Dezember 2004, 22:25:38
@Hennessy

Das ist genau – nicht nur aus meiner Sicht – der Systemfehler, den sich eine ganze Branche leistet:

§ 1 Energiewirtschaftsgesetz verlangt eine preiswürdige Versorgung mit leitungsgebundener Energie, d. h. Leistungserbringung so billig wie möglich.


Dieses Kriterium der Billigkeit, nicht im Sinne von § 315 BGB, sondern im Sinne von § 1 Energiewirtschaftsgesetz kann nur erfüllt werden, wenn sich die Preise an den tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung orientieren.

Im Strombereich gibt es diese Kostenorientierung auch bereits, jedoch wird auch dabei nicht auf die tatsächlichen, sondern oftmals auf kalkulatorische Kosten abgestellt.

Streitpunkt sind dabei gerade die Kalkulationsgrundlagen für die Netznutzungsentgelte, die z.B. oftmals kalkulatorische Wagniszuschläge enthalten, obschon auch Kosten schon Kosten von Risikoversicherungen eingerechnet werden (Fall TEAG im Bundeskartellamtsverfahren).

Die Preisfindungsprinzipien für die Netznutzungsentgelte gem. Anlage 5 der bisherigen  sog. Verbändevereinbarung Strom II plus sind deshalb ungeeignet und dürfen aus meiner Sicht nicht in das jetzige Gesetzgebungsverfahren übernommen werden. Der Gesetzgeber muss den Ordnungsrahmen neu vorgeben.

Wegen der Wesentlichkeitsgarantie des Grundgesetzes darf  dies auch nicht dem Verordnungsgeber überlassen bleiben, der versucht sein könnte, bei der Energiewirtschaft einfach abzuschreiben. Letztere Besorgnis kommt nicht von ungefähr.

Immerhin hat ja in letzter Zeit ein reger personeller Austausch aus dem Bundeswirtschaftsministerium in die Energiewirtschaft stattgefunden. Allein durch Stromdeputate wird heute ersichtlich, welche freigestellten EVU- Mitarbeiter an entscheidender Stelle im Politikbetrieb mittun.  Zum Zustandekommen der vorgenannten Verbändevereinbarung gibt es einen interessanten Beitrag in „Die Zeit“ vom 08.03.2003 (online verfügbar).    

Wegen der Kostenorientiertheit im Strombereich werden die höheren Gaspreise dort bei den Preisgenehmigungsverfahren als höhere Brennstoffeinsatzkosten zu berücksichtigen sein. Hoffentlich fällt die Mineralölsteuerbefreiung für Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 01.01.2005 dabei nicht unter den Tisch.

Im sogenannten  K- Bogen werden diese Kosten einfach „en bloc“ aufgeführt, ohne dass grundsätzlich nach der Berechtigung dieser Kosten gefragt wird. Auch dieses Verfahren wird zu ändern sein.


Die Erdölwirtschaft hat die Erdgasfelder erschlossen und natürlich kein Interesse an der Konkurrenz des Erdgases zum Erdöl, deshalb wohl die Preisbindung. Zwingend ist diese Kopplung nicht und über die Erklärung des Widerspruches zur BAFA- Statistik darf man gespannt sein.
 
Das Prinzip des „Anlegepreises“ ist deshalb nach meiner Auffassung beim Erdgas nicht geeignet.

Es verhindert schon den Wettbewerb zwischen den einzelnen Primärenergieträgern.

Als privater Haushalt kann ich ggf. zwischen verschiedenen Energieträgern für die Heizung substituieren, nämlich Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Holz, wenn ich nur die verschiedenen Verbrennungsanlagen vorhalte, was in der Regel wirtschaftlich schon nicht sinnvoll ist. Heizstrom scheidet für mich wegen der Umweltbilanz aus.

Ein solcher Parallelbetrieb wird aber dann vollends sinnlos, wenn die Preise des einen Energieträgers an den Preis eines anderen gekoppelt werden. Eine Substitution zwischen Heizöl und Erdgas ist dann für den Verbraucher nicht geeignet, der Preisentwicklung auf einem Teilmarkt auszuweichen und diese durch Substitution auszugleichen.

Die Preisentwicklung beim Öl hat natürlich auch mit den internationalen Entwicklungen im Arabien zu tun. Bei der Leistungserbringung von Erdgaslieferungen spielen diese Entwicklungen gar keine Rolle, wohingegen die Entwicklung in der Ukraine wegen des bisherigen Verlaufs der Pipelines sehr wohl eine Rolle spielen könnte.

Müssten deshalb bei einer Entwicklung der Ölpreise wie etwa im Jahre 1973 die Erdgaspreise nicht in schwindelerregende Höhen streben, obschon das Erdgas im weitesten Sinne eigentlich in Europa gefördert wird und deshalb eigentlich dem Einflussbereich der OPEC entzogen sein sollte?  

Ich habe bisher gelernt:

1.   

Die Preise für das Erdgas werden vollkommen unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung gebildet, wodurch für das Kriterium der Preisgünstigkeit nach § 1 Energiewirtschaftsgesetz bisher jedweder objektiver Prüfmaßstab fehlt.

2.   

Die Preise für das Erdgas richten sich nicht einfach nach den Heizölnotierungen an bestimmten Marktorten nach amtlichen Statistiken, sondern wohl nach den aktuellen Heizölpreisen im Versorgungsgebiet des Erdgasversorgers, wobei ein Schwellenabstand zwischen Erdgas und leichtes Heizöl berücksichtigt wird.

Dies wäre wohl problematisch, wenn etwa der selbe Konzern auf dem selben regionalen Markt als marktbeherrschendes Unternehmen auch die Preise für die alternativen Primärenergieträger Heizöl und Kohle bestimmt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 15. Dezember 2004, 17:35:08
Es ist schade, dass scheinbar viele forumsbesucher die Beiträge hier lesen, sich aber nur wenige daran beteiligen.

Oftmals ist nicht nur wichtig wie sich der Sachverhalt darstellt, sondern auch mit welchem Gefühl die Diskussion wahrgenommen wird. Das würde mich (unabhängig von Ablehnung/Bestätigung) interessieren. So sieht es langsam nach einer Diskussion von Fachblinden aus.

Schade!

