Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. Oktober 2006, 11:33:34

Titel: LG Koblenz: Offenlegung der Kalkulation erforderlich
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Oktober 2006, 11:33:34
[ 10-O-208-06 ; 02-10-2006 ]

Im Hinweis- und Auflagenbeschluss des LG Koblenz vom 02.10.2006 - 10 O 208/06 weist das Gericht darauf hin, dass sich die Kammer den rechtlichen Ausführungen der zuständigen Richterin am Amtsgericht Neuwied in dem Hinweis- und Auflagenbeschluss vom 08.11.2005 anschließt, wonach die Beklagte zur vollumfassenden Darlegung der Billigkeit der Erhöhung des Gaspreises - unter Einschluss des gesamten Gaspreises - verpflichtet ist:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=556&file=dl_mg_1133022767.pdf
Titel: LG Koblenz: Offenlegung der Kalkulation erforderlich
Beitrag von: uwes am 10. Oktober 2006, 12:14:25
@Fricke

Der angegebene Link führt zum Beschluss des AG Neuwied vom 8.11.2005, nicht zum Beschluss des LG Koblenz. War das beabsichtigt?
Titel: LG Koblenz: Offenlegung der Kalkulation erforderlich
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Oktober 2006, 12:59:41
@Uwes

Ja, das war beabsichtigt, so lange der Beschluss des LG Koblenz noch nicht in der Entscheidungssammlung zu finden ist.

Ich habe jedoch aus dem Wortlaut des mir vorliegenden Beschlusses des LG Koblenz zitiert.

Ggf. bitte bei Herrn Kollegen Mogwitz nachfragen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: LG Koblenz: Offenlegung der Kalkulation erforderlich
Beitrag von: RR-E-ft am 25. Oktober 2006, 20:06:35
Nu ist er da:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1905/