Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. Oktober 2006, 11:33:34
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[ 10-O-208-06 ; 02-10-2006 ]
Im Hinweis- und Auflagenbeschluss des LG Koblenz vom 02.10.2006 - 10 O 208/06 weist das Gericht darauf hin, dass sich die Kammer den rechtlichen Ausführungen der zuständigen Richterin am Amtsgericht Neuwied in dem Hinweis- und Auflagenbeschluss vom 08.11.2005 anschließt, wonach die Beklagte zur vollumfassenden Darlegung der Billigkeit der Erhöhung des Gaspreises - unter Einschluss des gesamten Gaspreises - verpflichtet ist:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=556&file=dl_mg_1133022767.pdf
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@Fricke
Der angegebene Link führt zum Beschluss des AG Neuwied vom 8.11.2005, nicht zum Beschluss des LG Koblenz. War das beabsichtigt?
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@Uwes
Ja, das war beabsichtigt, so lange der Beschluss des LG Koblenz noch nicht in der Entscheidungssammlung zu finden ist.
Ich habe jedoch aus dem Wortlaut des mir vorliegenden Beschlusses des LG Koblenz zitiert.
Ggf. bitte bei Herrn Kollegen Mogwitz nachfragen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Nu ist er da:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1905/