Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: GeeGeeJay am 22. Oktober 2006, 17:29:35

Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: GeeGeeJay am 22. Oktober 2006, 17:29:35
Hallo Zusammen,

meine Abschlagszahlung ist jeweils am 28. eines Monats fällig. Da ich pünktlich zum 1. mein Gehalt bekomme, kann ich die Überweisung erst am 1. eines Monats per Dauerauftrag vornehmen.

Die Überweisung wird für gewöhnlich innerhalb von 3 AT auf dem Konto der SWM gutgeschrieben. Die SWM berücksichtigt Zahlungseingänge bis zum 4. eines Monats, alles was danach kommt, generiert eine Mahnung. Wenn nun der 1. ein Mi., Do., Fr., ist oder gar ein Feiertag dazwischen ist, wird der Betrag am 6. oder 7. gutgeschrieben.

Bingo - und schon kommt die Mahnung, inkl. € 5,- Mahngebühr.

Mein Schreiben an die Stadtwerke, mit der Bitte, die Fälligkeit doch um ein paar Tage nach hinten zu verschieben, da ich aufgrund Unterhaltspflicht einfach nicht früher zahlen kann, wurde zwar recht freundlich und mit "gutem Willen" beantwortert. Allerdings würde man die Verschiebung nur einrichten, wenn ich mich bereit erkläre eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Nett, genau das ist der Punkt - ich möchte keine Einzugsermächtigung erteilen, da ich mit jedem Cent rechnen muss und der SWM einfach nicht traue.

Mich würde einfach nur interessieren, ob eine Mahngebühr nach 6 Tagen vermeintlichem Zahlungsverzug rechtens ist. Müsste nicht erst eine Erinnerung erstellt werden?

Ausserdem bekommen die SWM die Abschlagszahlung zuverlässig überwiesen (wenn ich auch erst am 1. die Überweisung veranlassen kann)

Grenzt die mangelnde Kooperation in Sachen Fälligkeitsterminverschiebung gegen Einzugsermächtigung nicht schon an Nötigung? Im übrigen drängt sich mir der Verdacht auf, die SWM haben den Termin absichtlich so seltsam gelegt, um denen, die aus irgendwelchen Gründem eben nicht 28. zahlen können, noch extra in die Tasche langen zu können?

Jedenfalls haben die SWM mit der Mahnerei schon reichlich zusätzlich verdient.

Servus
GeeGeeJay  lol
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RuRo am 22. Oktober 2006, 17:52:59
Hast du die AVBGasV, wenn nicht unbedingt besorgen.

§ 27 Abs. 1 AVBGasV bestimmt, dass Rechnungen und Abschläge zu dem vom Gasversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig sind.

Ausserdem würde ich mal auf die Kontoauszüge schauen und einen Blick auf das Wertstellungsdatum werfen. Sind Überweisungs- und Wertstellungsdatum identisch, hat dein Versorger ab dem Datum das Geld auch tatsächlich zur Verfügung gehabt, selbst wenn es erst am 12. eines Monats auf seinen Auszügen erscheint.

Kommt vom Versorger für jeden Monatsabschlag eine Zahlungsaufforderung? - unser Versorger macht das, weil wir auch "nur" überweisen.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Monaco am 22. Oktober 2006, 21:18:31
@GeeGeeJay

Wenn Ihr Versorger nicht mit sich reden lässt, reden Sie doch einmal mit Ihrer Bank. Ein Dispositionskredik kostet bei einem Betrag von 150,- € je in Anspruch genommenen Tag rund 6 Cent. Wäre trotz fast 15% Zinsen noch immer mehr als 90% günstiger als der Mahnzuschlag Ihres Versorgers. Denken Sie mal darüber nach ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Kampfzwerg am 23. Oktober 2006, 13:58:17
Hallo zusammen,

m.E. sind Mahngebühren für verspätet eingehende Abschlagszahlungen überhaupt nicht zulässig!

vgl. §286 BGB:
(1)Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch Mahnung in Verzug.

oder wahlweise auch
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

anwendbar bei

Zitat
Die Überweisung wird für gewöhnlich innerhalb von 3 AT auf dem Konto der SWM gutgeschrieben. Die SWM berücksichtigt Zahlungseingänge bis zum 4. eines Monats, alles was danach kommt, generiert eine Mahnung. Wenn nun der 1. ein Mi., Do., Fr., ist oder gar ein Feiertag dazwischen ist, wird der Betrag am 6. oder 7. gutgeschrieben.



