Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Schwaben => Thema gestartet von: Nichtmitmir am 12. Oktober 2006, 22:13:01

Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 12. Oktober 2006, 22:13:01
Hallo zusammen!

Mein Versorger:
Erdgas Schwaben

Heute erhalten:
Jahresabrechnung. Auf den ersten Blick ganz zufriedenstellend, da ich eine Gutschrift zu erwarten habe. Auf den 2.Blick HORROR!

Nix los mit niedrigeren Abschlagszahlungen, denn die EGS möchte umstellen. die nächste Jahresabrechnung soll es schon im März geben. Das bedeutet nun bei mir, dass ich für die Monate Oktober bis März nahezu die doppelten Abschlagszahlungen zu leisten habe. Die Heizperiode fällt ja genau in diesen Zeitraum.

Ich frage mich nun wirklich, wie ich das schaffen soll! Die Kosten für Strom und Gas sind schon so enorm hoch und ich arbeite bald nur noch für diese Kosten. Hauptsache, ich habe eine warme Wohnung - zu Essen brauch ich wohl nix mehr kaufen, hauptsache warm ist es in der Bude! :-(((

Frage: Kann der Gasanbieter einfach so eine solche "Umstellung" durchführen? Wenn ich hier eine Alternative hätte, ich würde umgehend den Gasanbieter wechseln.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 13. Oktober 2006, 11:55:13
Schade, kann keiner mit meiner Fragestellung was anfangen?

Begründung für die Umstellung:
Der Kundensevice würde verbessert, weil dann nicht alle Fragen der Kunden zu den Jahresabrechnungen geballt im Oktober eintreffen würden.

Mag zwar gut für die Erdgas Schwaben sein, aber schlecht für mich, wenn ich die Abschläge nicht mehr bezahlen kann.

Kann der Anbieter solche Umstellungen auf dem Rücken der Kunden durchführen?
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: kamaraba am 13. Oktober 2006, 12:17:32
@nichtmitmir

Ich denke mal, dass die Kollegen, die dieses Forum betreuen tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen. :lol:
Also noch etwas Geduld haben, die Frage ist ja noch keine 24 Stunden alt.

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 13. Oktober 2006, 12:25:53
@Nichtmitmir

Ah, auch ein EGS-Kunde  :D

Einschlägig für dein Problem ist § 24 der AVBGasV, guckst du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbgasv/gesamt.pdf

Mich würd\' dazu noch interessieren, ob du bereits zu den Einwändungsführern der Unbilligkeit (§ 315 Abs. 3 BGB) gehörst, oder den aktuellen Verbrauchspreis bezahlst und welchem Tarif du angehörst.

Mir liegt dieses Umstellungsschreiben bis jetzt nicht vor, wurde auch nicht im Rahmen der Mitteilung der Preiserhöhung zum 01.10.06 erwähnt (soweit ich mich erinnere, werd\' abere nochmal nachlesen).
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Oktober 2006, 12:27:06
@Nichtmitmir

Der Versorger stellt das Abrechnungswesen auf ein sog. rollierendes System um.

Bitte Suchen- Funktion zu diesem Begriff benutzen, wurde schon umfassend diskutiert im Forum:

Energieablesung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1642)
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 13. Oktober 2006, 13:35:14
@ Nichtmitmir

Jetzt habe ich nochmal nachgeschaut, in meinen Unterlagen befindet sich keine Ankündigung zur Umstellung auf ein "rollierendes" System.

Wegen meiner kann EGS auch umstellen, was sie wollen, wir bezahlen die monatlichen Abschläge nur noch nach tatsächlichem Verbrauch (Servicepauschale + Verbrauch incl. MwSt.). Der monatliche Ablesestand wird über das Internet eingegeben, auf der Überweisung vermerkt und natürlich in einer Exceldatei verwaltet.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Nachdem du von EGS eine Gutschrift erhalten hast, unterstell\' ich mal, dass du den einseitig festgesetzten Preis von EGS bezahlst – bist ja hoffentlich kein Festpreiskunde. :oops:

Falls du zum Kreis der "normalen" Tarifkunden gehörst, empfehle ich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema "Billigkeitskontrolle von Gaspreisen" – da ergibt sich doch ein erhebliches Einsparungspotential.

Musst du natürlich selbst entscheiden, denn ein Restrisiko bleibt und jeder sollte diesen Weg nur nach reiflicher Überlegung und aus voller Überzeugung bestreiten.

Bange machen gilt nicht

Die Erfolgsaussichten sind nach meiner persönlichen Einschätzung nicht die schlechtesten. Es gibt auch hier im Forum EGS-Kunden, die zahlen seit 2004 den Preis von 3,45 Ct/kWh netto. Bisher wurde keiner von EGS verklagt.

Kleiner Fahrplan
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 13. Oktober 2006, 16:25:15
Danke schonmal für die ersten Antworten"

Bange machen lass ich mich sicher nicht ! :P (siehe Username!)
Wegen der Preiserhöhung habe ich gestern gleich zusätzlich zu meinem Telefonanruf noch das empfohlene Schreiben (Einspruch gegen Preiserhöhung z. 1.10.06) abgesendet. Ich muss gestehen, dass ich mich in der Vergangenheit dieses thema weitgehend unterschätzt habe. So wird es aber wohl auch dem Großteil der Gaskunden gehen, dass sie das Gefühl haben, da lässt sich eh nicht viel machen. Was Energie angeht lassen wir Deutschen uns ja aussaugen, ohne zu protestieren. Ich gelobe Besserung und werde jeden, der Gas bezieht, dazu nötigen, o.g. Schreiben an die EGS zu senden! :wink:

Den Tipp mit den monaltichen Zahlungen der tatsächlich verbrauchten Menge finde ich hochinteressant. Wie rechnet sich das denn? Zum Gaspreis muss doch sicher noch eine Pauschale für dieses und jenes mit hinzu gerechnet werden?

Tarif ist bei mir übrigens Comfort 3. (Wohnhaus+Gaststätte)
Mit Preissteigerung von 4,26 ct (September 05) über 4,61 (ab 1.Januar 06) bis 4,82 ct (seit 1.April 05). Ab Oktober soll\'s ja wieder mehr sein, was ich zahlen soll.

LG, Conny
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 13. Oktober 2006, 16:43:30
@Nichtmitmir

Die Servicepauschale ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Der einschlägige Tarif richtet sich nach dem Jahresverbrauch in kWh, siehe hier:

http://www.erdgas-schwaben.de/download_fcms/egspreisblatt.pdf

Beispiel:
Jahresverbrauch 15.000 kWh = Comfort 1 = monatl. Servicepauschale von 8,00 € netto

Monatsverbrauch Oktober:
270 cbm x z-Zahl x Brennwert = Verbrauch in kWh/mtl.

Zur z-Zahl- und Brennwertbestimmung nimmst du deine Jahresrechnung und nimmst den angegebenen Faktor, i.d.R. zwischen 10 und 11, je nach Höhenlage, Gasdruck, Gastemperatur.

zurück zum Beispiel:

270 cbm x 10,27 = 2772,91 kWh x 0,0345 Ct/kWh = 95,67 €
+ Servicepauschale = 103,67 x 1,16 MwSt = 120,25 €

Der Beispielsverbrauch ist deutlich überhöht für den Monat Oktober und entspricht eher einem Januarwert :wink:

Bei dem Tarif ist im Verhältnis zur heutigen Preisgestaltung selbst der erwähnte Preis nach m.E. zu hoch. Die 3,45 Ct-Markte basiert auf einem Verbrauch von 32.000 kWh/a. Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 13. Oktober 2006, 16:51:16
Das Thema gehört m.E. direkt zum Versorger.

Kann das jemand verschieben?
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 13. Oktober 2006, 16:52:57
Zitat
Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.


Uffz!
Gibt es dafür ein Musterschreiben? Ich möchte das ja korrekt formuliert übersenden.

Und gibt es irgendwo eine Exel-Vorlage, in der man sowas w.o.b. ausrechnen  kann? Ich bin ein absoluter Depp, was Exel angeht.  :)
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 13. Oktober 2006, 18:57:46
@Nichtmitmir

Korrekt verfasst ist es, wenn du vollinhaltlich dazu stehst. :wink:

Ich räume allerdings ein, dass die Juristerei oftmals mit Fallstricken behaftet ist, die wir Ottonormalverbraucher als solche nicht erkennen.

Ich würde es so formulieren *wegduck vor den Juristen* , da ich Ottonormalverbraucher bin:

Der folgende Auszug aus dem Internetauftritt www.energieverbraucher.de ist Ihnen sicherlich bekannt:

Der Erdgaspreis für Haushalte betrug im April 1997 im Bundesdurchschnitt laut einer Erhebung der Zeitschrift Brennstoffspiegel (4/97) in 100 deutschen Städten 2,7 Ct/kWh bei einer Jahresabnahme von 33.540 kWh einschließlich Grundpreis und Mehrwertsteuer. Daraus errechnet sich ein billiger Gaspreis für 2005 mit 2,7 Ct/kWh + 1,54 Ct/kWh = 4,24 Ct/kWh.

Damit ergibt sich, vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung, ein Verbrauchspreis von 3,66 Ct/kWh netto. (Anmerkung: bei 15.000 kWh/a)

(Weitergehende Anmerkung meinerseits: Da dein Verbrauch fast das Doppelte vom "Brennstoffspiegelbeispiel" erreicht, muss der Preis niedriger sein. Ob du dich damit auf den Preis von 3,45 Ct/kWh oder noch darunterliegend berufst, obliegt deiner Einschätzung - du trägst ja auch das Prozessrisiko.

