Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Rogallo am 19. Oktober 2006, 20:48:46

Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Rogallo am 19. Oktober 2006, 20:48:46
Hallo Protestler

Ich habe auch laut Musterbrief wiedersprochen (Gaspreis)
Habe auch den Abschlag herab gesetzt aber wie sich zeigt zu wenig.
Nun habe ich, wenn auch klein ein Guthaben ! Das werden die mir bestimmt mit den alten Forderungen aus 2005 verrechnen.
Ich weiß das es ungünstig ist,es sollte bei Forderung der Stadtwerke bleiben.Kann ich meine Neuen Abschläge soweit kürzen das 2007 auf alle Fälle eine Forderung der Stadtwerke besteht?
Wenn zum Glück beide Arbeit haben geht im Alltag leider einiges durch die Lappen. ( Gasverbrauch)

Viele Grüße
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Cremer am 19. Oktober 2006, 22:55:13
@Ogallo,

na, dann informieren Sie sich mal zunächst hier.

Grundsätzlich muss man da so mit der Abschlagshöhe "kalkulieren", dass am Ende eine Nachzahlung rauskommt.
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Kokuna am 20. Oktober 2006, 13:29:05
Guten Tag!

Auf Grundlage des heutigen Verbrauchs und den Vergleichszahlen aus den letzten Jahren habe ich bis zum Jahresende meinen Verbrauch hoch gerechnet und demnach durch meine Abschlagszahlen mein Soll schon erfüllt.
Das hieße doch dann, dass ich für November und Dezember gar keine Abschlagszahlungen mehr leisten muss, oder?

Sollte ich dies meinem Anbieter anhand meiner Überschlagssrechnung schriftlich mitteilen?

Liebe Grüße -Kokuna
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Fidel am 20. Oktober 2006, 16:00:43
Moin:

@Kokuna

Zitat
Sollte ich dies meinem Anbieter anhand meiner Überschlagssrechnung schriftlich mitteilen?


Genau so sollten Sie es tun. Und nicht ins Bockshorn jagen lassen, wenn die bösen Briefe von Ihrem EVU kommen.

Gruß
Fidel
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Cremer am 24. Oktober 2006, 08:35:52
@kokuna,

haben Sie die Hochrechnung auch mit Gradtagzahlen vorgenommen, also nicht linearisch?
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Kokuna am 28. Oktober 2006, 21:39:42
Das habe ich nicht getan. Ich haben den jeweiligen Verbrauch der letzten 4 Jahre zugrunde gelegt und mir daraus den Durchschnittsverbrauch errechnet.
Fand ich logisch. Ist daran etwas auszusetzen?

LG - Kokuna
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: jroettges am 28. Oktober 2006, 22:08:10
Dies Tabelle wird von vielen EVU zur Berechnung der Monatsverbräuche aus dem Jahresverbrauch genutzt.
[code:1]Jan   14,95%
Feb   15,00%
Mrz   14,70%
Apr   6,46%
Mai   5,00%
Jun   2,79%
Jul   2,68%
Aug   1,96%
Sep   3,39%
Okt   7,11%
Nov   11,96%
Dez   14,63%[/code:1]
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Kokuna am 29. Oktober 2006, 11:47:54
@ jroettges

ah, wieder was dazu gelernt. Ganz herzlichen Dank!

Liebe Grüße - Kokuna
Titel: Jahresabrechnung-Gutschrift
Beitrag von: Schöfthaler am 29. Oktober 2006, 19:07:34
@Cremer:

Zitat
haben Sie die Hochrechnung auch mit Gradtagzahlen vorgenommen, also nicht linearisch?

Abgesehen davon, dass ich das Wort linearisch nur aus dem Botanischen kenne - wenn Kokuna im Oktober den Jahresverbrauch hochrechnet, um dann entsprechend die November- und Dezember-Abschlagszahlungen anzupassen, liegt er mit einem linearen Ansatz in der Regel auf der sicheren Seite: von Januar bis Oktober ergibt der Gradzahlansatz einen mittleren Monatsverbrauch von ca. 7,4% der Jahresmenge, während man im November und Dezember lt. Gradzahltabelle von jroettges jeweils mehr als 10%/Monat verbraucht. Somit entsteht in den allermeisten Fällen garantiert kein Guthaben.

Man kann sich auch an den eigenen Verbräuchen der letzten Jahre orientieren und einen Sicherheitsabschlag davon machen, um keine Überzahlung zu riskieren.

Oder - und so mache ich das:
Es gibt meist einen Ablesezeitraum (bei uns z.B. 22.11.-15.01.), innerhalb dessen man selbst ablesen und den Zählerstand ans EVU melden kann. Die Turnusrechnung wird dann bis Ende Januar erstellt.
Ich lese generell am 25.11. jedes Jahres ab. Mein Dauerauftrag für die Abschlagszahlungen läuft immer von Februar bis Oktober. Meine Abrechnung nach den von mir vorbehaltlich akzeptierten Preisen zwischen den Ablesetagen des Vorjahrs und des aktuellen Jahrs sagt mir dann exakt, wieviel ich dem Versorger noch schulde - und genau das überweise ich dann im November oder Dezember. Damit entsteht weder eine Nachzahlung, noch ein unbedingt zu vermeidendes Guthaben.
Vorteil zudem: keine Verrechnung der Nachzahlung mit Folgeabschlägen (bei der manche angeblich schon Fehler gemacht haben sollen ...), einfache Abrechnung (da z.B. die Grundgebühr genau eine Jahresgebühr ist) ...