Eine Abschlagszahlung ist eine Vorauszahlung auf die erst später folgende Forderung/Rechnung!
Vor der Forderung keine Fälligkeit, vor Fälligkeit kein Anspruch, vor Anspruch kein Verzug:
und deshalb keine Mahngebühr!

Ich würde mir spasseshalber einmal die Rechtsgrundlage des Versorgers für seine Mahngebühren mitteilen lassen.

Definitiv unzulässig sind Mahngebühren nach Einwand gem. §315 BGB (auf Eingangsbestätigung bei dem EVU achten!)
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Wintersonne am 19. Februar 2007, 18:21:30
Habe ein ähnliches Problem und wohl unter einem falschen Thema gepostet. Ich bin seit heute neu hier und hoffe, dass man deshalb nachsichtig mit mir ist. Ich werde mich durchbeissen...

Mir geht es genau so!!! Das kann nur Masche sein. Auch ich bat erfolglos um eine Änderung des Fälligkeitstermins, auch bei mir liegt er wohl absichtlich auf Ende des Monats und auch ich habe nicht das nötige Kleingeld und darf bei der Bank nicht überziehen 0 Euro! Dehalb geht Dispo als gut gemeinter Rat schon gar nicht! Die SWM machen das also absichtlich denke ich mir mal um noch schön an den Mahngebühren zu verdienen. Denn der Strompreis ist ja meines Erachtens angemessen also kassieren sie über die Mahnungen und das von Menschen die wenig Geld haben!!! :idea:

Ist denn eine monatliche Zahlungsaufforderung von Seiten der SWM notwendig? Es wird doch ein Abschlag ermittelt den man immer zum selben Stichtag zu leisten hat. Reicht nicht diese einmalige Abschlagsrechnung zum Jahresbeginn bzw. mit der Jahresabrechnung um auch ohne monatliche Zahlungsaufforderng in Verzug zu geraten?

Nun verstehe ich den zitierten § 27 Abs. 1 AVBGasV nicht ganz.
...."frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung sind Abschläge fällig...
Wenn doch aber gar keine einzelne Zahlungsaufforderung mehr ergehen muss??? Haben die AGB´s der SWM nicht Vorrang? Können die einem nicht schon vor Ablauf von zwei Wochen in Verzug setzen?

Danke
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RuRo am 19. Februar 2007, 19:09:09
@Wintersonne
Zuerst einmal das bestehende Vertragsverhältnis klären, sonst kommen wir in den Wald!

Sondervertragskunde oder Tarif-/Haushaltskunde bzw. Letztverbraucher in der Ersatzversorgung?

Bei Ersterem kommen wir zur Anwendung von AGB\'s, aber nicht zu den AVBxxxV\'s bzw. xxxGVV\'s.

Bei Zweiterem sind wir bei den GVV\'s, aber nicht bei AGB\'s.

Darüber hinaus, wurde das Thema "Termin der Abschlagszahlung mit Jahresrechnung", sofern die AVBxxxV bzw. xxxGVV gilt, bereits kontrovers diskutiert, obwohl der Verordnungstext eindeutig ist:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5542&start=15

Ich denke, a bisserl Zeit muss noch in die Grundlagenermittlung investiert werden.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Kampfzwerg am 19. Februar 2007, 20:04:35
RuRo schrieb:
Zitat
Sondervertragskunde oder Tarif-/Haushaltskunde bzw. Letztverbraucher in der Ersatzversorgung?
Bei Ersterem kommen wir zur Anwendung von AGB\'s, aber nicht zu den AVBxxxV\'s bzw. xxxGVV\'s.
Bei Zweiterem sind wir bei den GVV\'s, aber nicht bei AGB\'s.