- Einwand -

Ich halte die, seit Beginn meines Gasbezugs (xxx. 200x) , veranschlagten Energiepreise, insbesondere die Verbrauchspreise von

x,xx Ct/kWh netto anwendbar bis 30.06.2005
4,26 Ct/kWh netto anwendbar vom 01.07.2005 bis 31.12.2005
4,61 Ct/kWh netto anwendbar vom 01.01.2006 bis 31.03.2006
4,82 Ct/kWh netto anwendbar vom 01.04.2006 bis 30.09.2006
5,04 Ct/kWh netto anwendbar ab 01.10.2006

einschließlich weiterer, für die Zukunft beabsichtigte, Preiserhöhungen für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preise durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweisen wir auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

- Ende des Einwands -

Das ganze kann man natürlich noch entsprechend "verpacken".

Auf jeden Fall den Eingang des Schreibens von EGS schriftlich bestätigen lassen. Versand sollte, um nachweislich als zugegangen zu gelten, per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Leider gibt es zum kostengünstigeren Versand per Fax mit Sendebestätigung und dessen Wirksamkeit ja auch schon eine Rechtsprechung. :roll:

Excel ist ja kein Muss - dann tippelst du die Berechnung halt in den Taschenrechner ein, der kann das genauso gut. Auf alle Fälle das Mitschreiben nicht vergessen.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. Oktober 2006, 13:32:42
Zitat von: \"Nichtmitmir\"
Zitat
Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.

Uffz!
Gibt es dafür ein Musterschreiben? Ich möchte das ja korrekt formuliert übersenden.

Und gibt es irgendwo eine Exel-Vorlage, in der man sowas w.o.b. ausrechnen  kann? Ich bin ein absoluter Depp, was Exel angeht.  :)

Hallo,
vielleicht hilft das?

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechenprogramme/site__1737/

Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=2995)

Des Weiteren ist es wichtig immer dem Gesamtpreis und den Preiserhöhungen zu widersprechen.
Gesamtpreis = Arbeits- und Grundpreis

Da eine angemessene Höhe nur ein Gericht feststellen kann, ist eine genaue Berechnung derselben weder notwendig noch machbar.

@RuRo

Zitat
Korrekt verfasst ist es, wenn du vollinhaltlich dazu stehst.  
Das wäre wirklich super (jedenfalls für uns, denke aber daran dass der Schuss anderenfalls auch mächtig nach hinten losgehen könnte), stimmt aber leider nicht :lol:
und alle Juristen wären auf einen Schlag arbeitslos
 :cry:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 14. Oktober 2006, 16:06:59
@Kampfzwerg

Wahrscheinlich hab\' ich heut\' nicht meinen besten Tag, drum frag\' ich mal nach:

Was willst du mir mit dem Satz sagen?

Ich wollte mit dem zitierten Satz nur zum Ausdruck bringen, dass man sich nicht ohne eigene geistige Vorarbeit auf irgendwelche Musterschreiben stürzen soll und meint, die wären der Weisheit letzter Schluss.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Versorger würde ich persönlich immer mit einem Rechtsanwalt bestreiten. Die ersten Schritte bis dahin können nach m.E. selbständig beschritten werden.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Kampfzwerg am 14. Oktober 2006, 18:56:38
@ RuRo

schön, dass Du nachfragst, da ich den Satz offensichtlich falsch interpretiert hatte. Dachte Du meinst es ernst/wörtlich.
Asche auf mein Haupt.
 :lol:
Deiner Erklärung kann ich nur voll zustimmen! :wink:
Genau so sollte es sein.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 17. Oktober 2006, 16:00:21
Hallo zusammen!

Na endlich gibts ein Forum, das sich mit dem Thema befaßt.
Hab mich schon gewundert, dass dieses Problem niemand hat!

Mir ging es vor ein paar Tagen genauso. Seltsamerweise wurden
bei dieser Umstellung auf "rollierende Abrechnung" alle, die ich
kenne - und ja auch der Forumstarter - von Oktober auf März
gesetzt, müssen also ausgerechnet in der Hochpreisphase eine
verkürzte "Sonderrechnung" hinnehmen. Ich muß daher auch genau
2/3 mehr zahlen als vorher. Natürlich wird nur der Winterverbrauch
berechnet, aber trotzdem ist man bei dieser Berechnung doch der
Betrogene, EGS kassiert in meinem Fall 500 Euro mehr als sie bei
der jährlichen Abrechnung in diesem Zeitraum kassieren würden!
Und dies wird ja auch nicht wieder "gutgemacht", schließlich muß man
dann nicht 6 billige "Sommermonate" zahlen, sondern kommt dann
wieder in die jährliche Abrechnung -ergo ist von uns armen Deppen
eine Vorausleistung gegeben.
Weiß jetzt nur nicht, ob die Tipps zur Unbilligkeit bei dem hier konkret
gegebenen Thema weiterhelfen?
Ich jedenfalls habe heute schriftlich dieser "Umstellung" widerrufen
mit der entsprechenden Begründung.  Ich weiß nicht, ob dies rechtlich
möglich ist, aber versuchen muß ich es - jeder logisch denkende Mensch
sollte erkennen, daß alle, die von Okt. auf März fallen finanziell benachteiligt sind - da können sie noch hundertmal schreiben, daß ja "nur"
der tatsächliche Winterverbrauch berechnet wird.

Gibt es noch mehr, die sowas inzwischen bekommen haben?
Das kann doch nicht sein, das EGS damit durchkommt und
sich durch eine "Verwaltungsumstellung" bereichert?
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 17. Oktober 2006, 16:59:15
@Opferlamm

Ich kann deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Wo bitte ist da eine Bereicherung? Fakt ist doch, dass durch die Umstellung, im Zeitraum Okt. 06 bis März 07, nur heizintensive Monate, anfallen.

Also tatsächlich höherer Verbrauch und damit auch höhere Abschläge bzw. alternativ gleichbleibende Abschläge auf bisherigem Niveau mit hoher Jahresabrechnung.

Abgerechnet wird aber weiterhin nach tatsächlichem Zählerstand zum Ende der Rollierperiode.

Das grösste Einsparungspotential steckt nach m.E. wirklich im Unbilligkeitseinwand, sofern die gerichtliche Überprüfung dem Verbraucher  Recht gibt - mach dich mal schlau, es lohnt sich  :wink:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Cremer am 17. Oktober 2006, 21:18:50
Es eröffnet sich allerdings das Problem, wenn die Abschläge durch die Winterperiode zu hoch angesetzt werden, dass man den Versorger einen zinslosen Kredit gewährt.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 17. Oktober 2006, 21:25:28
@Cremer

Dem kann allerdings entgegnet werden, dass bei einer Abrechnungsperiode von Okt. - Sept., wie bisher bei EGS üblich, und einem gezwölfteltem Abschlag, der Versorger bisher in der Heizperiode in Vorleistung getreten ist.

Die Medaille hat halt immer zwei Seiten.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 18. Oktober 2006, 09:11:04
@ ruro

Na das möcht ich wohl meinen, daß EGS einen da über den Tisch zieht

Bis JETZT zahle ich einen Durchschnittsmonat, ab MÄRZ 2007 zahle ich einen Durchschnittsmonat und dazwischen wird einfach mal tatsächlich auf den entsprechenden Verbrauch abgestellt, und das ZUFÄLLIG im Winter. Das geht meines Erachtens auch über das gewährte zinslose Darlehen hinaus! Zinsloses Darlehen wäre, wenn ich dann die nächsten 6 Monate
nur den Sommerpreis bezahle!!! Aber dann kommt ja wieder die jährliche
Abrechnung.
Lieber ruro, bist Du von einem Energiekonzern oder kannst Du dieser Logik nicht folgen? Das SELTSAME ist nämlich auch, daß sie durch die Rollierung ja alles entzerren wollen auf verschiedene Monate, aber KOMISCHERSWEISE jeder, den ich kenne, von Oktober auf März fällt, also hochpreisige Wintermonate zahlen muß? Wie hätte EGS wohl reagiert, wenn ich jemand gekommen wäre und gesagt hätte "Zieht mich bitte von März auf Oktober und verlangt nur den "Sommerpreis"???
Rausgeschmissen und ausgelacht hätten sie ihn - und jetzt machen sie das gleiche mit uns, und es soll OK sein?
AUßERDEM
Meine alleinerziehende Nachbarin muß statt bisher 153 Euro nun im Winter 282 Euro (!!!) zahlen. Wollen die die Leute in den Ruin treiben? Sie weiß wirklich nicht, wie sie das stemmen soll? Über 550 "Mark" im Monat, nur für Heizen! Da kann man bei uns schon 1 Monat Miete bezahlen inkl. Heizen (falls Ölheizung, und nicht EGS-Abzocker).

Aber so langsam kapieren die Leute, was abgeht und ich denke, auf EGS werden in den nächsten Wochen zehntausende Beschwerden (oder mehr)
zukommen, dabei wollten sie doch den Verwaltungsaufwand im Herbst entzerren, *lach*
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 18. Oktober 2006, 18:36:14
@ Opferlamm

Den Puck immer schön flach halten  :wink:

Jawohl, ich bin bei einem Energiekonzern, genauer gesagt bei Erdgas Schwaben - als Kunde und Preisrebell  :lol:

Und trotzdem kann ich deiner Logik nicht folgen:

Angenommen, du hast folgenden Verbrauch in €/Monat:

Okt....... 60
Nov.......80
Dez.....120
Jan......120
Feb......120
Mrz........80
Apr........60
Mai........40
Jun........40
Jul.........40
Aug.......40
Sep.......40

Dann ergibt das nach bisheriger Berechnung bei Gesamt 840 € einen monatlichen Abschlag von 70 €.

Bei der Umstellung auf das rollierende System, ergibt sich für das Übergangsjahr: nur die Monate Okt - März = 580 € : 6 = 96,66 € monatlicher Abschlag.

