Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: renrew am 23. November 2004, 13:19:13
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Nachdem ich die Antwort auf den Musterbrief von eon erhielt, antwortete (zitierte) ich mit Schreiben vom RA Fricke aus dem Forum am 30.10.2004 und erhielt bis heute keine Antwort. EON buchte auch nur die \"alten Beträge\" ab vom Konto, was ich als renrew1 schon deutlich machte...
Sollte ich wohl um eine Naricht nachfragen oder abwarten?
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Nachdem ich die Antwort auf den Musterbrief von eon erhielt, antwortete (zitierte) ich mit Schreiben vom RA Fricke aus dem Forum am 30.10.2004 und erhielt bis heute keine Antwort. EON buchte auch nur die \"alten Beträge\" ab vom Konto, was ich als renrew1 schon deutlich machte...
Sollte ich wohl um eine Naricht nachfragen oder abwarten?
Ich habe mich hier falsch ausgedrückt, ich wollte sagen, dass ich den Musterbrief aus diesem Forum gegen eon schrieb und danach die obligatorische Antwort von eon erhielt. Danach schrieb ich eon mit Zitaten aus dem Brief von RA Fricke und erhielt bis heute keine Antwort.
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Genauso wie der Kunde nicht auf die Antwort des Versorgers reagieren muss, muss der Versorger auch nicht noch einmal antworten, Hauptsache er richtet sich nach den Anweisungen des Kunden zur Abbuchung der alten Beträge.
Juristen sprechen in solchen Fällen davon, dass eine Sache \"ausgeschrieben\" ist. Der Versorger möchte sich das weitere Porto sparen und er hat auch allen Grund dazu:
§ 1 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet ihn zur preisgünstigen (billigen) Versorgung mit leitungsgebundener Energie.
Teurer Firlefanz ist damit unvereinbar.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Genauso wie der Kunde nicht auf die Antwort des Versorgers reagieren muss, muss der Versorger auch nicht noch einmal antworten, Hauptsache er richtet sich nach den Anweisungen des Kunden zur Abbuchung der alten Beträge.
Juristen sprechen in solchen Fällen davon, dass eine Sache \"ausgeschrieben\" ist. Der Versorger möchte sich das weitere Porto sparen und er hat auch allen Grund dazu:
§ 1 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet ihn zur preisgünstigen (billigen) Versorgung mit leitungsgebundener Energie.
Teurer Firlefanz ist damit unvereinbar.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
EON hat nun durch den Schriftwechsel die alten Beträge abgebucht. Sollte ich aus Sicherheit wenigstens die in Rede stehenden 2% zusätzlich überweisen?