Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => Rhenag - Rheinische Energie Siegburg => Thema gestartet von: elektron am 09. Oktober 2006, 21:42:56
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Um meinem Gasversorger nur die Preise von September 2004 zu zahlen, muss ich diese erst einmal kennen. Damals hatten wir aber noch einen anderen Tarif (mit niedrigerem Arbeitspreis, aber höherem Grundpreis), der uns teurer zu stehen kam.
Wie kann ich herausfinden, welche Tarife im Sep. 2004 aktuell waren, wenn ich dazu nicht beim EVU vorsprechen will? :wink: Hat jemand einen Tipp?!
elektron
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@electron,
warum wollen Sie nicht beim Versorger vorsprechen?
Bei Rückfrage sagen Sie ihm gleichwas Sie vorhaben.
ERr ist zur Auskunft verpflichtet
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Mag sein, dass das EVU dazu verpflichtet ist, mir Auskunft zu geben. Dennoch wäre es mir lieber, wenn ich gleich mit konkreten Zahlen vorstellig werden könnte.
Müssen denn die Gaspreise nicht auch irgendwo öffentlich vorgehalten werden (Kommune o. ä.)?
elektron
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@elektron
Allgemein wird beim Einwand der Unbilligkeit auf einen Verbrauchspreis von 3,45 Ct/kWh netto zurückgegriffen.
Aber auch dieser Preis kann unangemessen sein, sowohl nach oben wie nach unten. Deshalb bedarf es ja der gerichtlichen Klärung.
Welcher Verbrauchspreis nun der richtige ist, sollte jeder für sich entscheiden. Wir haben, vorbehaltlich der gerichtlichen Klärung, einen Preis von 3,66 Ct/kWh netto, als angemessen gegenüber unserem Versorger eingeräumt und leisten unsere Zahlungen auf dieser Basis.
Der aktuelle Preis ab 01.10.06 unseres Versorges beträgt 5,39 Ct/kWh netto bei einer Abnahme von mehr als 8.000 kWh/a und weniger als 24.000, mal so als Anhalts- und Vergleichspunkt :wink:
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Allgemein wird beim Einwand der Unbilligkeit auf einen Verbrauchspreis von 3,45 Ct/kWh netto zurückgegriffen.
Das scheint sich aber auf Sondertarife für Eigenheimbesitzer zu beziehen. Für unsere Mietwohnung ist ein Tarif mit deutlich höherem Arbeitspreis (derzeit 7,11 ct) und niedrigerem Grundpreis günstiger.
Pauschale Angaben dürften also schwierig sein. Darum würde ich gerne den Tarifpreis von 2004 (rhenag, Tarif "Basic") in Erfahrung bringen.
elektron
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@elektron
Es ist doch völlig egal, welcher Preis bei der Rhenag im Sept. 04 galt, da davon auszugehen ist, dass selbst dieser Preis überhöht war.
Aktuell hab\' ich auf deren Internetseite nur zwei Tarife gefunden. Das ist auch von Versorger zu Versorger unterschiedlich.
Info zum angemessenen Gaspreis:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise/Billige_Gaspreise/site__1543/
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Es ist doch völlig egal, welcher Preis bei der Rhenag im Sept. 04 galt, da davon auszugehen ist, dass selbst dieser Preis überhöht war.
Wie das? Wie schon beschrieben, bietet rhenag unterschiedliche Tarife (i. e. Arbeits- und Grundpreise) für unterschiedliche Jahresverbräuche an.
Aktuell hab\' ich auf deren Internetseite nur zwei Tarife gefunden. Das ist auch von Versorger zu Versorger unterschiedlich.
Hast du auch auf http://www.rhenag.de/de/privat-gewerbekunden/preise/erdgas.php geschaut? Dabei ist der Tarif "Basic" je nach Jahresverbrauch noch einmal zweigeteilt.
Konkret: Bei der rhenag gibt es - je nach Grundpreis - derzeit eine kWh Gas für 5,72/5,76 Ct, 7,11 Ct oder 9,66 Ct.
Info zum angemessenen Gaspreis:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Preise/Billige_Gaspreise/site__1543/
Der dort angegebene "Durchschnittspreis" von 4,24 Ct/kWh hilft mir darum nicht!
Ein Weg wäre natürlich: Ich ermittle die Differenz zwischen dem rhenag-Sondertarif "Classic" (5,78 Ct) und dem offensichtlich dafür ermittelten billigen Preis (4,24 Ct) - das sind 1,54 Ct - und reduziere den von mir derzeit (Tarif "Basic II") bezahlten Preis von 7,11 Ct ebenfalls um diese Differenz. Dann käme ich auf einen billigen Preis von 7,11 Ct - 1,54 Ct = 5,57 Ct.
Ist das ein sinnvoller Weg?!
elektron
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Warum wollen Sie nicht beim Versorger vorsprechen?
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Er ist zur Auskunft verpflichtet.
Ist er das eigentlich wirklich?! (Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?!)
elektron
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Entschuldigung, Ich habe noch alle Rechnungen bis 1999 aufgehoben. (aber anderen Versorger) Könnte man nicht mal die Nachbarn fragen, ob die noch alte Rechnungen haben?
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Entschuldigung
Keine Ursache! ;)
Ich habe noch alle Rechnungen bis 1999 aufgehoben. (aber anderen Versorger) Könnte man nicht mal die Nachbarn fragen, ob die noch alte Rechnungen haben?
Natürlich habe ich daran auch gedacht und würde es auch machen, aber:
Wir sind erst vor 2 1/2 Jahren in die (Neubau-)Wohnung gezogen. Es ist das einzige (Drei-Parteien-)Mietshaus mitten in einem Neubaugebiet mit lauter Einfamilienhäusern, die alle einen höheren Verbrauch und damit auch einen anderen Tarif haben werden.
elektron