Danach ist der Abrechnungszeitraum April bis März und wir sind wieder bei den bisherigen Beträgen.

Abgerechnet wird nach tatsächlichem Verbrauch.

Die wollen die Leute auch nicht in den Ruin treiben, sondern wollen Bares für die zur Verfügung gestellte Energie.

Womit wir wieder bei der Frage wären: Ist der Preis angemessen?

Daran solltest du mal ein paar Gedanken verschwenden  :idea:

Kennst du deinen monatlichen Verbrauch in cbm Gas (Zähler) und in umgerechnete kWh/Monat. Bei nein, wovon ich ausgehe, solltest du dir Gedanken über eine Energiebuchführung machen.

Mit deiner bisherigen Argumentation wirst du allerdings nicht viel bewegen, leider und schade für dich.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 18. Oktober 2006, 18:46:20
@RuRo:
Naja, da hat Opferlamm aber schon Recht:
Die EGS verschafft sich damit eine einmalige Periode mit höheren Zahlungen, die dann später nicht mehr ausgeglichen wird, solange man Kunde bleibt und der Abrechnungszeitraum nicht wieder umgestellt wird.
Sie haben dann einfach ein paar Euro Mehreinnahmen in diesem Umstellungsjahr, wenn sie das bei allen Kunden machen. Das haben die sich von der Politik abgeschaut, da mussten heuer die Unternehmen auch wegen vorverlegung des Zahlungstermins einen kompletten Monatsbeitrag extra in die Sozialkassen zahlen.
So macht man das halt ;(
Die Frage ist nur, wie sie das mit dem Abrechnungsaufwand alles in einem Monat immer hinkriegen wollen....
ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 18. Oktober 2006, 19:38:06
@ruro

und... danke Superhaase!

Endlich jemand, der das kapiert! Ruro, ich danke Dir wirklich für Deine sicher richtigen Hinweise, aber ich hoffe, durch die wenigen Worte von Superhaase hast auch Du es endlich kapiert, um was es geht
Es wird einfach eine Hochpreisphase eingeführt, davor und danach bleibt alles gleich. EGS verschafft sich damit einen Geldvorteil, wie gesagt in meinem Fall einfach mal schlappe 500 Euro. Dieses Geld bekommt man nie wieder zurück, verstanden?
Ich glaube nicht, daß dies die Kunden mit sich machen lassen, die meisten kapieren das jetzt erst so langsam (so wie vielleicht auch Du jetzt   lol
Werde aber natürlich trotzdem SEHR GUT über Deine sonstigen Tipps nachdenken, meine Kampfeslust ist geweckt! Habe heute nämlich einen Anruf (leider auf AB, nicht persönlich) bekommen, in dem EGS anbietet, niedrigere Abschlagszahlungen zu verlangen, dafür eine höhere Endrechnung im März, wobei sie dann wieder so "großzügig" wären, den Fehlbetrag mir 6 Monate lang in den Sommermonaten draufzuschlagen!
Damit haben sie endgültig bewiesen, dass sie mehr verlangen, als erlaubt.
Das hat nix mehr mit Zinsvorteil zu tun, sondern mit Extrakohle!
Leute, erhebt euch dagegen!!!
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 18. Oktober 2006, 20:08:15
@Opferlamm

Ich kann dir immer noch nicht folgen und dem Superhasen auch nicht, aber darüber braucht ihr euch keinen Kopf machen  :D

Eure Denkweise ist mir schon deshalb völlig fremd, weil wir unabhängig von Systemumstellung oder nicht, nur noch das an EGS monatlich abführen, was wir auch tatsächlich verbrauchen. Wir nehmen es in Kauf, dass die Monate Okt. bis März kostenintensiver sind, wenn auch mit deutlich niedrigerem Verbrauchspreis als bei euch. Das ist in meinen Augen konsequentes Handeln, denn so sind wir gegen evtl. noch anstehende Preiserhöhungen in der Hochheizphase gewappnet und können jeden Schritt belegen. Dies dürfte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit EGS schon mal einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Ich hab auch nichts von Zinsen oder zinslosem Darlehen geschrieben, das kam von jemand anderem.

Ansonsten ist jeder seines Glückes Schmied

Meine Frage nach deinen Monatswerten ist auch offen geblieben, wie schauts damit aus, nicht vorhanden oder geheim?
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 18. Oktober 2006, 20:28:07
Zitat von: \"Opferlamm\"
EGS verschafft sich damit einen Geldvorteil, wie gesagt in meinem Fall einfach mal schlappe 500 Euro. Dieses Geld bekommt man nie wieder zurück, verstanden?


Nee, das stimmt nun aber nicht:
Du "kriegst das Geld dann wieder", wenn Du den Vertrag beendest, z.B. wegen Umzug oder wegen Versorgerwechsel. Dann gibt es eine Schlussabrechnung, bei der sich alles wieder ausgleicht (sofern nicht noch eine §315-Geschichte offen ist und die EGS dann eine evtl. sich ergebende Rückzahlung mit ihren offenen Forderungen verrechnet).

ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 18. Oktober 2006, 20:38:30
@superhaase

 :lol: Versorgerwechsel, ich schmeiss mich weg  :lol:

Geht das in München, wäre mir neu. Hier (Schwaben) gehts definitiv nicht.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 18. Oktober 2006, 20:42:06
@RuRo:

Nee, in München nicht, aber in z.B. Berlin solls schon möglich sein, hab ich gehört. Außerdem wird es ja wohl hoffentlich irgendwann mal überall möglich werden ... die Hoffnung stirbt zuletzt ;)

ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 18. Oktober 2006, 20:49:26
@superhaase

Ich bin der Auffassung, dass die Möglichkeit der Versorgerwahl nicht die Lösung des Problems ist. Ich bin mit der gegenwärtigen Situation zufrieden und hoffe, dass es noch lange so bleibt.

Schau mal in den Stadt/Versorger - Bereich und schau dir an, wie es einem Forumsmitglied mit Yello-Strom ergangen ist.

Da freu ich mich direkt, dass wir Gas nur von EGS beziehen können. Da macht der Unbilligkeitseinwand doch richtig Sinn  :wink:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 18. Oktober 2006, 21:05:01
@RuRo:

Echter Wettbewerb würde aber mit Sicherheit zu noch niedrigeren Gaspreisen führen, da dann durch den Konkurrenzdruck alle Kostensenkungspotentiale ausgeschöpft würden. Monopolisten verschwenden immer Geld - klingt zwar komisch, is aber so - basta!
Außerdem ist deren Kontrolle immer schwierig und unvollständig.

Dazu müssen natürlich idealerweise die Netze aus den Konzernen ausgegliedert werden, damit der Wettbewerb nicht behindert werden kann.

Insofern bin ich schon ein Anhänger der Marktwirtschaft. Nur muss sie auch wirklich stattfinden.

ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 19. Oktober 2006, 20:46:01
Prima! Bin also nicht ich die Einzige, die sich über dieses Vorgehen der Erdgas Schwaben heftig aufregt:

http://www.guenzburger-zeitung.de/Home/Geld+Wirtschaft/Wirtschaftsnachrichten/sptnid,73_puid,1_arid,818295_regid,7.html

Wieso wird sowas nicht, im Sinne der Kunden, in den Sommermonaten gemacht? Mal ehrlich: Mich interessiert es echt nicht die Bohne, dass die EGS im Oktober mit Kundenanfragen überrannt wird. Steigt für mich damit der Kundenservice? Seh ich nicht so. In erster Linie muss ich mich über Abschlagszahlungen in Höhe von 508 € pro Monat aufregen, die sie von mir haben wollen.

Ich werde morgen mal die Verbraucherschutzzentrale anrufen und nachfragen, ob mal gegen diese Umstellung vorgehen kann.

LG, Conny
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 21. Oktober 2006, 16:15:40
Zitat
Ich muß daher auch genau
2/3 mehr zahlen als vorher.


Bei mir ist\'s ein PLUS von 70%.  :evil:

Irgendwie geht die Rechnung nicht auf.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Oktober 2006, 16:46:14
http://www.aichacher-nachrichten.de/Home/Geld+Wirtschaft/Wirtschaftsnachrichten/sptnid,73_puid,1_arid,818295_regid,1.html
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 21. Oktober 2006, 18:21:07
@ Nichtmitmir

Ich denke, so genau kann man die Steigerungen nicht vergleichen, siehe auch Artikel der AZ, da ja eigentlich jeder einen anderen Verbrauch hatte als das Jahr zuvor. Demgemäß steigt oder sinkt der Preis schon mal für jeden individuell. Was gleich bleibt, ist die Abzocke von EGS. Hast Du schon was herausgefunden nach Kontakt mit dem Verbraucherschutz?
Ich kann und werde mich nicht damit abfinden, durch Umkehrung der Vorleistung (wenn ich es mal harmlos ausdrücke) der EGS Geld zu schenken. Ich habe nun auch schon das Argument gehört, dass das auch eine einseitige Vertragsänderung sei, der man eben NICHT zustimmen muss. Das müßte man natürlich auch rechtlich überprüfen. Ich werde das auf jeden Fall nicht hinnehmen und ich kenne auch immer mehr, die spätestens durch den Zeitungsartikel erst raffen, was los ist und sich nun auch wehren wollen.

Ich werde mich nun auch in die von ruro dargestellte Materie hineinknien und schauen, was ich da mache. Da hätte ich 1 Frage Kann man den Preiserhöhungen auch NACHTRÄGLICH widersprechen? Auch vielleicht allen, die z.B. 2 Jahre zurückliegen? Ich habe im Netz nämlich jetzt recht oft gelesen, dass viele auf dem Stand von 2004 noch zahlen, natürlich vorbehaltlich einer rechtlichen Auseinandersetzung???
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 21. Oktober 2006, 19:37:58
Macht doch alle den Unbilligkeitseinwand nach §315, dann ist das alles nicht mehr so schlimm, weil ihr insgesamt viel weniger zahlen müsst.

