Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 20. Oktober 2006, 15:11:46

Titel: Versorgeranwälte bestätigen umfassendes Kürzungsrecht
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2006, 15:11:46
Wenn der Groschen fällt:

Sowohl von Seiten Freshfields Bruckhaus Deringer als auch Clifford Chance lässt sich wohl eindeutig vernehmen, dass auf einseitig bestimmte Energiepreise § 315 BGB direkte Anwendung findet und deshalb  die einseitige Leistungsbestimmung insgesamt überhaupt nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht:

Quersubventionierung bei den Stadtwerken (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4531)

Damit wurde auch von dieser Seite deutlich weiter zur Klärung der Rechtslage beigetragen.

Einige mag es verwundert haben, dass die Kollegen offensichtlich so deutlich für eine "Rückkehr" zu § 315 BGB plädieren.

Die Gründe dafür können indes dahingestellt bleiben.

Ich sehe keinen Grund, den Auffassungen der Kollegen insoweit zu widersprechen.

Siehe auch hier:

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/060904.htm



Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt