Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Heidelberg => Thema gestartet von: Remus am 20. Oktober 2006, 19:49:55

Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 20. Oktober 2006, 19:49:55
Guten Abend,

gestern kam ich von der Arbeit und fand einen Zettel meines Gaslieferanten im Briefkasten vor, dass ich doch meine Zählerstände durchgeben soll.

Da ich die Zählerstände seit Ende 2003 unachtsamer Weise nicht durchgegeben habe, wurde mein Verbrauch in den letzten 3 Jahren immer geschätzt. Dieses Jahr wollte ich es nicht schludern lassen und hab auch gleich gestern den Zähler abgelesen und den Stand durchgegeben.

Rein Interessehalber, um mir in etwa auszurechnen was mich erwartet, habe ich mir dann die Abrechnung des letzten Jahres angesehen und - weil ich meinen Augen kaum trauen konnte - auch die des vorletzten Jahres und dabei festgestellt, dass sowohl in 2005 als auch in 2004 jeweils mit 0kWh Verbrauch abgerechnet wurde. Ich muss zugeben, dass ich mit der Abrechnung immer sehr unachtsam umgegangen bin und mir das auch selbst ankreiden muss.
Ich habe die Abrechnungen nach Erhalt immer aufgerissen, mir den Zahl - oder Guthabenbetrag angesehen, diesen überwiesen oder - wie im letzten Jahr - mich über eine Gutschrift gefreut und mich in meinem jugendlichen Leichtsinn nicht weiter mit der Abrechnung beschäftigt.

Nun gut, wie gesagt, mein Fehler.

Also habe ich mich gestern Abend auf der Homepage der Stadtwerke informiert, wie der kWh-Preis liegt und mir grob ausgerechnet, was auf mich zukommt.
Wenn meine Berechnung richtig ist, dann kann ich mich wohl alleine was das Gas betrifft auf rd. 1600,00 € Nachzahlung gefasst machen.
Das ich die auch zahlen werde, steht ausser Frage. Ich sehe meine Unachtsamkeit ein und habe es schliesslich auch verbraucht.

Was mich nun aber interessiert, sind folgende Fragen:

1. Habe ich eine Chance, den Betrag in Raten abzuzahlen? Denn die Summe (und Strom kommt noch hinzu) kann ich definitiv nicht in einer Summe begleichen.

2. Wie kann es sein, dass mein Versorger mit geschätztem Verbrauch von 0kWh rechnet? Ich wohne schon seit 6Jahren hier und habe immmer Gas verbraucht, was in den ersten Jahren ja auch berechnet wurde. Wie kommt er plötzlich auf eine derartig irrsinnige Schätzung? zumal dieser Versorger mich auch mit Strom beliefert und diesen - offenbar - immer richtig abgerechnet hat. Kann ich meinem Versorgungsbetrieb eine Verfehlung vorwerfen? In § 20 der AVBGasV steht etwas von angemessenen Schätzungen. Und ein Null-Verbrauch kann doch nicht angemessen sein.

Für Rat und Informationen wäre ich äußerst dankbar. Kritik wegen meiner Unachtsamkeit werde ich selbstverständlich auch entgegenehmen. Aber bitte nicht nur  :wink:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Oktober 2006, 13:10:25
@Remus

Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

Wollen Sie wirklich die insgesamt bezogene Gasmenge zum aktuellen Preis bezahlen, obschon zwei Drittel in Vorperioden zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen wurden?

Wegen der Vorperiodenproblematik würde die Forderung in jedem Falle unbillig sein.  Wie wäre es deshalb mit § 315 BGB?

Ggf. könnte man die resultierende Differenz besser für wohltätige Zwecke spenden.....
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 21. Oktober 2006, 13:22:40
Vielen Dank für die Antwort.

Je nach dem wie hoch die Abrechnung ausfällt, müsste ich trotzdem versuchen eine Ratenzahlung zu erreichen.

Das Problem ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, dass die Gasmenge ja nicht nur in den letzten zwölf Monaten angefallen ist und daher eigentlich auch zu differierenden Preisen bezogen wurde.

Die Frage ist nur, wie gehe ich bei meinem Versorger vor. Auch was die § 315 BGB-Geschichte angeht. Ich kenne mich in solchen Dingen leider gar nicht aus.

Und mir ist da noch ein Problem eingefallen. Wenn nun die Abrechnung kommt, wird ja höchstwahrscheinlich für die Zukunft erst einmal ein exorbitanter Abschlag verlangt werden, der ja aber m.E. nicht gerechtfertigt ist, da sich der Verbrauch ja eben auf die letzten drei Jahre und nicht auf die letzten zwölf Monate bezieht.

Und wenn ich trotz meines Fehlers etwas sparen kann, dann werde ich auch gerne "Buße" tun und etwas davon spenden, wenn ich auch selbst nicht viel habe (ist mir lieber als es meinem Versorger in den Rachen zu werfen) - vielleicht hätten sie ja einen guten Vorschlag, wem man damit helfen könnte  :wink:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Oktober 2006, 14:38:11
@Remus

Voraussetzung für eine Ratenzahlung ist in der Regel ein Schuldanerkenntnis.  :cry:

Man sollte sich deshalb ggf. nicht erst um eine Ratenzahlung bemühen, sondern § 315 BGB gegen den Rechnungsbetrag insgesamt einwenden, ggf. einen Teil des Rechnungsbetrages unter dem erklärten Vorbehalt der Rückforderung leisten.

Zum § 315 BGB sollte man sich also schlau machen.

Es ist gar nicht so schwer, die Formulierung zu finden:

"Ich rüge die festgelegte Forderung insgesamt als unbillig und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 BGB."

Auf die Peridenverschiedenheit des Verbrauches und darauf, dass die Preise einseitig bestimmt wurden, sollte man dabei hinweisen, ebenso wie darauf, dass es so etwas wie eine teilweise Verbindlichkeit nicht gibt.

Bevor gespendet wird, wird das Geld für alle Fälle beiseite gelegt.

Keinesfalls sollte man andeuten, dass man zur Zahlung des geforderten Rechnungsbetrages derzeit nicht in der Lage sei.

Sollten Sie einmal gar nicht mehr wissen, wohin mit dem Geld, überweisen Sie es einfach an mich. :D
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 21. Oktober 2006, 16:50:40
Hmmm....dann lassen wir das mit den Raten erstmal ;)

Hab jetzt schon ein wenig recherchiert über § 315 BGB und bin dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass ich ja zumindest einen Teil der Rechnung begleichen sollte. Wie hoch dieser Betrag sein soll, ist mir allerdings schleierhaft.
Zumal es ja letztendlich zumindest ein angemessener Betrag für die letzten drei Jahre sein sollte. Und wenn ich da mal von 800-1000,00 € ausgehe bei meinem Single-Haushalt, dann ist selbst dieser zu hoch um ihn auf einmal zu zahlen.
Mein Problem wird also durch § 315 BGB nicht wirklich gelöst.
Andererseits, sagten Sie ja, dass der Gesamtrechnungsbetrag unverbindlich und somit wohl auch nicht Fällig wird und ich dann - rein rechtlich betrachtet - ja auch nicht in Zahlungsverzug komme, wenn ich nur eine geringe Summe überweisen würde.

Sollte ich dann von meinem Versorger auch verlangen, dass er mir die Abrechnungen der letzten drei Jahre korrigiert? Die Frage ist nur, wie will man jetzt noch nachweisen, wann was verbraucht wurde.

Ach herrje, ist das alles so verworren...hätte ich nur mal lieber meine Rechnungen kontroliert  :cry:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RuRo am 21. Oktober 2006, 17:54:14
@Remus

Du bist ja ein Glückskind – kannst mit dem jetzigen Unbilligkeitseinwand gleich rückwirkend 3 Jahre abdecken.

Erstmal ist es völlig wurscht, welchen Preis dein Versorger über diesen Zeitraum angesetzt hat – du berufst dich ja auf die Unbilligkeit seiner Preisgestaltung.

Der im Forum gängige Verbrauchspreis ist 3,45 Ct/kWh netto ab September 2004. Dazu kommt noch der Grundpreis, Servicepauschale, oder wie es dein Versorger auch immer nennt. In jedem Fall ist es ein Monatsbetrag. Da würde ich den Betrag aus der letzten Rechnung ansetzen, da dieser Preis nahezu unverändert bleibt.

Dein 3-Jahreszeitraum fällt bis ins Jahr 2003 zurück. Setz für deinen Verbrauch mal den oben genannten Preis an und schau, was dabei rauskommt.

Oberstes Gebot bei deiner ganzen Vorgehensweise, du bist für dich selbst verantwortlich. Du solltest nur Dinge tun, hinter denen du vollinhaltlich stehst.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 21. Oktober 2006, 19:08:18
Natürlich tue ich nur das, hinter dem ich auch stehe, alles Andere ist kalter Kaffe (der soll ja aber bekanntlich auch schön machen) ;)

wenn ich mal den Preis von 3,45 Cent/kWh nehme und 16% MWSt dazurechne, dann kommme ich auf 4,002 Cent/kWh. ist das so richtig?

Und wäre es dann angebracht, diesen Preis auch vorab mal zu zahlen nachdem ich mich auf § 315 BGB berufen habe?
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Monaco am 21. Oktober 2006, 20:30:29
@remus

Ich gehe davon aus, dass, wenn Sie in den vergangenen Jahren eine Rechnung bekommen haben, dort wenigstens die Grundgebühr abgerechnet  - und diese dann mit ihren Vorauszahlungen verrechnet wurde.
Beim Arbeitspreis müsste dann ein Betrag stehen, der eben mit 0 kWh multipliziert wurde. Den Preis vom September 2004 - oder falls ein früherer Arbeitspreis noch günstiger war - ist ihre Berechnungsbasis.
Möglicherweise ist auch ein Brennwert (manchmal auch Faktor o.ä. genannt) aufgeführt. Auch diesen müssen Sie ggf. beachten.