@Opferlamm
Du solltest den gesamten Gaspreis als unbillig anzweifeln, nicht nur die Erhöhungen, und in Zukunft den Preis Ende 2004 (weil das der niedrigste in den letzten drei Jahren war, schau mal die alten Rechnungen durch) ansetzen und nur noch diesen bezahlen (Abschläge entsprechend reduzieren). Im Prinzip kannst Du da jeden beliebigen Preis nehmen, auch 0 (weil nach Unbilligkeitseinwand bekanntlich erst mal nichts fällig ist) - allerdings wird allseits geraten, seinen guten Willen durch grob geschätzt angemessene Zahlungen zu zeigen.
Frühere Rechnungen, die Du schon bezahlt hast, kannst Du nicht von zukünftigen Abschlägen oder Rechnungen abziehen.

Das mal als Aufhänger - den Rest lies Dir bitte hier im Forum zusammen (Musterbriefe etc., da musste ich auch durch :))

gruß,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 22. Oktober 2006, 10:44:35
@Opferlamm

Offenbar ist dein erster Ansturm von Wut und Rundumschlag abgeflaut und du setzt dich mit deinen wirklichen Möglichkeiten gegen die Preisgestaltung der EGS auseinander - gut so Daumen hoch

Dann kannst du ja auch gleich deinen Nutzernamen ändern  :lol:  war ein Witz  :wink:

Zur Sache:

Deine zurückliegenden Zahlungen für abgelaufene Rechnungsjahre sind bis zum Einwand der Unbilligkeit erstmal berechtigte Forderungen der EGS. Die Ansprüche unterliegen der Verjährung; die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Fristbeginn ist immer der 1.1. des Folgejahres.

Ergo kannst du im Jahr 2006 auch noch die Unbilligkeit bis 2004 vom Grundsatz her geltend machen. Aber: Was du bereits bezahlt hast, kannst du nur durch gerichtliches Urteil zurückholen. Finger weg von Verbraucherklage und Finger weg von einer Aufrechnung - Kardinalsfehler.
Erster Schritt wäre der Widerruf der Einzugsermächtigung und zwar komplett, nicht nur bis zu irgendeiner Höhe.

Ansonsten ist es so wie der Super-Haase schrieb. Viel Erfolg.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: DieAdmin am 22. Oktober 2006, 12:18:58
Zitat von: \"RuRo\"
Erster Schritt wäre der Widerruf der Einzugsermächtigung und zwar komplett, nicht nur bis zu irgendeiner Höhe.


Meines Wissens dies nur, wenn die Einzugsermächtigung nicht Bestandteil des Vertrages ist.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 22. Oktober 2006, 13:14:58
Danke an euch beide.
Genau so hatte ich es ja vor. An Aufrechnung geschweige denn Klage habe ich nun wirklich nicht gedacht, aber ansonsten werde ich es so machen. Es ging mir nur darum, ob ich JETZT diesen Preis aus 2004 noch ansetzen kann.
Was mich natürlich trotzdem noch beschäftigt, ist diese Umkehrung der Vorauszahlung, da scheint sich langsam tausendfacher Protest einzustellen. Es kann einfach nicht richtig sein, aufgrund einer ANGEBLICHEN Verwaltungsumstellung, die auch noch zum Nutzen der Kunden sein soll, ha ha  lol   den ursprünglichen Abrechnungsplan umzukehren, schließlich war das ja mal Teil des ursprünglichen Vertrages und kann m.E. nicht durch eine einseitige Willenserklärung geändert werden. Abgesehen davon, daß ebenso eine Ungleichbehandlung der Kunden erfolgt. Na ja, man wird sehen, das  Thema ist mit Sicherheit nicht so schnell durch...
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 22. Oktober 2006, 14:53:38
Ich will ja niemandem den Spaß an der Freud nehmen, aber m.E. wird gegen diese Abrechnungsumstellung rechtlich nix zu machen sein. Das geben die AVBGasV §§ 24, 25 her.
Es ist zwar für viele Leute ärgerlich, dass sie ein paar Monate deutlich mehr zahlen müssen, aber wenn z.B. jemand im April in eine neue Wohung zieht und dann den ganzen Sommer normale Abschläge zahlt, obwohl er in der Zeit kaum Gas braucht, wäre das so gesehen auch "Abzocke", da er erst mal in Vorleistung geht. Insofern haben die Leute, die jetzt Vertragsturnus Oktober haben, immer eine "Gasvorleistung" erhalten, auf die man aber keinen Anspruch hat. Dass es nur einige Kunden bei der Umstellung trifft und nicht alle, ist unschön, aber nicht unrecht. Die Gaswerke häten geschickter vorgehen können und z.B. einen einmaligen 18-monatigen Turnus (oder zwei 9-monatige) mit dann nur leicht erhöten Abschlägen machen können. Hätte ihrem Image weniger geschadet. Bei Vertragsende aufgrund Umzug oder Versorgerwechsel (so er denn mal möglich wird) gleicht sich übrigens durch eine erhöhte Rückzahlung oder verringerte Nachzahlung alles wieder aus.
Gruß,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 22. Oktober 2006, 16:26:38
@Evitel2004

Dieser ganze Thread befasst sich seit Beginn mit EGS als Versorger. Ich bat ja auch schon darum, das in den Stadt/Versorger-Bereich zu verschieben.

Ich kenne bis heute niemanden, der überhaupt einen schriftlichen Vertrag mit EGS als Tarifkunde hat. Inbetriebnahme, Abnahme, Bestätigung des Tarifs, das war es - also Vertrag durch schlüssige (konkludente) Handlung. Die AVBGasV geben es auch nicht her, dass man nur per Einzugsermächtigung zahlen darf.

@Opferlamm
Meine persönliche Einschätzung, kein Rat und schon gar keine juristische Auskunft:

Wie EGS seine Abschlagserhebung gestaltet ist ein "Nebenkriegsschauplatz", will heißen, es ist keine Hauptpflicht aus dem Vertragsverhältnis betroffen.

Hauptpflicht Versorger - Gaslieferung, geschieht ja weiterhin.
Hauptpflicht Verbraucher - Lieferung bezahlen.

Sich darüber noch gross aufzuregen bringt nichts und ist völlig umsonst. Deine wirklich guten Möglichkeiten sind zur Genüge angesprochen. Ich tipp\' mal, vor 4 bis 6 Wochen bekommst du keine Rückmeldung von EGS   :wink:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: DieAdmin am 22. Oktober 2006, 20:17:42
Zitat von: \"RuRo\"
@Evitel2004

Dieser ganze Thread befasst sich seit Beginn mit EGS als Versorger. Ich bat ja auch schon darum, das in den Stadt/Versorger-Bereich zu verschieben.


Auch wenn es hier konkret um die EGS geht, ist es schon von grundsätzlichen Interesse. Meist ergibt sich solches an konkreten Fallbeispielen. Ich habe aber im Stadt/Versorger-EGS-Thread hierher verlinkt.

Zitat von: \"RuRo\"

Ich kenne bis heute niemanden, der überhaupt einen schriftlichen Vertrag mit EGS als Tarifkunde hat. Inbetriebnahme, Abnahme, Bestätigung des Tarifs, das war es - also Vertrag durch schlüssige (konkludente) Handlung. Die AVBGasV geben es auch nicht her, dass man nur per Einzugsermächtigung zahlen darf.


Ich selbst hatte das Problem nicht mit der Einzugsermächtigung, weil ich nie eine erteilt habe. Aber hab auch hier schon gelesen, das bei manchen das zu Nachteilen führte, wenn die Einzugsermächtigung entzogen, statt begrenzt wurde.

Aber ich bin auch kein Jurist, dass ich mich deswegen "streite" ;)
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 24. Oktober 2006, 12:25:18
@ superhaase

Hm, das ist eben die Frage, genau das habe ich EGS auch geschrieben, dass hier unter Umständen Kunden benachteiligt werden gegenüber anderen. Bisher habe ich nix gegenteiliges gehört. Ich kenne nur Leute, die so abgerechnet wurden wie ich, sei es in der Arbeit, in der Nachbarschaft oder Bekanntenkreis. Schon komisch, oder? Zudem ging es bei mir auch im August 98 los und ich zahlte nur den TATSÄCHLICHEN VERBRAUCH, ohne Abschlagszahlung etc. bis Oktober. Ab da lief es dann wie gewohnt. Also frage ich mich schon, ob nicht alle im Oktober abgerechnet wurden und jetzt eine teilweise Umstellung dieser Kunden vorgenommen wird. Aber da lassen sie sich ja nicht in die Karten schauen. Sei es drum, ich habe den Einwand nach § 315 BGB geführt bzgl. der überhöhten Energiepreise. Das andere ist meinetwegen ein Nebenkriegsschauplatz, aber warum sollte dieser Paragraph (hat ihn schon einmal einer durchgelesen?) nicht
auch für diese ungerechtfertigte Abrechnungsumstellung gelten???
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 24. Oktober 2006, 12:43:31
@Opferlamm

Zur Info:

Mir sind folgende Umstellungsvarianten aus meinem persönlichen Umfeld bekannt

1. Rollierung von Oktober bis März, danach April bis März (Hauptvariante)
2. gar keine Rollierung, es bleibt wie es ist von Oktober bis September
3. Verlängerung der anstehenden Abrechnungsperiode von Oktober 06 bis     Oktober 07, danach November bis Oktober

Die Systematik nach der EGS vorgeht ist nach wie vor nicht durchschaubar. Hat nach den bisherigen Erkenntnissen nichts mit den Tarifen, dem Wohnort oder dem Verbrauch zu tun. Vielleicht nimmt EGS die Anlagen-Nr.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: pegasus am 24. Oktober 2006, 14:04:50
Hallo ruro
zu Ergänzung: auch ich zähle zu EGS-Kunden. "Rebell" seit ca. 1 Jahr. Zahle auf Grundlage des Preises von Sept. 2004. Mein Abrechnungszeitraum wurde von September 06 bis August 06 geändert in Oktober 06 bis Juli 07.

Gruß pegasus
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: pegasus am 24. Oktober 2006, 14:13:53
nochmals Hallo ruro,
in meiner Antwort hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen.  :evil:  Selbstverständlich muss es lauten; Sept 05 nicht 06

Gruss pegasus
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 25. Oktober 2006, 03:39:51
Hallo zusammen!

Gespräch bei der Verbraucherzentrale ergab unter\'m Strich das selbe, was mir hier geraten wurde - Gaspreis selbst ausrechnen, Widerruf Einzugsermächtigung.

Allerdings erschien mir die Person am Telefon nicht gerade sehr kompetent. Ich habe noch einige weitere Telefonnummern, die ich im Laufe der nächsten Tage abarbeiten werde. Kam leider wg. familiärer/beruflicher Angelegenheiten zu nicht sehr viel....

Meine letzte Jahresabrechnung habe ich zerpflückt um dahinter zu kommen, wie der Gaspreis berechnet wird. Ich stelle meine "Erkenntnisse" hier mal ein mit Bitte um Überprüfung, ob ich so richtig verfahre.

Vorauschicken muss ich, dass ich Widerspruch unter Vorbehalt eingelegt habe. Ich zahle den "neuen Preis" von 0,0503€/kWh (Tarif Comfort 3)

Zitat
Berechnung:

Zählerstanddifferenz x 0,92330000 x 11,1254 = kWh
kWh x 0,0504 € + 18,00 €/Monat Gebühren= Summe ohne MwSt
Summe o.MwSt :100 x 116 = zu zahlender Betrag


Richtig so???

Ich habe noch eine Frage:
Der Zählerstand der Jahresabrechnung ist vom 5.9. - heute ist der 24.10.

Soll ich jetzt die erste Zahlung zum 1.11. oder 4.11. überweisen? Natrülich unter Berücksichtigung 2x Monats-Gebühr?
Wie handhabt Ihr das? Wann ist "Abrechnungstag"? Zum 31ten?

Wäre nett, wenn Ihr mir weiterhelfen würdet.

Conny

PS: Bei uns am Ort rührt sich übringens heftiger Widerstand. Heut waren drei Gäste da, die über die Umstellung der EGS heftig geschimpft haben. Was mich wundert: Niemand hat je was von "Unbilligkeit" gehört und dass man sich gegen die ständigen Gaspreiserhöhungen zur Wehr setzen kann. Ich erwäge, hier ein wenig in der Nachbarschaft Aufklärungsarbeit zu leisten, soweit ich dazu in der Lage bin. Vielleicht mag mich dabei jemand unterstützen?
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Bayernberater am 25. Oktober 2006, 11:22:14
Meiner Meinung nach kann man gegen die Abrechnungsumstellung bei Tarifkunden, bei denen die AVBGasV unmittelbar gilt, nichts einwenden, weil § 24 Abs. 1 AVBGasV bzw. § 12 Abs. 1 GasGVV dem Versorgungsunternehmen die Wahl lässt, in welchen Abschnitten abgerechnet wird und damit auch mittelbar wann die Jahresendabrechnung stattfindet. Die Abschnitte dürfen nur ein Jahr nicht wesentlich überschreiten und es müssen alle Tarifkunden gleich behandelt werden (Pal. §242 Rd. 9).

Gem. Punkt 3 der allgemeinen Gaslieferbedingungen im Preisblatt der EGS ist die Preisgruppe Classic die für Tarifkunden, während Kunden mit Comfort- und Vario-Preisen Sonderkunden sind.

Bei Sondervertragskunden ist meistens die Verordnung in den Vertrag einbezogen (so auch bei EGS Punkt 2 der allgemeinen Gaslieferbedingungen im Preisblatt, auf das Punkt 24 der AGB des Versorgers verweist).
Die Regelungen unterliegen dann der AGB-Kontrolle und somit § 307 I, II BGB, weil sie gem. § 307 III von der gesetzlichen Regelung der §§ 320 und 322 BGB abweichen, die gelten würden, falls nichts vereinbart wäre.
Der Gasliefervertrag als Bezugsvertrag unterliegt den kaufrechtlichen Vorschriften, die von der Leistung Zug-um-Zug ausgehen. Die Bestimmung über den Abrechnungszeitraum ist als Preisnebenabrede überprüfbar.
Wenn nun ein Versorger durch eine Abrechnung im Frühjahr und gleichmäßigen monatlichen Abschlägen faktisch eine Vorleistung statuiert, weil im Sommer weniger verbraucht wird, dann verlagert er auch das Insolvenzrisiko auf den Kunden.
Diese Benachteiligung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen.
Als Gründe gibt die EGS an, eine bessere Auslastung der Mitarbeiter erreichen zu wollen und für gleiche Bedingungen vor Beginn des Wettbewerbs sorgen zu wollen, weil andere Anbieter die Umstellung schon getan hätten.  
Bei einer Interessensabwägung keine schwerwiegenden Gründe für eine Vorleistung der Kunden.
Ich würde das Interesse der Verbraucher, nicht mit dem Insolvenzrisiko belastet zu werden, höher bewerten.
Nun ist eine Leistung Zug-um-Zug schwer möglich , wenn der Versorger aber davon abweichen will, dann nicht zu Lasten der Kunden.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 25. Oktober 2006, 11:29:11
@ Bayernberater

DANKE!
Dein Posting liefert mir jede Menge Argumente.
Klasse!

Nachtrag:
Ich habe mir erlaubt, diese Argumentation im Forum der AA hervorzuheben.
siehe hierzu
http://www5.augsburger-allgemeine.de/discus/messages/13/1499.html?1161770834

Es regt sich Widerstand, wenn auch nur (typisch Deutsch) sehr zaghaft. Das Forum der AA ist auch ziemlich versteckt und es ist schade, dass Auszüge nie umd nimmer in die Zeitung kommen. Man diskutiert unter sich...
Keiner weiß eigentlich so recht, was er/sie tun kann. Wenn sich die Leute gemeinsam auf die Füße stellen würden, könnte man etwas in Gang bringen.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 25. Oktober 2006, 13:37:06
@Bayernberater

Sorry, aber das sehe ich anders. Auch Kunden, die den Comfort- oder Vario-Tarifen verbrauchsabhängig zugeordnet sind, gehören zu den Tarifkunden. Es bestehen keine Sondertarifverträge.

In den Allgemeinen Gaslieferbedingungen befinden sich die Ziffern 2 und 3 im Widerspruch. In Ziffer 2 wird ausdrücklich auf die AVBGasV abgestellt. § 1 Abs. 1 AVBGasV regelt den Geltungsbereich der Verordnung gerade für eine Versorgung zu allgemeinen Tarifpreisen, eben kein Sondervertrag. Entsprechend Verbrauch ist dieser allgemeine Tarif trotzdem gestaffelt. Hier besteht wohl eine begriffliche Ungereimtheit, vielleicht sogar gewollt!?

EGS ist in Schwaben mangels Konkurrenz sowieso Grundversorger. Ziffer 3 hat m.E. erst eine Bedeutung bei freier Wahl des Versorgers. § 36 EnWG bestimmt, dass bei Vorhandensein von mehreren Versorgern, eben der Grundversorger zu bestimmen ist. Gibt es aber gerade nicht.


@Nichtmitmir

Berechnungsmodus ist in Ordnung.

Der angesetzte Verbrauchspreis ist bei deinem Verbrauch, in meinen Augen viel zu hoch. Max. 3,45 Ct/kWh netto ansetzen; du wirst sehen, da passiert überhaupt nichts. Allerdings trägst du auch das Prozessrisiko. Ich bin trotzdem der Meinung, es sollte schon a bisserl weh tun - dem Versorger.

Schau noch einmal auf Seite 1 dieses Beitrags. Da hab\' ich dir ein Beispiel geliefert, wie du es formulieren sollst. Erweitere deinen Unbilligkeitseinwand auch auf Zahlungszeiträume, die noch nicht verjährt sind. Du kannst also locker bis ins Jahr 2004, als alles begann, zurückgehen. Ggf. kannst du geleistete Abschlagszahlungen auf deine aktuelle Jahresrechnung noch durch Rückgabe der Lastschrift zurückholen. Damit hast du gleich mal einen Einspareffekt. Allerdings schön die Gegenrechnung aufstellen und mit dem Unbilligkeitseinwand an EGS schicken.

Deinen nächsten Abschlag leistest du erst Ende Oktober/Anfang November, nämlich für Oktober 06, Zweckbestimmung auf der Überweisung nicht vergessen!
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Woddy am 25. Oktober 2006, 20:36:54
Ich habe schon 2004 bei der Preiserhöhung Einspruch erhoben und habe kurze Zeit darauf ein Schreiben von EGS bekommen das es besser wäre meine Einzugsermächtigung wieder zu erteilen um den zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung zu vermeiden und Sie würden mir auch wie gewünscht den reduzierten Abschlag berechnen.Das hab ich aus Mitleid auch getan.Dann aber hat mir EGS bei der Jahresabrechnung alles wieder draufgeschlagen was ich vorher gespart haben sollte.Kann ich das wieder zurückverlangen oder muß ich jetz wieder von neuem anfangen?Ich komm auch nicht ganz klar mit der berechnung! Vielleicht kann mir und meinen Nachbarn jemand helfen.Danke und Gruß Woddy
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 25. Oktober 2006, 20:40:20
@Woody

Blätter\' mal eine Seite in diesem Thema zurück, da hat Nichtmitmir die richtige Berechnungsformel kundgetan.  :wink:

Wie hoch ist dein Jahresverbrauch?
Welcher Tarif aktuell?
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 26. Oktober 2006, 09:53:42
@Woddy:

Schnell die Abbuchung bei der Bank zurückholen lassen :!:
Das geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung!
Danach ist das Geld weg, und Du könntest es nur noch über eine Klage zurückholen.