Schöne Grüße
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Cremer am 15. Dezember 2004, 19:38:29
@ Hennessy

Ich hatte doch nachgefragt, wie Kalkulationen sich aus welchen Faktoren zusammensetzen bzw. wie Lieferverträge beschaffen sind. Ich will nicht gleich absolute Preise wissen, da gebe ich Ihnen recht, dass die Versorger die nicht ohne Grund veröffentlichen.

Langjährige Verträge mit Laufzeiten von ca. 20 Jahren sind doch auch in dieser Versorgerbranche nicht mehr zeitgerecht. Dann sollten auch Verträge gekündigt werden, die nicht die vereinbarte Laufzeit erreichen. Da sollte man doch nicht zu konservativ sein, auch bei Objekten dieser Größenordnung.

Gerade Sie, ich schätze Sie als einen von der kaufmänisch/vertraglichen Seite ein, wissen das nur zu gut.

Lieferverträge setzen sich doch zusammen aus einem Grundlastpreis, der mag preislich fixiert sein, und vor allem aus vereinbarten Liefermengen in vereinbarten Zeiträumen. Spitzenlastentnahmen werden besonders hoch bepreist. Die Versorger haben doch das Bestreben, so gleichmäßig wie möglich einen Gasbezug von den Lieferanten Niederlande und Russland herzustellen. Dann sind die Preise am optimalsten.

Nicht umsonst werden große Erdgasspeicher weiter unterhalten. Nach 15
Jahren Entspannung gibt es keine Krisenbevoratung für 90 Tage mehr. Große Gasspeicher wie bei der GASAG in Berlin ( ca. 700-800 Meter tief bei 120 bar Druck) haben Kapazitäten um 660.000 Haushalte ein Jahr! mit Gas versorgen zu können. Diese dienen ausschließlich um die Lastspitzen im Winter abzufangen. Die Speicher werden im Sommer wieder gefüllt Sie dienen einzig allein dazu, keine Gasbezugsschwankungen bei den Lieferländern zu erzeugen.

Das gleiche spiegelt sich auf der Stromseite. Nachspeicherheizungen haben nachts günstige Tarife und sonst wird z.B. bei größeren Lastentnahmen bei Haushalten auch die 96-Stunden Zählung angewendet.

Nun, einige Anhaltspunkt oder Aspekte oder Richtungen könnten Sie schon nennen, wie sich Verträge gestalten. Ich gebe Ihnen recht -ich lese das Forum auch erst seit ca. 2 Monaten- dass in dem Forum die Beteiligung von qualifizierten Beiträgen zu wünschen übrig läßt. Aber sehen Sie, viele Leser fragen einfach aufgrund von Unwissenheit nach, wie sie sich verhalten sollen. Mir hat es jedenfgalls eine Menge geholfen und ich weiß jetzt wie ich weiter vorgehen werde. Einige wenige outen sich auch negativ. Oder wie es in einem solchen Forum üblich ist, sie stellen sich anders dar als sie sind (was ich von Ihnen nicht annehme).
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: wopeni am 15. Dezember 2004, 20:46:28
Guten Tag,
ich bin ganz neu dem Bund beigetreten, finde die Diskussion zwar interessant, doch hilft sie mir in meiner Situation nicht so recht weiter.

Hier mein Problem:
Ich bin erst seit 2 Jahren, nach Kauf eines anderen Hauses und Austausch der alten Ölheizung gegen eine moderne Gasheizung, Erdgaskunde der Thüga AG (Erdgas Allgäu – Oberschwaben).  Seit Erhalt der zweiten Jahresrechnung im September 2004 ist mein Verhältnis zu Gas aber insbesondere zum Lieferanten Thüga getrübt bzw. gestört. Dies veranlasste mich nun Mitglied im Bund der Energieverbraucher zu werden.

Die Jahresrechnung 2004 war ein Schock! Abgesehen davon, daß wir trotz weitreichender Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion (Einbau eines 9,5 Kw Heizkamines in 9/03, Erneuerung großer Fensterelemente im Wohn- u. Essbereich, Haus- und Terrassentüren mit günstigeren K-Werten), soll unser Verbrauch um 30,2 % (kwh) gestiegen sein. Die Kostensteigerung betrug aufgrund von Preisveränderungen gar 37,3 %.
Die Thüga hatte auf meine schrftl. Reklamation hin nur die Erklärung, daß wohl unser Heizverhalten sich so stark verändert habe. Sowohl 2 verschiedene Heizungsbauer, als auch unser Architekt halten einen 30 % Mehrverbrauch für ausgeschlossen.  

Meine Versuche die Abrechnung zu verstehen und zu analysieren waren relativ erfolglos. Zusätzliche Erklärungen und Informationen, wie Gradtagstabellen etc., zu erhalten war nur mit entsprechenden Nachdruck möglich.
Die Form der Abrechnung, Z- Zahl / Brennwert und Gewichtung, scheint schon fast gewollt undurchsichtig und läßt dem Lieferanten sehr viele Möglichkeiten. Da wird mit Preissenkungen argumentiert, die zum Vorteil des Verbrauchers sind und sich positiv in der Abrechnung niedergeschlagen haben. Ich  konnte nur feststellen, daß die Abrechnungsperiode mit dem reduzierten Preis auf den Zeitraum Mai  - September fiel, aber 96,1 % der Jahreskosten aus der teuren Periode kamen. Und ganz beiläufig kommt in einem meinerseits geforderten Antwortschreiben dann der Hinweis auf eine leider unumgängliche Preisanpassung just zum Beginn der neuen Heizphase.  Inzwischen bin ich zwar etwas schlauer, nicht zuletzt durch die Informationen aus energieverbraucher.de und die in letzter Zeit häufigen Medienberichte, doch das Verbrauchsproblem ist noch nicht gelöst. Allerdings habe ich die Abrechnung an das Landesgewerbeamt zur Prüfung geschickt.

Nach der zwischenzeitlich erfolgten neuerlichen Preiserhöhung zum 01.11.2004 um weitere 8,1 % beträgt die Steigerung seit Anfang 2003 nun über 14 %. Die Informationspolitik der Thüga ist auch hier mehr als kundenunfreundlich, Gaspreisänderungen werden nur über die Tageszeitung kommuniziert. Es gibt, wie ich jetzt weiß, aber Lieferanten, die ihre Kunden noch schriftlich informieren und um Mitteilung des Zählerstandes bitten. Deren Abrechnungen sind vergleichsweise auch wesentlich transparenter.