Jetzt nehmen Sie sich den von Ihnen zum Abrechnungstermin abgelesenen m³-Wert vor und ziehen den letzten tatsächlich abgerechneten Wert (vor 3 Jahren) ab. Wenn die Abrechnungsperioden identisch (immer genau ein Jahr) waren, könnten Sie den ermittelten Verbrauch (für 3 Jahre) jetzt durch 3 multiplizieren.

Nun haben Sie den Verbrauch pro Jahr.
Jetzt multiziplieren Sie diesen Verbrauch in m³ mit dem entsprechenden Faktor und erhalten die verbrauchten kWh jedes Jahres.

Diese multiziplieren Sie jeweils mit dem oben ermittelten Arbeitspreis, Grundpreis hinzuaddieren, MwSt. obendrauf = ihr jeweiliger Jahresrechnungsbetrag. Von diesem ziehen Sie wieder Ihren tatsächlich bezahlten Betrag (ihnen in Rechnung gestellter Betrag) ab. Das wäre dann ihr (vorläufiger) Zahlungsbetrag (für jedes Jahr).

Diesen zahlen Sie dann unter Vorbehalt und wenden gleichzeitig die Unbilligkeit der jeweiligen Gesamtpreise ein. Ihre Berechnungen geben Sie darüber hinaus ihrem Versorger zur Kenntnis.

So haben Sie dann - zumindest vorläufig - den einen oder anderen Euro gespart.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 22. Oktober 2006, 11:27:31
ALso, ich habe nun recherchiert und festgestellt, dass der Preis meines Gasanbieters im August 2003 bei einer Verbrauchsmenge von bis zu 2864 kWh/ Jahr schon bei netto 6,32 Cent/kWh lag, bei einer Verbauchsmenge darüber bei netto 4,07 Cent/ kWh (welcher dann anhand meiner überschlagenen, jährlichen Verbrauchsmenge von rd. 3666 kWh wohl der ausschlaggebende Preis wäre).

Nun gut, lege ich mal diesen Betrag zugrunde, dann würde mich der Gesamtverbrauch der letzten drei Jahre inkl. Grundpreis bzw. Messpreis rd. 1.350,00 € kosten.
Aber nicht einmal das kann ich in einer Summe, geschweige denn auf zwei oder drei mal zahlen. Das verdiene ich ja nichtmal in einem Monat. Rücklagen sind auch nicht da, da ich erst vor einem Jahr ausgelernt habe und seit dem noch keine grosse Möglichkeit bestand, welche zu bilden.

Somit bin ich wieder bei meinem eigentlichen Problem angelangt, dass ich es eben nur ratenweise zahlen könnte. Das wiederum führt mich aber dazu, dass für die Ratenzahlung ja eine Schuldanerkenntnis erforderlich ist und damit § 315 BGB wohl gestorben ist.

Es ist zum verzweifeln.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RuRo am 22. Oktober 2006, 17:38:25
@Remus

Da bist du wohl im Zahlendschungel gelandet. Nochmals alles überprüfen. 3666 kWh/Jahr das ist überhaupt nichts.

Wahrscheinlich ist das deine Abnahme in cbm, die mit der z-Zahl und dem Brennwert zu multiplizieren wäre (Brennwert i.d.R. zwischen 10 und 11 oder knapp drüber.

3 x 3.666 cbm = 10.998 x 10,27 (Faktor aus Brennwert und z-Zahl angenommen) = 112.949,46 kWh/3 Jahre x 0,0407 Ct/kWh = 4.597,04 € plus Servicepauschale, Grundpreis oder wie das bei deinem Anbieter auch immer heißt. Summe bilden und Mehrwertsteuer drauf, dass ist dein Entgelt insgesamt.

Würde einem Verbrauch von ca. 37.800 kWh/Jahr entsprechen, hmm, erscheint mir etwas viel. Du hast doch die Rechnungen der ersten drei Jahre, passt der errechnete Wert mit den abgelesenen Werten zusammen?
Hast du ein Erdgas-Auto gekauft und das vom Hausanschluss aus betankt?

Abschläge wurden wohl auch erbracht in den letzten 3 Jahren, also abziehen.

Fang noch mal von vorne an, da ist der Wurm drin :wink:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 22. Oktober 2006, 19:36:13
Ach, stimmt...wie kam ich nur auf die 3666?! Hatte die im Kopf, war aber nonsens :roll: Bin schon total durch den Wind wegen dem Krempel :)

Nochmal:

Mein Verbrauch in cbm lag in den letzten drei Jahren bei 2350 cbm Gas gesamt. Der Faktor bei unseren Stadtwerken liegt derzeit bei 11,10.

2350 * 11,10 = 26.085 kWh in drei Jahren.
Geteilt durch 3 sind das 8695 kWh/ Jahr.

So wird ein Schuh draus ;)

Aber ungeachtet der Tatsache wie hoch der Verbauch genau lag, ich muss abzüglich meiner Vorauszahlung ganz schön was nachzahlen im Bereich 1300 bis 1450 €.

Weiterhin werd ich ja erstmal die Abrechnung und die neuen Abschlagszahlungen so errechnet bekommen, als wäre der Verbrauch in den letzten zwölf Monaten angefallen. D.h. den Stadtwerken klar machen, dass das so nicht richtig ist und das sie es bitte auf die letzten drei Jahre errechnen und den neuen Abschlag entsprechend herabsetzen sollen (alleine da werden die sich wohl schon sträuben).
Und dann auch noch aushandeln, dass ich es auf ein paar Mal zahlen kann.

Wenn ich aber gleich mit § 315 BGB ankomme, dann werden die mit Sicherheit super Kooperativ werden....  :?
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Free Energy am 23. Oktober 2006, 14:21:11
Hallo Remus,

du hast geschrieben:

Zitat

Mein Verbrauch in cbm lag in den letzten drei Jahren bei 2350 cbm Gas gesamt. Der Faktor bei unseren Stadtwerken liegt derzeit bei 11,10.

2350 * 11,10 = 26.085 kWh in drei Jahren.
Geteilt durch 3 sind das 8695 kWh/ Jahr.


Wenn du also 26.085 kwh multiplizierst mit 4,07 cent/kwh, und diesen Betrag dann durch 100 teilst ( da du ja Euro zahlst und nicht Cent ) dann errechne ich daraus einen Betrag von 1061,66 Euro, plus Grundbetrag für drei Jahre aus deiner Rechnung, plus MwSt., die du für die drei Jahre zu zahlen hattest (nach den Preisen von 9/2004).

Davon kannst du dann deine bereits geleisteten Zahlungen wieder abziehen.

Dieser Betrag sollte doch irgendwie aufzutreiben sein, und wenn du notfalls dafür irgend jemanden "anpumpst."

Das, was dir die Stadtwerke dann schreiben, ist zunächst mal egal !

Du legst einfach Widerspruch nach § 315 BGBG mit dem Musterschreiben ein, welches du hier findest :

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/

Anschließend überweist du den errechneten Betrag, und weist die Stadtwerke darauf hin, dass nur dieser Betrag nach deiner Rechnung maßgebend ist.


Den Abschlag für das kommende Jahr errechnest du dann aus dem Verbrauch nur des letzten Jahres also 8695 kwh mal 4,07 geteilt durch 100 plus Grundbetrag aus der Rechnung plus MwSt.

Fertig !

Mahnungen der Stadtwerke über angebliche Fehlbeträge kannst du dann ignorieren, nur wenn sie dir drohen das Gas abzustelen, dann solltest du dich unbedingt hier im Forum nochmal melden !

Gruß

Free Energy
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Oktober 2006, 17:01:43
Man könnte überlegen, ob nicht der gesamte Preis immer schon einseitig bestimmt war, so dass man diesen insgesamt als unbillig rügt und dieser dann gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB insgesamt nur verbindlich ist, wenn er der Billigkeit entspricht, was erst einmal des entsprechenden Nachweises durch Offenlegung der Kalkulation bedarf.....

Welcher Preis der Billigkeit entspricht und überhaupt nur verbindlich sein kann, kann man gar nicht wissen, wenn man die Preiskalkulation nicht kennt. So geht es mir seit Jahren.

Mit dem Versorger kann man danach in Ruhe gemeinsam überlegen, welche Lösung sich findet.

Der Verbraucher an sich braucht also nicht grübeln, welcher Preis angemessen sein könnte....Man braucht sich keine Mühe zu geben, zu ermitteln, welcher Preis wohl angemssen wäre. Man kann es schlicht nicht.

Das ergibt sich von selbst aus der offen gelegten Preiskalkulation.

Wer meint, er kenne den angemessenen Preis, sollte diesen natürlich zahlen.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 23. Oktober 2006, 17:28:22
Zitat von: \"Free Energy\"
Dieser Betrag sollte doch irgendwie aufzutreiben sein, und wenn du notfalls dafür irgend jemanden "anpumpst."


Hmmm...ich weis ja nicht in welchen Verhältnissen Ihr lebt, aber für mich ist das (zumal die MWSt und der Grundbetrag noch nich dabei sind), schon ein hoher Betrag. Dazu kommen schliesslich auch noch die Stromkosten (hab meinen Zähler grad abgelesen und 972€ errechnet). Abzüglich meiner Vorauszahlung von 1020€ bleiben wohl immernoch rd. 1300€ Gesamtnachzahlung übrig. Und dabei gehe ich mal von dem Preis aus, den Ihr angesetzt habt. Und den kann ich aber nur ansetzen, wenn ich mich auf § 315 berufe.

Und mir die 1300 € zu pumpen kann ich vergessen. Eltern hab ich keine mehr und meine Freunde sind auch keinesfalls so flüssig.
Allerhöchstens ein Kredit auf der Bank (wenn ich den überhaupt bekomme - was ich aber stark bezweifle) und wenn ich da die Zinsen rechne, na dann kann ich mich gleich auf ne Ratenzahlung mit den Stadtwerken einlassen.
Auf gut deutsch, ohne Kohle bringen einem die tollsten Gesetze nichts.
Wenn ich das Geld hätte, dann würd ich die Geschichte liebend gerne durchziehen. Aber wenn ich ja nicht mal den "billigen" Preis zahlen kann, wie soll ich dann damit durch kommen?

Ich find Eure Tipps wirklich gut, aber ich bezweifle einfach, dass ich mich in meiner Situation auf sowas einlassen kann  :(
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Christian Guhl am 23. Oktober 2006, 18:02:58
@Remus
Lies dir den Beitrag von @RR-E-ft doch mal in aller Ruhe durch.
Wenn der Preis von Anfang an einseitig bestimmt war, rügst du den Gesamtpreis als unbillig. Und schon ist bis zur Offenlegung der Kalkulation
überhaupt nichts fällig. Und gesperrt werden darf auch nicht !
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 24. Oktober 2006, 01:35:30
Zitat von: \"Remus\"
Auf gut deutsch, ohne Kohle bringen einem die tollsten Gesetze nichts.
Wenn ich das Geld hätte, dann würd ich die Geschichte liebend gerne durchziehen. Aber wenn ich ja nicht mal den "billigen" Preis zahlen kann, wie soll ich dann damit durch kommen?
Ich find Eure Tipps wirklich gut, aber ich bezweifle einfach, dass ich mich in meiner Situation auf sowas einlassen kann  :(


Lieber Remus,

wenn ich Deine Schilderungen so lese, kann ich Dir nur dringend raten, mal zur Arbeitsargentur zu gehen, vielleicht steht Dir ja ALGII als Lohnergänzung zu, oder Wohngeld oder sonstwas. Außerdem solltest Du Dich unbedingt nach einer kleineren Wohnung (oder einem Zimmer zur Untermiete) umsehen, da Du anscheinend mit den Kosten Deiner aktuellen Wohnung finanziell völlig überfordert bist.

Viel Glück,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 24. Oktober 2006, 07:09:12
*lach* genau, ich frag mal an bei den Kollegen ;)

Ne Du, lass man stecken. Ich arbeite ja selbst auf dem Sozialamt und bin genau mit der Thematik beschäftigt. Aber mein Gehalt als Verwaltungsangestellter im zweiten Jahr ist halt auch nich so üppig. Ist aber grad genug um kein Wohngeld oder ALG II zu erhalten.

Das ist ja das Paradoxe! Ich zahl so oft Nebenkostennachzahlungen für meine Kundschaft in teilweise exorbitanter Höhe und jetzt steh ich selbst da und kann grad schauen wie ich zu Rande komm.

Und es ist ja nicht so, dass ich finanziell überfordert bin. Aber mal eben ne Rechnung von 1300 - 1500€ zu zahlen is halt nich. Und meine Wohnung is definitiv auch nich zu teuer (Kalt + kalte NK 250€).
Hab halt dadurch, dass ich keine Eltern mehr hab, schon während der Ausbildung ne eigene Wohnung finanzieren müssen und daher auch eher Schulden als Rücklagen gebildet.
Jetzt bin ich endlich mal raus aus der Finanznot und hab mich schon gefreut, endlich mal n bisschen was auf die Seite legen zu können. Aber nein, jetzt kommt der Schlamassel.

Und es steht halt Weihnachten vor der Tür, hab nämlich drei kleine Brüder, die Winterreifen müssen - dank der neuen Gestzgebung - drauf, meine laufenden Rechnungen müssen bezahlt werden und Essen und Trinken sollte vielleicht auch in Masen sein. Und wenn ich das mal alles ansetz, dann hab ich - bei sehr sparsamer lebensweise - im Monat vielleicht 300€ übrig.

Aber trotzdem danke für den Ratschlag :)

Und es is ja nich so, dass ich meinen Energieversorger um sein Geld bringen will. Ich hab einfach nur Bammel, dass die - erfahrungsgemäß (ich sag nur meine Ausbildungszeiten, da saß ich schonmal 3 Tage ohne Strom da) - nich sonderlich kulant sind und ich am Ende ohne Strom und Gas dasteh.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 24. Oktober 2006, 07:41:58
@Remus:

LOL, na denn is ja gut, ich hab mir schon echt Sorgen um Dich gemacht ;)
Dann würd ich an Deiner Stelle den §315 nutzen, und für die dann kleinere Nachzahlung halt mein Konto überziehen oder einen kleinen Kredit aufnehmen, das müsste doch gehen, wenn Du seit zwei Jahren einen festen Job hast.
Und nicht vergessen, die zukünftigen Abschläge entsprechend klein festzulegen, damit Du bei der nächsten Rechnung eine kleine Nachzahlung hast.

ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Elektriker am 24. Oktober 2006, 11:16:10
Wenn der Hauptjob nicht genug Kies abwirft gibt es auch die Möglichkeit, zum Hauptjob noch einen Nebenjob anzunehmen, und seien es nur 2 Stunden pro Tag oder nur samstags.  Wer den ganzen Tag an einem Schreibtisch sitzt ist vielleicht sogar froh, wenn er noch irgendwo "muskulär" gefordert wird. Muss ja nicht unbedingt ein Putzjob sein.

Gruß Elektriker
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Free Energy am 24. Oktober 2006, 15:56:49
Hallo Remus,

ich bin`s  nochmal, Free Energy.

Wenn ich Rechtsanwalt Fricke richtig verstanden habe, und das meint auch wohl Christian Guhl, brauchst du eigentlich die Rückstände bis zur Offenlegung der Kalkulation durch deine Stadtwerke überhaupt nicht bezahlen, weil du nicht sagen kannst, wie hoch der angemessene Preis eigentlich wäre.

Wenn du also jetzt Widerspruch nach § §15 BGB einlegst, und zwar so, wie es im Musterbrief steht, und du dann erstmal nichts nachzahlst, mit dem Hinweis, dass es dir unmöglich ist herauzufinden, welcher Preis denn nun der "billige" (gerechtfertigte) Preis ist,  dann dürfen die Stadtwerke dir nicht, und ich betone das nochmals ausdrücklich, nicht die Gas-, oder Stromversorgung einstellen !!!

Sie müssten klagen und in dem Klageverfahren müsste nach Offenlegung der Kalkulation der zu zahlenden Nachzahlungbetrag festgelegt werden, vorher ist nichts fällig, verstehst du ?

Drohen die Stadtwerke dir dann damit, die Energieversorgung einzustellen, kannst du sofort folgende Telefonnummer anrufen und das verbieten lassen:

Regierungsdirektor Strassburger bei der Energieaufsicht für NRW, Telefon 0211-837 4250

Herr Strassburger kümmert sich nach meinen Erfahrungen sofort um solche Fälle.

Natürlich musst du aus meiner Sicht die die laufenden Abschläge nach dem Preisstand vom 01.09.2004 in deinem Tarif zahlen.

Aber wegen der Nachzahlung würde ich es dann drauf ankommen lassen. Falls man dich unerwarteter Weise doch verklagt, kannst du dich ja vorher noch über den Prozesskostenfond beim Bund der Energieverbraucher absichern:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1715/

Also, nicht gleich die "Flinte ins Korn werfen", okay ?

Wir helfen, wo es geht !

Gruß

Free Energy
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 24. Oktober 2006, 18:31:02
Danke@FreeEnergy (cooler Avatar übrigens) und alle Anderen.

Das macht doch gleich mal wieder Mut :)

Also, ich Wiederhole mal und stelle noch ein, zwei, drei Fragen dazu ;)

- ich berufe mich auf § 315 BGB gemäß dem Musterschreiben und teile weiterhin mit, dass es mir derzeit nicht möglich ist, überhaupt einen angemessenen Preis zu erkennen und daher auch nicht zahle.
Frage: kulanter Weise könnte ich aber zumindest mal, soviel wie ich kann, nachzahlen (als Zeichen des guten Willens). Sagen wir mal etwa 300€, die Höhe kann ich ja schliesslich nicht wirklich bestimmen ohne Offenlegung und demnach ist es eigentlich Wurst, wieviel ich zahle (nur eben nicht zu Viel ;))

-meine Versorgung (sowohl Gas als auch Strom) dürfen nicht eingestellt werden. Sollte man mir damit drohen, entsprechende Schritte einleiten.
Frage: Der Herr Regierungsdirektor Strassburger ist aber nicht für BaWü zuständig, oder? (genau genommen komme ich aus Heidelberg)
Alternativ Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht beantragen?
Und kann diese Vorgehensweise in der Zukunft irgendwelche Nachteile für mich haben (kündigung des Versorgungsvertrages, etc.)?

- meine künftigen Abschläge errechne ich mir selbst (Grundlage netto 4,07 Cent/ kWh + Grundpreis + MWSt) anhand meines letzten Jahresverbrauchs und zahlen diesen auch brav. Entsprechend auch für den Strom. Parallel jeden Monat was zur Seite schaffen um Rücklagen für den Fall der Fälle zu bilden.
Frage: Meinen Energieversorger werde ich darüber aber informieren? Und soll ich ihn auch darauf hinweisen, dass die Abschläge nicht auf die Nachzahlung angerechnet werden sollen/ dürfen?

- gleich mal die 10,00 € an den Prozeskostenfonds überweisen, für den Fall, dass mich mein Versorger ins Visier nimmt und klagt.
Frage: Wie hoch ist das Risiko eigentlich, dass er es tatsächlich tut? Und was geschieht, wenn er es nicht tut?
Und das Schlimmste was mir passieren kann wäre, die Nachzahlung eben voll zahlen zu müssen (und dann sicherlich mit sofortiger Fälligkeit)?

Ach, und eine Sache fällt mir auch noch ein:
Ich weis immer noch nicht, in wie weit mein Versorger eventuell was falsch gemacht hat, wenn er mir - trotz durchgängigen Verbrauchs - plötzlich 0 kWh Jahresverbauch geschätzt hat. Und das über 3 Jahre hinweg.

Habe ich das jetzt richtig verstanden und nichts vergessen? Und sieht Herr Rechtsanwalt Fricke das ebenso?

Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2006, 13:42:07
ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4576)
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Free Energy am 25. Oktober 2006, 21:21:05
Hallo Remus,

also, inzwischen ist Herr Fricke nun ja der Meinung, dass es juristisch gesehen richtig und konsequent ist, zunächst garnichts mehr zu zahlen.

