Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kaltenkirchen => Thema gestartet von: cornulus am 07. November 2006, 21:47:38
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Moin,
es wird ja hier empfohlen, die Abschlagszahlungen in der Überweisung genau zuzuordnen. Also z.B. "Abschlag für Gas 11/2006".
Allerdings lässt sich das so nicht automatisieren. Reicht stattdessen auch z.B. "Abschlag für Gas laufender Monat" ?
Danke und Gruß
cornulus
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@cornulus,
das geht doch auch bei online Buchung wenn man terminisierte Überweisungen tätigt.
Nun dann muss man einwenig mehr Arbeit investieren.
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Moin, ich kann leider terminierte Überweisungen nur bis zu 3 Monate im Vorraus tätigen. Natürlich, es reicht ja auch, wenn man sich einmal im Quartal hinsetzt. Ein Dauerauftrag ist aber schon detlich einfacher.
Gruß
cornulus
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@cornulus,
welche Bank ist denn da noch so rückständig? :shock:
Bank wechseln :wink: :wink: :wink:
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Moin,
Allerdings lässt sich das so nicht automatisieren. Reicht stattdessen auches wird ja hier empfohlen, die Abschlagszahlungen in der Überweisung genau zuzuordnen. Also z.B. "Abschlag für Gas 11/2006".
z.B. "Abschlag für Gas laufender Monat" ?
cornulus
Ich habe reingeschrieben: "Abschlag für Monat des Zahlungsdatums".
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@dattelmer
qcornulus,
es ist bereits an anderer Stelle hieüber eingehend beschrieben worden, wie zu zahlen ist.
Um Verrechnungen/Aufrechnungen des Versorgers zu verhindern, er rechnet Zahlungseingänge immer mit den ältesten Forderungen auf, sollte genau im Zahlungsträger geschrieben werden für welchen Zweck man die Übewrweisung tätigt. damit liegt man auf der sicheren Seite.
Auch sollte man, wenn der Versorger für Strom, Gas und Wasser, ggf. auch Abwasser zuständig ist, ebenfalls Einzelüberweisungen der einzelnen Energiearten tätigen.
Da ich für Strom, Gas und Wasser Widerspruch, resp. Abschlagskürzungen, vorgenommen habe, sind pro Monat 3 Einzelüberweisungen fällig.
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@Cremer
Da ich nur Gaskunde bin, habe ich den von mir oben geschriebenen Satz unter meine Kundennummer gesetzt. Damit sollte doch auch für einen EV eindeutig sein, wozu die Zahlung zuzuordnen ist- Abschlag für Gas für den Monat des jeweiligen Zahldatums.
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@dattelner,
Strom beziehen Sie nicht?
Haben Sie Kerzenlicht :wink:
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Ich mach das genauso.
Ich beziehe nur Gas von den SWM. Strom kommt von woanders her.
Ich habe auch auf meinem Dauerauftrag stehen: "Abschlag Gas laufender Monat". Das ist absolut eindeutig und reicht völlig aus, denke ich.
Wenn mir das allerdings einer juristisch zerpflücken kann, wäre ich für eine entsprechende Belehrung dankbar.
ciao,
sh
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@superhaase,
kein Strom?
Sind Sie auch ein Kerzenlichtfreak? :wink:
Also, auch gegen die Strompreise muß man konsequenterweise Widerspruch einlegen
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@dattelner,
Strom beziehen Sie nicht?
Haben Sie Kerzenlicht :wink:
auch, dazu nen Kaminofen :D - Strom kommt von einem anderen Anbieter.