Ich habe jedenfalls Einspruch eingelegt und mich lediglich mit 2,7 % Erhöhung einverstanden erklärt. Das thüga Antwortschreiben versuchte neuerlich die Erhöhung mit der Preisbindung und den entsprechend gestiegenen Gestehungskosten zu rechtfertigen. Meinen Vorschlag bezeichnete man als unzulässige Zurückbehaltung. Darüber hinaus  wurden m. E. mit Ausführungen über die Situation auf den Märkten in Großbritannien und den USA nur Ablenkungsmanöver gestartet.

Meine Antwort darauf war ein erneuter Widerspruch, Korrektur der Einzugsermächtigung und Hinweis darauf, daß sowohl  Landeseichamt, als auch Bund der Energieverbraucher eingeschaltet werden und die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden müßte, sofern Thüga nicht auf mein entgegenkommendes Angebot eingeht. Mal sehen was nun passiert.

Wer hat denn bereits Erfahrungen mit thüga, bzw. wer fühlt sich ebenfalls über den Tisch gezogen?

Gruß

Wopeni
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Cremer am 15. Dezember 2004, 21:45:00
@ Wopeni

Zwei Dinge sind mir nicht klar:
1.) Wie kommen Sie auf eine akzeptierte Erhöhung von 2,7%, wo doch alle gemäß §3125BGB nach Billigung nur 2% mehr akzeptieren?
2.) Haben Sie einen Gaskessel mit 9,5 KW Leistung? Die Angabe als \'Heizkamins\' ist nicht schlüssig.
3.) Ihre Angabe \'soll unser Verbrauch um 30,2 % (kwh) gestiegen sein\' ist ebenso nicht schlüssig. Entweder haben 30,2% Mehrverbrauch gegenüber ? vorher (letzte Heizperiode)  oder der Verbrauch ist um 30,2 kwh in welchem Zeitraum gestiegen? Für einen Jahresverbrauch wäre das nicht viel.

Sie müssen zwischen einer Leistung mit der Angabe in KW des Gaskessel, richtig des Gasbrenners, unterscheiden zu einem Leistungsbezug in einem definierten Zeitraum, der in kwh angegeben wird (Rechnung). Gemessen wird am Zähler das Gas immernoch in Kubikmeter (m3). Mit dem Brennwertfaktor (kwh/m3) wird die Kubikmeterangabe in kwh umgerechnet und ergibt dann mit dem Preis/kwh (ct/kwh) den Endpreis.

Der Brennwert variiert ebenfalls und wird monatlich durch den Gasversorger anhand von Messungen der L-Gasqualität festgelegt.  Die Erdgase mit unterschiedlichen Brennwerten, resultierend von den verschiedenen Lager-/Förderstellen werden gemischt bzw. kauft der Gasversorger entsprechend ein.

Hat vielleicht etwas weiter geholfen

Viele Grüße aus Bad Kreuznach
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: wopeni am 16. Dezember 2004, 13:38:56
Hallo Cremer,
zunächst vielen Dank für die rasche Reaktion.

Hier nun die ergänzenden Informationen:

1. Die 2,7 % ergaben sich durch den auf  3,80 Ct/kwh gerundeten,  
und  meinerseits zu akzeptierenden, Preis .

2. Heizkamin ist die Bezeichnung des Herstellers für den zusätzlich
eingebauten Kaminofen (ähnlich Kachelofen) , der zur Überbrückung von kühlen Tagen im Sommer, sowie für die Übergangszeiten in Frühjahr und Herbst mit Brennholz beheizt wird und so die Inbetriebnahme des Gas-
brenners erspart. Die Brennerleistung der Gasheizung beträgt übrigens 18 Kw.  

3.  Natürlich sind die 30 % Steigerung auf den Jahresverbrauch an
Kilowattstunden bezogen, u. z. auf die exakt gleiche Anzahl Tage gerechnet. In Zahlen: 42.861 kwh in  2004 zu 32.920 im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Gemessen an den beschriebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung ist das doch eine exorbitante Verbrauchssteigerung.

Der Unterschied zwischen cbm und kwh ist mir inzwischen geläufig. Nachdem aber auf Basis der kwh die Kosten-berechnung erfolgt, habe ich auch darauf den Vergleich aufgebaut. Logischerweise ist der cbm Verbrauch als Grundlage der Umrechnung in kwh auch entsprechend gestiegen.

Was mich so aufregt:
Mein Lieferant Thüga hat nach meinem Empfinden gar kein Interesse daran, daß der Verbraucher die Abrechnung nachvollziehen kann. Die fehlende Transparenz erleichtert es an den diversen Rädchen zu drehen und damit das Unternehmensergebnis zu optimieren. Die Vorgehensweise und das inzwischen gezeigte Verhalten sind nicht geeignet, mein Vertrauen zu stärken, eher Mißtrauen zu schüren. Kein Wunder, wenn mir dann Zweifel an der Seriösität der Thüga kommen. Oder ist das alles normal und in Ordnung wie das läuft? Fehlt mir vielleicht die Erfahrung und ein dickeres Fell?
Die ganzen Diskussionen und Aktivitäten sprechen eher dafür, daß ich nicht alleine stehe mit meinem Frust!

Gruß vom Bodensee
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Cremer am 16. Dezember 2004, 17:18:16
Hallo Wopeni
 
Rechnungen und gerade diejenigen von Energielierferanten (Wasser, Strom, Gas, Grundbesitzabgaben wie Müllentsorgung) müssen lesbar und verständlich für den Bürger sein. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich die Rechnung zurückweisen, d.h. zurücksenden und um eine verständliche Abrechnung bitten. Ich würde auch den Begriff Seriosität ins Spiel bringen.  Zahlen Sie einen gewissen Abschlag an der Jahresrechnung, ca, 80%, mit dem Hinweis, wenn nachvollziehbare Abrechnungsmodien vorliegen, wird der Restbetrag geleistet. Damit zeigen Sie an, dass Sie zahlungswillig sind und somit der Anspruch auf eine einstweilige Verfügung oder Lieferstopp-Androhung  des Versorgers nicht gegeben ist.

Berücksichtigen Sie bitte den Unterschied der Liefermenege 2003 zu 2004, dass diese auch auf die unterschiedlichen Temperaturen des Wetters abhängig sind. Sobald mir Ende des Jahres meine Abrechnung vorliegen wird, kann ich Ihnen einen Vergleich von 2003 zu 2004 liefern. der wäre aber dann auch nur tendenziös, da zwischen Bodensee und Bad Kreuznach wiederum Wetterunterschiede bestehen.

Viele Grüße aus Bad Kreuznach
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Martin G. am 16. Dezember 2004, 20:43:50
Hey wopeni
bin auch Thüga- Kunde und habe meine Erfahrungen bereits unter \" Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung\" berichtet. Aktuell bin ich im grünen Bereich.Habe den nach meinem Ermessen zuviel bezahlten Jahresendbetrag mit dem Dezemberabschlag verrechnet und werde ab Januar einen von mir und von der Thüga schriftlich akzeptierten, reduzierten Monatsabschlag per Dauerauftrag überweisen.
Grüsse von nebenan, Martin
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: wopeni am 16. Dezember 2004, 23:06:04
Hallo Martin G.,
danke für die Info. Habe den Beitrag allerdings noch nicht gefunden. Werde weiter suchen!
Gruß aus Tettnang
wopeni
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: hollmoor am 01. Februar 2005, 12:30:29
Da sie sich ja mehr Leser wünschen,die aktiv am Forum teilnehmen,hier mein Beitrag:
Ich entnehme ihren Ausführungen,dass sie ein Mitarbeiter eines Gasversorgungsunternehmen sind!
Vielleicht in der höheren Etage? Ihre Beiträge \"Pro Gasversorger\"lassen
darauf schließen.
Eigentlich müßten Ihnen die derzeitigen Preiserhöhungen auch zu
schaffen machen.Oder heizen sie mit alternativer Energie?
Aber vielleicht haben sie ja auch,auf Grund ihrer Stellung,einen Preisrabatt
ihres Gasversorgers.Alles ist heute möglich!!!
Ich kann jedoch ihre Argumentationen nicht nachvollziehen.
Läßt mal mal die Bindung des Gaspreises an den Heizoelpreisen außer
Betracht,hat der Gasversorger in meinem Versorgungsbereich den Gas-
preis seit 2003 um satte 30 % angehoben.Ließt man sich hier durch alle Seiten,stelle ich immer wieder fest,dass der allgemeine Bezug von Gas
gesunken ist.(Wird behauptet)Gaspreissenkungen gab es bei mir auch,wurden jedoch nach ein paar Wochen wieder von einer Erhöhung \"aufgefressen\",
so dass durchweg eine 30 %tige Erhöhung festzustellen ist.

Ich vertrete die Meinung,die Gasversorger warten nur darauf,dass der Rohoelpreis steigt,damit sie sich wieder mal ein schönes Stück vom großen Kuchen abschneiden können.
Jedoch vergessen Sie dann,wenn der Öelpreis wieder sinkt,auch ihre Gaspreise wieder nach unten zu korrigieren!

Also,ihre Solidarität zu den Gasversorgern in allen Ehren,aber ihren
Ausführungen in ihren Beiträgen kann ich nicht beipflichten.

Gruß aus Munster(Lüneburger Heide)
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 01. Februar 2005, 22:50:53
1. Jawohl, ich gehöre zu den \"Abzockern\" !

2. Jawohl, ich heize und koche mit Gas und ärgere mich über steigende Preise!

3. Nein, ich erhalte keinen Rabatt (sonst wäre 2. ein Nein?)

4. Der Gasbezugspreis für Endversorger ist in den letzten Monaten ziemlich angestiegen und steigt zum 1.04.2005 nochmals deutlich an. Der Gasimportpreis ist im Vergleich zu 2003 gefallen, jedoch im Jahr 2004 ebenfalls deutlich gestiegen (so macht man mit unterschiedlichen Vergleichen Stimmung!). Die Endversorger geben zurzeit nur ihren gestiegenen Einkaufspreis (teilweise!) weiter, von den gesunkenen/gestiegenen Importpreisen profitieren die Stadtwerke und Endversorger nicht - das ist so!
Steigende Ölpreise sind für Gasversorger ein Fluch, weil dann macht man sich wieder \"die Kundschaft zu neuen Freunden\" - oder glaubt hier einer, dass das Spaß macht?

Ich weiß, dass es schwer fällt diese Sachverhalte zu glauben und noch schwerer sie zu akzeptieren ............. - aber für den anderen Fall wird ja auf dieser HP genug Widerspruchsmaterial angeboten.
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: PeterH am 02. Februar 2005, 08:37:58
Ach, sieh da!

Auch die Gasversorger und Stadtwerke ärgern sich über die höheren Preise und, wie schon mehrmals bekundet, bedauern sie die derzeitige Situation.
Aber im Grunde schmerzt es sie nicht wesentlich. Der steigende Preis wird ja einfach 1:1 an den Endverbraucher weitergegeben. Schmerzlich mag vielleicht lediglich sein, dass durch die Sensibilisierung der Endverbraucher mit der diesjährigen Preisrunde nicht so leicht ein zusätzlicher Profit aufgeschlagen werden kann und der Endverbraucher durch seine Unbilligkeitserklärungen ganz schön nervt.
Aber, wenn es die Stadtwerke und Gasversorger so sehr schmerzt, dass sie trotz fallender Importpreise steigende (heizölpreisgebundene) Bezugspreise zahlen müssen, warum unternehmen die Stadtwerke und Gasversorger nichts dagegen??? Oder was plant man denn in nächster Zukunft um einen dem Importpreis gerechtes Preisniveau zu erreichen.

Man bedenke doch die Möglichkeit der Profitsteigerung, wenn der Gaspreis vom Öl losgelöst ist. Denn welcher Kunde hat schon in seinem normalen, werktäglichen Leben ein Gespür dafür, wie der Importpreis des Gases sich verhält. Mit dem Heizölpreis hat er mindestens einmal in der Woche eine Verknüpfung. Nämlich wenn er sein Auto tanken muss. Und so kann man es ihm viel leichter und verständlicher verkaufen, dass er auch für das Gas auch mehr bezahlen soll.

