Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: Fidel am 20. Oktober 2006, 13:19:54
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16623
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Was sagen denn die Experten aus den anderen Parteien?
http://www.n24.de/wirtschaft_boerse/wirtschaftspolitik/article.php?articleId=73797
http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path=content/articles.php&contentid=10844&PHPKITSID=540c7a0e4ccb436eaa8e712a4de38187
http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/114639.html
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID5897698_REF1,00.html
Ein Trauerspiel erster Güte.
Offensichtlich geht es nun nicht mehr nach der Auffassung der Experten aus den eigenen Reihen.
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Moin:
@Fricke
Nachdem was "Monitor" kürzlich aufdeckte, darf uns das alles doch in keiner Weise wundern.
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=836&sid=153
Gruß
Fidel
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Eine Verstaatlichung der Netze ist auch gar nicht nötig, ja nicht einmal unbedingt zielführend (Staat wirtschaftet schlecht).
Es genügt die vor kurzen auf EU-Ebene diskutierte eigentumsrechtliche Entflechtung (Trennung) der Netz- und Kraftwerksbetreiber bzw. Gaslieferanten. Damit muss man niemandem etwas wegnehmen. Die Konzerne müssten nur die Netze in eigenständige Unternehmen ausgliedern, deren Bilanzen man dann zur Kontrolle der Netzentgelte heranziehen kann. In der EU sind, wie ich vor einiger Zeit gelesen habe, alle für diese Entflechtung, nur Deutschland nicht.
Aha! Wer verspricht sich da wohl einen schönen Posten in einem Energiekonzern nach Ende seiner politischen Laufbahn? Wäre ja nicht das erste mal.
Dabei wird diese Entflechtung von allen Wirtschaftsfachleuten empfohlen.
Sie wäre die umfassende Problemlösung, um den Wettbewerb in Gang zu bringen. Das Kartellamt hätte danach nichts mehr zu tun (außer Netzentgelte überwachen, was aber ganz einfach wäre).
Das gilt sowohl für Strom und Gas, als auch z.B. für die Eisenbahn.
ciao,
sh
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@Fidel
Ich stimme von Arnim zu, an dessen interessante Vorlesungen in Speyer ich mich noch gern erinnere.
@superhaase
Mancher bezeichnet eine eigentumsrechtliche Entflechtung ggf. fälschlicherweise als Verstaatlichung
Wenn man nämlich nicht zur Veräußerung zwingen kann, bleibt ggf. nur der Weg über eine Verstaatlichung gem. Art. 14 II, 15 GG mit anschließender Veräußerung an einen Dritten.
Vielleicht sollte man endlich die Anti- Trust- Gesetzgebung aus den USA übernehmen, die eine Zerschlagung von Monopolen und Oligopolen nicht nur zulässt, sondern fordert. So etwas fehlt hier.
Man muss also nicht in eine "Mottenkiste" greifen....
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@RR-E-ft:
Wäre denn ein Zwang zur Ausgliederung mit einer Veräußerung gleichzusetzen? Schließlich könnte die neue Tochtergesellschaft sogar 100%iges Eigentum der Mutter bleiben - oder es werden neue Aktien für die Tochter an die Altaktionäre der Mutter ausgegeben. Somit würde niemandem Eigentum weggenommen. Trotzdem müsste der Netzbetreiber eigenständig bilanzieren und die Kontrolle wäre einfach und eine Behinderung des Marktes leicht zu unterbinden.
Wenn es noch kein entsprechendes Gesetz gibt, müsste es natürlich gemacht werden, aber das sollte kein Problem sein.
Gruß,
sh
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@superhaase
Diese sog. gesellschaftsrechtliche Entflechtung gibt es doch jetzt bereits.
Die Netze mussten in eigene Netzgesellschaften ausgegliedert werden.
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=28924
Das genügt immer noch nicht.
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@RR-E-ft:
Ah, danke! Das wusste ich noch gar nicht, dass das schon beschlossene Sache ist. Seit wann gilt diese gesellschaftsrechtliche Entflechtung verbindlich?
Dann sollte doch die Wettbewerbsbehinderung bald ein Ende haben - sofern z.B. beim Gas noch der Zugang bald geregelt wird. Nach einem ersten Bilanzjahr wird man dann die Netzentgelte neu beurteilen können/müssen.
Ich denke schon, dass das genügen könnte. Was würde denn eine zwangsweise Veräußerung weiter für Vorteile bringen? (Ich hatte da den Begriff "eigentumsrechtliche Entflechtung" wohl falsch verstanden)
Die Netzentgelte müssen doch trotzdem vom Kartellamt weiterhin überwacht werden, was ja wie gesagt bei eigenständiger Bilanzierung nicht schwer sein dürfte.
Gruß,
sh
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@superhaase
Wie gesagt:
Das genügt nicht.