Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: UrsusAquarius am 12. November 2006, 16:02:49
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An unserer fürs Wohngebiet gemeinsamen Hackschnitzelheizung sind ca. 40 Häuser angeschlossen.
Die Preisgleitklausel enthält beim Arbeitspreis einen Anteil von 50% des Heizölpreisindexes, obwohl die Wärme überwiegend auf der Basis von Hackschnitzeln erzeugt wird. Inwieweit ist das zulässig bzw. wie müssten (sollten) die Preisgleitklauseln für solche Nahwärmeversorgungen aussehen?
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@UrsusAquarius,
Sie haben jetzt bereits mehrere Fragen dahingehend gestellt.
Erläutern Sie und stellen Sie die komplette Problematik bitte hier ein.
Ich kann mir vorstellen, dass zuvor eine andere Heizenergie zur Anwendung gekommen war, denn Hackschnitzelheizungen sind relativ neu.
Sie haben einen vorgelegten Vertrag unterschrieben und wollen offensichtlich jetzt "nachbessern" oder fühlen sich über den Tisch gezogen. :wink:
Diese Fragen hätten Sie vor der Vertragsunterzeichnung dem Betreiber stellen und klären sollen, es bestand vermutlich die Möglichkeit auf eine andere Heizart umzustellen.
Nennen Sie doch auch mal bitte den Betreiber der Anlage.
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Hallo Herr Cremer,
das ist eine längere Geschichte, die ich aber gerne hier schildern möchte:
Von der Gemeinde wurde 1998 ein Neubaugebiet (ca. 40 Häuser) ausgewiesen. Der Bürgermeister wollte zusammen mit dem Gemeinderat etwas für die Gemeinde Neues machen und man hat sich darauf geeinigt, dass der Erwerb des Grundstücks daran gebunden war, zuvor einen Wärmelieferungsvertrag mit dem Betreiber der Hackschnitzelheizung abgeschlossen zu haben. Es bestand also Anschlusszwang mit Zahlung eines einmaligen Baukostenzuschusses und dem seither diskutierten Wärmelieferungsvertrag.
Es hat sich in den anschliessenden Gesprächen mit dem Bürgermeister herausgestellt, dass er den Inhalt der Fernwärmeverordnung zunächst nicht oder nicht gut genug kannte.
Die Probleme sind nun verschiedener Art:
1) Die abgeschlossene Vertragslaufzeit ist 20 Jahre (lt. Fernwärmeverordnung wäre das Maximum 10 Jahre)
2) Energiesparen wird mit unserem Preismodell nicht unterstützt (Hoher Grundpreisanteil).
3) Beim Grundpreis wird unterschieden nach Reihenhaus (niedrigster Grundpreis), Doppelhaushälfte und Einfamilienhaus (höchster Grundpreis),
nicht etwa nach Anschlusswert o.ä.
4) Beim Arbeitspreis ist die Hälfte an den Ölpreis gebunden. obwohl es eine Hackschnitzelanlage ist.
5) Der Betreiber hat bisher nachweislich die Preisgleitklausel falsch gerechnet, indem er jeweils nicht die Anfangswerte vom Jahr 0 in der Formel verwendet hat, sondern dafür die Vorjahreswerte verwendet hat.
Aufgrunddessen gab es zunächst einen Versuch, die Anlage vom Betreiber zu übernehmen und in einer Art Genossenschaft selbst zu betreiben. Das wurde durch eine Aussage des Bürgermeisters zunichte gemacht, dass nach 10 Jahren womöglich rechtlich durchsetzbar sein dürfte, aus dem Vertrag herauszukommen, was einige auch planen.
Wir haben seit den ersten Diskussionen einen 5-köpfigen Beirat, dessen Sprecherrolle ich übernommen habe. Leider ist bei der Mehrheit der Bewohner eine grosse Interesselosigkeit zu spüren, sodass wir als Beiratsmitglieder alleine im Wind stehen.
Erfahrungen von ausserhalb, auch rechtlich fundiert mit konkreten Fällen sind uns deshalb herzlich willkommen.
Freundliche Grüsse aus dem Schwarzwald
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@Cremer
@UrsusAquarius
Unter dem Thema wird bereits mehrfach diskutiert über dieses Einzelproblem.
M.E. gehört dieses Thema nicht in die Rubrik "Grundsatzfragen"
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@uwes,
dies ist richtig.
Ich möchte jedoch als Moderator doch einpaar Einzelheiten wissen, obwohl UrsusAquarius ja mehrere Fragen unter verschiedenen Threads gestellt hatte, die man kanalisieren sollte.
M.E. kann man nach 10 Jahren aus dem Vertrag aussteigen.
@UrsusAquarius
obwohl dies jetzt zu weit führen wird, hätte man m.E. zunächst eine kritische betraqchtung ansetzen müssen, warum man zuerst einen Energieliefervertrag unterschreiben soll bevor man einen Grundstückskauf/-vertrag getätigt hätte.
Da liegt m.E. die Wurzel des Übels.
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Hallo Herr Cremer,
die Gemeinde hat derzeit festgelegt:
Ohne unterschriebenen Wärmelieferungsvertrag kein Grundstück zum Bauen und hat sich das auch noch zusätzlich ins Grundbuch eintragen lassen.
Der von der Gemeinde ausgesuchte Betreiber ist die Firma SWL in Bernau (http://www.swl-web.de).
Damit es nicht so einfach ist hat die Gemeinde auch noch mit der ortsansässigen Forstbetriebsgemeinschaft einen Vertrag über die alleinige Belieferung von SWL mit Hackschnitzeln abgeschlossen.
Es gibt also Vertragsberhältnisse zwischen Hausbesitzer und Betreiber (SWL), zwischen Gemeinde und Betreiber und zwischen Betreiber und Forstbetriebsgemeinschaft.
Freundliche Grüsse
Reinhold Merkle
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@UrsusAquarius,
da sind ja für Mauscheleien Tür und Tor geöffnet.
Ich denke, da könnte man Erfolg haben, sich gegen solche Koppelverträge zu wehren.
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darunter leiden wir eigentlich schon die ganze Zeit und konnten bis jetzt noch niemand so richtig packen.
Deshalb hier der Versuch, aus bereits erfolgreich unternommenen Schritten in ähnlichen Fällen zu lernen, wie wir da am besten vorgehen können, um zu einer verbraucherfreundlichen Lösung kommen.
Es besteht eben die grosse Gefahr, dass einige nach 10 Jahren versuchen werden, aus dem Vertrag herauszukommen. Und dann fragt sich, ob der Betreiber sich dann nicht ganz rausmogelt und die Anlage nicht weiter betreibt.
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@UrsusAquarius,
schlage vor, dies im anderen Forum "Heizen, Renovieren, Bauern" zu diskutieren.
Im Prinzip sind es in erster Linie vertragliche Probleme/Angelegenheiten.
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Mir ist nur wichtig, in der Sache weiterzukommen. Wenn es in dem Forumszweig besser passt und ich Infos zum weiteren Vorgehen bekommen kann, umso besser.
Können Sie den Thread \'umhängen\'? Oder was ist zu tun?
Vielen Dank und beste Grüsse
Reinhold Merkle
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So, Thread ist umgehängt
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Hallo UrsusAquarius,
schauen sie mal hier, die haben ein ähnliches Problem mit einem Gas-BKKW und haben jetzt Widerspruch gem. § 315 BGB eingelegt : 8)
www.goldesel-bhkw-ahaus.de
Wenn Sie die Seite und die Links aufmerksam studieren, werden Sie sicher Einiges wieder erkennen.
Gruß
Free Energy