Entschuldigung RuRo: aber das ist in dieser Formulierung schlichtweg blanker UNSINN!!!
Für Sondervertragskunden gelten zunächst einmal Sonderbedingungen.
In diesen steht meist ein Verweis auf gleichzeitig geltende AGB`s.
Alles weitere unter dem angegebenen link.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RuRo am 20. Februar 2007, 10:40:17
@Kampfzwerg

Blanker Unsinn würd\' ich nicht sagen - eher missverständlich formuliert, weil Grundsätzliches voraussetzend

Ich gelobe Besserung in der Ausformulierung. :wink:

Das Erstere bezieht sich ausschließlich auf Sondervertragskunden.

Das Zweitere auf alles was nach oder kommt.

Damit ergibt sich die Abgrenzung zwischen Erstem und Zweitem.

Sondervertragskunden (Erstere)

Es gelten nicht die AVBxxxV\'s und xxxGVV\'s, da diese Verbraucher überhaupt nicht vom Anwendungsbereich der Verordnungen erfasst werden. Somit kommen wir doch erst zu § 305 ff. BGB. Ob diese "selbststrickbaren" Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB\'s) der Inhaltskontrolle standhalten ist doch ein ganz anderes Thema. Ebenso, wenn in die AGB\'s die oben erwähnten Verordnungen inhaltlich lediglich 1:1 übernommen werden.

Übrige (Zweitere)

Anwendungsbereich der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die xxx-Versorgung von Tarifkunden (AVBxxxV) - Gesetzesgrundlage § 6 EnWG

oder

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit xxxx (GVV) - Gesetzesgrundlage § 36 EnWG

Das hat doch nun überhaupt nichts mit § 305 BGB zu tun.

Gerade deshalb ist es doch von grundlegender Bedeutung, dass erstmal das Vertragsverhältnis, in dem sich @Wintersonne befindet, geklärt wird.

Ich denke, jetzt samma wieda beinand.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Kampfzwerg am 20. Februar 2007, 18:33:03
@RuRo
Zitat
Blanker Unsinn würd\' ich nicht sagen - eher missverständlich formuliert, weil Grundsätzliches voraussetzend
Ich gelobe Besserung in der Ausformulierung. :wink:

Deswegen sprach ich oben auch von Unsinn in Bezug auf "in dieser Formulierung" :)
Mir war ja klar was eigentlich gemeint ist, aber den "Neuen"?

Zitat
Gerade deshalb ist es doch von grundlegender Bedeutung, dass erstmal das Vertragsverhältnis, in dem sich @Wintersonne befindet, geklärt wird.

Uneingeschränkte Zustimmung :wink:

Zitat
Sondervertragskunden (Erstere)
Es gelten nicht die AVBxxxV\'s und xxxGVV\'s, da diese Verbraucher überhaupt nicht vom Anwendungsbereich der Verordnungen erfasst werden. Somit kommen wir doch erst zu § 305 ff. BGB.

dito.

Zitat
Ich denke, jetzt samma wieda beinand.

Geht doch :wink:
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Cremer am 20. Februar 2007, 21:54:45
@RuRo,
@Kampfzwerg,

In dem Sondervertrag A (bis Ende 2004) hatten die SW KH seinerzeit in den zusätzliche Vertragsbedingungen ausdrücklich die AVBGasV ausgenommen.

Dann war ich für 2 Monate im Energieclub und nach Rauswurf aus diesem erneut im Sondervertrag ab Februar 2005.

Bei der "Wiedereingliederung" in den Sondervertrag, legten sie ausdrücklich die AVBGasV als Vertragsbestandteil fest.

Und nun? :wink:
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Februar 2007, 22:00:28
@Cremer

Na, Folgen der  Fassenacht bald vorbei? :wink:

Was hilft denn der Beitrag bitte zu der Fragestellung des Threads weiter.
Ihre eigene Vertragsgeschichte ist wohl schon hinlänglich allen bekannt.  :wink:
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Wintersonne am 21. Februar 2007, 09:29:00
Leider komme ich bei dieser Diskussion nicht so ganz mit.