Ich würde denen was pfeifen! Einzugsermächtigung widerrufen und Abschläge per Dauerauftrag zahlen. Rechnung dann selber aufmachen.
Nur so!

ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Woddy am 26. Oktober 2006, 10:10:17
Mein Verbrauch war in diesem Jahr 17.211 kwh und im Vorjahr 35.195 kwh.Habe am 30.08.2006 einen Zählerstand vom 10835 und heute am 25.10.2006 einen Zählerstand von 10910.Das sind denke ich 750 kwh die ich in diesem Zeitraum verbraucht habe.Das wären nach meiner berechnung ca.40.--€ Abschlag im Monat.EGS will von mir aber 153,-€.

1)Soll ich nun nur das verbrauchte GAS abrechnen und mon.überweisen,oder durch 12 Monate teilen wie bisher?
2)Wie soll ich mit der Nachforderung von € 339,76 umgehen?
Mein Tarif :
-COMFORT 1
-Servicepauschale 8,--€ Netto
-kwh Preis ct.5.17

Tut mir leid das ich so blöd Frage,aber wir kennen uns alle nicht richtig aus mit dem Scheiß!

Gruß Woddy
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 26. Oktober 2006, 10:24:44
@Woddy:
Haben die die letzte Jahresrechnung denn mittels Einzugsermächtigung von Deinem Konto abgebucht? Wenn ja, dann schnell bei der Bank stornieren lassen!
Ferner rechnest Du nach dem auf der Rechnung angegebenen Verbrauch und Deinem kWh-Tarif + Pauschale selbst ab, und überweist die danach erforderliche Restzahlung (falls sich eine ergibt) an den Gasversorger. Die selbst erstellte Rechnung schickst Du ebenfalls dahin, wobei Du nochmals auf Deinen Einwand der Unbilligkeit hinweisen kannst - als Begründung. Deinen zukünftigen monatlichen Abschlag errechnest Du nach der Formel:

Jahressumme der letzten eigenen Rechnung / 12

Bei jeder neuen Preisfestlegung (Preiserhöhung oder auch Preissenkung) würde ich einen standardisierten Brief mit der erneuerten Einrede der Unbilligkeit gegen den gesamten neuen Preis per Einschreiben zum Gasversorger schicken.
Alles natürlich schön knicken, lochen und abheften ;)

Das wars. Die Nachforderungen und Mahnungen des Gasversorgers ignorierst Du einfach. Erst wenn die eine Gassperre androhen (was aber jetzt nicht mehr geschehen dürfte) oder irgendwas gerichtliches kommt, dann musst Du reagieren. Melde Dich dann, wenns soweit ist.
Bis dahin: über das gesparte Geld freuen und cool bleiben :cool:
ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 26. Oktober 2006, 10:33:29
Zitat von: \"Woddy\"
Mein Verbrauch war in diesem Jahr 17.211 kwh und im Vorjahr 35.195 kwh.


Alle Achtung, da hast Du aber fleißig gespart!
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 26. Oktober 2006, 11:03:19
@ Woody

Verbrauch x z-Zahl x Brennwert = kWh
75 cbm x 0,9233 x 10,83 = 750 kWh

Die z-Zahl ist meines Wissens bei EGS immer gleich, also 0,9233.

Den aktuellen Brennwert entnimmst du deiner vorliegenden letzten Jahresabrechnung, wahrscheinlich ist er höher als 11. Variiert je nach Höhenlage in m/üNN der Verbrauchsstelle und der Qualität des Gases.

Damit kommst du auf mehr als 750 kWh für den aktuellen Verbrauchsmonat.

Aber bleiben wir trotzdem bei den 750 kWh.

750 kWh x 0,0345 €/kWh = 25,88 €
Servicepauschale dazu mit 8,00 €, ergibt 33,88 € netto + 5,42 € MwSt = 39,30 €

Den so ermittelten Verbrauch überweist du unter Angabe des Verbrauchs und des zugehörigen Monats, also: Abschlag Okt. 06 - 75 cbm

Voraussetzung ist natürlich, dass du den Unbilligkeitseinwand geführt hast, natürlich ohne die bösen Wörter "halte ich einen Preis von x,xx € für angemessen" und die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.

Falls EGS den Nachzahlungsbetrag abbucht, Lastschrifteinzug bei der Bank innerhalb 6 Wo-chen widersprechen, und Gegenrechnung wie oben beschrieben an EGS schicken - wie superhaase schon schrieb. Falls dann immer noch eine Nachzahlung übrig bleibt, diese überweisen, ansonsten einen überzahlten Betrag als Lehrgeld verbuchen :wink:

Du kannst natürlich auch zum Hardcore-Gasrebellen aufsteigen und gar nichts mehr überweisen  :roll:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Woddy am 26. Oktober 2006, 12:45:52
Werde diese Saison noch mehr sparen,hab mir einen schönen Kaminofen gekauft.Die können sich ihr GAS sonstwohin stecken.
Gruß Woddy
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Woddy am 26. Oktober 2006, 17:31:43
Ich habe mir meinen Verbrauch neu berechnet und würde demnach von EGS 31,68 € ausbezahlt bekommen.Kann ich denn überhaupt den Preis von 0.0345 Ct. für die schon bezahlten monatlichen Abschläge nachträglich ansetzten, oder kann ich nun nur die nachzahlung von
€ 339,-mit dem billigeren Tarif abrechnen?
Ich habe dieses Jahr noch keinen Unbilligkeits Einwand an EGS erhoben.
So hab ich gerechnet:
Verbrauch 15.484 kwh x 0,0345ct + Pauschale 90,21 + Mwst.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 26. Oktober 2006, 17:37:11
@Woddy:
Steht doch alles hier schon im Forum: Abschläge sind nur vorläufige Abschlagszahlungen und stellen in keiner Weise irgendein Anerkenntnis dar.
Du musst die gesamte Rechnung mit Deinem Tarif abrechnen. Und Du solltest bei jeder Preisänderung einen standardisierten Brief mit Unbilligkeitseinwand hinschicken.
Lies hier mal alles genau durch, ist eigentlich schon alles gesagt.
ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 12:55:02
Die EGS hat von mir die erste selbsterstellte Rechnung via Fax erhalten. Und ich habe angerufen. Mein Fax sei angeblich nie angekommen...Deshalb ging auch, in weiser Voraussicht, das ganze inkl. ausführlichem Schreiben als Einschreiben/Rückschein nochmal raus.

Übrigens: von 5.9. bis 31.10. (also 2 Abrechnungsmonate) ergeben bei mir einen Verbrauch von rund 250.-€ und nicht wie von der EGS einen geforderten Abschlag von über 500.- €.

Meine zuständige Dame bei der EGS ist entsetzt...

Es ginge nicht, dass ich eine monatliche Abrechnung machen würde. Die EGs bräuche einen festen Abschlag. Blablabla....

Ich habe darauf beharrt, dass ich so abrechne und ich nicht der einzige Kunde der EGS bin, der so verfährt. In GZ scheine ich aber die einzige Revoluzzerin zu sein, hier kennt man das nicht.

Um für den Falll der Fälle gewappnet zu sein möchte ich die EGS-Kunden hier im Forum darum bitten, mir ihre Namen/Anschrift via PN zukommen zu lassen. Wäre sehr nett von Euch....Ihr liefert mir so ein handfestes Argument, dass die monatliche Abrechnung durch den Kunden eben doch geht...

Übrigens war die Dame so sauer, dass sie das Gespräch durch grußloses Auflegen des Hörers beendet hat. So viel zur Kundenfreundlichkeit...;-)

Conny

PS:
FRAGE: Ich bezahle den neuen Tarif unter Vorbehalt. Kann ich nochmal den Einspruch gem. §315 an die EGS senden und die nächste Rechnung nach den alten Preisen von 2004 erstellen? Mir ist eigentlich inzwischen klar, dass es dämlich ist, diese Horropreise zu bezahlen...
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 13:21:02
@Nichtmitmir

Tja, EGS schläft nicht und liest wohl mit  :wink:

Die Fax-Geschichte wird sich also totlaufen - schade, denn Einschreiben mit Rückschein kostet 4,80 €.

Mit der monatlichen Abrechnung nicht locker lassen, einfach ausführen - Ende der Diskussion. Wir machen es genauso und ich sehe auch keinen rechtlichen Grund, warum es nicht gehen sollte. EGS muss noch froh sein, dass überhaupt etwas bezahlt wird. Die Nullvariante von RR-E-ft gefällt mir immer besser :roll:

Nach Unbilligkeitseinwand erachte ich alle Regelungen der AVBGasV bezüglich Abrechnungsmodalitäten als obsolet (hinfällig).

http://de.wikipedia.org/wiki/Obsolet#Rechtswissenschaftlicher_Begriff
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 02. November 2006, 13:22:20
@ Nichtmitmir:
Dein Engagement in Ehren, aber warum machst Du Dir die Mühe einer monatlichen Abrechnung? Nur um die EGS mit Briefen bombardieren zu können und so den Verwaltungsaufwand ins Unendliche zu treiben? Sorry, aber darin sehe ich nun wiederum keinen Sinn. Das riecht nach Querulatentum...
Nix für ungut liebe Revoluzzerin.
Aber der Sinn der ganzen Sache mit dem Unbillgikeitseinwand ist doch, nicht mehr für Gas und Strom zu zahlen, als billig wäre, und die Abschläge und Endabrechnungen entsprechend zu kürzen. Das teilt man dem Versorger jeweils bei Bedarf mit (Einschreiben mit Rückschein versteht sich) bei Änderung des Abschlags und bei der Jahresabrechnung. Alles andere kostet doch nur unnötig Zeit, Nerven und Geld.
ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 13:25:28
@superhaase

Warum so kompliziert  :?:

Monatliche Überweisung mit Angabe des Monats und des (Verbrauch + SP) + MwSt. - fertig.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 13:27:46
@Superhase:
Lies doch bitte diesen Thread von Anfang an, damit Du verstehst, worum es geht.

Ich sehe nicht ein, dass ich in 6 Monaten so viel zu bezahlen hätte wie in einem ganzen Abrechungsjahr. Und die monatliche Abrechnung praktizieren auch noch andere EGS-Kunden.

@RuRo
Feind liest mit?
Den Eindruck habe ich auch...
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 02. November 2006, 13:30:12
Zitat von: \"RuRo\"
Nach Unbilligkeitseinwand erachte ich alle Regelungen der AVBGasV bezüglich Abrechnungsmodalitäten als obsolet (hinfällig).

Davon kann man aber keinesfalls ausgehen! Im Falle eines Rechtsstreits wäre das eine unbegründete Position.
Zitat
Warum so kompliziert?

Daran ist doch nix kompliziert, macht im Normalfall nur einmal im Jahr Arbeit statt zwölf mal!
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 13:35:18
@ superhaase

Wir zwei verstehen uns mal wieder gründlich miss  :lol:

Unbilligkeitseinwand gegen Gesamtpreis jeweils zur Preiserhöhung an den Versorger schicken, da sind wir beinand.

Danach wird nicht mehr geschrieben, sondern gehandelt, wie bereits beschrieben.

Zitat
Davon kann man aber keinesfalls ausgehen! Im Falle eines Rechtsstreits wäre das eine unbegründete Position.


Oh doch, RR-E-ft hat diese Position auch schon mal beleuchtet.

Und jetzt samma wieda guad  :wink:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 13:36:18
Zitat

Daran ist doch nix kompliziert, macht im Normalfall nur einmal im Jahr Arbeit statt zwölf mal!


Wenn ich durch eine montliche, sehr einfach zu erstellende Rechnung jeden Monat einen Haufen Geld auf meinem Konto behalten kann, dann ist es mir das wert. 70% mehr an monatlichem Abschlag...neee, nicht mit mir!

Außerdem kann die EGS sich doch freuen, dass sie mit mir im März keine Arbeit mehr haben - ich habe meinen Verbrauch bis dahin komplett bezahlt.
Ab April bin ich ja auch gerne wieder dazu bereit, eine Einzugsermächtigung zu bewilligen und angemessene Abschläge zu berappen.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 13:39:30
Zitat von: \"Nichtmitmir\"

Ab April bin ich ja auch gerne wieder dazu bereit, eine Einzugsermächtigung zu bewilligen und angemessene Abschläge zu berappen.


Jetzt wirst du aber inkonsequent  :wink:

Würd\' ich auf gar keinen Fall tun - die Zügel immer schön selbst in der Hand halten.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 02. November 2006, 13:40:02
Zitat von: \"Nichtmitmir\"
Ich sehe nicht ein, dass ich in 6 Monaten so viel zu bezahlen hätte wie in einem ganzen Abrechungsjahr. Und die monatliche Abrechnung praktizieren auch noch andere EGS-Kunden.

Ich denke aber, dass Du mit einer monatlichen Abrechnung, die Du jetzt vor der kalten Jahreszeit beginnst, keinen Cent gewinnen wirst, denn Du wirst jetzt im Winter recht hohe Verbrauchsmessungen haben, im Endeffekt wirst Du also bis April genauso viel gezahlt haben, wie mit dem erhöhten Abschlag. Das einzige was wirklich Geld sparen wird, ist der Unbilligkeitseinwand, aber auch da bringt eben eine monatliche Abrechnung keine Vorteile.
Zitat
Feind liest mit?
Den Eindruck habe ich auch...

Ich hoffe, Du hast damit jetzt nicht mich gemeint. Bin nämlich niemandes Feind hier und selbst "Revoluzzer", wie Du so schön sagst.
ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 13:45:53
Findest Du, das ist inkonsequent...bis dahin habe ich ja noch eine Menge Zeit, drüber nachzudenken.  :wink:

Mir geht\'s in erster Linie darum, dass die Berechnung der Abschläge für den Zeitraum der Umstellung nicht nachzuvollziehen ist. Ich müsste nach deren Berechnung in einem Monat doppelt so viel vorausbezahlen als wie ich jetzt für 2 Monate verbraucht habe. Klar wird sich die Summe in den Wintermonaten noch nach oben bewegen. Ich pfeiff aber drauf, dass ich im Frühjahr wohl eine Menge Geld zurückerhalten hätte. Ich zahle das, was ich verbrauche weil ich nicht einsehe, dass ich der EGS ein zinsloses Darlehn bis zum nächsten Frühjahr gewähre.

Die Rechnung der EGS geht in meinem Fall einfach nicht auf!
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 13:50:34
Zitat
Ich hoffe, Du hast damit jetzt nicht mich gemeint.


Um Himmelswillen - nein! Ich hatte vorhin ein nettes Telefongespräch.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 02. November 2006, 14:03:15
@ Nichtmitmir:
Eine z.B. von den SWMünchen verwendete Gewichtungstabelle für den Gasverbrauch weist für die Monate Oktober bis März folgende Jahressummenanteile auf:

Okt 8,8%
Nov 12,0%
Dez 15,6%
Jan 15,8%
Feb 12,8%
Mär 12,7%
Summe = 77,7% :!:

Diese Zahlen sind realistisch, täusch Dich da mal nicht! Du brauchst im Winterhalbjahr 3,5-mal soviel Gas wie im Sommerhalbjahr.
Meine Erfahrung ist sogar, dass ich Dezember bis Februar noch mehr brauche, und dafür in den Sommermonaten weniger, als die Gewichtingstabelle angibt (trotz Warmwasserbereitung mit Gas - i dusch jeden Monat, obses braucht oder net ;))
Die teuren Monate kommen erst noch. Da hättest Du im Frühjahr von Deinen Abschlägen nicht viel zurückbekommen, außer der Winter wäre sehr gnädig gewesen.
ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 14:35:25
Zitat von: \"superhaase\"
@ Nichtmitmir:
Eine z.B. von den SWMünchen verwendete Gewichtungstabelle für den Gasverbrauch weist für die Monate Oktober bis März folgende Jahressummenanteile auf:

Okt 8,8%
Nov 12,0%
Dez 15,6%
Jan 15,8%
Feb 12,8%
Mär 12,7%
Summe = 77,7% :!:

Diese Zahlen sind realistisch, täusch Dich da mal nicht! Du brauchst im Winterhalbjahr 3,5-mal soviel Gas wie im Sommerhalbjahr.
Meine Erfahrung ist sogar, dass ich Dezember bis Februar noch mehr brauche, und dafür in den Sommermonaten weniger, als die Gewichtingstabelle angibt (trotz Warmwasserbereitung mit Gas - i dusch jeden Monat, obses braucht oder net ;))
Die teuren Monate kommen erst noch. Da hättest Du im Frühjahr von Deinen Abschlägen nicht viel zurückbekommen, außer der Winter wäre sehr gnädig gewesen.
ciao,
sh


...dass ich ohne Sommermonate (meine Familie und ich duchen auch täglich!Im Sommer wohl noch mehr als im Winter zwecks Anti_Mif-Faktors...) nahezu so viel in 6 Monaten vorauszahlen sollte wie im letzten Jahr verbraucht - das kann nicht sein! Da kann ich hin und her rechnen wie ich will - das haut nicht hin.

Diese Umnstellung auf das neue Abrechnungssystem ist für die Kunden hier in der Gegend eine Katastrophe. In unsere Kneipe kommen täglich Betroffene, die nicht mehr wissen, wie sie noch überleben sollen wenn sie doppelt so viel für Gas zui bezahlen haben. Hätte die EGS in diesem Herbst nicht abgerechnet sondern den Abrechnungszeitraum auf 18 Monate verschoben wäre das für beide Seiten die bessere Lösung gewesen. Der Kunde hätte die Abschläge aufbringen können, die EGS wäre nicht mit erbosten Kundenanrufen überhäuft worden.

Wenn die EGS ihr System umstellen möchte sollen sie das bitte tun, aber nicht auf Kosten der Kunden, die 6 Monate lang nicht mehr wissen, wie sie ihre Abschläge aufbringen sollen.

Im Frühjahr werden wir, Du und ich, die große Rechnung machen und sehen, wie viel unterm Strich mehr/weniger als von der EGS gefordert, rauskommen wird. Mir ist klar, dass ich in der noch anstehenden Winterzeit merh zu blechen haben werde als in diesem beiden ersten Monaten.

Ich vermute, dass ich aber nun auch viel mehr drauf achten werde, wie schnell der Zähler rennt und noch mehr drauf achten, dass die Einstellungen an der Heizung optimiert werden. Ein netter Nebeneffekt! Du kannst aber sicher sein: Die tägliche Dusche entfällt deshalb sicher nicht und in meiner Wohnung werde ich nicht frieren, nur damit ein paar Cent eingespart werden. Ich mags gern mollig warm und werde darauf nicht verzichten... :D

Ich klinke mich für heute hier aus, die Arbeit ruft!

