Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Freiberg => Thema gestartet von: eraserhead am 14. November 2006, 11:51:02
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Hallo liebe Forengemeinde!
ich habe folgendes Problem: als die Jahresendabrechnung dieses Jahr kam, habe ich diese bezahlt. leider waren darin die Preise vom versorger maßgeblich. das habe ich erst später bemerkt. nun ist es ja so, dass dies juristisch als Anerkenntnis der preiserhöhungen angesehen werden kann. nun ist es aber so, dass ich auch den Vertrag (bin Hauptmieter in einer WG) an den nächsten Hauptmieter übertragen lassen will.
Was kann ich tun um das "zuviel bezahlte Geld" mir zurückzuholen?
Was muss ich beachten bzw. tun?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten :roll: ....
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@eraserhead,
Geld ist weg, basta. :shock:
Nach Widerspruch gemäß § 315 BGB etc., hätten Sie die Abschläge kürzen müssen, eigene Rechnung erstellen und nur diesen Differenzbetrag zahlen. :idea:
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@Cremer
Sorry, aber etwas zu pauschal diese Aussage.
@eraserhead
Wann kam denn die Jahresrechnung?
Was bedeutet "habe diese bezahlt" ? Selbst überwiesen, abgebucht worden oder, oder?
Bei Abbuchung durch den Versorger, Unbilligkeitseinwand führen und Betrag zurückholen. Das geht sogar länger als 6 Wochen. Unsere Bankfiliale macht das solange, wie sie selbst auf die Daten zugreifen kann.
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@ RuRo
die Jahresendabrechnung kam am 24.10.06, das Geld habe ich selbst überwiesen (der Versorger hat nicht von sich aus abgebucht). Als Termin bis die Jahresendabrechnung bezahlt werden muss nannten die Stadtwerke den 10.11.06.
Natürlich (und dummerweise) habe ich pünktlich gezahlt...und erst zu spät bemerkt, dass die Stadtwerke den ausstehenden betrag hinzugerechnet haben.
naja, hab mich schon damit abgefunden, dass das Geld weg is (@Cremer)
Nun übertrage ich ja auch das Amt des Hauptmieters auf meinen Nachfolger; wenn er ebenfalls die Gaspreise kürzen will, sollte er da lieber den bestehenden Vertrag mit den Stadtwerken übernehmen? Wenn er einen neuen Vertrag mit dem Versorger abschließt, kann er doch die Preise nicht kürzen, oder? (Er "weiß" ja theoretisch nicht, was das Gas vorher beim Versorger gekostet hat)
so, ich danke erstmal für eure Info´s und hoffe, dass ihr auch beim zweiten Problem helfen könnt oder einen Rat wisst.....
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@RuRo,
es kam ja leider auch eine pauschale Frage, ohne Daten zu nennen. :wink:
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Ich denke man kann das Geld noch einmal zurückholen und mit neuer (Gegenrechnung) die berichtigte Summe überweisen.
(http://www.mysmilie.de/smilies/big/2/img/007.gif)
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Ich denke man kann das Geld noch einmal zurückholen ...
kann man nach einer Überweisung eben nicht :roll:
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Hallo liebe Forengemeinde!
also wie es aussieht lässt sich das Geld wohl nicht mehr wiederholen :cry:
Aber wie verfahren wir am Besten beim Hauptmieterwechsel (siehe Problem oben)? Hat da einer eine Idee?
Am besten wäre doch, den Vertrag zu übernehmen? Und anschließend gleich kürzen? Oder?
Sorry, aber da hab ich wenig Erfahrung....
Danke schonmal für Eure Mühe.....