Wie das mit dem Zitieren funktioniert hane ich auch noch nicht drauf.
Desahalb an alle.

Auf der Rückseite meiner Rechnung steht: "es gelten die allgmeinene Versorgungsbedinungen nebst Anlagen. (AVBEltV, ABVGasV und AVBWasserV)."

leider steht niergendwo zu was für einer Kategorie von Kunde ich gehöre. Ich lebe in einer Mietswohnung eines größeren Blocks.

Ich habe zudem eine Nachzahlung zu leisten. Die habe ich noch nicht bezahlt, da ich nicht weiß ob ich sowieso zuviel bezahlt habe und nicht klar komme wie ich das richtig ermittle. Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe. Die Beiträge sind recht verwirrend. Leider verstehe ich jetzt gar  nichts mehr und ich dachte ich sei schon weit.
Und nun?
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Februar 2007, 10:22:55
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: AKW NEE am 21. Februar 2007, 12:27:20
@RR-E-ft
@wintersonne

Schwierig wird es, wenn wintersonne der Meinung ist:
Zitat
der Strompreis ist ja meines Erachtens angemessen also kassieren sie über die Mahnungen und das von Menschen die wenig Geld haben!!!
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Wintersonne am 23. Februar 2007, 09:52:20
verstehe ich nicht mehr
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Februar 2007, 09:54:29
@wintersonne


Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Wenn also keine rechtlich erheblichen Einwendungen gebracht wurden, so befindet man sich im Verzug und hat Verzugsschadensersatz zu leisten, wozu auch Zinsen und angemessene Mahnkosten gehören. Wegen dieser Forderungen kann dann auch eine Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden.

Möglicherweise diskutieren Sie dies noch einmal mit sich.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Wintersonne am 23. Februar 2007, 10:05:22
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?

Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Februar 2007, 12:50:38
@Wintersonne

Niemand hat behauptet, dass Abschläge auf vertraglicher Grundlage nicht fällig werden, wenn man keine rechtserheblichen Einwendungen erhebt.

Möglicherweise haben Sie etwas missverstanden.

Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich die Rechtslage erklären zu lassen.

Zitat von: \"Wintersonne\"
Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.


Wenn diese Aussage zutreffend wäre, so hätte man Ihre Beiträge schlicht ignoriert, was ersichtlich nicht der Fall ist.

Wenn Sie sich indes den zutreffend gegebenen Hinweisen beharrlich verschließen, so müssen Sie mit den deshalb zu besorgenden möglichen Folgen schon alleine klarkommen.
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Fidel am 23. Februar 2007, 16:08:21
Zitat von: \"Wintersonne\"
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?


@Wintersonne:

Könnten Sie Ihrem Beitrag nicht einen Link auf einen solchen widersprechenden Beitrag zufügen? Dann wäre es für die anderen hier klarer, worauf Sie sich beziehen.

Mit sonnigen Grüßen
Fidel
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Kampfzwerg am 23. Februar 2007, 18:19:39
Zitat von: \"Fidel\"
Zitat von: \"Wintersonne\"
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?


@Wintersonne:

Könnten Sie Ihrem Beitrag nicht einen Link auf einen solchen widersprechenden Beitrag zufügen? Dann wäre es für die anderen hier klarer, worauf Sie sich beziehen.

Mit sonnigen Grüßen
Fidel




@Fidel,

der link dürfte für Wintersonne schwierig zu finden sein, da es diesen mit der zitierten bzw. interpretierten!!! Formulierung gar nicht geben dürfte. :wink:  :wink:



@Wintersonne,

Zitat
Ich habe zudem eine Nachzahlung zu leisten. Die habe ich noch nicht bezahlt, da ich nicht weiß ob ich sowieso zuviel bezahlt habe und nicht klar komme wie ich das richtig ermittle. Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe. Die Beiträge sind recht verwirrend. Leider verstehe ich jetzt gar nichts mehr und ich dachte ich sei schon weit.
Und nun?