Ich glaube einfach nicht, dass geschäfts- und gewinnorientierte Manger, Aufsichtsräte, Direktoren so blauäugig sind und sich den Gewinnvorteil, der sich aus dem Gasimportpreis ergibt, einfach entgehen lassen. Oder???  Vielleicht liegt es ja an dieser Blauäugigkeit, das Unternehmungen bankrott gehen, unsere Wirtschaft mehr und mehr den Bach runter geht.
 
Muss denn immer erst der gemeine Pöpel dem herrschaftlichen Hochstand auf die Sprünge helfen?
Nur ich sehe es leider mal nüchtern betrachtet so: Wir, das gemeine Volk, sind in der jetzigen Situation in der Lage unseren Energieversorgern unseren Unmut anzuzeigen und den sonst so ebnen Weg mit Steinen zu belegen. Aber spätestens zum Jahresende, oder, wenn die Nerven dafür ausreichen, zum ersten Gerichtstermin wird uns nichts anderes übrig bleiben wie klein beizugeben und eventuell das Prozedere bei der nächsten Preisrunde wieder neu aufzurollen.

Aber: STETER TROPFEN HOELT DEN STEIN!

 
Gruß aus EU-Stotzheim

P. H.
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 02. Februar 2005, 10:32:50
Mein Coming Out hatte ich bereits im ersten Beitrag, von daher kann die Überraschung nicht ganz echt sein :) .

Zum X-ten Mal: Die Gasimporte werden nicht von den Stadtwerken/Endversorgern abgewickelt. In einer Wertschöpfungskette gibt es auf jeder Stufe unterschiedliche Margen.

Vorsicht mit der Behauptung: Ohne Heizölkopplung wird es billiger! Das darf sehr stark bezweifelt werden und selbst die Politiker und Institutionen, die jetzt so herrlich \"verbraucher-/medienfreundliche\" Politik machen, haben sich unter dem Risikoaspekt im Sommer 2004 noch für die Heizölbindung ausgesprochen. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten die momentane Differenz zwischen Gasimport- und Gasverkaufspreis sich auch gegenläufig entwickeln kann - und dann halten alle ganz einfach den Mund, die jetzt der Meinung sind, dass es sich hier um eine Abzocke handelt.
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: hollmoor am 02. Februar 2005, 11:59:03
@Hennessy

Das Wort \"Abzocke\"würde  ich für meine Person in meinem Kampf
gegen die Gaspreiserhöhungen nicht unbedingt verwenden,obwohl
es in der derzeitigen Situation naheliegt.

Da Sie ja  auf der Gehaltsliste eines Versorgers stehen und somit
vom Fach sind,hätte ich gern mal eine Stellungnahme bzw.vielleicht
auch eine plausible Erklärung zu folgendem:
Mein bezogenes Erdgas wird praktisch vor meiner Haustür gefördert.
Der zuständige Versorger erhöht die Preise ab 1.10.04 um 9,6 % und am
1.01.05 nochmals um 9,7 %.Lt.seinem Schreiben,nur die\"reinen\"
Bezugspreise.Aufgrund der Preiserhöhung der Vorlieferanten werden
nur die reinen Bezugspreise weitergegeben,war die Darstellung im Schreiben.
Die Netzkosten etc.werden über einen zusätzlichen Verbrauchspreis
von der 7,30 € + Mwst. pro Monat u.pro max Wärmebelastung extra
in der Rechnung aufgelistet.Da es sich um L Gas minderer Qualität handelt,
wird der Verbrauch natürlich noch mit einem Multiplikator abgerechnet.
Dieser ändert sich je nach Messung meist jedes Jahr.
Ich kann also folglich nicht nachvollziehen,warum ich eine Preiserhöhung von knapp 20 % für Gas,dass aus der Umgebung kommt,akzeptieren soll.
Es handelt sich hier in diesem Fall nicht mal eben um läppische 3,4,5 o.
6 % Steigerung.Ich finde die 20 % tige Erhöhung für völlig überzogen!

Igendeiner verdient da doch wohl ordentlich?


hollmoor
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Cremer am 02. Februar 2005, 12:02:02
@ Hennessy

1.)
Sofern Sie bei einem \"Zwischenhändler\" sind, also direkter Versorger in der Fläche zu Endverbraucher, dann würde ich gerne Ihre Meinung zu der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 28.1.2005 wissen.

Haben Sie Verträge mit Ihren Vorlieferanten, die eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren haben? Gerade hier setzt ja die Kritik des Bundeskartellamtes an.

2.)
Wie stehen Sie zu dem Entwurf des Energiewirtschaftgesetzes (EWG)?
Sofern Sie \"Zwischenhändler\" sind(Unter Wahrung Ihrer Anonymimität):
- haben Sie sich schon mit der Realisierung/Umsetzung in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
- wie stehen Sie zu § 3 Nr. 38 \"vertikalorientiertes Unternehmen\" oder sind Sie ein solches? Gilt dies auch, wenn durch die Eigentumverhältnisse eines Stadtwerkes dieses andere Stadtbeteilungsgesellschaften quersubvensioniert?
- wie sehen Sie die praktische Umsetzung im Teils 4 des EWG (§ 36 bis § 42) in Bezug zu den Verbrauchern, künftige Trennung der Rechnungen nach Strom, Gas und Wasser?

Wie ist Ihre Meinung dass Stadtwerke (Versorger in der Fläache für Endverbraucher), die das Lebensmittelprodukt \"Wasser\" verkaufen als Muttergesellschaften auch große Gas- und Stromlieferanten haben. Das lebenmittel \"Wasser\" ist Allgemeingut. ich halte es nicht für richtig, dass große Energielieferanten, siehe in England, da ist die RWE der größte Wasserlieferant, auch dieses liefert, bzw. markbeherrschend ist. das sollte in kommunalen Händen bleiben!!!
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Hennessy am 11. Februar 2005, 23:37:46
@Hollmoor

1. Es ist branchenüblich Verträge mit wesentlich längeren Laufzeiten zu haben. Meistens sind es jedoch mehrere Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. Mengen, da das Kartellamt bzw. die Rechtsprechung ja in dieser Richtung schon entsprechenden Freimengen \"erzwungen\" hat. Obwohl es mehrere Vorlieferanten (ruhrgas, BP, wingas, RWE, VNG etc.) gibt, fällt es schwer echte Preisvorteile bei unterschiedlichen Lieferanten zu erlangen.

