Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: ChiefController am 13. November 2006, 11:39:02
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Hallo miteinander,
ich habe bereits letztes Jahr mit Hilfe des hier erhältlichen Formbriefes meiner Gas-Jahresabrechung widersprochen, eine eigene Gegenrechnung aufgemacht, usw. Hat auch alles gut funktioniert, die EnBW verhielt sich recht fair.
Jetzt steht ja bald wieder die nächste Abrechnung ins Haus und es stellt sich die Frage: Wie antworten? Nochmals das ganze Musterschreiben "Antwort auf Jahresabrechnung" oder nur ein Verweis auf den vorherigen Einspruch und die (neue) Gegenrechnung?
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@ChiefController
kurz gesagt, ja.
Eigene Jahresrechnung erstellen
Bitte informieren Sie sich zunächst umgehend auf den Seiten im Energienetz.de und hier unter "Fragen und Antworten2 bzw
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Hallo Herr Cremer,
kurz gesagt, ja.
Eigentlich war das ja eine "Oder"-Frage :-) Reicht also die eigene Jahresrechnung und ein Verweis auf den bisherigen Schriftverkehr (Widersprüche zu den Preiserhöhungen bzw. Unbilligkeitseinwände)?
Bitte informieren Sie sich zunächst umgehend auf den Seiten im Energienetz.de und hier unter "Fragen und Antworten2 bzw
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Habe ich ausführlichst. Aber leider nichts gefunden.
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@ChiefController
eigentlich ja war etwas zu kurz, zugegebenermaßen.
Also,
ich rate jedem Kunden bei einer Preiserhöhung "gebetsmühlenhaft" Widerspruch gemäß Musterbrief einzulegen.
Dann versäumt man nichts.
Eigene Jahresrechnung mit Verweis auf den Widerspruch/die Widersprüche in dem Abrechnungszeitraum an den Versorger schicken