So? Dachten Sie?
Sie haben das gründlichst missverstanden!!!
Bitte alles noch einmal in Ruhe lesen und, wenn Sie schon einmal dabei sind, auch noch einmal die Grundlagen, faq, und die wichtigen Threads, welche unter Grundsatzfragen ganz oben stehend mit Ausrufezeichen markiert sind.

Da Sie das bis dato wahrscheinlich nicht getan haben, und falls doch, definitiv aber das Gelesene nicht verstanden haben - sonst wäre Ihnen die Bedeutung der o.g. Antworten von RR-e-ft nämlich als sehr hilfreich erschienen - stimme ich RuRo zu:Ich denke, a bisserl Zeit muss noch in die Grundlagenermittlung investiert werden

Und erst dann könnten Sie sich vielleicht auch eine Bemerkung der folgenden Art erlauben:
Zitat
Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.


Die Antwortenden haben Ihre posts durchaus richtig gelesen, Sie jedoch die Antworten nicht richtig verstanden.
 :wink:
Mit nicht ganz so sonnigen, aber doch freundlichen Grüßen
Kampfzwerg
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: eislud am 03. März 2007, 21:01:31
Ich kann die Verwunderung von @Wintersonne nachvollziehen. Die wiedersprechenden Beiträge befinden sich aus meiner Sicht bereits hier im Thread bzw. sind bereits als Link angegeben.
 
Auf der einen Seite wird beschrieben, dass Abschläge frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig sind. Das sollte sich aus § 27 AVB bzw. § 17 GVV ergeben.

Auf der anderen Seite wird beschrieben, dass die Abschläge zu den angegebenen Zeitpunkten fällig sind, also z.B. den Zeitpunkten, die auf der letzten Jahresrechnung für die Abschläge benannt wurden.

Hier scheint also vielleicht eine differenziertere Betrachtung notwendig zu sein, oder?

Gruss eislud
(Unabhängig davon: Es gibt heute eine Mondfinsternis, vielleicht mal schauen, müßte bald beginnen.)
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: Kampfzwerg am 04. März 2007, 12:40:46
@eislud
Die Beiträge unter dem link sind etwas wirr, das mag stimmen.

Die Verwirrung von Wintersonne resultiert aber nicht aus der Problematik in Bezug auf Abschlagszahlungen sondern de facto daraus, dass die grundlegende Thematik des Einwandes nach §315 BGB nicht gelesen wurde, sonst hätten sich viele der Fragen nämlich erst gar nicht gestellt.
Das wird sonnenklar ersichtlich wenn man die kompletten Postings von Wintersonne liest:

Zitat
Da ich mit meiner Stromrechnung nicht ganz klar komme, bin ich nicht sicher ob der Strompreis der Billigkeit entspricht

Zitat
Dürfen schon nach ca. 7 Tagen Verzug Mahngebühren erhoben werden? Kann ich diese mit einem vorsorglichen Einwand der Unbilligkeit noch nachträglich abwenden?

Zitat
Kann ich einen "Unbilligkeitseinwand" erheben auch wenn die Strompreise angemessen sind? Gibt es eine Frist ab Eingang der Jahresrechnung? Damit werden die Mahngebühren nicht fällig, wenn ich das richtig verstanden habe, da sie einer Grundlage entbehren. Ist das auch Rückwirkend möglich sprich die Mahngebühren sind rückwirkend unwirksam?

Zitat
Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe.  

etc.

Und deswegen meine vielleicht etwas harsche Antwort auf ihren unangemessenen Vorwurf, man würde ihre postings nicht richtig lesen und neue Mitglieder wären nicht willkommen.
Denn das kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen. :wink:
Titel: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
Beitrag von: eislud am 04. März 2007, 17:18:13
@Kampfzwerg
Es lag mir fern, eine Diskussion anzustarten, ob und warum @Wintersonne verwirrt war oder nicht, oder ob eine Antwort zu harsch war oder nicht, oder ob es einen Vorwurf gab und ob dieser angemessen war oder nicht. Sorry, wenn das so angekommen ist.

Mir ging es mehr um die Klärung des Punktes, wann denn nun ein Abschlag fällig ist und wann nicht, und eben auch warum das so ist.

Gruss eislud