2. Es gibt kein EVU, das sich nicht mit den Auswirkungen des EnWG beschäftigt und viele haben schon seit Monaten die ersten organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Schritte unternommen - obwohl aus dem Gesetzentwurf die konkrete Realisierungspraxis noch lange nicht klar ist. Eine direkte Quersubventionierung anderer Sparten ist durch die getrennte Buchführung und Bilanzierung heute schon im Strom und mit Verabschiedung des EnWG prinzipiell nicht mehr möglich. Was das EVU bzw. deren Gesellschafter mit seinem Gewinn machen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Die Grundversorgung im EnWG ist etwas, das es in dieser Form bisher so nicht gegeben hat und ist nur für Kunden relevant, die keinen Vertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen haben, aber trotzdem Strom oder Gas aus dem Netz entnehmen.  Durch die Grundversorgungspflicht  wird ausgeschlossen, dass jemand nicht versorgt wird, nur weil er keinen Vertrag mit irgendeinem Lieferanten unterschrieben hat (heute wird dies noch durch den sog. faktischen Vertrag abgedeckt).

Wasser hat in Deutschland (fast?) immer einen Kostenpreis, egal ob 100% kommunale Wasserversorgungsunternehmen oder privatwirtschaftliche Wasserversorger. Darauf achten die Kommunen bei der Vergabe der Konzessionsverträge, aus genau den beschriebenen Gründen. Trotzdem muss es erlaubt sein mit Wasserversorgung Geld zu verdienen - aber mit Kontrolle des Konzessionsgebers.

Die Stromkennzeichnungspflicht ist pure Verdummung. Die Unternehmen kaufen aus Kostengründen Strom an der Börse, betreiben Eigenerzeugung, kaufen von Vorlieferanten und haben Einspeiser am Netz. Wie soll in diesem Wirrwar eine realitätsnahe Erzeugungsstruktur und die damit verbundenen Emissionen für meinen Strom angegeben werden? Es gibt einige wenige EU-Länder und Unternehmen in Deutschland, bei denen dies Sinn macht - der Rest ist (leider) pseudo-umweltorientierte Energiepolitik.

Es gibt bereits heute Unternehmen, die alle Kostenbestandteile des Stromes (Netznutzung, KWK, EEG, Ökosteuer, Konzessionsabgabe) auf den Rechnungen zahlenmäßig ausweisen. In Verbindung mit der oftmaligen Verbraucherkritik \"Die Rechnung versteht kein Mensch mehr\" erweist man allerdings mit solchen Maßnahmene dem Kunden  einen Bärendienst m an kann es eben nicht allen Recht machen.

Noch eine Anmerkung zum Energiewirtschaftsgesetz: Sinn und Zweck ist unter anderem die Förderung des Wettbewerbs/Liberalisierung und damit verbunden die Senkung der Energiepreise. Dieses Gesetz erhöht eindeutig die Kosten der Strom- und Gasversorgung und ist damit in dieser Hinsicht kontraproduktiv für sinkende Preise. Jeder der den administrativen Aufwand von Stromwechselkunden kennt (sieht man außerhalb des Versorgungsunternehmens nicht), wird mir zustimmen.
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Februar 2005, 14:59:38
@Hennessy

Die langfristigen Gasbezugsverträge stehen ja nun auf dem Prüfstand, hiernach die Ölpreisbindung.

EWE ( www.ewe.de ) schreibt zum Beispiel seinen Kunden derzeit, dass das meiste verkaufte Gas des Unternehmens aus Deutschland stamme.

Kein Grund also für eine Ölpreisbindung.

EWE ist jedoch zu 47,9 % an der VNG Verbundnetz Gas AG Leipzig
 http://www.vng.de/content/deutsch/VNG/Auf_einen_Klick/Aktionaere/index.html

beteiligt, welche sich wiederum bei der russichen GAZPROM engagiert. Sollte EWE allein deshalb die Ölpreisbindung verteidigen?

Bereits am 07.11.2001 hatte das OLG Düsseldorf - U (Kart) 31/00 - einen langfristigen Gasbezugsvertrag zwischen einem Ferngasunternehmen und einem Stadtwerk als kartellrechtswidrig für insgesamt unwirksam erklärt:

http://www.ra-kotz.de/tale_oder_pay.htm (Stadtwerke Aachen)

Auch auf diese Rechtsprechung nimmt das BKartA in seinem Arbeitspapier Bezug.

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2005_01_28.shtml?navid=1

Es stellt also wohl nur eine Rechtslage dar, die so schon längstens besteht, aber wie immer:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Deshalb erwägt das BKartA nun ein Verbot solcher Verträge.
Meines Erachtens zurecht.

Dass die Preise und Konditionen für kommunale Unternehmen \"im Wettbewerb\" bisher wie abgesprochen aussehen und nicht weit auseinander liegen, mag Ursachen haben.

Es gibt ja wohl die einheitliche Marke \"erdgas\", was man sonst nur aus dem Franchaise- System von Mc. Donalds kennt. Bei Letzterem sind auch die Preise und Konditionen bundesweit gleich.

Vielleicht hat es also mit den vielen Interessen zu tun, die der BGW vertritt ( www.bgw.de ).

Ich glaube auch, dass die Stromkennzeichnung hinsichtlich der Emissionen keinen Recht Sinn macht.

Ich stelle mir den Strom im Netz immer wie einen See vor, der aus vielen Quellen gespeist wird und aus dem wiederum an mehreren Zapfstellen Wasser entnommen wird.

Das Besondere liegt nur darin, dass zeitgleich genausoviel Zufluss wie Abfluss da sein müssen, damit das System nicht zusammenbricht. Der Inhalt des Sees ist tatssächlich so durchmischt, dass man den Strom als solchen nicht zertifizieren könnte, z.B. als Ökostrom aus sog. regenerativen Energien- es sei denn Direktleitung von einer solchen Anlage bis zum Kunden. Außer Betracht bleibt dabei zudem der Energieeinsatz zur Herstellung einer Windkraftanlage, insbesondere in der Aluminiumindustrie....