Conny
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 02. November 2006, 14:49:35
@Nichtmitmir

Der Worte sind genug gewechselt, lass Taten sprechen :wink:

Zur weitergehenden Überlegung:

Wenn du im April wieder auf "normale" Abschlagszahlung umstellen willst, gewährst du EGS gerade dieses "zinslose Darlehen" zu dem du nicht bereit bist. Durch den neuen Abrechnungszeitraum April - März kommt es von April bis Sept./Oktober bei der Formel "Jahresrechnung durch 12" in diesen Monaten zu Zahlungen, die ausser Verhältnis zum Verbrauch stehen.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 02. November 2006, 15:41:32
Hööö...Du hälst mich vom Arbeiten ab!  :lol:

Außerdem - ich tu doch schon!!! Wahrscheinlich steh ich schon auf der schwarzen Liste aller schwäbischen Energievervorger.  :roll: Du weißt ja - der Feind liest mit... :roll:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Opferlamm am 03. November 2006, 10:31:32
@Nichtmitmir

also Du bist keineswegs die einzige Revoluzzerin in GZ!
Ich habe mich inzwischen auch zu Unbilligkeitseinwand entschieden,
habe den Preis von 2004 angesetzt und zahle auch nur einen entsprechenden Abschlag, den ich auch noch auf 12 statt 6 Monate aufgeteilt habe. Dabei komme ich auf 91 Euro, haben wollten sie 196 Euro (nach in diesem Jahr 118 Euro). Ich bin auch der Meinung, wenn Du Deine monatliche Abrechnung machst, zahlst Du immer noch drauf. Du musst dann das schon durchziehen, auch über den Sommer!
Was ich immer noch nicht sicher weiß (dazu gibt es noch keine sichere Meinung) ist das mit dem 6-monatigen Abschlag an sich. Also ICH verweigere diese Umstellung auf diese Art. Meine Laienmeinung ist immer noch Umstellung ja, das dürfen sie, aber nicht zu den für den Kunden ungünstigsten Konditionen - weil, ich kanns nicht oft genug betonen, hiermit kehren sie die Vorleistung nicht nur um, sondern dadurch, dass sie dann keine weitere halbjährliche Abrechnung machen bereichern sie sich sogar ungerechtfertigt.  Und brauch mir keiner erzählen, dass diese evtl. Vorleistung von EGS nicht schon mit einem Aufschlag berücksichtigt war...
Ich kann nur nochmal betonen, Leute tuts euch zusammen (bei uns im Ort gibt es jetzt auch schon einen Revoluzzerführer, der Leute um sich schart ;-) und verweigert euch dieser Umstellung - und den Unbilligkeitseinwand würd ich eh machen - danke ruro...

Ach übrigens Habe mittlerweile Post bekommen EGS ist mit den 91 Euro als Abschlag einverstanden, aber natürlich weisen sie dann auf eine höhere Abschlußrechnung hin. Sie ignorieren also schlichtweg mein Schreiben und gewähren mir den niedrigeren Abschlag aber trotzdem - so eine Art Stundung soll das aus ihrer Sicht also sein. Aber das habe ich schon klargestellt, das ich das anders sehe. Aber ich glaube die spielen jetzt erst mal auf Zeit, gewähren evtl. niedrigere Abschläge um dann mit den hohen Endabrechnungen zu kommen und hoffen, dass das die Kunden dann nicht mehr juckt. Mal sehen...
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: superhaase am 03. November 2006, 10:59:10
@Opferlamm:
Dass Du nun die Unbilligkeit einwendest, ist gut. Damit sparst Du Geld. Und zwar nicht wenig, wie ich annehme, oder?

Aber ich würde mich dann nicht mehr auf dem "Nebenkriegsschauplatz Abrechnungszeitraum" aufhalten, da werden Dir irgendwann die Schrapnells um die Ohren fliegen:
Den Abrechnungszeitraum kann nach ABVGasV §§24,25 das Versorgungsunternehmen bestimmen. Basta!
Ganz abgesehen davon, dass es sehr nervenaufreibend sein wird, dort ständig weiterzukämpfen. Was hast Du dann von einem Magengeschwür?

Die kommende Abrechnung im Frühjahr kannst Du wieder mit Deiner Gegenrechnung mit vermindertem Tarif kontern, und zahlst entsprechend weniger. Aber den Zeitpunkt der Rechnung bestimmt nun mal der Versorger. Heb Dir bis dahin entsprechend Geld auf.
Begnüge Dich doch mit den zukünftigen nicht unerheblichen Einsparungen durch den Unbilligkeitseinwand, lehne Dich zurück, und lass die liebe EGS einen guten Gaslieferanten sein!

Ich kann ja verstehen, dass Ihr Euch alle über die Vorgehensweise der EGS aufregt. Aber Aufgeregtheit ist ein schlechter Ratgeber :!:
Freut Euch darüber, dass die EGS mit ihrer Abrechnungsumstellung so viele Leute zu Unbilligkeitseinwendern gemacht hat, und sorgt im Bekanntenkreis dafür, dass es noch mehr werden. Das bringt Euch wirklich was!
Gegen die Abrechnungsumstellung zu kämpfen ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Es macht doch viel mehr Spaß, sich auf eine sichere Position zurückzuziehen, und von dort aus belustigt zu beobachten, wie der Gegner sich verunsichert hin und her wendet und nicht so recht weiß, wie er Deine Bastion erobern soll.

ciao,
sh
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 03. November 2006, 15:42:33
@Opferlamm

Zitat

also Du bist keineswegs die einzige Revoluzzerin in GZ!


Na, das ist ja fein! :D Dann solltest Du Dich doch mal bei mir melden (PN), vielleicht kann man sich ja zusammentun und in Sachen EGS die Erfahrungen austauschen.

In Deinem Fall muss ich Superhase recht geben: Mit den 91 € wirst Du nicht hin kommen. Rechne Dir doch mal Deinen Verbrauch aus. In die Monate der Umstellung fallen die "teuersten" Monate.

Um einer enormen Nachzahlung zu entgehen, wenn die EGS im März abrechnet, begleiche ich meinen Berbrauch Monat für Monat. Diese Lösung gefällt mir immer besser, denn es werden mich keine Nachzahlungen überaschen können. Wie das im Frühjahr weiter geht, werden wir sehen.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Nichtmitmir am 06. November 2006, 16:58:16
Telefonische Rückmeldung nach Einschreiben:
Die EGS akzeptiert es, dass ich jeden Monat selbst ablese und die errechnete Summe überweise.

Conny
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: RuRo am 06. November 2006, 17:04:41
@Nichtmitmir

Hast du etwas anderes erwartet - ich nicht.
EGS ist froh, dass überhaupt noch Euronen und Cent fliessen  :lol:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Woddy am 24. November 2006, 10:46:19
Im ersten Schreiben hat EGS meine selbst errechneten Abschlagszahlungen von 60,-€ im Monat akzeptiert.
Nach ca.8 Tagen hatte ich wieder ein Schreiben im Postkasten in dem EGS meine Abschlagszahlungen von € 30,-?  :shock: akzepiert.Das beste ist,nach wiederrum 8 Tagen bekam ich nochmal eine Abschlagsrechnung mit diesmal 35cent im Monat :lol:.Mit dieser Rechnung bin ich dann in unsere Geschäftsstelle gegangen,worauf der total überforderte Mitarbeiter die Hände über den Kopf zusammenschlug und meine Rechnung zerriss.
Ich glaub schön langsam die Damen und Herren sind total überfordert und vor allem richtig demotiviert.Naja mir solls recht sein.Ich habe inzwischen meinen Verbrauch auf fast O reduziert(ausser Warmwasser).Bin Gott sei dank nicht mehr auf EGS angewiesen.Und "Danke" noch für eure Hilfe.
Gruß Woddy :lol:
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: aujesky am 18. Dezember 2006, 22:14:10
Gibt es eigentlich eine Interessensgemeinschaft, die gegen die kundenverachtenden Vorgehensweisen von EGS vorgeht? Ich würde mich gerne anschliessen, da sich mein Ärger bis heute noch hinzieht.
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: aujesky am 03. Januar 2007, 21:42:19
Hallo zusammen,

an alle EGS-geschädigten Leute: ich habe gerade meine Geschichte als Kurzform in folgendem Bereich zum besten gegeben:

Erdgas  Schwaben (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3966)

Um es klar zu sagen: ich bin gegen das "rollierende" System von EGS, da es mich viel (=relativ für jede Person) Geld kostet. Ich streite mit EGS weiter und suche Kontakt zu anderen Streitern.


"Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt".

Grüße
          Christian
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: wir_frieren am 16. Januar 2007, 08:54:27
für angemessen\'

hi woody bin neu hier und habe die frage, warum sollte man den satz :

natürlich ohne die bösen Wörter "halte ich einen Preis von x,xx € für angemessen"

nicht nehmen bei der einrede der unbilligkeit?

bin gerade dabei, meinen brief an die stadtwerke zu schicken und da kommt dieser satz drin vor....?

wir haben bei 90m2  14196kWh für das jahr 2006 verbraucht - gas
und 2301kWh strom.

nun kam die nachzahlung 500€! habe monatlich 117 € bezahlt und jetzt reicht es mir!!!!!!
wir sparen wo wir können aber das kann doch nicht mehr richtig sein, oder??

ps: tolles forum***
lg
d
Titel: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Beitrag von: Cremer am 16. Januar 2007, 11:56:00
@wir_frieren,

siehe Beantwortung im anderen Thread.

Bitte dort weiterführen