Ich habe da aber gewisse Zweifel, weil im Fall des Falle ja möglicherweise dann, je nach Tarif und Gasverbrauch, mehrere 1000 Euro Nachzahlung entstehen könnten !

Ich habe Herrn Fricke dies auch schon geschrieben, und bin natürlich gespannt auf seine Antwort.

Diese Sichtweise ist nun doch sehr neu, und auch für mich sehr überraschend und revolutionär !

Denn bisher war immer und überal die Rede davon, für die zukünftige  Festlegung der Abschläge und Jahresrechnungen den Preisstand von August oder September 2004 in seinem Tarif zugrunde zu legen !

Natürlich gibt es immer wieder neue Erkenntnisse, aber sie müssen irgendwie ja auch für die Menschen finanziell praktikabel sein !

Zu Herrn Strassburger und der Energieaufsicht ist zu sagen, dass er nur für NRW zuständig ist.

Es existiert jedoch auch für Baden-Würtemberg eine Energieaufsicht, schau mal hier :

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

Deinen Energieversorger solltest du bei irgendwelchen Vorhaben deinerseits gerechterweise immer informieren, denn wie soll er sonst erkennen, was du vorhast ?

Zu den Chancen verklagt zu werden, kann man überhaupt nichts sagen, weil niemand weis, wie sich die Energieversorger verhalten werden, aber dazu hatt sich Herr Fricke ja auch geäußert.

Wenn dich dein Energieversorger nicht verklagt, ist dein Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe, nach 3 Jahren nach seiner Entstehung verwirkt, wenn der Energieversorger nicht weiter mahnt.

Warum dein Energieversorger dich immer auf Null geschätz hat, kann wohl nur er sagen, in diesem Fall ist es aber vielelicht sogar von Vorteil für dich.

Ich werde bezüglich der kompletten Zahlungseinstellungen Herrn Fricke nochmal in einem gesonderten Beitrag fragen.

Kannst ja dann mitlesen, okay ? :wink:

Gruß

Free Energy
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 25. Oktober 2006, 21:52:07
Hallo Free Energy, Hallo Herr Fricke und natürlich auch Hallo an alle anderen Mitlesenden!

Ich habe mir in den letzten zwei Stunden einige Beiträge, Urteile, Abhandlungen und Aufsätze hier im Forum durchgelesen (mir raucht der Kopf!  8) )

Ich kann Herrn Frickes Ausführung aber durchaus auch nachvolziehen. Denn: Woher soll ich wissen was ich zahlen soll, wenn ich doch nicht einmal nachvollziehen kann, was denn nun ein angemessener Preis wäre.
Weis ich, ob der Preis von 2004 angemessen war? Nein, das weis ich persönlich nicht.
Und daher ist es - mir zumindest - auch verständlich, dass ich mir durch das eigenständige Errechnen eines angemessenen Preises evtl. schon eine kleine Stolperfalle baue und meinem Versorger im Gegenzug ein kleines Türchen öffne.

Wobei hier dann eventuell das Musterschreiben zu überdenken/ überarbeiten wäre. Aber darüber zu urteilen, vermag ich mir bei weitem nicht anzumasen.

Da ich aber mittlerweile schon langsam gefallen daran finde, meinem Energieversorger nicht völlig hilflos augeliefert zu sein, freue ich mich schon auf den von Free Energy angekündigten Beitrag zum Thema "zahlen oder nicht".

Ich könnte mir jedoch vorstellen, die Jahresendabrechnung auf Grundlage meines Widerspruches nach § 315 BGB (besonders Absatz 3) nicht zu zahlen aber dennoch in der Zukunft zumindest einen geringen monatlichen Abschlag, den ich - ohne grosse Vorrechnung bei meinem Versorger - denn ich kann ihn ja gar nicht errechnen ;) - in etwa abschätze. Und das eben vor dem Hintergrund, dass ich ja etwas verbrauche, sprich eine Leistung erhalte, für die ich ja auch zu einer Gegenleistung verpflichtet bin.

Aber wie dem auch sei, ich denke Herr Fricke und Du werden das im angekündigten Beitrag sicherlich noch näher ausdiskuttieren.
Und diesen Beitrag werde ich mit Spannung verfolgen ;) (möge er bald und hoffentlich kommen)

Ansonsten werde ich auf alle Fälle bzw. für alle Fälle mal die 10€ an den Prozesskostenfonds überweisen und abwarten. Bis zum Eingang der Rechnung werden wohl noch ein, zwei Wochen vergehen.
und dann werd ich weiter sehen (und mit Sicherheit nochmal mit der ein oder anderen Frage hier auftauchen ;))

In diesem Sinne, erstmal herzlichen Dank für die Infos, Tipps und guten Zusprüche, besonders an Free Energy und Herrn Fricke (der als Rechtsanwalt bestimmt auch ohne dieses Forum schon genug Arbeit hat)!

Schön, dass es dieses Forum mit seinen vielen helfenden Postern gibt!

Viele Grüße aus Heidelberg
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Pelikan am 26. Oktober 2006, 00:04:54
moin moin,

@Remus

man könnte überlegen, ob man derzeit nur die auf den Verbrauch anfallenden Steuern zahlt. Also nur Gas- und die darauf erhobene Märchensteuer. Da sich die Gassteuer jedoch aus dem "Wärmeinhalt" (so mein EV) errechnet, bleibt da ein Unsicherheitsfaktor dabei.

Mit Gruß vom
Pelikan
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 01. November 2006, 15:15:35
Hallo,

nachdem ich mitllerweile täglich ein bis zwei Stunden hier um Forum lese, hat sich mir noch eine Frage gestellt:

Zitat von: \"Free Energy\"

Natürlich musst du aus meiner Sicht die die laufenden Abschläge nach dem Preisstand vom 01.09.2004 in deinem Tarif zahlen.


Wieso eigentlich September 2004? Mein Versorger hat seit Ende 2003 keine Gaskosten mehr berechnet (Verbrauch 0kWh). Dementsprechend habe ich auch seit 2003 keine der Gaspreiserhöhungen mehr anerkannt (oder?)
Wäre es dann nicht auch eher der Preis von 2003, der für mich ausschlaggebend wäre?
Und umgekehrt: wenn ich Ende 2005 meine Abrechnung hingenommen habe, kann ich mich dann überhaupt auf 2004 festlegen?

Zitat von: \"Free Energy\"
Aber wegen der Nachzahlung würde ich es dann drauf ankommen lassen. Falls man dich unerwarteter Weise doch verklagt, kannst du dich ja vorher noch über den Prozesskostenfond beim Bund der Energieverbraucher absichern:
[/b]
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1715/


Der Prozesskostenfonds ist aber nur für Vereinsmitglieder eingerichtet. Also müsste ich erstmal Mitglied werden (32€ Beitrag) und dann die 10€ zahlen ;)

Und dann ist mir noch ein Absatz in den FAQ´s aufgefallen:
Ihr Risiko:
Im allerschlimmsten Fall werden Sie mit Mahnkosten belasten, man droht Ihnen die Gassperre an, Sie werden vor Gericht beklagt und versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten von 230 Euro.


Wie soll ich den denn verstehen?
Die Sache mit dem Anerkenntnis ist klar, aber wieso dann Mahnkosten. Oder habe ich den Zusammenhang des Satzes falsch gedeutet?

Sollte an anderer Stelle hierzu bereits eine Antwort ergangen sein, dann bitte ich darum, mir die Stelle aufzuzeigen, da ich sie wohl überlesen habe.

Viele Grüße aus Heidelberg

Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: stromdesigner am 01. November 2006, 18:05:11
:)  War der Preis in 2003 Cent oder Pfennig? Eventuell kann ein günstigerer Preis angenommen werden. :shock:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 01. November 2006, 18:12:26
Cent ;)

http://www.hvv-heidelberg.de/hvv/Presse/2003/august/1a.html
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 02. November 2006, 11:56:40
Soeben ist die Abrechnung eingeflattert....

1.499,32 € Nachzahlung und ein künftiger Abschlag von 208,00 € monatlich *schluck*

Na das muss sich jetzt erstmal setzen...
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Free Energy am 02. November 2006, 12:41:51
Hallo Remus,

keine Panik! 8)
 
lies mal hier:

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4576)

Inzwischen ist man also der Meinung, und wir werden das auch wohl so umsetzen, dass Tarifunden, also Kunden die keine "Sonderverträge" beim Energieversorger unterschrieben haben, ihre Abschlagszahlungen und Ihre Rechnungen auf Null kürzen können, also überhaupt nichts mehr zahlen müssen, bis die Kalkulation offen gelegt wird !

Das bedeutet, dass auch du, wenn du den Widerspruch richtig und nachweislich bereits eingelegt hast, die Nachforderung von 1.499,32 € und den zukünftigen Abschlag von 208,- Euro überhaupt nicht mehr zahlen musst  !


Denn es ist nicht dein Problem, wenn dein Energieversorger dich falsch einschätzt. Im Prinzip ist das sogar ein Glücksfall ! Denn du kannst jetzt nochwas für die Vergangenheit unternehmen !!!

Also nicht mehr kürzen, sondern garnicht zahlen, die Beträge an die Seite legen und abwarten.

Lese dir den ganzen oberen Beitrag nochmal in Ruhe und notfalls zweimal durch. Ich hatte auch so einige Bedenken, aber Herr Fricke und die Anderen haben recht, wir sollten es wirklich tun !

Also mach es doch einfach ! Sperren dürfen die Energieversorger nicht, falls Sie es auch nur androhen, verfahre so, wie hier beschrieben:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/

Also nur Mut !!! :wink:

Notfalls melde dich nochmal, wir helfen dir, wo es geht !


Gruß

Free Energy

P.S:: Du kann mir auch ne PN schreiben, ich lese täglich das Forum !
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 13:10:37
Zitat von: \"Free Energy\"


Wenn dich dein Energieversorger nicht verklagt, ist dein Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe, nach 3 Jahren nach seiner Entstehung verwirkt, wenn der Energieversorger nicht weiter mahnt.


Das hast du falsch verstanden.

Die Verwirkung unterliegt keiner festen Frist. Sie ist Ausfluss aus § 242 BGB (Treu und Glauben). Die Verwirkung kann demnach wesentlich früher einsetzen. Die Frage, die es dabei zu beantworten gilt lautet: Ab welchem Zeitpunkt konnte der Verbraucher darauf vertrauen, dass der Versorger seine Rechte gerade nicht mehr wahrnimmt?

RR-E-ft hat dies auch schon mal unter dem Gesichtspunkt der stetigen Preiserhöhung ausgeführt. Bei mehreren Erhöhungen im Rahmen eines Abrechnungsjahres kann wohl kein Gericht nachvollziehbar noch eine Billigkeit feststellen. Ergo kann die Verwirkung auch schon nach einem halben Jahr gegeben sein, da der Versorger es gerade unterlassen hat, die in seinen Augen berechtigten Forderungen einzuklagen. Dann Bitteschön soll er es aber auch tun :wink:

Die Verwirkung muss in Abgrenzung zur Verjährung nach m.E. ihre Grenze in der 3-Jahres-Frist erfahren, denn sonst wäre der Versorger, trotz Nichthandelns ggf. auch noch besser gestellt.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: AKW NEE am 02. November 2006, 16:35:01
@RuRo
@RR-E-ft

Zitat
Die Verwirkung muss in Abgrenzung zur Verjährung nach m.E. ihre Grenze in der 3-Jahres-Frist erfahren, denn sonst wäre der Versorger, trotz Nichthandelns ggf. auch noch besser gestellt.


Verstehe ich es richtig, dass die Verwirkung hier spätestens nach drei Jahren eintritt?

Gruß
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 19:14:32
@AKW NEE

Zitat von: \"RR-E-ft\"

Noch fataler.

Stellt sich der Versorger nun auf den Standpunkt, die Forderungen seien billig und mithin nicht unverbindlich, so hätte er jedenfalls wohl auch auch eine laufende Verjährungsfrist zu beachten. Denn er selbst kann sich nicht darauf berufen, dass der Lauf der Verjährung nicht begann.

Daneben ist auch an Verwirkung zu denken.
Und diese könnte ggf. sogar kürzer sein.

Es spricht m.E. einiges dafür, dass der Bestimmende zeitnah nach der Erhebung der Einrede bereits eine Feststellungsklage zu erheben hat, da es schließlich auf die Billigkeit der Ermessensentscheidung im Zeitpunkt der Bestimmung ankommt.

Schließlich steht zu besorgen, dass der die Bestimmung treffende nach einigem Zeitablauf selbst nicht mehr weiß, was er sich wohl dabei gedacht hatte, wie er seine notwendige Abwägungsentscheidung zwischen den gegenläufigen Interessen der Vertragspartner getroffen hatte, welche Erwägungen er dabei alles angestellt hatte, mithin alle Dafür und Dawider, die er gegeneinander gewogen hatte, um schlussendlich nach reiflicher Überlegung zu seiner Entscheidung zu finden.

(Möglicherweise gibt es darüber Protokolle).

Bei E.ON WW ist zum Beispiel Herr Villis nicht mehr da. Sollte dieser die jeweiligen Entscheidungen  getroffen haben und sich nun heute nicht mehr erinnern können, was er hin und her gegrübelt hatte..... Er hatte jedenfalls am 25.01.2005 im Nixdorf- Forum noch versichert, dass er sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hatte.

"Aber wie war das doch gleich noch seinerzeit im Herbst 2004 ? Hatte ich überhaupt Marmelade am Ärmel ?" (Vattenfall).

Hier der Link zum Gesamtbeitrag:


E.ON um Verjährung vieler Gaspreisforderungen besorgt ? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=18948#post18948)
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: AKW NEE am 03. November 2006, 08:30:49
@RuRo

Danke für die Nachricht.

Der Text sollte leicht auffindbar bei den häufig gestellten Fragen eingestellt werden.

Gruß
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 03. November 2006, 16:10:29
So, der erste Schock ist verdaut.

Nun bin ich gerade dabei, mein Widerspruchsschreiben zu entwerfen.

Sollte ich - im Bezug darauf, dass die Abrechnung sowohl Strom als auch Gas betrifft - etwas besonderes beachten?

Vor allem auch, weil Gas für die letzten drei Jahre (wenn natürlich auch vom Versorger derzeit auf ein Jahr), Strom aber tatsächlich nur für das letzte Jahr berechnet wird?

Ich muss sagen, ein wenig flau ist mir dabei schon zumute. Aber zumindest hab ich Dienstag einen Termin auf der Bank um mich schonmal mit dem finanziellen Polster auszustatten, für den Fall der Fälle (bzw. um auszuloten, ob ich eins bekomm)!

Viele Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 05. November 2006, 10:41:02
So, hab mein Widerspruchsschreiben entworfen.

Würde mich freuen, wenn der Ein oder Andere hier mal einen Blick drauf werfen könnte um mir zu sagen, ob es juristisch gesehen irgendwelche Fehler enthält oder ob sonst irgend etwas zu verbessern wäre.

[code:1]Ihre Jahresabrechnung vom 27.10.2006, eingegangen am 31.10.2006
Kundennummer: ………………………………...............................


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.

Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und rüge sowohl den Gesamtpreis als auch die Preiserhöhungen als unbillig.

Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nach.

Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie bitte von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen.

Da die künftigen Abschlagszahlungen durch Sie anhand des für den nächsten Abrechnungszeitraum für meine Abnahmestelle geschätzten Verbrauches ermittelt werden/ wurden, weise ich darauf hin, dass seitens der SWH bereits seit XX.XX.2003 keine Gaslieferungen mehr in Rechnung gestellt wurden.
Das Ergebnis Ihrer maschinellen Schätzungen lautete bereits in den letzten 3 Jahren jeweils 0 kWh.
Wie es zu einer derartig irrationalen Schätzung kommen konnte, ist mir zum einen nicht bekannt und zum anderen auch nicht verständlich. Die Wohnung wurde durchgehend seit 1999 von mir bewohnt und – wie aus den Stromverbrauchsdaten wohl offensichtlich – auch im Hinblick auf die Energieversorgung genutzt.

Demnach weise ich darauf hin, dass der von Ihnen in Rechnung gestellte Gas-Verbrauch den Zeitraum von 3 Jahren betrifft und somit für jegliche weitere Überlegung oder Handlung Ihrerseits bzw. meinerseits ein Drittel des für den Zeitraum 01.10.2005 bis 19.10.2006 ermittelten Verbrauchs zugrunde zu legen ist.

Zum Beleg dieses Sachverhaltes werde ich die künftigen monatlichen Verbrauchswerte selbst ablesen und an Sie melden.

Meine  Abschlagszahlungen bleiben daher vorerst unverändert, so lange ich mein Verbrauchsverhalten (also die abgenommene Energiemenge) nicht wesentlich verändere. Die Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, bis zur endgültigen Klärung bezüglich der Billigkeit des Gesamtpreises.

Den Nachzahlungsbetrag werde ich aus den genannten Gründen vorerst einbehalten.

Ich weise auch darauf hin, dass die Verrechnung der künftigen Abschläge mit der derzeit unverbindlichen Nachzahlung aus der oben genannten Jahresabschlussrechnung unzulässig ist.

Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen. Schließlich bitte ich darum, mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß
[/code:1]

Wäre schön, ein paar Statements dazu zu bekommen ;)

Und die Frage mit der Gas-Strom-Problematik ist für mich persönlich immernoch unklar :(

Viele Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 05. November 2006, 11:46:14
Hallo Remus,

ich würde das für Strom und Gas getennt machen, d.h. zwei getrennte Briefe, in denen Du jeweils explizit aufs Gas und auf den Strom Bezug nimmst. Vor allem, weil beim Gas ja noch die Sache mit den früheren falschen Abrechnungen dazu kommt.
Aus Deinem jetzigen Schreiben geht außerdem gar nicht hervor, welchen Preis Du als unbillig bezeichnest, könnte nur der Gas- oder nur der Strompreis, oder auch der Kartoffelpreis sein. Außerdem solltest Du auch Deine Zahlungen getrennt machen, also z.B. extra Äbschläge für Strom und Gas mit klarer Zweckbindung auf dem Überweisungsträger. Das schafft für eine spätere Auseinandersetzung, so diese denn überhaupt kommt, klare Verhältnisse.
Ansonsten scheint das Schreiben ok zu sein, meiner Meinung nach.

ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RuRo am 05. November 2006, 13:15:22
Kleine Anmerkungen:

Zitat von: \"Remus\"


Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und rüge sowohl den Gesamtpreis als auch die Preiserhöhungen als unbillig.


Du erkennst überhaupt nichts an; der billige Preis bleibt der gerichtlichen Entscheidung vorbehalten. Du berufst dich auch nicht auf Satz 2, sondern Satz 1.

§ 315 Abs. 3 BGB nochmal in Ruhe lesen - Satz 1 enthält den Tatbestand (Unbilligkeitseinwand), Satz 2 die Rechtsfolge.

Zitat von: \"Remus\"


Demnach weise ich darauf hin, dass der von Ihnen in Rechnung gestellte Gas-Verbrauch den Zeitraum von 3 Jahren betrifft und somit für jegliche weitere Überlegung oder Handlung Ihrerseits bzw. meinerseits ein Drittel des für den Zeitraum 01.10.2005 bis 19.10.2006 ermittelten Verbrauchs zugrunde zu legen ist.


Muss es dann nicht 01.10.2003 bis 19.10.2006 heißen? Prüf\' das nochmal -  ich verstehe deine Darstellung so, dass dein Versorger den Abschlag aufgrund des 3-Jahres-Verbrauchs angesetzt hat, du aber als Basis nur ein Verbrauchsjahr anwenden willst. Wobei mit dem dann folgenden Satz, eh\' alles gesagt ist. Du zahlst nur noch nach tatsächlichem Verbrauch.

Zitat von: \"Remus\"

Die Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, bis zur endgültigen Klärung bezüglich der Billigkeit des Gesamtpreises.


Überflüssig - "unter Vorbehalt" = böses Wort :wink:

Zitat von: \"Remus\"

Den Nachzahlungsbetrag werde ich aus den genannten Gründen vorerst einbehalten.


Ebenfalls überflüssig.

Zitat von: \"Remus\"

Ich weise auch darauf hin, dass die Verrechnung der künftigen Abschläge mit der derzeit unverbindlichen Nachzahlung aus der oben genannten Jahresabschlussrechnung unzulässig ist.


Würde ich so formulieren:
Ich weise darauf hin, dass meine künftigen Abschlagszahlungen nur entsprechend meiner Zweckbestimmung verwendet werden dürfen.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 05. November 2006, 13:35:12
@RuRo:

Mach mal halblang, lieber RuRo:
Nicht alle Teile des Musterbriefes von energiepreise.de runter sind Quatsch, der passt größtenteils schon.

Der erste Absatz zitiert quasi den §315: die Formulierung "... solange die Forderung nicht von mir anerkannt oder vom zust. Gericht ...." ist völlig korrekt so!

Auch beruft man sich auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, weil man sich eben gerade auf die Rechtsfolge beruft, um seine Handlungsweise zu rechtfertigen. Auch das ist völlig korrekt so!

Auch leistet man alle zukünftigen Zahlungen sehr wohl unter Vorbehalt, das ist kein böses Wort, sondern sichert einem im Falle einer rückwirkenden Festlegung eines billigen Preises, so sie denn kommen mag, dass man dann einfach sein zuviel bezahltes Geld zurückverlangen kann, da man ja unter Vorbehalt und ohne Anerkenntnis "eines Sockelbetrages" gezahlt hat. Ist vielleicht nicht unbedingt notwendig, schadet aber nicht. Sicher ist sicher. Also ist die Formulierung aus dem Musterbrief sehr wohl sinnvoll!

Ferner darf man getrost auf das Aufrechnungsverbot hinweisen.

Wie gesagt, der Musterbrief ist nicht komplett unsinnig.

Allerdings würde ich auch nicht davon sprechen, den Nachzahlungsbetrag einzubehalten, das klingt nach Verweigerung eines berechtigten Anspruchs (obwohl er ja nicht berechtigt ist). Ich würde es eher andersrum formulieren und schreiben, dass ich eine evtl. Nachzahlung nach Feststellung oder Anerkenntnis eines billigen Preises leisten werde.

ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 05. November 2006, 14:16:59
Erstmal Danke für die Antworten :)

Ich habe den Text entsprechend korrigiert:

[code:1]Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ich berufe mich insoweit auf § 315 BGB (insbesondere Absatz 3) und rüge sowohl den Gesamtpreis als auch die Preiserhöhungen als unbillig.

(...)

Demnach weise ich darauf hin, dass der von Ihnen für den Zeitraum 01.10.2005 bis 19.10.2006 in Rechnung gestellte Gas-Verbrauch tatsächlich den Zeitraum von 3 Jahren betrifft (konkret ab 23.09.2003).

Zum Beleg dieses Sachverhaltes werde ich die künftigen monatlichen Verbrauchswerte selbst ablesen und an Sie melden.
---(hier dürfte nun Klarheit herrschen)---
(...)

Ich weise auch darauf hin, dass die Verrechnung der künftigen Abschläge mit der derzeit unverbindlichen Nachzahlung aus der oben genannten Jahresabschlussrechnung unzulässig ist und die Zahlungen daher entsprechend dem Verwendungszweck zu verwenden sind.[/code:1]

Den Absatz mit der Einbehaltung der Nachzahlung habe ich ersatzlos gestrichen.

Weiterhin habe ich dieses Schreiben konkret auf das Gas umgeschrieben und ein zweites Schreiben mit dem gleichen Inhalt für die Stromanteile der Abrechnung verfasst, nur eben die Absätze bezüglich der 3-Jahres-Problematik heraus genommen.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Kampfzwerg am 05. November 2006, 14:49:22
@Remus

kleine Anmerkungen:
Zitat
ich nehme Bezug auf Ihr Ihre o.g. Jahresabrechnung und bitte zunächst um Mitteilung, woraus Sie die dort behauptete Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung herleiten. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.
"dort" würde ich komplett herausnehmen.

Zitat
Bitte weisen Sie mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage
, sowie Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung, nach(-zuweisen).
"Bitte weisen" durch "Ich fordere Sie auf" ersetzen.

Zitat
Die Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt, bis zur endgültigen Klärung bezüglich der Billigkeit des Gesamtpreises.

 ...und bis die geforderten Nachweise von Ihnen erbracht werden.

Zitat
Ich weise auch darauf hin, dass die Verrechnung der künftigen Abschläge mit der derzeit unverbindlichen Nachzahlung aus der oben genannten Jahresabschlussrechnung unzulässig ist.

Wichtig: Alle ab dem XXX geleisteten und die zukünftigen Abschlagszahlungen, sowie die Zahlungen gemäß der Jahresabrechnung sind von Ihnen gemäß §§ 366 und 367 BGB nur auf die jeweilige Hauptforderung unter Zugrundelegung der Preise mit Basis xxx, gemäß Verwendungszweck, anzurechnen
(Aufrechnungsverbot also einmal getrennt für Strom und Gas und zweitens nur für die jeweiligen Abrechnungsperioden.)
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 05. November 2006, 14:55:14
Zitat von: \"Kampfzwerg\"
unter Zugrundelegung der Preise mit Basis xxx, gemäß Verwendungszweck, anzurechnen

Welche Preisbasis?
Er nennt ja keine solche, braucht er auch nicht.
Kommt darauf an, ob er einen bestimmten Preis unter Vorbehalt zahlen will und entsprechende Gegenrechnung aufmachen will. Will er aber scheinbar gar nicht. Muss er auch nicht.
Will sagen, man muss nicht bis ins kleinste Detail argumentieren und alle Eventualitäten vorwegnehmen.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RuRo am 05. November 2006, 14:55:52
@superhaase

Hab\' ich geschrieben, dass das Musterschreiben Quatsch ist - finde ich nirgendwo  :roll:

Wenn schon § zitiert werden, dann bitte richtig und unmissverständlich oder weglassen.

Nochmal:

Sollten Sie zu einer einseitigen Preiserhöhung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.

Das ist ohne Zweifel, Inhalt von § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, ergänzt um das persönliche Anerkenntnis, welches in der Vorschrift überhaupt nicht genannt wird.

Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und rüge sowohl den Gesamtpreis als auch die Preiserhöhungen als unbillig.

Ich berufe mich und rüge - ist wie - die Ampel ist grün und ich fahre

Die Rüge, der Einwand, oder was auch immer, der Unbilligkeit gehört zu Satz 1 dieser Vorschrift.

Remus bat um Anregungen, die hat er bekommen. Wenn etwas nicht eindeutig ist, darf man darauf schon hinweisen  :wink:

Zudem hat jeder seinen eigenen Schreibstil, Gott sei Dank, der Unbilligkeitseinwand soll ja auch nicht zum standardisierten Serienbrief verkommen, wie die Antwort der Versorger auf selbigen  :wink:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Kampfzwerg am 05. November 2006, 14:58:36
@superhaase
Zitat
Muss er auch nicht.
Will sagen, man muss nicht bis ins kleinste Detail argumentieren und alle Eventualitäten vorwegnehmen
.

Du hast Recht :wink:
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 07. November 2006, 16:22:07
Hallo,

das war´s dann erstmal mit meinem Vorhaben. Die Bank gibt mir keinen Kredit, da ich in meiner Ausbildung mal Ärger mit meinem Handy hatte (is zwar schon längst bezahlt, aber steht halt 3 Jahre in der Schufa).
Und ohne finanzielle Mittel ist mir das Risiko einfach zu hoch, auf Zahlung verklagt zu werden und dabei zu verlieren.

Wenn ich meinen Versorger jetzt erst ärgere, dann brauch ich hinterher wohl kaum mit nem Ratenzahlungsgesuch ankommen (auf das ja sowieso kein anspruch besteht).

Werd jetzt also versuchen gleich ne Ratenzahlung zu erreichen.

Vielleicht lässt mein Versorger ja mit sich reden, dass er den Gas-Verbauch auf die letzten 3 Jahre ausrechnet und mir dann hoffentlich die Abschlagszahlungen nach unten korrigiert :(

Sonst sieht´s bald duster aus (ohne Strom und Gas im wahrsten Sinne des Wortes).

Aber trotzdem Danke für all die gutgemeinten Ratschläge.

Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 07. November 2006, 16:28:51
@Remus:
Musst Du natürlich selbst wissen.
Zum Prozessrisiko soviel:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4664)
Antworten 5 und 6 lesen.
Ansonsten viel Glück noch.
ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: WolfgangH am 09. November 2006, 17:27:56
Hallo Remus,

ich würde das auf jeden Fall durchziehen.
Wenn Du Widerspruch einlegst dann zieht sich das mindestens bis zur nächsten Abrechnung hin. So war es bei mir auch. Ich habe Anfang 2005 Widerspruch eingelegt und wurde bis jetzt noch nicht verklagt. Ich habe noch nicht einmal eine Mahnung erhalten.

In dieser Zeit kannst Du Dir dann die Nachzahlung ansparen.

Ich habe meinen Versorgungsvertrag gekündigt und heize mit Pellets.
Natürlich will die Thüga jetzt den Restbetrag haben. Mal sehen was die jetzt machen.


Du darfst Dich nur nicht von den Schreiben Deines EV verunsichern lassen. Nur Mut

Gruß Wolfgang
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 10. November 2006, 18:01:20
Hallo,

so, nach vielen Überlegungen habe nun doch alle Hemmungen, Ängste und Befürchtungen über Bord geworfen und den Widerspruch eingelegt.

Wohl ist mir zwar immernoch nicht ganz dabei, aber andererseits denke ich mir mittlerweile auch, dass das Wahrnehmen der eigenen Rechte doch nicht am Geld scheitern darf.

Und wenn ich schon die Chance habe, etwas für die letzten drei Jahre zu machen, dann sollte ich die auch nutzen.

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Dann heist es jetzt wohl abwarten, fleissig sparen und gespannt sein, wie das weiter verläuft.

Da sag ich mal nur Toi Toi Toi *aufholzklopf* ;)

Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 11. November 2006, 10:57:15
Glückwunsch zu Deiner Entscheidung!
Willkommen an Bord!
Du tust damit ja kein Unrecht, sonder nimmst nur Dein Recht wahr, wie Du richtig sagst. Der Dumme und der Ängstliche zahlen, das war schon immer so und wird auch so bleiben. Und genau das wird ja auch schamlos ausgenutzt. Man muss sich nur klar sein, auf welcher Seite man stehen will.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 13. November 2006, 20:01:34
Dankeschön sh ;)

Und wenn ich das hier lese, dann bekräftigt mich das nur um so mehr!

http://www.swh-heidelberg.de/pdfs/Gas_01_01_2007.pdf

Frage nebenbei:
Kennt jemand einen guten, auf Energierecht spezialisierten Anwalt im Bereich Heidelberg? In der Anwaltsliste beim BdE ist mein PLZ-Gebiet leider nicht vertreten.

Oder wäre es ersatzweise auch möglich, im Fall der Fälle einen weiter entfernten Anwalt zu beauftragen?
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 15. November 2006, 06:23:29
keiner bekannt? Schade.

Ich war der Meinung, Herr Cremer hätte mal geschrieben, er würde einen kennen.
Durch Anwaltssuche im Internet und das Örtliche habe ich leider auch keinen finden können.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 15. November 2006, 11:57:26
@Remus:
solange Dein Versorger Dich nicht auf Zahlung verklagt, brauchst Du keinen Anwalt. Selbst einem gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du per Kreuzchen an der richtigen Stelle widersprechen - ohne Anwalt.
Zu einer wirklichen Gerichtsverhandlung würde ich allerdings unbedingt einen sachkundigen Anwalt bemühen. Aber wie ich schon an anderer Stelle gesagt habe, dazu wird es in den allermeisten Fällen gar nicht kommen. Also an Deiner Stelle würd ich mir erstmal keine Gedanken machen. Lass Dich durch Mahnungen und sonstige Briefe nicht nervös machen. Solange der Vorsorger nur rumzappelt, kannst Du Dich zurücklehnen und die Entwicklung abwarten.
ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 15. November 2006, 18:06:00
Hallo sh,

ist schon klar, darum geht es mir auch nicht. Aber soweit ich mich erinnere, hat bereits an anderer Stelle schonmal jemand geschrieben, dass im Falle einer Sperrandrohung eventuell eine EA des Amtsgerichtes erwirkt werden muss. Und hierzu wurde geraten, einen Anwalt zu beauftragen. Wenn ich aber erst dann anfange mich schlau zu machen, wenn die Uhr tickt, dann ist es vielleicht am Ende schon zu spät, oder meinste nich?

Wobei das mit den Mahnung und Sperrandrohungen durch die neue Strom/GasGVV ja m.E. nun eigentlich geklärt sein sollte (was aber leider nicht heist, dass sich auch gleich Jeder daran hält).

Ich versuch ja nur das zu tun, was mir hier geraten wurde: In die Materie einlesen, mich gut vorbereiten und dann entspannt zurücklehnen ;)

Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 24. November 2006, 15:07:05
Servus Gemeinde!

Heute kam die erste Reaktion meines Versorgers.

Nämlich eine Mahnung (maschinell erstellt und ohne Unterschrift) :roll:

Zu meinem Widerspruch bisher noch nicht ein Ton (versucht man wohl ihn tot zu schweigen?!).

Weiter weist man mich darauf hin, dass, sofern ich die Forderung nicht bis zum angegebenen Termin begleiche, man sich gezwungen fühlt (aber, aber, ich zwinge doch niemanden zu etwas), mir nach § 33 AVB (man höre und staune, gab´s da nicht eine Novellierung zum 08.11.06?) die Versorgung einzustellen und Kosten dafür aufzuerlegen.

Sollte ich darauf antworten, oder sollte ich es ad akta legen und warten bis man sich endlich mal bemüht und auf meinen Widerspruch reagiert. Tendieren würde ich zu Letzterem.

Eine konkrete Sperrandrohung kann ich schliesslich nicht erkennen, die Mahngebühren entbehren auch jeglicher Grundlage nach meinem Widerspruch und sich dann auch noch auf § 33 AVB zu berufen finde ich persönlich doch recht amüsant.

Viele Grüße aus Heidelberg
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 24. November 2006, 15:12:42
na endlich schein der Server wieder zu funktionieren :)

@Remus:

Ich würd mir an Deiner Stelle die Mühe sparen, und erst mal nichts tun. Anscheinend lesen die Deine Briefe sowieso nicht.
Wenn dann die konkrete Sperrandrohung kommt, kannste immer noch aktiv werden.
Ich hoffe Du hast den Unbilligkeitseinwand per Einschreiben mit Rückschein geschickt, um es beweisen zu können?  :!:

ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 24. November 2006, 15:19:14
Aber na klaro, hab ihn vorab per Fax geschickt und dann nochmal im Original per Einschreiben mit Rückschein. Bin ja kein kleiner Dummer ;)
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 05. Dezember 2006, 17:48:59
Halli Hallo,

heute kam die lang ersehnte Antwort meines EVU auf meinen Widerspruch.

Wenn ich die hier im Forum gelesenen Beiträge beachte und dann die Begründung des EVU lese, dann kommt mir ein Schmunzeln über die Lippen :)

Ich versuche mal einige Dinge wiederzugeben

Zunächst hat man freundlicherweise die Mahnkosten aus der ersten Mahnung storniert und meine Abschläge im Rahmen der Serviceleistung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf 100,00€ gesenkt (schön, spart dem EV schonmal Portokosten für die Mahnungen, da ich ihm bereits mitgeteilt habe, dass ich nur 100,00€ Abschlag monatlich unter Vorbehalt zahlen werde (etwa 3/4 des Abschlages der tatsächlich und nach aktuellen Preisen zu zahlen wäre)).

Weiter war man so nett, meine Abrechnungen aus den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu korrigieren.
Als Begründung für die 0 kWh-Schätzung wurde "ein Eingabefehler eines Mitarbeiters" genannt *staun*

Zur Preissteigerung wurde sich wie folgt geäußert:

- Erdgasimportpreise im Vergleich zu 2004 um ca. 83% gestiegen
- Bindung an den Heizölpreis
- der arme Versorger hat ja keine Möglichkeit dem Kunden zu kündigen und muss die Preise daher (Zitat: in angemessener Weise") an den Kunden weiter geben. Sonst wäre eine Versorgung der Kunden in Deutschland ja nicht möglich.
- In den USA und GB ist die Koppelung an den Heizölpreis ja noch viel schlimmer und vor allem schneller (obwohl es dort laut EVU keine Ölpreisbindung gibt)
- der Staat behält 30% der Gaspreise ein und die Erdgassteuer ist seit 2003 auch noch um 60% gestiegen
- Daher mussten die Preise natürlich 3mal in 1,5 Jahren um insgesamt rund 20,1% netto erhöht werden

Nach Auffassung meines Versorgers ist er natürlich im Rahmen des Versorgungsvertrages grundsätzlich nicht zur Kalkulationsoffenlegung verpflichtet (Grundsätzlich bedeutet doch, dass es Ausnahmen gibt?! Wobei das doch die einfachste Lösung wäre, um meinen Einwand aus der Welt zu schaffen....aaaber, das EVU mag wohl nicht so recht :))

Und jetzt wird´s erst richtig spannend:

Zitat von: \"EVU\"
Im Hinblick auf die Billigkeitsprüfung von Gaspreisen im Sinne von §315 BGB ist zu beachten, dass die üblichen Marktpreise Maßstab für die Prüfung sind. §315 BGB dient nicht der allgemeinen Billigkeitskontrolle. Die Gerichte haben nur zu überprüfen, ob die zu untersuchende Preisbestimmung sich noch in den Grenzen der Billigkeit hält. Eine Preisbestimmung ist billig im Sinne von §315 BGB, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird, vgl. BGHZ 41, 271, 279, 280; BGH Urt. v. 1.7.1971 - KZR 16/70, WM 1971, 1456, 1457; BGH NWJ-RR 2000, 1560, 1562. Im bundesweiten Vergleich rangieren die hiesigen Stadtwerke im oberen Drittel der günstigen Anbieter, womit der Vorwurf der Unbilligkeit ausgeräumt sein müsste


Abschliessend bittet man mich um Begleichung des fälligen Gesamtbetrages bis 11.12. :)

Positiv zu erwähnen ist, dass nach Korrektur der Abrechnungen 17,00€ weniger rauskommt als vorher  :!:

Nee, nee, nee. Da werd ich mich doch die Tage mal dran machen und eine entsprechende Antwort schreiben. So einfach geht´s ja nicht, oder?

Zumal ich mich entsinne, irgendwo gelesen zu haben, dass es bei §315 BGB gerade nicht darauf ankommt, ob alle Anderen in etwa die selben Preise haben (wer sagt denn schliesslich, dass alle Anderen billig sind :?:)

Stellt sich mir die Frage: Da mein EVU jetzt drei neue Abrechnungen geschickt hat, muss ich da jetzt meinen Widerspruch nochmals wiederholen gegen die drei Abrechnungen? (Was nicht tragisch wäre, muss ja sowieso gegen die zum 01.01.07 bereits verkündete Preiserhöhung Widerspruch einlegen).

Viele Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 05. Dezember 2006, 18:41:40
@Remus:
Ich würde mir die Antort auf diesen Brief sparen!
Wie Du siehst argumentieren sie völlig aus der Luft gegriffen.
Eine absolut sinnlose Diskussion, reine Zeitverschwendung.
Wenn sie Geld haben wollen, sollen sie klagen und ihren angeblich billigen Preis vom Gericht bestätigen lassen.
Alles andere ist Mumpitz und schade um die Baume :!:
ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 06. Dezember 2006, 06:29:18
Hi superhaase,

erstmal danke für die Antwort, wenigstens einer, der sich dazu äußert ;)

Du meinst also gar nicht antworten, weil es nicht lohnt. Fraglich bleibt für mich aber trotzdem, ob ich meinen Widerspruch nun wiederholen sollte, da ich ja drei neue Abrechnungen erhalten habe. Oder gilt mein Widerspruch auch für diese drei neuen Rechnungen?

Viele Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Cremer am 06. Dezember 2006, 07:42:37
@Remus,

Antwort könenn Sie sich sparen.

Wenn Sie aber Lust und genügend Papier haben, dann schreiebn Sie.

Bezgl. Ihrer Frage (13.11.) nach Anwalt, suchen Sie bitte unter www.energienetz.de Dort gibt es eine Liste nach PLZ

http://www.energienetz.de/index.php?itid=239&&org_search_str=anwalt&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_106

Es ist schon ratsam, einen Fachanwalt für Energierecht aus dem näheren Kreis zu beauftragen.

Ist aber momentan nicht notwendig.
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: superhaase am 06. Dezember 2006, 11:44:06
Zitat von: \"Remus\"
ob ich meinen Widerspruch nun wiederholen sollte, da ich ja drei neue Abrechnungen erhalten habe. Oder gilt mein Widerspruch auch für diese drei neuen Rechnungen?

Du hast ja nicht nur explizit einer Rechnung widersprochen, sondern hoffentlich auch dem Gaspreis mittels Unbilligkeitseinwand, oder?
Damit dürfte klar sein, dass Du nicht erneut widersprechen musst.

Die neuen Rechnungen scheinen ja nun in Ordnung zu sein. Du zahlst halt jetzt "Deinen" Preis. Also nun Gegenrechnungen auf der Grundlage der neuen Rechnung aufmachen und hinschicken. Dabei kannst Du ja auf Deinen Unbilligkeitseinwand hinweisen. Dann entsprechend bezahlen.

Wenn Du nichts bezahlen willst, bis der billige Preis feststeht, dann ist nicht einmal das erforderlich. Dann ist mit Deinem Unbilligkeitseinwand die Sache bis zu einer möglichen Gerichtsverhandlcung oder einer wirklichen Kalkulationoffenlegung des Versorgers (z.B. in einem Musterprozess) erst einmal gegessen.

ciao,
sh
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 06. Dezember 2006, 17:57:03
@ superhaase:

Jap, habe Widerspruch gegen den Gaspreis insgesamt erhoben. Dann brauch ich mir also keine Gedanken wegen der neuen Rechnungen zu machen.

Ansonsten habe ich den Mittelweg gewählt:
Die Jahresabrechnung habe ich nicht gezahlt bisher (wie auch *lach*) - ist ja aber auch nicht fällig z.Zt.

Abschläge habe ich, wie bereits beschrieben um rd. ein Viertel gekürzt, da ich durch Gegenrechnung mit dem Preis von 2004 nicht in Gefahr laufen will, eventuell einen gewissen Betrag hierdurch schon anzuerkennen.
Den Abschlag zahle ich unter Vorbehalt (in Anbetracht der Jahresabschlussforderung von rd. 1500€ laufe ich derzeit wohl auch nicht in Gefahr zu überzahlen)

Ansonsten wird die Differenz und alles was sonst noch über ist im Moment auf ein Tagesgeldkonto geschoben. Da ist es besser aufgehoben als bei meinem EVU :) (und vielleicht hab ich bis zur gerichtlichen Klärung dann ja auch genug zusammen um die dann fällige Rechnung zu begleichen).

@Cremer:

Vielen Dank für die Antwort.
Die Anwaltsliste hab ich schon durchforstet, in meinem PLZ-Gebiet ist leider nicht ein Einziger Anwalt aufgeführt bzw. mein PLZ-Gebiet (60000) ist gar nicht aufgeführt. Auch eine Suche im Internet bei bekannten Anwaltssuchseiten war leider erfolglos.

Da ich in einem Ihrer Beiträge gelesen habe, dass Sie einen guten Anwalt in Heidelberg kennen, habe ich ja auch direkt gefragt, welcher das wohl ist. Wenn Sie mir diesen nennen könnten, dann wäre ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet.

Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: taxman am 06. Dezember 2006, 22:49:49
Zitat von: \"Remus\"
Da ich in einem Ihrer Beiträge gelesen habe, dass Sie einen guten Anwalt in Heidelberg kennen, habe ich ja auch direkt gefragt, welcher das wohl ist. Wenn Sie mir diesen nennen könnten, dann wäre ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet.


Der Name würde mich auch interessieren !

Herr Cremer, gerne per PN !

Grüße
taxman
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 11. Dezember 2006, 08:17:05
Hallo!

Habe hier eine interessante Anmerkung der Verbraucherzentrale BaWü gefunden:

Zitat
Begrenzung der Zahlungen
Um eine gerichtliche Billigkeitsprüfung zu erreichen, müssen Sie einen Teil Ihrer Zahlungen an das GVU zurückhalten und das GVU muss Sie auf Zahlung verklagen. Im Rahmen dieser Klage müsste das GVU seine Kalkulation offen legen. Gerade das bereitet den Unternehmen große Schwierigkeiten.
Idealerweise würden Sie Ihre Zahlung so begrenzen, dass sie dem "billigen" Preis nach § 315 BGB möglichst nahe kommt. Da dieser Preis aber erst noch gerichtlich festgestellt werden muss, können auch wir Ihnen nicht definitiv sagen, wie weit Sie Ihre Zahlungen kürzen sollen. Sie können sich beispielsweise an Abschlagszahlungen vor der letzten oder einer anderen Preiserhöhung orientieren und nur noch diese  bezahlen. Oder Sie entnehmen den Prozentsatz der Preissteigerung der Presse oder dem Schreiben des GVU und kürzen die neu errechnete Abschlagszahlung entsprechend. Sie dürfen Ihre Zahlungen aber nicht so stark reduzieren (z.B. 55%), dass das Gericht an Ihrer Bereitschaft zweifelt, den "billigen" Preis zu bezahlen.
Um die Preise, die Sie Ihren Zahlungen zugrunde legen, einfach und eindeutig zu bezeichnen, tragen Sie bitte in Ihr Widerspruchsschreiben den Zeitpunkt ein, bis zu dem diese Preise  bei Ihrem GVU gegolten haben. (z.B.Sept. 2004)
Ihre letzten Abschlagzahlungen vor der Jahresabrechnung passen Sie so an, dass Sie im Abrechnungsjahr möglichst gerade so viel bezahlen, wie es Ihrem am Zähler abgelesenen  Verbrauch und dem von Ihnen begrenzten Preis entspricht.

Quelle:http://www.vz-bawue.de/UNIQ116582089112025/link215192A.html%20Hier%20interne%20Link-Adresse%20eingeben#8


Wie ist denn das zu verstehen? Bedeutet das nun, dass ich mich bei Kürzung der Abschläge und vollständiger Nichtzahlung der Jahresabschlussrechnung nun der Gefahr aussetze, dass ein Gericht mir unterstellt, ich wolle nicht zahlen? Und wenn Ja, was wären wohl die Konsequenzen?

Es wird hier ja teilweise die Auffassung vertreten, dass nichts fällig ist und daher auch vorerst nichts zu zahlen ist (mal zu Herrn Fricke schiele ;))

Schaufel ich mir damit etwa mein eigenes Grab?
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: taxman am 13. Dezember 2006, 23:15:26
Zitat von: \"Remus\"
Es wird hier ja teilweise die Auffassung vertreten, dass nichts fällig ist und daher auch vorerst nichts zu zahlen ist (mal zu Herrn Fricke schiele ;))


Hallo Remus,

die Auffassung vorerst überhaupt nichts zu zahlen ist erst vor kurzem hier aufgetaucht. Der von dir zitierte Beitrag der Verbraucherzentrale jedoch schon älter.

Im übrigen kann ich dir mitteilen das die Stadtwerke Heidelberg inzwischen sehr gut wissen was es mit dem Unbilligkeitseinwand auf sich hat. Mir persönlich sind mehrere SWH-Kunden bekannt, welche erfolgreich den Unbilligkeitseinwand geführt und gekürzt haben. Bei diesen waren jedoch nicht deine besonderen Voraussetzungen gegeben.

Darüberhinaus erlaube ich mir noch den Hinweis, dass der mtl. Abschlag an die SWH durchaus verschiedene Kostenarten beinhalten kann. Bei den SWH sind möglich Strom, Gas, Trinkwasser und Abwasser. Es ist vielleicht ratsam sich nochmals ganz genau zu vergewissern, was man da mit seinem mtl. Abschlag überhaupt bisher bezahlt hat.

Grüße und viel Glück und halt uns weiter auf dem Laufenden.
taxman, der ca. 20 km von dir entfernt wohnt
wie heest es uff gud badisch: "Du bisch net elee" :D
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: Remus am 17. Januar 2007, 12:38:16
Hallo liebe Foren-Gemeinde,

heute hat sich mein EVU mal wieder in Form einer Mahnung gemeldet.

In der Mahnung werden u.a. die Mahnkosten angefordert, die er in seinem letzten Schreiben storniert hat  :?:

Zudem schreibt er folgendes:

"Sollte der fällige Betrag nicht innerhalb der nächsten Tage bei uns eingegangen sein, zwingen Sie uns, 4 Wochen nach Zugang der Mahnung gemäß der Verordnung für die Grundversorgung bzw. des Netzanschlusses, die Versorgung einzustellen. Hierbei würden weitere Kosten in Höhe von....usw."

Kann man das jetzt als konkrete Sperrandrohung betrachten? Wirklich konkret ist da ja m.E. gar nichts (fälliger Betrag? in den nächsten Tagen?)

Wie seht Ihr das?

Grüße
Remus
Titel: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Januar 2007, 12:46:49
@Remus


Nach dem Urteil des LG Koblenz vom 21.11.2006 (leider immer noch nicht in der Entscheidungssammlung veröffentlicht) reicht das als konkrete Sperrandrohung, die mit einer einstweiligen Verfügung abzuwehren ist.

Man verfalle nicht auf die Idee, eine solche ohne Anwalt zu beantragen. Zuständig ist das Landgericht gem. §§ 102 EnWG, vgl. LG Koblenz, aaO.