Wichtig für die Transparenz der Strompreise wie auch der Abrechnungen ist die gesonderte Ausweisung von Nettostrompreis, Netznutzung, Konzessionsabgabe, KWK- und EEG- Abschlag, Stromsteuer, Mehrwertsteuer und auch des prozentualen Anteils der eingesetzten Brennstoffe.

Gerade die gesonderte Ausweisung der Netznutzungsentgelte sehe ich für den Wettbewerb jedoch als besonders wichtig an.

Hierdurch wird halbwegs transparent, wo die Gewinne tatsächlich erwirtschaftet werden, im natürlichen Monopol Netz oder in einem harten Wettbewerb der Vertriebssparte und somit durch unternehmerische Leistung und welche Chance ein Wettbewerber hat.

Es soll gar nicht in Abrede gestellt werden, dass innovative Unternehmen ihre Gewinne nicht nur im Netz generieren. Bei vielen ist es jedoch leider anders.

Derzeit begründen viele Versorger die Preiserhöhungen bei \"Heizstrom\" z.B. über 10 % mit dem gestiegenen Staatsanteil.

Dieser betrage nun fast 40 %!
Man ist erschrocken und denkt, wieder im Staatsozialismus zu sein.

Indes:

Mal abgesehen davon, dass in der Zahl auch schon die auf allen Gütern lastende Mehrwertsteuer enthalten ist:

Bereits im Geschäftsbericht der E.on Energie AG 2003 ( www.eon-energie.com ) auf Seite 43 ist jedoch zu lesen, dass der \"Staatsanteil\" bereits seinerzeit fast 41 % betrug.

Er ist also eher gesunken.

\"Staatsanteil\" deshalb, weil die KWK- Umlage gerade auch den Eigenerzeugungsanlagen kommunaler EVU zu Gute kommt.

Die Beträge werden also weder vom Staat erhoben noch fließen sie ihm zu.

Die entsprechenden Abschläge sind in den Strompreisen seit 2000 enthalten, teilweise gesondert ausgewiesen, oftmals jedoch nicht.

Diese Abschläge als Vorauszahlungen auf den künftigen bundesweiten Belastungsausgleich werden vom VDN beim VDEW prognostiziert, der Natur der Sache geschuldet wohl eher als worst case- Szenario und somit immer reichlich hoch.

Bisher hat es ersichtlich gegenüber den Verbrauchern keine \"spitze\" Abrechnungen dieser jahrelangen Vorauszahlungen gegeben.

Einzelne Verbände reden davon, dass allein in den vergangenen zwei Jahren bei den EEG- Vorauszahlungen 500 Mio EUR zuviel vereinnahmt wurden. Der Staat legt die Vorauszahlungen weder fest, noch kontrolliert er sie.

Der VDN hat wohl jetzt gerade erst einmal eine Arbeitsgrundlage geschaffen, die Beträge aus 2001 endabzurechnen, obschon die Gesetze den Abschluss der Kostenwälzungen und des Belastungsausgleiches im Folgejahr vorsehen.

Das ist unbefriedigend, da die Vorauszahlungen wohl \"satt\" prognostiziert werden und deshalb wohl eine Tendenz zu Überzahlungen besteht.

Mit  dem entsprechenden Geld aus den \"zinslosen Krediten der Kunden\" arbeiten die EVU, obschon es für die Kunden Zinsen bringen sollte.

Das nicht nur buchhalterische, sondern auch gesellschaftsrechtliche Unbundling macht bei den Großen tatsächlich Sinn und ist erforderlich.

RWE, EnBW, Vattenfall haben diese Trennung längst vollzogen.
E.on Energie war schon soweit , hatte aber zwischenzeitlich teilweise wieder re-integriert.

Mithin entstehen dort auch keine weiteren Folgekosten aus den Regelungen.

Nichts anderes kann für die Regionalversorger gelten, an denen die Konzerne wesentlich beteiligt sind:

z.B. Thüringen:

Stromversorger

TEAG Thüringer Energie AG über 72 % E.on Energie AG

Gasversorger  

Gasversorgung Thüringen GmbH  50 % Contigas (100%ige Tochter der E.on Energie AG)
Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH 50% E.on Ruhrgas

Bei den Stadtwerken muss dies wohl auch gelten, wo die Konzerne über ihre Töchter (in Thüringen: TEAG, GVT, EVG, thüga) wesentliche Beteiligungen halten. Aus der Historie heraus gibt es wohl hier kein Stadtwerk ohne Konzernbeteiligung, sämtlich E.on, allein Gera gehört zur Electrable-Gruppe.

Einzelne Stadtwerke sind nicht anders aufgestellt als Regionalversorger, so dass bei ihnen das gleiche gelten muss, zum Bsp. MVV Mannheim.

Allein bei kleinen Stadtwerken in kommunaler Hand macht das gesellschaftsrechtliche Unbundling wenig Sinn. Es gibt ja oft nicht einmal genügend Personal, um die Teilgesellschaften entsprechend auszustatten.

Für diese soll es jedoch Ausnahmen geben. Solche sind schon in der EU- RiLi vorgesehen, fraglich ist nur, ob diese auch bei kleinen Stadtwerken mit wesentlicher Beteiligung der Konzerne zum Tragen kommt.

Insgesamt wird das System dadurch transparenter und vor allem kontrollierbarer.

Lesenswert hierzu ist die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 14.02.2003 in Sachen TEAG Thüringer Energie AG unter

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/EntschKartArchiv/EntschKartell.shtml

Durch die Zuordnung von Kosten des Vertriebsbereiches zum Netzbereich wurden die Netznutzungsentgelte um über 10% künstlich überhöht, was den Wettbewerb behindert.

Diese Entscheidung des Bundeskartellamtes ist auch deshalb so lesenswert, weil darin das BKart auf Seite 40 unten davon spricht, dass der Haushaltskunde (Allgemeiner Tarif) die traditionelle \"Milchkuh der Energiewirtschaft\" ist.

Fast hellseherisch sagte das BKartA dabei voraus, dass sich bei abnehmendem Wettbewerb infolge zu hoher NNE auch die sog. Sonderprodukte drastisch verteuern und sich den Allgemeinen Tarifen annähern werden.

Diese Situation haben wir jetzt gerade- keine zwei Jahre nach der Entscheidung!!!!

Im \"Stern\" Nr. 7/2004 vom 10.02.2005 auf S. 140 beschreibt gerade ein verantwortlicher Mitarbeiter der staatlichen Energiepreisaufsicht NRW, wie bei der Gestaltung der Strompreise getrickst wurde und wird und dass die Regularien immer noch nicht ausreichen, dem zu begegnen. Er spricht selbst von \"erheblicher Luft\" in den Strompreisen:

http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/536353.html?nv=cp_L2_rt

Wenn dies schon auf dem Strommarkt bei staatlich kontrollierten Preisen der Fall ist, was ist dann erst im Bereich der staatlich nicht kontrollierten Gaspreise zu erwarten....


Die Entscheidung des BKart in Sachen TEAG wurde durch das OLG Düsseldorf am 11.02.2004 rechtskräftig aufgehoben, jedoch nicht, weil die Netznutzungsentgelte in Ordnung sind, sondern weil das BKartA seine bisherigen gesetzlichen Befugnisse überschritten haben soll, die ersichtlich immer noch nicht ausreichen.

Die Strompreise in Thüringen liegen weiterhin 9 % über dem Bundesdurchschnitt, wie das statistische Landesamt aktuell wieder feststellte. Der VEA- Strompreisindex (www.vea.de) und e´net (www.netznutzungsentgelte.de) sehen TEAG weiter auf einem traurigen Spitzenplatz.  

Eine solche Manipulation der Netznutzungsentgelte  wird also in der Zukunft schwieriger und das ist wichtig für funktionierenden Wettbewerb.

Zu diesem gehören nicht nur sinkende NNE, sondern auch Wettbewerber, worauf der VKU (www.vku.de) zutreffend hinweist.

Jetzt ist wohl die Zeit für kommunale Unternehmen, in moderne GuD- (Gemeinschafts-) Kraftwerke zu investieren und sich von den Großen zu emanzipieren.

Bei wirksamen Wettbewerb, dessen Voraussetzung genannt wurde, haben sie dann die Chance, mit dem somit erzeugten Strom auf dem Markt zu agieren, im Interesse der kommunalen Anteilseigner und somit auch der Verbraucher vor Ort. Diese Interssen sind ja nicht immer widerstreitend.

Also kann man doch wohl sagen, dass das neue EnwG auf einem guten Weg ist, einzelne Bereiche jedoch im Sinne einer Wettbewerbsförderung noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen, die man nicht dem Verordnungsgeber in Form des Bundeswirtschaftministeriums überlassen kann und darf.

Dessen Chef ist zu oft allein mit den Konzernspitzen im Gespräch.
Vielleicht braucht der auch bald einen neuen Job - in der Energiewirtschaft wie sein Vorgänger?

Es ist eher unwahrscheinlich, dass alle gewählten Vertreter des ganzen deutschen Volkes im Bundestag alsbald in die Energiewirtschaft wechseln wollen oder müssen....

Deshalb ist das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Energiewirtschaftsgesetz im ordentlichen parlamentarischen Verfahren
Bundestag/ Bundesrat wohl besser aufgehoben.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: angeljustus am 14. Februar 2005, 20:52:54
@Hennessy

Man sollte doch der Sache wegen mit der Diskussion um \"Sein oder Nichtsein\" aufhören!
Fakt ist doch, dass die EVU`s die Situation nutzen, um kräftig in die eigene Tasche zu wirtschaften, sowohl bei Strom oder Gas. Gab es mal eine Senkung des Arbeitspreises, wurde der Grundpreis erhöht usw. usw.......  :lol:
Und letztendlich sind Unternehmen wie Yellow doch durch die hohen Durchleitungsgebühren gescheitert. Also, alles gekünzelt.  
Das Problem ist doch, wie versteht der \"Kleine Mann\" das?!

In diesem Sinne noch eine muntere Runde
angeljustus
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: Chicken_the_brave am 15. Februar 2005, 19:01:07
wenn man die Beiträge zu diesem Thread einmal dem Bundestag vorlegen würde, ergäbe sich eine dermaßene Steigerung der Diskussionsrunde, dass wir wahrscheinlich im Jahre 2130 mit einer Liberalisierung (im Sinne des Endkunden) im Gasmarkt rechnen können. Schon heute machen uns die Österreicher und Dänen vor, wie es geht. Möchte ein Gaskunde in Koppenhagen wechseln, so hat die DONG (Dänischer Gasversorger) damit kein Problem. Dieses Forum zeigt wo der eigentliche Kanckpunkt liegt, wir diskutieren zu viel und handeln zu wenig! :(  Ich bin gespannt, wenn der Regulierer (derzeit vorgesehen der RegTP [Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation]) seine Arbeit im Strombereich aufnimmt und irgendwann eine vollständige Deregulierung des Gasmarktes vorgesehen ist und als Neuerung des EnWG aufgenommen wird. Ich denke mal, dann sehen wir uns hier alle wieder, aber keiner wird sagen, schade, dass XY als Gaslieferant mitlerweile Insolvenz angemeldet hat.

Tschö

Chicken the brave
Titel: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Februar 2005, 21:03:17
Meines Erachtens ist die Diskussion hier trotzdem wichtig, auch wenn die wenigsten über eine entsprechende Lobby bei den Gesetzgebungsorganen des Bundes und der Länder verfügen.

Hier das Wortprotokoll der Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages vom 15.12.2004:

http://216.239.59.104/search?q=cache:LECPaAEf27oJ:www.bundestag.de/parlament/gremien15/a09/eAnhoerungen/nEnWG2/cprotokoll.pdf+BGW+Bundeskartellamt&hl=de&ie=UTF-8

Man muss schon alles sehr genau lesen.

Ich glaube gerade im Zusammenhang mit der Nettosubstanzerhaltung und dem Einwand eines VKU- Vertreters zu den Personalkosten im Rahmen der der Netzentgelte herausgelesen zu haben, dass die meisten Gasversorger bisher über gar keine Kostenkalkulation verfügen, die sie nun nach dem Einwand der Unblligkeit vor einem Gericht offen legen könnten. Vermutet hat man solches ja schon lange. Glauben wollte man es nicht.

Das wäre natürlich gerade im Zusammenhang mit dem Heilbronner Verfahren sehr spannend.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt